Sozialabgaben sparen als Schuss, der bös´ nach hinten los gehen kann – Interview mit Arbeitsrechtler Boris Dzida

Betriebsprüfer vom Finanzamt und den Sozialversicherungen schauen immer genauer hin, ob sie nicht irgendwo für Beiträge nachkassieren können: etwa für Scheinselbständige, Minijobber, Schwarzarbeiter oder Zeitarbeiter, für die Unternehmen zu wenig berappt haben. Von vielen Fällen erfährt die Öffentlichkeit nichts. Boris Dzida, Arbeitsrechtler bei Freshfields erklärt Hintergünde, Fallstricke und Zusammenhänge.

 

 

Boris Dzida, Arbeitsrechtler und Partner bei Freshfields

Boris Dzida, Arbeitsrechtler und Partner bei Freshfields

 

Herr Dzida, Steuer-Razzias erfolgen auch mit Dutzenden von Beamten statt, wenn es um nicht-abgeführte Sozialabgaben geht. Kistenweise Akten und Computer nahmen die Staatsanwälte dann gleich mit. Manchmal stecken Ex-Mitarbeiter dahinter, die Anzeige erstatten. Sind das Einzelfälle? Laufen nicht etliche Unternehmen das Risiko, dass plötzlich die Steuerfahndung vor der Tür steht wegen nicht oder zu wenig gezahlter Sozialabgaben?

 

Dzida: Ja, denn die Beschäftigung von Scheinselbständigen ist wieder zum heißen Thema geworden. Natürlich dürfen Unternehmen echte Selbständige beauftragen, das ist völlig legal und für die müssen sie keinerlei Sozialabgaben zahlen. Abgesehen von Ausnahmen wie der Künstlersozialabgabe für Webdesigner, Werbegrafiker, Texter und Layouter. Wenn diese sogenannten Selbständigen aber gar nicht wirklich frei tätig werden, sondern genauso arbeiten, wie Arbeitnehmer, dann wird es problematisch.

 

…und was riskiert ein Unternehmen?

Dzida: Der Arbeitgeber kann sich dann strafbar machen, weil er für seine Scheinselbständigen keine Sozialabgaben abgeführt für Krankenversicherung, Rentenkasse und Agentur für Arbeit. Wird er erwischt, muss er für seine Scheinselbständigen die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge nachzahlen. Es wird also doppelt so teuer für ihn, denn normale Arbeitnehmer zahlen ihren Sozialversicherungsanteil ja selbst. Außerdem kann er auch noch Ärger mit dem Finanzamt bekommen, weil er für Scheinselbständige keine Lohnsteuer abgeführt hat. Und das ist nicht alles: Sind Scheinselbständige in Wirklichkeit Arbeitnehmer, haben sie – anders als Selbständige – Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit undsoweiter. Dann wird manches Unternehmen auch Urlaub nachträglich ausbezahlen müssen an die Betroffenen.

 

Wie werden Unternehmen erwischt?

Dzida: Normalerweise bei der turnusmäßigen Betriebsprüfung der Sozialversicherungsträger. Gerade wenn auffällig viele freie Mitarbeiter eingesetzt werden, schauen die Betriebsprüfer sich ganz genau die Verträge an und wollen wissen, wie die Tätigkeit der Selbständigen im Einzelnen aussieht. Es kommt aber auch vor, dass Scheinselbständige dem Sozialversicherungsträger einen Hinweis geben, zum Beispiel wenn sie das Unternehmen im Streit verlassen haben.

 

Oft besteht auch der Verdacht der Schwarzarbeit.

Dzida: Wie bei vielen, die Putzfrauen oder Gärtner haben. Kanzlerkandidat Peer Steinbrück bekam solch einen Einsatz ja sogar von seiner verstorbenen Schwiegermutter geschenkt. Man muss aber unterscheiden. Bei Schwarzarbeit im Haushalt wissen alle Beteiligten, dass das Bezahlen netto für brutto und `Bar auf die Hand` verboten ist. Beim Einsatz von Scheinselbständigen ist die Sache oft nicht so einfach, denn der Unterschied zwischen echter Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit ist manchmal selbst für Juristen schwer zu beurteilen.

 

Was sind die Kriterien?

Dzida: Der echte Selbständige entscheidet selbst, ob, wann, wo und wie arbeitet. Er arbeitet in seinen eigenen Räumen mit eigener Ausstattung. Er muss sich nicht nach den Weisungen des Unternehmens richten. Dagegen ist der Scheinselbständige in Wirklichkeit Arbeitnehmer, er befolgt die Weisungen des Arbeitgebers, arbeitet in dessen Räumen und mit dessen Betriebsmitteln.

Schwierig sind die Grenzfälle. Nehmen Sie einen Radiomoderator, der natürlich nicht bei sich zu Hause arbeitet, sondern in den Räumen und mit dem Equipment des Radiosenders. Trotzdem kann ein Radiomoderator echter Selbständiger sein, nämlich dann, wenn er frei entscheidet, ob er ein Moderationsangebot jeweils annimmt oder nicht.

Ein Indiz sind Dienstpläne. Wird er vom Radiosender wie ein Arbeitnehmer in feste Dienstpläne eingetragen, dann ist er nicht selbständig, denn dann kann er nicht mehr frei entscheiden, ob und wann er arbeitet.

 

Gibt es weitere Beispiele?

Dzida: Handelsvertreter sind selbständig, wenn sie ihr eigenes Auto nutzen, ihr eigenes Büro haben, ihren eigenen Kopierer, eigenen Laptop, eigene Sekretärin, eine eigene E-Mail-Adresse undsoweiter. Dagegen ist es ein gewichtiges Indiz für Scheinselbständigkeit, wenn das Unternehmen dem Vertreter ein Auto, Handy und Blackberry stellt, er sein festes Büro im Unternehmen hat, dort auf Sekretariatsdienste zurückgreifen kann, eine E-Mail-Adresse des Unternehmens nutzt und sich eigentlich von den Arbeitnehmern dort nicht unterscheidet.

 

…und was ist ausschlaggebend?

Dzida: Gerade ganz banale Sachen wie Telefonverzeichnisse im Unternehmen können ein Indiz dafür sein, ob jemand wirklich selbständig ist oder nur scheinselbständig: Arbeitnehmer stehen auf der Telefonliste, Selbständige nicht. Wichtig ist allerdings, dass sich Frage, ob jemand Selbständiger oder Arbeitnehmer ist, nie allein an der Telefonliste entscheidet. Maßgeblich ist immer eine Gesamtbetrachtung, die sich aus den vielen einzelnen Indizien zusammensetzt. Wie ein Mosaik eben.

 

In den vergangenen anderthalb Jahrzehnten war es für Unternehmensberater ein einträgliches Geschäft, ihren Unternehmenskunden Outsourcing-Projekte zu verkaufen. Dabei wurden Menschen trotzdem zu Selbständigen gemacht, bei denen man den Unterschied zu Arbeitnehmern aber kaum erkennen kann.

Dzida: Solche Selbständigen müssen dann obendrein zum Beispiel in den Räumen des Unternehmens arbeiten, aber für das Büro, das sie nutzen, Miete bezahlen. Die Idee dahinter: Arbeitnehmer müssen für ihr Arbeitszimmer keine Miete bezahlen, Selbständige dagegen schon. Wenn solche Konzepte perfekt gemacht sind, können Personen, die wie Arbeitnehmer aussehen, rechtlich tatsächlich echte Selbständige sein. Allerdings muss so etwas nicht nur rechtlich gut aufgesetzt sein, sondern auch in der täglichen Praxis gelebt werden.

 

Das dürfte schwer sein, wenn Mittelmanager völlig frei von Rechtskenntnissen agieren und dann durch ihre Anweisungen an die Selbständigen das schöne Konzept kaputt machen. Weil sie nicht wissen, dass es auf Feinheiten ankommt – und manchmal auch keine Leute mit großen Freiräumen wie bei Selbständigen wollen.

Dzida: Zum Beispiel, indem die Selbständigen jeden Morgen um neun Uhr zum Dienst antreten müssen, bei Team-Konferenzen dabei sein müssen oder ständig genaue Arbeitsanweisungen bekommen, die sie zu befolgen haben.

Dann hilft es nicht, wenn im Vertrag steht, dass der freie Mitarbeiter seine Arbeitszeit selbst bestimmt und keinen Weisungen unterliegt. Das ist das Papier nicht wert, wenn es in der Praxis anders gelebt wird.

 

Und dann noch die Fälle, in denen Unternehmen die Scheinselbständigkeit als Lösung für Kostendruck nehmen, denn man spart ja die Sozialversicherungsabgaben.

Dzida: Ein Schuss, der nach hinten losgeht. Fliegt es auf, ist es strafbar und wird es – siehe oben – doppelt so teuer. Ganz zu schweigen vom Schaden für den Ruf des Unternehmens, wenn das Ganze dann ans Licht kommt.

 

Merkwürdigerweise haben die Fälle, die bekannt werden, wie die IT-Gesellschaft der Deutschen Telekom oder Kaufland mit mehreren Millionen Straf- und Nachzahlungen anscheinend kaum Signalwirkung für andere Unternehmen. Wie erklären Sie sich das?

Dzida:  Es ist nicht so, dass alle Unternehmen auf diesem Ohr taub sind. Ich weiß von Fällen, in denen Unternehmen für sich entschieden haben, dass zu Compliance auch gehört, keinerlei Scheinselbständigkeit zu dulden und jahrelang geübte Praktiken abzustellen. Aber Sie haben völlig recht, viele Unternehmen nehmen es nicht so genau. Denn die Betriebsprüfung kommt nur alle vier bis fünf Jahre und solange ist ja scheinbar alles in Ordnung – oder es regiert schon der nächste Geschäftsführer.

http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/arbeitsrecht-finger-weg-von-der-scheinselbststaendigkeit/10679640.html

Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*