Unternehmen bekommen immer öfter anonyme Briefe – wie sie darauf reagieren sollten. Gastbeitrag von Sicherheitsexperte Peter Birner von Corporate Trust

Sicherheitsprofi Peter Birner, ist Leiter Ermittlungen bei der Sicherheits-Unternehmensberatung Corporate Trust in München http://corporate-trust.de/index.php/de/unternehmen/management/peter-birner  und berichtet, dass die Unternehmen immer mehr anonyme Schreiben bekommen mit, manchmal völlig haltlosen,  Anschuldigungen. Die große Frage ist dann: Wie reagiert man auf solche anonymen Schreiben?

Ein Szenario, das Unternehmen zunehmend Kopfschmerzen bereitet: Vorwürfe, Diffamierungen oder Bezichtigungen treffen per anonymen Schreiben ein. Entweder per Webmail-Adresse oder als Briefe ohne Absender, also per Post. Worum es dabei geht? Häufig um tatsächliche oder vermeintliche Missstände, die der Verfasser anprangert.

Zum Beispiel:

– „Insider bemängelt in anonymen Schreiben die Sicherheit in Kernkraftwerk der EnBW (Stuttgarter Zeitung, Mai 2012) http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.einstieg-der-enbw-bei-der-ewe-staatsanwalt-prueft-ermittlungen.dd1bf2c5-a9d1-4df1-bc0a-c761d1fc9b05.html    

oder:

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.anonymes-schreiben-aus-kernkraftwerk-enbw-prueft-korruptionsvorwurf.061ae39e-296e-482c-aacf-c53e75c6833a.html

– „Berliner Finanzsenator werden in ausführlichen anonymen Schreiben undurchsichtige Verstrickungen vorgeworfen“ (Berliner Zeitung, 15.11.2012)   http://www.berliner-zeitung.de/berlin/anonymer-brief-senator-nussbaum-im-visier,10809148,20882444.html

 – „Insider beschuldigt in anonymen Schreiben Mitglied der Kölner Anwaltskammer (Kölner Stadtanzeiger, 16.05.2012)  http://www.ksta.de/koeln-uebersicht/geheimnisverrat-polizei-durchsucht-anwaltskammer,16341264,16198866.html


Ignoranz bis operative Hektik

Und wie reagieren die Unternehmen? Alles kommt vor, von verharmlosender Ignoranz bis zum Ausbruch operativer Hektik. Ausgerechnet, wenn gerade dann strukturiertes und gezieltes Vorgehen gefragt ist. Denn nur so könnten unerwünschte Folgen verhindert und der Verfasser am besten identifiziert werden.

„Ihr Vertrieb besticht im großen Umfang“, „ Der Vorstand Hinterhuber  hat ein außereheliches Verhältnis mit Frau Lola“, „Ich kenne Ihr illegales Steuervermeidungssystem…“,  oder „Die Presse wird sicherlich sehr interessieren, dass Ihr Unternehmen von Kinderarbeit in Südostasien profitiert….“, „Der Landesgeschäftsführer in XY wirtschaftet massiv in die eigene Tasche….“ Schreiben anonymer Absender beinhalten häufig solche oder ähnliche Anschuldigungen und werden fast immer direkt an Vorstandsvorsitzenden oder die Aufsichtsräte geschickt.

Anders als bei klassischen Erpresserschreiben, die monetäre Forderungen stellen, drohen diese Art von Schreiben mit der Weitergabe von internen Kenntnissen vermeintlicher Missstände an Presse, Kontrollorgane oder Staatsanwaltschaft. Der Verfasser will kein Geld, sondern die interne Aufklärung. Die Verfasser stellen sich in solchen Schreiben als besorgte Inhaber von Informationen dar, die dem Unternehmen Gelegenheit geben wollen, Missstände selbst zu regulieren. Auffallend ist, dass allgemeine Vorwürfe über Hinweise auf bestimmte Personen konkretisiert werden und diese somit in den Fokus von Ermittlungen gelangen sollen.

Motiv: Nachtreten

Die Aufklärung derartiger Fälle zeigt, dass die Verfasser häufig ehemalige Mitarbeiter oder Geschäftspartner sind, die aus Rache oder Enttäuschung nachtreten und versuchen, ihr Insiderwissen gezielt gegen ungeliebte Personen oder das Unternehmen allgemein einzusetzen. Welche Motivation dem Verfasser auch immer zugrunde liegen mag, die richtige und angemessene Reaktion innerhalb des Unternehmens auf ein anonymes Schreiben ist von größter Wichtigkeit.

Dies beginnt beim Eingang des Schreibens und endet bei der Ermittlung des Verfassers. Gibt es in den Unternehmensstrukturen feste Spielregeln für den Umgang mit anonymen Schreiben, kann man so unnötigen Zeitverlust vermeiden und gefährliche Unsicherheit beziehungsweise Tatenlosigkeit verhindern.

 

Jede Kontaktmöglichkeit nutzen

Gibt der Verfasser in seinem Schreiben die Möglichkeit der Kontaktaufnahme, so ist dies unbedingt zu nutzen. Fühlt sich der Verfasser ernstgenommen, ist das Risiko der weiteren Verbreitung an Dritte minimiert. Vorwürfe können hinterfragt und konkretisiert werden. Im Umkehrschluss kann auch die Identität des Verfassers eingegrenzt und somit die Motivation und Stichhaltigkeit beurteilt werden.

Sind bestimmte Personen ausdrücklich in dem anonymen Schreiben angeschuldigt, so muss die Unternehmensführung beziehungsweise der Aufsichtsrat rasch entscheiden, ob diese Person mit den Vorwürfen konfrontiert werden soll oder zuerst eine interne Aufklärung der Stichhaltigkeit erfolgt.

Unerläßlich: Die Daten der betroffenen Unternehmensbereiche sind zu sichern, damit die Vorwürfe geklärt werden können – und vor allem niemand etwas vertuschen  kann.

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Alle Kommentare [1]

  1. Anonymer Brief erreicht die Geschäftsleitung. In dem Brief wird ein/e Kollege/in wegen Vorteilsnahme beschuldigt. Nach eingehender Recherche der Geschäftsleitung stellt sich heraus, dass der/die Beschuldigte unschuldig ist und nichts getan hat.
    Was nun tun, wenn die Geschäftsleitung dergestalt mit dem anonymen Brief umgeht, dass der anonyme Schreiber für seine herausragenden Dienste gelobt wird, da er nur seine Pflicht getan hat, um das schuldhafte Verhalten des/der Kollegen/in XYZ anzuzeigen. Da sich die Beschuldigung nicht nachvollziehen bzw. beweisen ließ, hätte er (der Verfasser des anonymen Briefes) sich vielleicht lediglich „geirrt“…..