Wem beim Twittern die Gäule durchgehen, der riskiert seinen Job – Gastbeitrag von Arbeitsrechtler Boris Dzida

 

Fristlos gefeuert nach rassistischem Afrika-Tweet

Arbeitsrechtler Boris Dzida von der internationalen Anwaltskanzlei Freshfields erklärt im exklusiv Management-Blog, warum die fristlose Kündigung der IAC-Pressesprecherin auch nach deutschem Arbeitsrecht wirksam wäre.

Boris Dzida, Arbeitsrechtler und Partner bei Freshfields

Boris Dzida, Arbeitsrechtler und Partner bei Freshfields

„Ich fliege gerade nach Afrika. Hoffentlich bekomme ich kein AIDS. War nur ein Witz. Ich bin ja weiß!“ Die Pressesprecherin des US-Konzerns IAC – dem Medienunternehmen InterActiveCorp. -, Justine Sacco, war auf dem Weg von New York nach Südafrika, als sie bei einem Zwischenstopp in London diese Nachricht twitterte. Als sie einige Stunden später in Südafrika landete, hatte ihr Arbeitgeber sie bereits fristlos gekündigt. Im Netz und in den Medien hatte sich die Story inzwischen wie ein Lauffeuer verbreitet.

.

Wann sind Tweeds Privatsache – und wann nicht?

.

Wäre die fristlose Kündigung auch nach deutschem Arbeitsrecht wirksam? Im Ergebnis ja: Wer als Director of Corporate Communications rassistische Tweets schreibt, hätte wohl auch vor einem deutschen Arbeitsgericht keine Chance, wenn unter den Empfängern auch Geschäftspartner des Arbeitgebers sind, denen sonst die neuesten Firmennachrichten getwittert werden. Denn ein solcher Tweet ist keine Privatsache. Wie das weltweite Echo – der Shitstorm – zeigt, schädigt der Tweet das Ansehen des Arbeitgebers und belastet damit das Arbeitsverhältnis. Bei einer Führungskraft, die als PR-Expertin dafür verantwortlich ist, dass die Company möglichst positiv wahrgenommen wird, würde wohl auch ein deutsches Arbeitsgericht die fristlose Kündigung akzeptieren.

.

Twittern nur im Freundeskreis hat keinen Bezug zum Job

.

Anders ist es, wenn ein Buchhalter in seiner Freizeit rassistische Tweets an seinen Freundeskreis twittert. Dann fehlt der konkrete Bezug zum Arbeitsverhältnis. Weil außerdienstliches Verhalten normalerweise keine Verletzung des Arbeitsvertrags darstellt, kann der Arbeitgeber auch nicht kündigen.

Äußert sich der Buchhalter rassistisch über Kollegen oder Geschäftspartner des Arbeitgebers, besteht jedoch sehr wohl ein Bezug zum Arbeitsverhältnis und eine Kündigung kann gerechtfertigt sein.

Strengere Maßstäbe gelten auch im öffentlichen Dienst: Hier kann das Verteilen antisemitischer Flugblätter auch dann zu einer fristlosen Kündigung führen, wenn es in der Freizeit erfolgt, weil das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung Teil der arbeitsvertraglichen Pflichten ist.

.

Wenn weder Kollegen noch Kunden betroffen sind

.

Auch ansonsten sind Kündigungen wegen rassistischer, ausländerfeindlicher oder antisemitischer Äußerungen in Deutschland nicht unbedingt ein Selbstläufer. So hatte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein einen Fall zu entscheiden, in denen sich die Vorsitzende eines Betriebsrats abfällig über „Kanaken“ geäußert hatte. Weil es aber weder um Kollegen noch um Kunden ging, ließ das Gericht keine fristlose Kündigung zu. Ausländerfeindlichkeit allein sei kein Kündigungsgrund, urteilte das Gericht: Erst wenn das Arbeitsverhältnis „objektiv belastet“ ist, ist der Job in Gefahr.

.
Nach Twitter-Panne den Tweet so schnell wie möglich löschen und sich entschuldigen

.

Fazit: Wem beim dienstlichen Twittern ein peinlicher Fehler unterläuft, sollte den Tweet sofort löschen und sich entschuldigen, bevor die Sache hohe Wellen schlägt.

Arbeitsgerichte würden solch einen Versuch, den Schaden zu begrenzen, mit Sicherheit zugunsten des Arbeitnehmers berücksichtigen. Und wer ahnt, dass ihm beim Twittern gerne mal die Gäule durchgehen, der sollte sich vorsichtshalber direkt getrennte Accounts zulegen: einen für dienstliche und einen für private Tweets.

Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

Alle Kommentare [2]

  1. Hallo Claudia, jedem sollte heutzutage bewusst sein, dass negative Äußerungen zu Unternehmen gern weiter getragen werden. Von daher sollte man dies unterlassen oder sich mit Menschen persönlich treffen um irgendwelche Gegebenheiten im Unternehmen zu bereden. Viele Grüße Algovia