Drei Fragen zum Middelhoff-Urteil an Strafverteidiger Alfred Dierlamm: „Völlig überzogen und unverhältnismäßig“

Wie bewerten Sie das Urteil des Landgerichts Essen gegen Thomas Middelhoff?

Ich halte das Urteil gegen Thomas Middelhoff für völlig überzogen und unverhältnismäßig. Bei Managern, die 80 oder mehr Stunden in der Woche arbeiten, bei denen das Privatleben also durch die berufliche Tätigkeit überlagert – wenn nicht sogar vollständig verdrängt –  wird, ist es geradezu typisch, dass die Grenzen zwischen Beruflichem und Privatem verschwimmen.Wer 100 Stunden die Woche arbeitet, für den ist auch das Privatleben Arbeit. Bei denen ist klar, dass der Fahrer auch mal dessen Anzüge aus der Reinigung abholt, das ist sozialadäquat. Oder anders gesagt: Wer nur 40 Stunden in der Woche arbeitet, der kann gut Privates davon trennen.

Selbst wenn der Betroffene im Einzelfall die Grenzen des Vertretbaren überschritten haben sollte, so erscheint eine zu vollziehende Freiheitsstrafe den Rahmen einer angemessenen Strafe unter Berücksichtigung der gesetzlichen Strafzumessungserwägungen deutlich zu überschreiten. Sollte die Verteidigung das Revisionsverfahren durchführen, dürften die Chancen nicht schlecht sein.

 

Alfred Dierlamm, Strafrechtsprofessor und Wirtschaftsstrafanwalt

Alfred Dierlamm, Strafrechtsprofessor und Wirtschaftsstrafanwalt

 

Wie bewerten Sie es, dass Herr Middelhoff nach der Urteilsverkündung noch im Gerichtssaal verhaftet wurde?

Auch die Anordnung der Untersuchungshaft ist unter Verhältnismäßigkeitserwägungen nicht zu rechtfertigen. Ich halte die Annahme von Fluchtgefahr bei einem Angeklagten, der sich monatelang in über 30 Hauptverhandlungsterminen dem Verfahren freiwillig gestellt und sich gegen die Vorwürfe verteidigt hat, für fernliegend. Dies gilt in besonderer Weise, wenn der Angeklagte eigens aus dem Ausland anreist, um an der Hauptverhandlung teilzunehmen. „Saalverhaftungen“ der vorliegenden Art sind auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, also im Hinblick auf das Freiheitsgrundrecht in Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz, höchst problematisch.

 

Erwarten Sie, dass sich andere Manager, die auch Berufliches von Privatem nicht sauber getrennt haben, bei von Ihnen beraten lassen wollen?

Eher nicht. Selbst wenn sie wollten, könnten sie nichts reparieren im Nachhinein. Ich hoffe, dass die Entscheidung in Sachen Middelhoff vom Bundesgerichtshof korrigiert wird und ein Einzelfall bleiben wird.

 

 

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Alle Kommentare [2]

  1. Den aussagen ist entgegen zuhalten, dass Middelhoff über sein Handeln voll im klaren war und er auch wusste, es ist Strafrechtlich relevant.
    Dass Urteil mag gegenüber anderen wie zB. gegen Hoeneß überzogen erscheinen, es zeigt aber deutlich auf was Manager zu werwarten haben wenn diese die Gesetze übertreten, es kann keine Unterschiede geben und dürfen auch nicht zugelassen werden, in soweit ist das Urteil gegen Middelhoff gerechtfertigt.

  2. Willkommen in der Facebook – Arena . Offenheit und Transparenz .
    Die Wahrheit muss sich nicht verbergen .
    Oberste Deutsche Richter appellieren in Facebook , an Ihren Ehrenkodex.

    sz-wirtschaftsgipfel.de Berlin – Adlon 2015 … dringende digitale Änderungen , wurden den “ geladenen Gästen “ , u.a. Unserem Justizminister Heiko Maas verkündet . * Herr Bäte – Allianz Deutschland .