Privatinsolvenz? In Frankreich schon nach einem Jahr schuldenfrei. HLB-Anwalt Heinz-Joachim Maier skizziert die Lage.

Es könnte Vorteile haben, in Frankreich statt in Deutschland in die Privatinsolvenz zu gehen: Dort kann mann schon nach einem Jahr wieder schuldenfrei sein, wogegen es in Deutschland sieben Jahre dauern würde.

Das könnte auch für Thomas Middelhoff mit seinem Hauptwohnsitz in St.Tropez zutreffen. Falls er jemals zahlungsunfähig werden sollte.

Heinz Joachim Maier von HLB Förderer Keil & Partner

Heinz Joachim Maier von HLB Förderer Keil & Partner

 

Drei Fragen an Heinz Joachim Maier, Partner bei HLB Förderer Keil & Partner, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater:

Wer kann vom Insolvenzverfahren für Privatiers in Frankreich profitieren?

Jede natürliche Person mit Wohnsitz und Zentrum des wirtschaftlichen Interesses in Frankreich hat grundsätzlich die Möglichkeit, dort nach einen Jahr schuldenfrei zu sein. Voraussetzung hierfür ist eine gerichtlich festgestellte, hoffnungslose private Überschuldung des Schuldners. Nach Eröffnung des Verfahrens und Vorlage bei der zuständigen Kommission, der Commission de surendettement, wird nach dem Versuch einer einvernehmlichen Einigung mit den Gläubigern das verwertbare Vermögen des Schuldners im Rahmen eines Konkursverfahrens liquidiert.

Wie läuft das Insolvenzverfahren in Frankreich ab?

Die Veräußerung der Vermögensgegenstände erfolgt durch einen Insolvenzverwalter, den ein Richter bestellt. Dieser Vorgang dauert maximal zwölf Monate. Von der Veräußerung ausgeschlossen sind private Gegenstände der täglichen Lebenshaltung und zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit. Außerhalb dieser Prozedur darf kein Gläubiger seine Forderungen anderweitig durchsetzen. Der Schuldner darf sein Vermögen nicht ohne Zustimmung des Richters verschenken oder veräußern und er darf in diesem Zeitraum keine weiteren Schulden machen.

Was passiert nach Ablauf der Zwölf-Monats-Frist?

Nach Ablauf der zwölf Monate wird das Verfahren entweder aufgrund der Tilgung sämtlicher Schulden mithilfe des veräußerten Vermögens oder aufgrund eines Mangels an Vermögen geschlossen. Im letzteren Fall wird die Restschuld per Beschluss gelöscht. Der Schuldner wird im Anschluss für die Dauer von bis zu acht Jahren im FICP-Register, dem Register der Zahlungsvorfälle bei Krediten von Privatpersonen, eingetragen.

Von der Löschung ausgenommen sind jedoch unter anderem Unterhaltszahlungen und alle in Verbindung mit Straftaten zu zahlende Bußgelder oder Entschädigungen.

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