Wann sind Kündigungsschreiben korrekt zugestellt?

Katrin Scheicht, Arbeitsrechtlerin bei Norton Rose
Der sicherste Weg, eine Kündigung zuzustellen, ist: Wenn ein Menschen wie etwa einen Mitarbeiter des Unternehmens das Kündigungsschreiben persönlich an den Empfänger übergibt oder in den Hausbriefkasten desjenigen, dem gekündigt wird, einwirft.
Mit Kurierdienst
Auch ein Kurierdienst, der dem Arbeitgeber – aus Beweisgründen – anschließend die Übergabe der Kündigung oder deren Einwurf in den Hausbriefkasten bestätigt, kann wirksam die Kündigung zustellen. Der Bote ist schließlich Zeuge und das Unternehmen kann mit ihm beweisen, dass und wann der Angestellte die Kündigung tatsächlich bekommen hat.
Unsicherer Postlauf
Schickt ein Unternehmen dagegen die Kündigung mit der Post, kann es im Zweifelsfall nicht beweisen, dass sie beim Empfänger angekommen ist.
Auch ein Einwurf-Einschreiben wird oft nicht als Zugangsnachweis von den Gerichten akzeptiert.
Einschreiben mit Rückschein
Bei einer Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein akzeptieren die Gerichte den vom Empfänger unterzeichneten Rückschein zwar als Zugangsnachweis. Allerdings gilt das Kündigungsschreiben erst bei der tatsächlichen Aushändigung an den Empfänger als zugegangen, also wenn der Empfänger bei dem ersten Zustellungsversuch nicht zu Hause ist und das Schreiben erst einige Tage später bei der Post abholt, liegt Zugang erst bei der Abholung vor.
Problematisch ist dies vor allem in folgenden Fällen:
- Eine außerordentlichen Kündigung muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Kenntnis von der Pflichtverletzung ausgesprochen werden, also die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Empfänger ankommen. Holt er das Einschreiben mit Rückschein aber erst nach Ablauf dieser Frist ab, wäre die Kündigung nicht mehr rechtzeitig zugegangen und alleine deswegen unwirksam.
- Bei der ordentlichen Kündigung kann eine verspätete Abholung des Einschreibens mit Rückschein dazu führen, dass die Kündigungsfrist erst später beginnt und der Arbeitgeber daher länger das Gehalt zahlen muss.
Die Kündigung im 5-er-Pack an die gesamte Nachbarschaft
Ist eine Zustellung nicht möglich oder ist ungewiss, ob das Schreiben wirklich angekommen ist – zum Beispiel weil der Empfänger umgezogen oder sein Briefkasten nicht richtig beschriftet ist -, empfiehlt sich, die Kündigung auf verschiedene Arten und auch an alle in Betracht kommenden Anschriften / Briefkästen zuzustellen. Um so das Risiko zu reduzieren, dass der Empfänger behauptet, er habe keine Kündigung erhalten.
Ausserdem sollte zusätzlich eine Übersendung per Telefax und/oder Email erfolgen. Dies reicht zwar alleine für eine wirksame Kündigung nicht aus, da ein handschriftlich unterzeichnetes Schreiben im Original zugehen muss. Allerdings kann die zusätzliche Information über die Kündigung neben den verschiedenen Arten der Zustellung nach Auffassung einiger Gerichte dazu führen, dass der Empfänger nicht erfolgreich behaupten kann, die Kündigung nicht erhalten zu haben.
Ich habe in der Vergangenheit einmal eine Kündigung geschickt und die war nicht angekommen. Deswegen habe ich, eine Kollege das Kündigungsschreiben persönlich an den Empfänger übergeben lassen und das hat geklappt. Es stimmt, dass man eigentlich mit der Post nicht beweisen kann, dass der Brief angekommen ist.
Das ist ja eigentlich nur in Deutschland möglich.
Also wenn ich keinen eindeutig beschrifteten Briefkasten habe kann mir keiner feuern bis die Kündigung zugestellt ist?
Bei uns übernimmt ein Expressbotendienst immer die Zustellung. Manchmal nehmen die Nachbarn auch die Post an. Das ist schon frech, wenn man die Namensschilder an Klingel und Briefkasten entfernt.