Arbeitsrechtler Boris Dzida von der internationalen Anwaltskanzlei Freshfields erklärt im Management-Blog, warum es die Bundesregierung beim Arbeitnehmerdatenschutz niemandem Recht machen kann:
„Orwell 1984“, meinen die Gewerkschaften. „Datenschutz wird zum Täterschutz“, sagen die Arbeitgeber. Dabei hatte es die Koalition eigentlich gut gemeint: Nach den „Datenskandalen“ in den Jahren 2008/2009 wollte sie den Arbeitnehmerdatenschutz umfassend gesetzlich regeln. Seit drei Jahren wird diskutiert, jetzt soll noch vor der Bundestagswahl alles unter Dach und Fach gebracht werden. Das Problem: Die Interessen von Arbeitgebern und Gewerkschaften liegen beim Arbeitnehmerdatenschutz so weit auseinander, dass die Koalition jetzt zwischen allen Stühlen sitzt.
Was die Arbeitgeber stört:
Die Arbeitgeber sind besonders unzufrieden mit dem geplanten Verbot der heimlichen Videoüberwachung, den Regelungen zur Kontrolle von Arbeitnehmer-E-Mails und dem geplanten Verbot, in Betriebsvereinbarungen flexible Datenschutzregelungen treffen zu können.
- Videoüberwachung und Detektive. Bislang ist heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz unter ganz strengen Voraussetzungen erlaubt: Wenn zum Beispiel der dringende Verdacht besteht, dass ein Mitarbeiter im Warenlager regelmäßig klaut, dann darf der Arbeitgeber ihn heimlich per Videoü berwachen, wenn es keine andere Möglichkeit der Aufklärung gibt. Künftig soll dies nicht mehr zulässig sein. Bislang darf der Arbeitgeber auch einen Detektiv auf den Dieb ansetzen. Auch dieses Recht soll beschränkt werden. Die Arbeitgeber sagen: Damit schützt die Koalition Straftäter am Arbeitsplatz. Wenn es klar auf der Hand liegt, dass ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber beklaut, dann muss es dem Arbeitgeber erlaubt bleiben, den Dieb zu überführen.
- E-Mail-Kontrolle. Ebenfalls ärgerlich aus Sicht der Arbeitgeber: Sie hatten gehofft, dass der Gesetzgeber ihnen den Zugriff auf E-Mails der Arbeitnehmer erleichtert. Früher, als noch Geschäftsbriefe oder Faxe geschickt wurden, war es für den Arbeitgeber kein Problem, hierauf zuzugreifen: Der Leitz-Ordner stand im Regal. Will der Arbeitgeber dagegen E-Mails der Arbeitnehmer einsehen, ist nach aktueller Rechtslage häufig unklar, ob er es darf. In bestimmten Fällen riskieren Arbeitgeber sogar, sich bei der Einsichtnahme strafbar zu machen. In der Praxis ein unhaltbarer Zustand: Was ist zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber von einem Kunden auf Millionen verklagt wird, er aber nicht an die mit dem Kunden gewechselten E-Mails herankommt, um sich gegen die Klage zu verteidigen? Klare und praxisnahe Regelungen zur Lösung des Dilemmas bleibt die Regierung schuldig.
- Betriebsvereinbarungen. Bislang konnten sich Arbeitgeber mit ihrem Betriebsrat einigen, dass durch Betriebsvereinbarung von den strengen Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes zuungunsten der Arbeitnehmer abgewichen wird (allerdings nur geringfügig und mit Augenmaß). Künftig sollen solche Vereinbarungen mit dem Betriebsrat unzulässig sein.
Was die Gewerkschaften stört:
Die Gewerkschaften ärgern sich besonders über die geplanten Regelungen zum Datenabgleich, zum Googeln von Bewerbern und zur offenen Videoüberwachung.
- Datenabgleich. Die Gewerkschaften stört, dass der automatisierte Datenabgleich künftig unter strengen Voraussetzungen erlaubt sein soll. Sie sagen: Was damals bei der Deutschen Bahn – nach Ansicht der Gewerkschaften – ein „Datenskandal“ war, ist künftig erlaubt. Die Koalition will es dagegen zur Aufdeckung von Straftaten ermöglichen, z.B. die Kontendaten von Arbeitnehmern mit den Kontendaten von Zulieferern automatisiert abzugleichen. Denn wenn es hier Übereinstimmungen gibt, liegt meistens eine Straftat zugrunde (Arbeitnehmer überweist sich Geld aufs eigene Konto oder ähnliches).
- Googeln von Bewerbern. Außerdem wäre es den Gewerkschaften lieber, wenn den Arbeitgebern das Googeln von Bewerbern vollständig verboten würde. Die Regierung will es Arbeitgebern dagegen ausdrücklich erlauben, sich aus allgemein zugänglichen Quellen auch im Internet über Bewerber zu informieren – lediglich solche Internetdaten, die beispielsweise nur für ausgewählte Freunde bestimmt sind, sollen für den Arbeitgeber tabu sein.
- Videoüberwachung. Schließlich begrüßen es die Gewerkschaften zwar, dass die Koalition die heimliche Videoüberwachung verbieten will – ihnen gehen aber die geplanten Regelungen, nach denen eine offene Videoüberwachung unter engen Voraussetzungen erlaubt sein soll, noch viel zu weit. Die Regierung will offen installierte Videokameras auf dem Betriebsgelände zur Zutrittskontrolle, zum Schutz des Eigentums, zur Sicherheit der Beschäftigten oder zur Sicherung von Anlagen erlauben.
Wie geht es jetzt weiter?
Seit mehr als 15 Jahren versuchen Bundesregierungen den Beschäftigtendatenschutz umfassend gesetzlich zu regeln. Bislang sind alle Gesetzentwürfe gescheitert. Ein Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz, mit dem alle zufrieden sind, ist kaum vorstellbar. Die Koalition will ihren Gesetzentwurf Anfang Februar durch den Bundestag bringen. Ob die Quadratur des Kreises gelingt?

