Lesehinweis: Das Lehrstück Heinz-Joachim Neubürger – Ex-Siemens-Vorstand muss 15 Milionen Schadenersatz zahlen

Lesehinweis: Gerhard Manz und Barbara Mayer zum Compliance-Fall Heinz-Joachim Neubürger

http://www.fgvw.de/2272-0-Unzureichendes+Compliance-System+LG+Muenchen+I+verurteilt+Vorstandsmitglied.html

Die Fazit der beiden Freiburger:

1. Kann ein Manager wegen Missständen wie einem System mit Schwarzen Kassen zu Schadenersatz gegenüber seinem Ex-Unternehmen verurteilt werden, Stichwort: Organsationsverschulden.

2. Der Schadenersatz muss nicht gleich verteilt werden auf alle Schultern im Vorstand, sondern es kann einen Manager besonders hart treffen – auch wenn der nichts gewusst hat. Die Firma kann frei wählen, wen sie verklagt.

Mayer und Manz schreiben:

„Das Landgericht München I hat den Siemens Ex-Vorstand Heinz-Joachim Neubürger verurteilt, 15 Millionen Euro an seinen früheren Arbeitgeber als Schadensersatz dafür zu bezahlen, dass er nicht dafür gesorgte hatte, dass ein funktionierendes Compliance Management System (CMS) eingerichtet wurde (Landgericht (LG) München I, Urteil vom 10.12.2013 – Aktenzeichen 5 HKO 1387/10). Das LG München I hat damit den Ex-Vorstand mittelbar dafür verantwortlich gemacht, dass sich während seiner Vorstandstätigkeit – wenn auch ohne sein Wissen – ein System schwarzer Kassen entwickelt hatte, aus denen mit den dort geparkten finanziellen Mitteln Korruptionszahlungen geleistet wurden.

Barbara Mayer, Partnerin bei Friedrich Graf von Westphalen

Barbara Mayer, Partnerin bei Friedrich Graf von Westphalen

Und weiter:

Die Verurteilung erfolgte, obwohl der Ex-Vorstand weder das System der „schwarzen Kassen“ noch die hieraus gespeisten Korruptionszahlungen kannte, geschweige denn, dass er diese veranlasst oder auch nur gebilligt hatte. Auch die Tatsache, dass die Bestechungen Siemens lukrative Aufträge verschafften – so dass Siemens aus den schwarzen Kassen Vorteile erwuchsen -, half dem Ex-Vorstand nicht. Ebenso wenig nutzte der Hinweis, dass der beklagte Neubürger nur einer von damals insgesamt zehn Vorstandsmitgliedern war. Die anderen neun Vorstandsmitglieder hatten sich bereits 2010 per Vergleich „freiwillig“ zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.

Gerhard Manz, Partner bei Friedrich Graf von Westphalen

Gerhard Manz, Partner bei Friedrich Graf von Westphalen

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