Wer keine Kündigung haben will, sollte seine Briefkästen nicht beschriften

Der tägliche Irrsinn…diesmal aus Berlin, wenn auch mit kleiner Verspätung, sorry:

Eine Kündigung zu schreiben für einen mißliebigen Manager, das kann zur Never-Ending-Story werden. Jedenfalls im Fall des BER-Chefs Rainer Schwarz war es so. Geschlagene elf Mal unterschrieb Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzek, der auch BER-Aufsichtsratschef ist, eine Kündigung für Schwarz.
Fünf Briefkästen, zwei ohne Namen
Am 12. Juni 2013 war Schwarz fristlos gefeuert worden. Um die Kündigung fristgerecht zuzustellen, waren am 24. Juni 2013 zwei Leute zu ihm nach Babelsberg geschickt worden. Dort waren aber drei unbeschriftete Briefkästen und keine Klingel mit dem Namen „Schwarz“. Auf ihr Klingeln öffnete niemand.
Nachmittags eine Kündigung?
Muss man spätnachmittags mit einer Kündigung rechnen?
Am 25. 6. 2013 warf Rechtsanwalt Jens-Christian Wenzel in jeden der fünf Briefkästen eine Kündigung ein und kam am 26. Juni 2013 – am letzten Tag der 14-Tage-Frist -, mit einem Gerichtsvollzieher spät nachmittags wieder. Der warf in alle fünf Briefkästen die Mitteilung ein, dass die Kündigung im Amtsgericht niedergelegt sei – womit sie als zugestellt galt. Ex-BER-Chef Schwarz fand zwei oder drei Tage später alles vor, als er von einer Reise zurückkam.Die Kernfrage, die Schwarz mehrere hunderttausend Euro – für die Zeit zwischen der ersten und der zweiten Kündigung – kosten kann, ist:  Normalerweise müssen Angestellte mit Kündigungen nur zur üblichen Post-Zeit rechnen. Ist das spätnachmittags noch der Fall? Das wird das Gercht nun beantworten müssen.
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Daher im Folgenden der Gastbeitrag von Katrin Scheicht, Arbeitsrechtlerin bei Norton Rose Fulbright:

Wann sind Kündigungsschreiben korrekt zugestellt?

 

Katrin Scheicht, Arbeitsrechtlerin bei Norton Rose

Katrin Scheicht, Arbeitsrechtlerin bei Norton Rose

Der sicherste Weg, eine Kündigung zuzustellen, ist: Wenn ein Menschen wie etwa einen Mitarbeiter des Unternehmens das Kündigungsschreiben persönlich an den Empfänger übergibt oder in den Hausbriefkasten desjenigen, dem gekündigt wird, einwirft.

 

Mit Kurierdienst

Auch ein Kurierdienst, der dem Arbeitgeber – aus Beweisgründen – anschließend die Übergabe der Kündigung oder deren Einwurf in den Hausbriefkasten bestätigt, kann wirksam die Kündigung zustellen. Der Bote ist schließlich Zeuge und das Unternehmen kann mit ihm beweisen, dass und wann der Angestellte die Kündigung tatsächlich bekommen hat.

 

Unsicherer Postlauf

Schickt ein Unternehmen dagegen die Kündigung mit der Post, kann es im Zweifelsfall nicht beweisen, dass sie beim Empfänger angekommen ist.

Auch ein Einwurf-Einschreiben wird oft nicht als Zugangsnachweis von den Gerichten akzeptiert.

 

Einschreiben mit Rückschein

Bei einer Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein akzeptieren die Gerichte den vom Empfänger unterzeichneten Rückschein zwar als Zugangsnachweis. Allerdings gilt das Kündigungsschreiben erst bei der tatsächlichen Aushändigung an den Empfänger als zugegangen, also wenn der Empfänger bei dem ersten Zustellungsversuch nicht zu Hause ist und das Schreiben erst einige Tage später bei der Post abholt, liegt Zugang erst bei der Abholung vor.

Problematisch ist dies vor allem in folgenden Fällen:

  • Eine außerordentlichen Kündigung muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Kenntnis von der Pflichtverletzung ausgesprochen werden, also die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Empfänger ankommen. Holt er das Einschreiben mit Rückschein aber erst nach Ablauf dieser Frist ab, wäre die Kündigung nicht mehr rechtzeitig zugegangen und alleine deswegen unwirksam.

 

  • Bei der ordentlichen Kündigung kann eine verspätete Abholung des Einschreibens mit Rückschein dazu führen, dass die Kündigungsfrist erst später beginnt und der Arbeitgeber daher länger das Gehalt zahlen muss.

 

Die Kündigung im 5-er-Pack an die gesamte Nachbarschaft

Ist eine Zustellung nicht möglich oder ist ungewiss, ob das Schreiben wirklich angekommen ist – zum Beispiel weil der Empfänger umgezogen oder sein Briefkasten nicht richtig beschriftet ist -, empfiehlt sich, die Kündigung auf verschiedene Arten und auch an alle in Betracht kommenden Anschriften / Briefkästen zuzustellen. Um so das Risiko zu reduzieren, dass der Empfänger behauptet, er habe keine Kündigung erhalten.

Ausserdem sollte zusätzlich eine Übersendung per Telefax und/oder Email erfolgen. Dies reicht zwar alleine für eine wirksame Kündigung nicht aus, da ein handschriftlich unterzeichnetes Schreiben im Original zugehen muss. Allerdings kann die zusätzliche Information über die Kündigung neben den verschiedenen Arten der Zustellung nach Auffassung einiger Gerichte dazu führen, dass der Empfänger nicht erfolgreich behaupten kann, die Kündigung nicht erhalten zu haben.

 

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Alle Kommentare [3]

  1. Ich habe in der Vergangenheit einmal eine Kündigung geschickt und die war nicht angekommen. Deswegen habe ich, eine Kollege das Kündigungsschreiben persönlich an den Empfänger übergeben lassen und das hat geklappt. Es stimmt, dass man eigentlich mit der Post nicht beweisen kann, dass der Brief angekommen ist.

  2. Das ist ja eigentlich nur in Deutschland möglich.
    Also wenn ich keinen eindeutig beschrifteten Briefkasten habe kann mir keiner feuern bis die Kündigung zugestellt ist?

  3. Bei uns übernimmt ein Expressbotendienst immer die Zustellung. Manchmal nehmen die Nachbarn auch die Post an. Das ist schon frech, wenn man die Namensschilder an Klingel und Briefkasten entfernt.