Schlechte Zeiten für die Portokassen von Versendern

Beschreibungen in Versandhauskatalogen werden bald korrekter, detaillierter und die Größenangaben realistisch. Die Fotos dürften ehrlicher werden und die Detailangaben nicht mehr ganz so klein gedruckt sein. Schöne neue Welt? Richtig, und möglich macht es der Bundesgerichtshof, der sich dafür an einer entsprechenden EU-Richtlinie orientierte. Sehr kundenfreundlich
Sätze wie „ach, bestellen Sie doch gleich beide Größen und schauen Sie, was Ihnen besser passt“, dürfte man in den Call Centern der Versender bald nicht mehr so oft zu hören bekommen. Wenn der Versender selbst die Rücksendekosten berappen muss – zumal die Pauschalen ohnehin meist deutlich über dem Preis des reinen Portopreises liegt. In der Summe kommt bei viel Kleinvieh sicher auch etlicher Mist zusammen. Im entschiedenen Fall war es der Versender Heine und dessen Versandpauschale betrug immerhin 4,95 Euro (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen:VIII ZR 268/07).
Ganz abgesehen davon, dass Berufstätige ohnehin schon manche Versender von vornherein meiden – und zwar diejenigen, die mit DHL arbeiten und bei denen man dann den Samstagvormittags erst mal bis zu eineinhalb Stunden  in der nächsten Post Schlange stehen darf, um sein Päckchen abzuholen. Wenn das Päckchen denn dort wenigstens auch liegt und auf den Adressaten wartet und der nicht noch drei verschiedenen Postämter anfahren muss, weil der Paketbote was Falsches auf die Karte geschrieben hat. Oder weil der Paketbote keine Lust auf zwei oder gar Treppen hatte und, statt zu klingeln, gleich eine Abhol-Postkarte in den Briefkasten der Adressanten warf.


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