Exklusiv-Studie Freshfields: Manager laufen ein hohes Risiko – 40 Prozent der Unternehmen haben kein Whistleblowing-System

 

Acht Prozent der Manager in Deutschland machen um das Thema Hinweisgebersysteme für Whistleblower einen großen Bogen – und installieren auch vorsichtshalber keine in ihrem Unternehmen.

„Gerade viele größere und große deutsche Unternehmen, die keine ausländische Mutter oder einen ausländischen Investor haben, tun sich mit Whistleblowing-Systemen immer noch schwer“, sagt Boris Dzida, Arbeitsrechtler bei Freshfields Bruckhaus Deringer.

Immerhin haben 41 Prozent der Unternehmen hierzulande – weltweit sind es sogar 53 Prozent –  laut Umfrage von der internationalen Großkanzlei Freshfields mit dem Marktforscher Censuswide keine unternehmenseigenen Vorwarnsysteme. Nur knapp 40 Prozent haben solche Systeme installiert und haben verstanden, dass damit Straftaten im Unternehmen eher aufgedeckt werden können und die Top-Manager selbst – sei es haftungsrechtlich, sei es mit ihrer weiteren Karriere – dadurch weniger gefährdet sind.

40 Prozent der Unternehmen weltweit geben dagegen zu, bewusst keine Hinweisgebersysteme zu installieren – in Deutschland sind es laut der Freshfields-Umfrage 55 Prozent. Befragt wurden weltweit 2500 Manager aus Großunternehmen aller Branchen. Diese Online-Befragung fand im September und Oktober 2014 statt.

Boris Dzida, Arbeitsrechtler und Partner bei Freshfields

Boris Dzida, Arbeitsrechtler und Partner bei Freshfields

Immerhin urteilte das Landgericht München im spektakulären Fall des Siemens-Ex-Vorstands Heinz-Joachim Neubürger, dass der Top-Manager 15 Millionen Euro Schadenersatz aus eigener Tasche an Siemens zahlen müsse. Insbesondere weil er kein Hinweisgebersystem installiert hatte und die Richter Neubürger dieses Versäumnis als sogenanntes Organisationsverschulden ankreideten.

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/prozess-um-siemens-korruptionsaffaere-ex-finanzchef-neubuerger-muss-wohl-millionen-zahlen-1.1840755

 

Risiko: Mitarbeiter dürfen zu Staatsanwalt gehen oder die Öffentlichkeit informieren

Ganz abgesehen davon riskieren Unternehmen, dass Missstände publik werden, so Dzida. Denn „Arbeitnehmer dürfen brisante Interna über soziale Medien verbreiten oder direkt damit zur Staatanwaltschaft gehen, wenn in ihrem Unternehmen nicht mal Hinweisgebersysteme existieren“. Die Folge seien Strafverfahren und Imageschäden. In den börsennotierten US-Unternehmen beispielsweise sind Whistleblowersysteme Pflicht.

 

Verschenkte Chancen

Warum deutsche Unternehmen die Installation von Hinweisgebersystemen scheuen? Obwohl sie von denen ja auch selbst profitieren: Etwa wenn sie auf dem Weg kriminelle Mitarbeiter erwischen können, die beispielsweise Produkte, die sie in ihrer Firma gestohlen haben,  bei Ebay oder anderen Internet-Portalen verkaufen? Oder Betrügereien ans Licht kommen?

 

Angst vor Denunziantentum

Der Grund sei „die verschiedene Whistlebowing-Kultur in Ländern wie den USA und Großbritannien einerseits und Deutschland, Frankreich oder Rußland andererseits“, sagt Dzida. Bei den Angelsachsen sei Whistleblowing etwas Positives, die anderen Länder hätten dagegen in der Vergangenheit üble Erfahrungen mit Denunzianten gemacht. Wenngleich diese Bedenken langsam nachliessen, so der Arbeitsrechtler.

44 Prozent der deutschen Unternehmen antworteten deshalb wohl auch bei der Umfrage, dass ihre Mitarbeiter nicht zu Whistleblowing ermutigt würden. In elf Prozent der Betriebe werde sogar gezielt entgegen gewirkt.

 

Verängstigte Belegschaften

Die Ängste und Nöte der Mitarbeiter sind übrigens groß: 57 Prozent geben in Deutschland an, dass sie Repressalien befürchten, wenn sie Missstände in ihrer Company melden.

Nur 53 Prozent der befragten Mitarbeiter sind laut Freshfields bereit, Fehlentwicklungen in der Firma ihrem direkten Vorgesetzten zu melden. 46 Prozent wären bereit, ihre Erkenntnisse Behörden, Verbänden oder den Medien weiter zu geben.

Dzida erzählt: Oft hört man in deutschen Unternehmen, dass sie Whistleblowing-Systeme nicht bräuchten. Wenn ein Mitarbeiter etwa bemerkt, daß andere Mitarbeiter belästigt werden, gehe er zum Betriebsrat, der Betriebsrat gehe zur Geschäftsführung und das Problem werde gelöst. Aber was ist in den Tochtergesellschaften des deutschen Unternehmens in fernen Ländern, wo es keinen Betriebsrat gibt? Dzida berichtet von Fällen, in denen sich anonyme Hinweisgeber aus fernen Ländern auf mühsamste Weise Zugang zur deutschen Konzernleitung verschafft haben, um ihr Wissen über kriminelle Handlungen der ausländischen Geschäftsführung endlich mitteilen zu können.

Auch solche Hinweise könnten Manager einfacher bekommen, wenn sie Whistleblower-Hotlines anböten. Denn wie viele ausländische interne Hinweisgeber behalten ihr Wissen lieber für sich (oder teilen es anderweitig mit), weil sie nicht die Energie haben, sich bis zur deutschen Konzernleitung durchzubeißen.

Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*