WiWo-Top-Kanzleien Die besten Anwälte für Patienten und Ärzte

Wer hilft Patienten, nach medizinischen Kunstfehlern Recht zu bekommen? Und welchen Anwälten vertrauen die Ärzte? Die WirtschaftsWoche hat die besten Anwälte für Patientenrecht und Arzthaftungsrecht gekürt.

Eigentlich wollte der 48-jährige Westfale nur eine Routine-Vorsorgeuntersuchung machen lassen, eine Darmspiegelung, wie sie etwa alle zehn Jahre empfohlen wird. Doch die Routineuntersuchung ging schief, der Chirurg perforierte ihm versehentlich seinen Darm, letzten Endes wurde der Mann durch die Folgen der Untersuchung berufsunfähig. Der Fehler des Chirurgen löste eine ganze Kette von Katastrophen aus: Wenige Tage nach der Spiegelung musste der Patient als Notfall operiert werden. Daraufhin bekam er, was öfter bei dieser Konstellation passiert, eine Bauchfellentzündung. Der Horror ging weiter: mehrere Operationen, danach Monate auf der Intensivstation. Am Ende bekam der Mann einen künstlichen Darmausgang und wurde zum Frührentner – mit 100 Prozent Behindertenquote.

 

Der Mann klagte gegen das Krankenhaus und gewann. Dass der Patient eine Einverständniserklärung auf einem Vordruck unterschrieben hatte, genügte dem Gericht nicht: Formulare und Merkblätter ersetzten kein Aufklärungsgespräch mit dem Arzt. Mangelhafte Aufklärung des Patienten ist ein häufig angesetzter Hebel für Schadensersatzklagen. Hätte der Patient einer Darmspiegelung zugestimmt, wenn er geahnt hätte, was passieren kann? Nein, urteilte das Oberlandesgericht Hamm und sprach dem Mann 220.000 Euro Schmerzensgeld zu (Aktenzeichen 26 U 85/12).

 

Gestiegene Schmerzensgeldsummen

Gemessen an den gravierenden Folgen des Fehl-Eingriffs, scheint die gezahlte Summe nicht sonderlich hoch. „Patienten sind meist bitter enttäuscht, wenn sie Ärzte oder Kliniken auf Schmerzensgeld verklagen“, sagt Medizinrechtler Martin Stellpflug, Partner bei Dierks + Bohle in Berlin. Zwar sind auch hierzulande die pro Einzelfall gezahlten Schmerzensgeldsummen in den vergangenen zehn Jahren deutlich gestiegen, in der Zahnmedizin haben sie sich binnen 15 Jahren sogar verdoppelt. Doch von hohen Millionenzahlungen wie in den USA sind sie noch weit entfernt. „Betroffene orientieren sich leider oft an TV-Serien über Kliniken und Law Firms und nicht an der deutschen Rechtsprechung aus einschlägigen Tabellen wie der Beck’schen Schmerzensgeldtabelle oder der vom ADAC“, sagt Bernd Schwarze, Medizinrechtler und Partner bei BLD Bach Langheid Dallmayr in Köln.

 

Sieben Top-Kanzleien für Patientenrecht
Kanzlei Besonders empfohlene Anwälte
Michaela Bürgle Michaela Bürgle
Britta Konradt Britta Konradt
Makiol Lüken & Kollegen Achim Makiol
Meinecke & Meinecke Boris Meinecke
Matthias Teichner Matthias Teichner
Frank Teipel Frank Teipel
Roland Uphoff Roland Uphoff
Quelle: WiWo-Expertenpanel und Jury 2014

 

Unterlassene Untersuchungen als häufigsten Angriffsziel

Die andere große Kategorie der Streitfälle, bei denen Patienten vor Gericht gute Karten haben, sind Befunderhebungsfehler, vulgo: unterlassene Untersuchungen. So wurde ein Krankenhaus im westfälischen Dorsten verklagt, weil die Ärzte bei einer bewusstlosen Patientin nicht rechtzeitig einen Neurologen zur Beurteilung einer Computertomografie hinzuzogen. Deshalb sei ein massiver Hirnstamminfarkt unerkannt geblieben, infolgedessen die Patientin am Ende starb. 50.000 Euro Schmerzensgeld sollten ihre Kinder laut Urteil des Oberlandesgerichts Hamms bekommen (Aktenzeichen 3 U 122/12).

 

Weniger Klinikpersonal, mehr Zeitdruck – mehr Fehler

Weil Patienten inzwischen aufgeklärter und streitbarer sind, bekommen spezialisierte Anwälte seit Jahren mehr Arbeit. Hinzu kommt: Zwischen 1991 und 2012 ist die Zahl der Behandlungsfälle in deutschen Krankenhäusern um mehr als vier Millionen auf 18 Millionen Behandlungen im Jahr gestiegen, so die „Ärztezeitung“. Gleichzeitig aber ist die Zahl der Klinikmitarbeiter um rund 90.000 gesunken, auf zuletzt 694.900. Mehr Behandlungen und weniger Mitarbeiter bedeuten mehr Zeitdruck und damit auch mehr Fehler.

 

Stundenhonorare zwischen 220 und 300 Euro

„Der Bereich wächst und ist für Anwälte auch wirtschaftlich interessant“, sagt Schwarze. Auseinandersetzungen zwischen Patienten und Kliniken oder Krankenkassen rechnen Anwälte nach der gesetzlichen Gebührenordnung ab. Nur in Ausnahmefällen werden Stundenhonorare zwischen 220 und 300 Euro fällig.

Kliniken und Ärzte sichern Risiken in der Regel bei großen Versicherern ab. Wer es als Anwalt schafft, sich bei denen einen guten Namen zu machen, gewinnt Versicherer oft als dauerhafte Mandanten für viele Fälle. Große Player im Krankenhausgeschäft sind die Versicherer R+V, Allianz, Basler Securitas und Ergo. Bei den niedergelassenen Ärzten kommen noch Axa, HDI Gerling und Generali dazu.

Anders als sonst bei den Rankings der WirtschaftsWoche-Top-Kanzleien sind die Medizinjuristen nicht in ganz Deutschland aktiv. Ihr Geschäft ist in der Regel regional begrenzt. Der simple Grund dafür: Die Versicherer wollen die Reisekosten der Anwälte niedrig halten und beauftragen entsprechend Juristen aus der Umgebung, sagt Anwalt Stellpflug. Tatsächlich führen die Versicherer Listen mit Anwältenamen nach Gerichtsbezirken. Aber auch Patienten haben viel Kommunikationsbedarf und wollen ihren Anwalt regelmäßig vor sich sehen, berichtet Schwarze.

 

Sieben Top-Kanzleien für Kliniken und Ärzte
 
Kanzlei Besonders empfohlene Anwälte
BLD Bach Langheid Dallmayr  Jens Muschner
Bernd Schwarze
Dierks + Bohle Rechtsanwälte Christian Dierks
Martin H. Stellpflug
Preißler Ohlmann & Partner Rechtsanwälte Reinhold Preißler
Ratzel Rechtsanwälte Rudolf Ratzel
Rehborn Rechtsanwälte Martin Rehborn
Vogl Rechtsanwälte Werner Vogl
Weimer Bork Christoph Bork
Tobias Weimer
Quelle: WiWo-Expertenpanel und Jury 2014

 

Verfahrensdauer zwei bis vier Jahre  – mindestens

Verfahren ziehen sich lange hin. „Bevor ein Gerichtsprozess losgeht, vergehen in 60 Prozent der Fälle zwei Jahre mit dem Anfertigen von Gutachten und Gegengutachten“, sagt Anwalt Schwarze. Das Gerichtsverfahren dauert im Schnitt zwei bis vier Jahre. Geht der Fall in die Berufung, kommen noch mal eineinhalb Jahre dazu.

Die Gemengelage bei Rechtsstreitigkeiten wegen Arzt- und Klinikpannen ist obendrein sehr kompliziert. Beteiligt sind zum einen die Patienten oder deren Erben, die Schadensersatz, Schmerzensgeld oder Renten fordern. Zum anderen klagen Krankenkassen die zusätzlichen Kosten ein, die ihnen für Patienten nach Behandlungsfehlern entstehen. Pflegekassen wiederum fordern die Pflegekosten ein, die durch Ärzte-Fehler verursacht werden.

 

Die teuersten Fälle: Geburtsschädigungen 

Die teuersten Fälle sind Schädigungen, die bei der Geburt oder im frühen Kindesalter verursacht werden. Hier können die in Versicherungsverträgen vereinbarten Deckungssummen bisweilen sogar nicht ausreichen, sodass Ärzte in Privatinsolvenz gehen müssen. In einem Fall wurden wegen eines Fehlers bei einer Geburt Erben eines Gynäkologen noch 20 Jahre später von einem Landkreis verklagt. Dieser forderte die Leistungen zurück, die er über die Jahre für einen seit Geburt behinderten Sozialhilfeempfänger aufgewendet hatte.

 

Hüften, Knie, Wirbelsäulen, Schönheits-OP´s – und Klinikkeime 

Besonders oft verklagen Patienten Ärzte nach Hüft-, Knie-, Wirbelsäulen- und Schönheitsoperationen. Schädigungen durch Krankenhauskeime führen zu Klagen gegen Kliniken. Häufig drehen sich Prozesse auch um Fehler bei der Vorsorge, etwa „wenn Ärzte einen Tumor übersehen haben“, so die Berliner Anwältin Britta Konradt, die auch Medizinerin ist. „Das größte Problem ist immer die Kausalität“, sagt Konrad – der Patient muss nachweisen, dass sein Leiden durch den Fehler des Mediziners verursacht wurde und nicht ohnehin ähnlich schlimm verlaufen wäre.

Sieht ein Versicherer ein Haftungsrisiko, enden 90 Prozent der Fälle mit einem Vergleich. Zu dem kommt es auch recht schnell, wenn eine Klinik Imageschäden durch Negativschlagzeilen befürchtet.

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Lesehinweis:

„Ärztepfusch – und jetzt ? Behandlungsfehler vermeiden, aufdecken und Recht bekommen“, Britta Konradt, Linde Verlag, Wien 2013 9,90 Euro

http://www.lindeverlag.de/person-141-141/britta_konradt-4262/

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Alle Kommentare [1]

  1. Es ist auch immer ratsam, die Krankenkasse mit ins Boot zu nehmen. Diese erstellen kostenlose MdK-Gutachten, die zumindest außergerichtlich durchaus eine Einigung unterstützen können und für diese förderlich sind. Die Gutachten sind zum Teil von guter Qualität und durchaus dann auch im Gerichtspsorzeß zu gebrauchen, um den eigenen Vortrag medizinisch untermauern zu können. Auch kann der Gutachter zu dem Gerichtsgutachten dann noch etwas fachlich relevantes vortragen.
    In jedem Fall lohnt es sich aber-auch wenn die Versicherung des Arztes und des Krankenhauses bereits ein Angebot unterbreitet hat-einen Anwalt für Medizinrecht und Arzthaftung dazu nochmals zu befragen. Oft gibt es gute Verhandlungsmöglichkeiten nach oben für den Patienten. Auch muß man wissen, dass mit Vergleichsabschluß zumeist die Sache ein für alle mal beendet ist. Daher ist fachlicher Rat meist von gutem Nutzen.
    Ihre Alexandra Hirsch, Patientenanwältin