Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps? Nicht auf der Dienstreise: die wird unterbrochen, wenn man sich verfährt. Vielleicht.

Dienstfahrt ist nicht unbedingt Dienstfahrt und wer sich verfährt kann dies offenbar dienstlich tun – oder nicht-dienstlich. Auch wenn es grundsätzlich eine Dienstfahrt ist, auf der man sich verfährt? Verwirrt? Die Richter vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen tragen nicht wirklich zur Klarheit bei, sondern entschieden laut dpa-Meldung: „Wer sich während einer dienstlichen Autofahrt aus Unachtsamkeit verfährt, hat bei einem Unfall keinen gesetzlichen Versicherungsschutz.“ Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden und am Dienstag veröffentlicht (Aktenzeichen L 3 U 151/08).

Konkret hatten zwei Frauen einen Mietwagen überführt und sich verfahren, weil sie sich angeregt unterhalten hatten. Die zwei gerieten auf die falsche Autobahn, wo sie einen Unfall hatten und eine von ihnen einen Arm verlor. Muß die gesetzliche Unfallversicherung nun zahlen oder nicht – weil die Dienstreise streng genommen unterbrochen war?

Die Richter fanden: Nein. Abwege, die aus Unachtsamkeit und nicht aus dienstlichen Gründen geschehen, mutieren auf diesem Teilstück mirnichtsdirnichts zur Privatsache.

So richtig nachvollziehbar ist dieses feinzisielierte Urteil nicht: Was ist mit Leuten, die nicht gut im Karten-Lesen sind? Ist ein Verfahren ann auch Privatsache? Oder denen, die nur nach Navi fahren können?

Oder noch anders gefragt: Was ist, wenn man zwar sicher ankommt am Ziel, dort aber keinen Parkplatz vor der Tür direkt findet, sondern eine Viertel Stunde herum fährt und eine Parklücke sucht? Und auf diesem Stück einen Unfall erleidet? Unterbricht die Parkplatzsuche „den versicherten Betriebswerg“? Oder entscheidet auch dort eine Art Schuldfrage: Wer daran schuld ist, dass man nicht auf Anhieb einen freien Parkplatz findet?

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Alle Kommentare [1]

  1. Allein schon das Bauchgefühl sagt dass hier etwas gründlich schiefläuft. Dieses Urteil ist mit gesundem Menschenverstand nicht wirklich nachvollziehbar. Fährt man von der Autobahn runter, um etwas Besseres zu essen als das übliche ‚billige‘ Raststättenkost, wäre man eben ’streng genommen‘ privat unterwegs also im Falle eines Falles selbst schuld usw. Was ist wenn man von Köln nach Frankfurt linksrheinisch statt rechtsrheinisch unterwegs (oder umgekehrt) ist? Eine eine Seite schuldfrei denn direkter und die andere nicht? Da hat man offenbar den Otto-Normalmensch etwas voreilig schuldig gemacht, oder?