Whistleblower-Schutz durch EU-Richtlinie? Gastbeitrag von Boris Dzida

Whistleblower: Werden Hinweisgeber bald durch EU-Recht besser geschützt? Gastbeitrag von Arbeitsrechtler Boris Dzida von der Kanzlei Freshfields

Müssen Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber wegen interner Missstände bei den Behörden anschwärzen, gesetzlich geschützt werden müssen? Diese Frage wird seit Jahren heiß diskutiert. Bisher waren alle Anläufe zu einem Whistleblower-Schutzgesetz gescheitert. Jetzt aber billigte vergangenen Freitag der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments den Entwurf einer „Richtlinie zum Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“.

Boris Dzida, Arbeitsrechtler und Partner bei Freshfields

Boris Dzida, Arbeitsrechtler und Partner bei Freshfields

Hinter dem sperrigen Titel verbirgt sich zunächst das berechtigte Anliegen, Unternehmen in der EU besser vor Industriespionage zu schützen. Allerdings soll die Richtlinie klarstellen, dass Whistleblower, die im öffentlichen Interesse handeln, nicht mit dem Hinweis auf Geschäftsgeheimnisse mundtot gemacht werden dürfen. Sollte die Richtlinie wie geplant in einigen Monaten verabschiedet werden, wird es spannend: Wird der deutsche Gesetzgeber daraufhin den Hinweisgeberschutz nun doch umfassend gesetzlich regeln? Oder verschwindet das Thema als Fußnote zu einem Gesetz gegen Industriespionage wieder in der Versenkung?

 

Whistleblower riskieren ihren Job

Die Diskussion um einen gesetzlichen Whistleblower-Schutz hat einen ernsten Hintergrund: Wer sich als Arbeitnehmer wegen Missständen beim Arbeitgeber an die Behörden wendet, riskiert seinen Job. Berühmt wurde der Fall der Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch: Sie erstattete Anzeige gegen ihr Pflegeheim, weil die Heimbewohner ihrer Meinung nach nicht ausreichend gepflegt würden und ihr Arbeitgeber Abrechnungsbetrug gegenüber den Krankenkassen begehe. Die fristlose Kündigung folgte prompt und die Gerichte gaben dem Pflegeheim Recht: Frau Heinisch habe ihre Vorwürfe „ins Blaue hinein“ erhoben und den Ruf des Arbeitgebers geschädigt. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah dies anders: Das öffentliche Interesse, durch einen Whistleblower von möglichen Missständen im Pflegebereich zu erfahren, überwiege das Geschäftsinteresse des Arbeitgebers, so der EGMR 2011.

 

Gesetzesinitiativen verliefen im Sande

Als Reaktion auf diesen Fall wollte die SPD Anfang 2012 einen besseren Hinweisgeber-Schutz im Gesetz verankern. Hieraus wurde jedoch nichts. 2011 war bereits eine entsprechende Initiative der Linkspartei gescheitert. Und schon 2008 wollten einige Bundesministerien nach einer Häufung von „Gammelfleisch“-Skandalen Whistleblower besser schützen, um solchen Skandalen in Zukunft vorzubeugen. Auch dies verlief im Sande.

 

Rückenwind für Gegner einer Gesetzesänderung

Nach der „Heinisch-Entscheidung“ des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hatten die Gegner einer ausdrücklichen gesetzlichen Verankerungen des Whistleblower-Schutzes ein starkes Argument auf ihrer Seite: Eine Gesetz ist nicht nötig, die Gerichte schaffen es auch so, Whistleblower zu schützen. Denn schon wenige Monate nach der „Heinisch-Entscheidung“ des EGMR übernahm das Bundesarbeitsgericht diese Grundsätze in die deutsche Rechtsprechung. Damit ist dies auch ohne ausdrückliches Gesetz faktisch bindend: Arbeitsgerichte berücksichtigen nun, ob der Whistleblower bei seiner Meldung an die Behörden im öffentlichen Interesse handelte, etwa indem er Verstöße des Arbeitgebers gegen den Umweltschutz meldet oder Korruption und schwarze Kassen anzeigt.

Auch wenn jetzt durch die EU-Richtlinie die Diskussion um einen Whistleblower-Schutz per Gesetz erneut beginnen wird, ist es keineswegs sicher, dass es dazu kommt: Denn bislang sind alle Versuche, Hinweisgeber ausdrücklich gesetzlich zu schützen, gescheitert.

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Alle Kommentare [1]

  1. Ein toller Artikel. Es wird in Deutschland kein Whistleblowergesetz kommen, da unsere eigenen Politiker die Whistlerblower aufgrund ihres eigenen gesetzwidrigen Verhaltens fürchten. Ich erinnere an die Banken-Whistleblowerin Andrea Fuchs, die seit 19 Jahren gegen 20 wahrheitswidrige und erfundene Kündigungen kämpft. Weder das Verfassungsgericht noch das Bundesarbeitsgericht sah sich seit 19 Jahren veranlasst sich diesem Fall anzunehmen, dabei ging es um ein Insidervergehen in Höhe einer halben Milliarde. Nachzulesen in „Die Judasbank“.