„Vorsicht Anwalt“ von Joachim Wagner: Von Anleger- und Abmahnanwälten (Buchauszug)

 

Buchauszug aus Joachim Wagners „Vorsicht Anwalt“, das im Mai 2014 im Beck Verlag erschienen ist:

Autor Joachim Wagner

Autor Joachim Wagner

 

Die Hamburger Kanzlei Harte-Bavendamm – Paradebeispiel einer Boutique

Klein, aber fein: Anwaltsboutiquen „Vom Aussehen, Habitus und Charakter könnte Henning Harte-Bavendamm einen Hamburger Bürgermeister abgeben“, meint einer seiner Freunde. In der Tat wirkt der hochgewachsene grauhaarige Jurist wie ein Modellhanseat. Von seinem Büro im 10. Stockwerk in der Kehrwiederspitze in der Hafencity blickt er direkt auf die Elbe, auf das sich ständig wechselnde Panorama zwischen den Landungsbrücken und dem König-der-Löwen-Musical-Zelt, genießt die Lichtspiele je nach Tages-, Wochen- und Jahreszeit.

Die Einrichtung der Kanzlei ist auffällig unauffällig, zwischen einem alten Feldstecher und gefälliger moderner Kunst. Der Internet-Auftritt der Kanzlei ist nach Harte-Bavendamm „bewusst unterkühlt“, was nach Rückmeldung von Mandanten „gut ankommt“. Harte-Bavendamms Boutique für den Schutz geistigen Eigentums ist ein Tupfer auf einem bunten und facettenreichen Boutiquenmarkt, der in den letzten zehn Jahren entstanden ist. Der Hauptgrund: die gestiegene Nachfrage nach speziellem und preiswertem Rechtsrat. Parallel zur Ausweitung der Fachanwaltschaften ist ein reiches Angebot von Kleinkanzleien mit bis zu 20 Anwälten gewachsen: Es gibt Boutiquen für Banken- und Kapitalanlagerecht, Immobilienrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, öffentliches Recht usw.

Wer sich die Gewinner des „Kanzleigründerpreis“ der Bundesrechtsanwaltskammer und der Soldan GmbH 2008 anschaut, lernt, dass die Spezialisierung mittlerweile weit über Rechtsgebiete hinausgeht. Subspezialisierungen sollen neue Marktnischen erschließen. Die Darmstädter Kanzlei SKZ etwa konzentriert sich auf Verwaltungs- und Immobilienrecht und wendet sich dabei ausschließlich an Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen.

Die Kanzlei Dr. Damm & Partner in Neumünster spricht ausschließlich Online- Händler an. Die Kanzlei Fröhlich & Partner in der Nähe von Mainz hat sich auf Fälle um den Sport fokussiert.

Die großen und renommierten Boutiquen verstehen sich als direkte Konkurrenten der Großkanzleien, wenden sich dabei aber nicht nur an DAXUnternehmen, sondern auch an den Mittelstand. Harte-Bavendamm vertritt Sony, aber auch den Hamburger Fußballclub St. Pauli in einem Streit mit einer Merchandise-Firma. Der Arbeitsrechtsanwalt Jan Ruge, Partner der Hamburger Boutique Ruge Krömer, berät die Postbank und die HUK Coburg, aber auch Studentenwerke, Sparkassen und die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt.

 

Juve-Auszeichnung als „Brüller“

Mal versteckt, mal offen empfinden alle Boutique-Partner Freude, wenn sie im Kampf David gegen Goliath ihren Ex-Kanzleien eins auswischen können. Als JUVE Ulf Renzenbrinks Boutique 2008 für die Auszeichnung „Kanzlei des Jahres M&A“ neben seinem alten Arbeitgeber Freshfields und anderen Großkanzleien als einzige Boutique nominiert hatte, war das für ihn der „Brüller“. Das hat der Kanzlei „tierische Publizität“ verschafft, jubelte der Mir-gehört-die Welt-Typ Renzenbrink. Harte-Bavendamm ist überzeugt, dass die Boutique als Kanzleimodell in eine rosige Zukunft blickt – weil sie gegenüber Großkanzleien zahlreiche Wettbewerbsvorteile hat.

 

 

"Vorsicht Rechtsanwalt" von Wagner

„Vorsicht Rechtsanwalt“ von Joachim Wagner (Beck Verlag, München 2014, 24,90 Euro, 336 Seiten)

http://www.amazon.de/Vorsicht-Rechtsanwalt-Berufsstand-zwischen-Mammon/dp/3406666833/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1411599827&sr=8-1&keywords=Joachim+Wagner+vorsicht+rechtsanwalt

 

Selbstbewusste Boutiquen – mit niedrigeren Stundensätzen

Da ist zunächst der Kostenfaktor. Bei den Stundensätzen liegen Boutiquen „20 bis 30 Prozent“ unter denen der Großsozietäten. Diesen Wettbewerbsvorteil streichen alle Gründer hervor. „Wir haben in unserem Tätigkeitsbereich das Know-how der führenden Großkanzleien, machen es aber unterm Strich viel billiger“, verspricht die Homepage von Renzenbrinks Boutique. Der Arbeitsrechtler Ruge kassiert 230 Euro pro Stunde, während seine Kollegen in Großkanzleien zwischen 250 und 500 Euro fordern.

Alle Boutique-Partner sind überdies sicher, dass sie einen Qualitätsvergleich nicht scheuen müssen. Harte-Bavendamm: „In einem Bereich wie Wettbewerbsrecht mit vielen Gerichtsauftritten verfügt kaum ein Team einer Großkanzlei über eine vergleichbare Expertise wie die führenden Boutiquen“. Die Rechtsvertreter sind „handverlesen“ und „spezialisierter“. Nach der Einschätzung von Renzenbrink ist sein Team „jedenfalls besser als der Durchschnitt der Großkanzleien“. Und Ruge meint, dass Mandanten bei guten Boutiquen „im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen besser aufgehoben“ sind, „weil die Anwälte dort über eine größere Erfahrung vor Gericht verfügen“.

Weiter heben alle Boutique-Anwälte den Wettbewerbsvorteil des „persönlichen Kontaktes“ zum Mandanten hervor. Die ziehen es nach Harte-Bavendamm vor, wenn der „Chef selbst kocht, oder jedenfalls weiß, was in der Küche vor sich geht“. Auch Jan Ruge meint davon zu profitieren, dass „anwaltliche Tätigkeit etwas sehr Persönliches“ ist. Den „persönlichen Kontakt“ schätzen viele Mandanten gegenüber der „austauschbaren Dienstleistung“ der Großsozietäten. Schließlich betonen alle drei, dass die Teams in Boutiquen aufgrund der flachen Hierarchien, der kurzen Wege und der intensiven Kommunikation schneller und effektiver arbeiten können. Nach Recherchen von JUVE sollen die Großkanzleien 2010/2011 „nachweisbar“ Marktanteile an mittelständische Kanzleien und Boutiquen verloren haben.

Diese These erscheint angesichts des Kostendrucks bei Mandanten und der Kompetenz der Boutiquen auf ihren Spezialgebieten plausibel.

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Im Haifischbecken: Anlegeranwälte

Er war so verärgert, dass er nicht einmal die Eröffnung der Veranstaltung abwarten konnte, aufstand und laut mit einem aggressiven Unterton fragte. „Ich möchte gern wissen, woher Sie meine Daten haben, ob damit Schindluder getrieben wurde?“ Der Fragesteller hatte einen Medienfonds gezeichnet, er drohte, eine Menge Geld zu verlieren, und er wollte wissen, woher das „Aktionsbündnis aktiver Anlegerschutz“ von seiner Misere wusste, seine Adresse bekommen und ihn zur Informationsveranstaltung „Medienfonds mit Schuldübernahme“ eingeladen hatte . Nach einer kurzen hitzigen Debatte gelang es dem Vorstand des Anlegerschutzvereins, ihn zu beruhigen: Alles sei mit rechten Dingen zugegangen, und im Übrigen könne die Einladung ja nicht so schlimm gewesen sein, weil er jetzt da sei. Der gut 60-jährige setzte sich wieder, als wäre nichts gewesen.

 

Wie Anlegeranwälte Geschädigte ködern

November 2011. Ein mit Medienfondsopfern gut gefüllter Saal im Berliner Logenhaus. Das Aktionsbündnis, der Veranstalter, ist verbandelt mit der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Neusel, spezialisiert auf Anlegerschutzklagen. Wolfang Schirp, der Frontmann der Sozietät, hat das Aktionsbündnis mit gegründet und sein heutiger Partner Tibet Neusel ist sein Schatzmeister. Sogar einen gemeinsamen Briefkopf gibt es. Auf der Bühne wird jedoch der Eindruck erweckt, das Aktionsbündnis und die Kanzlei seien gleichberechtigte Partner. In Wirklichkeit hatte der Abend nur einen Zweck: Mitglieder für das Aktionsbündnis zu gewinnen, die dann die Kanzlei mandatieren. Mitglieder werden unter anderem damit geködert, dass sie im Falle einer Klage bei den Anwaltsgebühren einen Rabatt von 20 Prozent bekommen.

Während der Veranstaltung ging es fast ausschließlich um Klagen und gewonnene Verfahren gegen Medienfonds und Banken. Nach den Begleitinformationen bestehen für die Medienfondsopfer eigentlich nur Chancen und kaum Risiken – wenn man die Kanzlei beauftragt. Zeichnern der Medienfonds Hannover Leasing und KGAL lässt Schirp wissen, dass die Kanzlei „zuversichtlich“ sei, letztlich „alle Klagen zu gewinnen“, obwohl es zu dem Zeitpunkt noch kein einziges Urteil gab. Bei dem Hannover Leasing Fonds und dem Commerzbank-Fonds MHF Academy empfiehlt Schirp „Klageerhebung“, sofern Verjährung droht.

 

Informationen-Borbardement für Anleger-Opfer

Wer nach drei Stunden Bombardement mit wirtschaftlichen, steuer- und anlagerechtlichen Informationen den Saal im Logenhaus verlässt, hat viel gehört, aber vermutlich wenig verstanden. Das ist ein für die Kanzlei höchst willkommener Effekt bei Anlegeropfern, die gerade noch wissen, was eine Rendite vor oder nach Steuern ist.

Helfen, das ist nach dem Abend klar, kann die Kanzlei Schirp und Co. Eine Zuhörerin unterschreibt einen Mitgliedsantrag sofort. Andere werden vermutlich folgen. Rechtsanwalt Schirp gilt in der Branche als Windmacher mit einigen beachtlichen Erfolgen. Als er Tausende von Anlegerklagen gegen den Rundum Sorglos-Fonds der Bankgesellschaft Berlin erhob, fuhr er mit einem Kleinlaster vor das Landgericht Berlin und ließ sich dabei fotografieren. Nach über 100 Klagen gegen die Bankgesellschaft bis zum Bundesgerichtshof und Vergleichen über 97 Prozent der Anlagesumme mit einem Volumen von bis 1,8 Milliarden Euro rühmt sich Schirp des „größten Erfolges, der im Bereich des professionellen Anlegerschutzes jemals erzielt worden ist“. Kleiner ging es offenbar nicht.

 

Gebeutelte Anleger – massenhaft

Schirp agiert auf einem Markt, der für kleine und mittlere Kanzleien der mit Abstand lukrativste ist. Nach einer Studie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aus dem Jahr 2008 werden Vermögensschäden, die durch mangelhafte Finanzberatung entstehen, auf 20 bis 30 Milliarden Euro jährlich geschätzt.456 Bei den in Not geratenen Medienfonds sollen Sparer zwischen 1997 und 2005 mehrere Milliarden in Filmproduktionen gesteckt haben.457 In offene Immobilienfonds sollen Anleger 85 Milliarden investiert haben, von denen ein Viertel verloren sein soll.458 Nach Schätzungen der Verbraucherzentrale Hamburg gibt es 40 000 bis 50 000 Lehman-Opfer, die Zertifikate im Wert zwischen 10 000 bis 50 000 Euro erworben haben.459 Der Schaden würde sich danach auf rund 750 Millionen Euro belaufen. Knapp eine Milliarde Euro soll die Finanzholding Göttinger Gruppe bei 250 000 Anlegern zusammengetragen haben, Geld, das ebenfalls weitgehend versickert ist.

Von diesen gebeutelten Anlegern klagt nur eine kleine Minderheit gegen Fonds, Finanzvermittler oder Banken. Aber die reicht, um viele Advokaten zu locken, hier nach Goldadern und Nuggets zu graben. Die hohen Streitwerte verheißen hohe Gebühren. Und die bekommt nach deutschem Gebührenrecht jeder Rechtsvertreter, egal, ob er gewinnt und verliert. Selbst schlampig zusammengeschusterte oder aussichtlose Klagen werden mit fetten Honoraren belohnt. Diese Konstellation zieht einmal fähige Rechtskundler an. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht wurde 2008, also mitten in der Krise, eingeführt. Ihre Zahl ist zwischen 2008 und 2012 von 218 auf 642 emporgeschnellt, hat sich also in vier Jahren fast verdreifacht. Die hohen Streitwerte ködern aber auch Glücksritter, die auf diesem Markt ohne besondere Fachkenntnisse schnell Kasse machen wollen.

 

Klageindustrie ohne Kompetenz

Dadurch ist eine Klageindustrie mit einem beängstigenden Kompetenzgefälle aus dem Boden geschossen. Die Anlageopfer wissen meist nicht, dass ihnen hier, wegen der komplizierten Finanzprodukte, nur die besten Robenträger helfen können. Sie sollten sich aber nicht nur durch juristische Qualität, sondern auch durch Seriosität auszeichnen. In keinem anderen anwaltlichen Geschäftsfeld gibt es eine vergleichbar lebhafte Debatte über Lauterkeit und Unlauterkeit an der Beratungs- und Klagefront. Hinter dem Stichwort Seriosität verbergen sich berufsethische Fragen nach kostenfreien Beratungsangeboten, ehrlicher Einschätzung von Prozesschancen und -risiken und ein verantwortungsvoller Umgang mit Klagen und Rechtsmitteln. Dabei ist die Spreu vom Weizen schwer zu trennen, weil es keine scharfen Kriterien gibt, wann ein Anwalts seriös ist oder nicht. Vor diesem Hintergrund fallen die Urteile über eine große Zahl von Anlegeranwälten wenig schmeichelhaft aus. Jürgen Kurz, Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), hält nur acht bis neun Kanzleien für hinreichend „spezialisiert und fachlich gut“.

 

Ähnlich deprimierend die Einschätzung von Joachim Jahn, der als verantwortlicher Redakteur der Seite „Recht und Steuern“ in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über intime Kenntnisse in der Scene verfügt: Da sind nur eine „Handvoll bis Dutzend seriöser Anwälte unterwegs“. Die finden sich zum großen Teil wieder auf einer Liste von 20 Top-Anlegerschutzkanzleien, die die „Wirtschaftswoche“ zusammengestellt hat. Daneben gibt es nach Jahn aber auch „haufenweise Schaumschläger, die die Anleger noch mal abzocken“. Die Urteile von Anlegeranwälten übereinander fallen teilweise noch harscher aus. Karine Guillaume beobachtet eine „katastrophale Entwicklung. Ich schäme mich dafür“. Wegen der hohen Streitwerte kommen „immer mehr unseriöse Anwälte auf den Markt, um Geld zu verdienen“. Rechtsanwalt Rudolf Baum hat „den Eindruck, dass die unseriösen Geschäftspraktiken massiv zunehmen. Das ist manchmal geradezu kriminell und droht, den gesamten Berufsstand in Misskredit zu bringen“.

Eine besondere Gefahr droht Anlegern, wenn sie Rechtsvertretern ohne bankenrechtliche Spezialkenntnisse in die Hände fallen. Bei den Massenklagen gegen die Telekom-Aktie waren nach Jürgen Kurz (DSW) „viele Anwälte unterwegs, die keine Ahnung hatten“: „Die Klagebegründungen waren teilweise erschreckend, während für die Telekom Großkanzleien mit erstklassigen Anwälten im Einsatz waren“. Sein Kollege Julius Reiter hält einige Klagen seiner Wettbewerber gegen die Bausparkasse Bardenia wegen der Finanzierung von Schrottimmobilien für „grottenschlecht“.

 

Schlampige Schriftsätze, keine Seriosität

Regina Schlosser, Richterin in einer Bankenkammer am Landgericht, hat vor Ablauf der absoluten zehnjährigen Verjährungsfrist Schriftsätze wie „Müllhaufen auf den Tisch bekommen“. Sie hatte den Eindruck, dass da viele Paragraphenkundler „ohne spezielle Kenntnis im Bankenrecht“ am Werk waren. Dabei sei es schon für Anlegeranwälte schwierig, „in diesem Gebiet schlüssige Klagen zu formulieren“. Neben mangelnden Rechtskenntnissen und schlampigen Schriftsätzen bildet die verlorene Seriosität etlicher Anlegeranwälte eine Gefahr für Rechtsuchende. „Wir müssen schwer aufpassen, dass wir in den Augen der Öffentlichkeit nicht das werden, was in den achtziger Jahren die Orientteppichhändler waren“, warnt der Düsseldorfer Anwalt Jens Graf.

 

Eine kurze Sündenliste:

– Unseriös ist es, wenn sich ein Rechtsvertreter als Experte für Medienfonds ausgibt und zeitgleich erst die entsprechenden Prospekte von einem Kollegen anfordert.

– Unseriös ist das Wecken falscher Hoffnungen.

Bei spektakulären Fällen rosige Aussichten zu wecken, die dann verpuffen, gehört für Thomas Baier von der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen „zum Geschäftsmodell einiger Anwälte“. Er warnt: „Je marktschreierischer sie sind, umso vorsichtiger sollten Anleger mit Ihnen umgehen“. Unseriös ist nach Meinung von Anlegeranwalt André Ehlers, dass auf Kanzlei-Homepages „Urteile, die wegen spezieller Besonderheiten des Einzelfalles für einen Anleger gewonnen werden konnten, für allgemeingültig erklärt werden“. Einzelfallentscheidungen sind selten „richtungsweisend“, auch wenn ein solches Attribut gut klingt, um die Bedeutung der Entscheidung anzuheben.

– Unseriös findet die Anlegeranwältin Karine Guilleaume, dass Kanzleien mit Urteilen werben, die Kollegen erstritten haben.

– Unseriös ist nach Urteilen das Landgerichts Frankfurt und des Oberlandesgerichts Frankfurt, wenn sich ein Anwalt einen Schadensersatzanspruch von Mandanten wegen fehlerhafter Anlageberatung beim Kauf von Lehman- Zertifikaten gegen eine Bank abtreten lässt, um sie dann im eigenen Namen einzuklagen.

Der normale Konkurrenzkampf unter Robenträgern hat sich unter Anlegeranwälten zum Kleinkrieg mit spitzen Ellbögen aufgeschaukelt. Anlegeranwalt Julius Reiter erlebt einen „massiven Konkurrenzkampf“, Anwalt Udo Brinkmöller, der nur Berater vertritt, beobachtet auf Seiten der Anlegeranwälte einen „stark gestiegenen Konkurrenzdruck“. Ihre Kollegin Karine Guillaume wähnt sich gar in einem „Haifischbecken“.

 

Beschwerden für die Anwaltskammer

Nachdem ein Medienfonds Pleite gegangen war, wurden Niko Härtings Mandanten von Anwaltsschreiben geradezu „bombardiert“, im „Stil und Inhalt von mäßigem Niveau“. Ein Mandant des Bremer Rechtskundlers Jan-Henning Ahrens hat bereits einen „ganzen Aktenordner“ mit anwaltlichen Informationsschreiben gefüllt. Für den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Hansjörg Staehle sind die Rundbriefe an enttäuschte Anleger ein „trübes Kapitel“. Regelmäßig erhält die Kammer Beschwerden von Anwälten über Kollegen, die ihre Mandanten anschreiben, ihre Dienste anbieten mit Blankovollmacht und Fragebogen zum Sachverhalt als Anlagen. Die Begründung: Das sei eine direkte Werbung im Einzelfall. Vor einigen Jahren haben die Kammern solche Fälle noch gerügt. Aber auch in diesem Punkt ist die Rechtsprechung liberaler und, leider, im Ergebnis auch widersprüchlicher geworden.

 

Anlegeranwälte: Jagd auf Mandanten

Und so gehört es mittlerweile zum Alltag, dass sich Anlegeranwälte allein oder zusammen mit Anlegerschutzvereinen mit Massenrundbriefen gegenseitig Mandaten abjagen. Eigentlich will Herbert Jakobs dieses Reingrätschen von Kollegen in bestehende Mandate „in keinster Weise tolerieren“, weil es dem „Ansehen des Berufsstandes in erheblichem Maße schadet“. Etwas unternommen hat er dann aber trotzdem nicht, weil ein Verfahren bei einer Rechtsanwaltskammer ohnehin eine „stumpfe Waffe“ ist.

 

Klage auf Herausgabe der Gesellschafterliste: „Mißbrauch von Einsichtsrechten“?

Namen und Adressen für Mandantenfang mit dem Schleppnetz erhalten die Anwälte aus mehreren Quellen: Sie kopieren die Namen aller Gesellschafter von gefährdeten oder insolventen Fonds aus dem Handelsregister und ergänzen sie mit Hilfe von Telefon- und Adressen-CD-Roms. Oder sie verklagen einen Fonds im Namen eines Mandanten, den sie bereits vertreten, auf Herausgabe der Gesellschafterliste – für Rechtsanwalt Niko Härting ein „Missbrauch von Einsichtsrechten“. Oder sie kaufen die Namen und Adressen von Wirtschaftsdetektiven und Adressenhändlern. Oder sie erhalten die Informationen von Finanzvermittlern gegen das Versprechen, nicht gegen sie zu klagen. Unter den Anlegeranwälten haben sich zwei Lager gebildet – grob die seriösen und die unseriösen –, die öffentlich übereinander herziehen und sich teilweise rücksichtslos bekriegen: mit Strafanzeigen und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen zweifelhafter Akquisemethoden oder Abmahnungen/ Unterlassungsklagen wegen kritischer Meinungsäußerungen über „Abzocker- Anwälte“.

 

 

Ein Beispiel: Im September 2007 schickte der Deutsche Verbraucherschutzring (DVS), der eng mit der Jenaer Kanzlei Beyer kooperiert, allen Anlegern der insolventen Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG einen Rundbrief: Die „Durchführung eines Schlichtungsverfahrens“, hieß es dort, sei aussichtsreich und damit auch „die Möglichkeit zur zivilrechtlichen Wiedergutmachung“. Aufgrund dieser „Aussicht“ machte der DVS „ein besonderes Angebot“: eine „einmalige Gebühr von 450 Euro für das „gesamte außergerichtliche Verfahren“ und eine DVS-Pauschale von 250 Euro für ein Schlichtungsverfahren. Dieser Vorstoß rief die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen auf den Plan. In einer Presseerklärung riet der Anlegeranwalt Hartmut Strube „Finger weg“ von den Angeboten solch „dubioser Interessengemeinschaften“. „Sie wollen den Kunden … nur Euros entlocken“.

Woher das Geld für eine Rückzahlung der Einlagen kommen soll, sei Strube „schleierhaft“. Der Insolvenzverwalter habe bereits mehrfach festgestellt, dass nur noch „Reste des ursprünglichen Firmenvermögens vorhanden seien“. Die Reaktion aus Jena kam flugs: eine Unterlassungsklage nebst einstweiliger Verfügung. Damit fiel Rechtsanwalt Phillip Wolfgang Beyer aber auf den Bauch, weil das Hamburger Landgericht keinen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb erkennen konnte.

Nicht besser erging es ihm zwei Jahre später, als er Strube mit einer Verleumdungsklage mundtot machen wollte und das LG Düsseldorf nicht mitspielte. Die wichtigsten Instrumente von Anlegeranwälten bei der Mandantenjagd sind Internetauftritte, Rundschreiben, Presseartikel, Informationsveranstaltungen, Kooperation mit Anlegerschutzvereinen und, in einem Sonderfall, sogar eine Drückerkolonne. Neben vielen sachlichen und informativen Rundschreiben und Internetauftritten fallen andere durch reißerische Sprache und überzogenen Optimismus bzw. Angstmache auf. Die Formel vom „drohenden Totalverlust“ nutzen viele Kanzleien routinemäßig, um Anlegern von Schiffs- und Medienfonds Angst und Schrecken einzujagen.

 

Thiel & Collegen teilen einem potentiellen Mandaten mit, dass seine Geldanlage bei einem Filmfonds „eine spekulative Beteiligung mit hohem Verlustrisiko“ sei und er, im Falle einer Beauftragung, mit „Ansprüchen“ „durchdringen“ werde, allein, weil der Vermittler nicht über die Provision aufgeklärt habe. Potenziert wird der Druck häufig durch Hinweise auf eine drohende Verjährung: „Nur noch fünf Monate“, bis mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Falk-Fonds „endgültig verjähren“, warnt die „Interessengemeinschaft für Kapitalanleger und Versicherte“. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie „beste Aussichten, ihr Geld zurückzuerhalten“.

Mindestens ein Dutzend Anlegerkanzleien arbeiten eng mit privaten Anlegerschutzvereinen zusammen. Letztere vermitteln den Eindruck, dass sie geschädigten Anlegern uneigennützig helfen wollen. Das ist jedoch häufig ein Trugbild. Etliche dieser Vereine werden offen oder versteckt im Auftrag von Kanzleien tätig, einige sind sogar von Anwälten gegründet worden. Vielen Anlegeranwälten sind sie ein Dorn im Auge, weil sie nicht offenlegen,wer tatsächlich hinter ihnen steht. Außerdem dürfen die Anlegerschutzvereine ohne berufsrechtliche Schranken werben. Damit wollen Anwälte, so Herbert Jacobs, das „Werbeverbot umgehen“. Für Anlegeranwalt André Ehlers sind sie „Satelliten von Kanzleien“, „gaukeln Unabhängigkeit vor, sind aber in Wirklichkeit Akquisemaschinen“.

 

Sonderfall: „Informa Interessengemeinschaft geschädigter Anleger“

Ein Sonderfall unter den Anlegerschutzvereinen war die Dortmunder „Informa Interessengemeinschaft geschädigter Anleger“. Nach einem Urteil des Landgerichts Ellwangen aus dem Dezember 2008 war sie kein neutraler Verbraucherschutzverein, sondern ein Kooperationspartner der Kanzlei Engler & Collegen mit der Aufgabe, Mandate an Land zu ziehen. Das sei eine unzulässige Anwaltswerbung gewesen.468 Informa agierte wie eine Drückerkolonne. Ihre Mitarbeiter traten nach Feststellungen des Landgerichts Ellwangen unaufgefordert an Anleger heran, bombardierten sie nicht nur mit Briefen und Anrufen, sondern klingelten manchmal sogar an der Haustür.

 

Prinzip: Verunsicherung

Dieses Verhalten sei „erkennbar auf Verunsicherung“ der stillen Gesellschafter einer Kapitalanlegergesellschaft „angelegt gewesen“, und zwar in einer Intensität, dass sich der „unabweisbare Eindruck anwaltlichen Beratungsbedarfes aufdrängen musste“. Dies sei, das habe die Beweisaufnahme ergeben, in Kooperation mit der Kanzlei Engler geschehen. Nach dem Urteil hat die Sozietät diese Zusammenarbeit beendet. Für die Dortmunder Anwälte hat die Kooperation mit der Informa noch ein berufsrechtliches Nachspiel. Im Februar 2012 hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamm ihnen vor dem Berufsgericht vorgeworfen, drei Jahre lang mit der Informa unsachlich geworben und dafür Provision bezahlt zu haben.469 Nach der Anschuldigungsschrift soll die Kanzlei Engler für die Vermittlung von Mandaten 2006 knapp 420 000 Euro Provision, 2007 rund 145 000 Euro und 2008 rund 67 000 Euro bezahlt haben. Die Kanzlei leugnet eine solche Zusammenarbeit. Die Werbemaßnahmen seien ihr nicht bekannt und damit nicht zuzurechnen gewesen. Sie habe Informa als Wirtschaftsdetektei genutzt, die für sie betriebswirtschaftliche Analysen und Berechnungen durchgeführt habe, um Anlagekonzepte zu überprüfen.

Die Hammer Staatsanwälte meinen, diese Behauptungen jedoch mit einem halben Dutzend Zeugen und Unterlagen widerlegen zu können. Aus den Anlagen zu den Rechnungen ergäbe sich zum Beispiel, dass die Provisionen mandatsbezogen bezahlt worden seien: bis zu einer Anlagesumme von 50 000 Euro 200 Euro, zwischen 50 000 und 100 000 Euro 245 Euro und über 100 000 Anlagewert 300 Euro. Den Rechnungen lasse sich sogar explizit entnehmen, dass das Geld für die Vermittlung von Mandaten gezahlt worden sei. In Rechnung gestellt seien „140 Vollmachten“, „47 Vollmachten“ oder „22 Vollmachten“. Bei Entzug der Vollmacht erfolgten Abzüge.

 

Mandantenakquise gegen Provision?

Sollte der Anwaltsgerichtshof die Beweiskette der Anschuldigungsschrift für überzeugend halten, wäre eine für eine Anwaltskanzlei bisher unvorstellbare Werbepraxis enttarnt: eine jahrelange Mandantenakquise in Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftsunternehmen gegen Provision. Wo immer Banken, Firmen oder Fonds Pleite gehen, bieten Anwaltskanzleien den Opfern auf ihren Websites auf dem Fuße ihre Dienste an, etwa nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Kraftwerkbauers Solar Millenium im Dezember 2012.

Das ist legitim und entspricht nicht nur dem Eigeninteresse, sonder auch dem der Anleger. Entscheidend ist, ob dies seriös oder unseriös geschieht, unter tatsächlichen wie rechtlichen Aspekten. Unseriös ist sicher, wenn die Kanzlei Stoll & Kollegen auf ihrer Homepage bei Anlegern von Solar Millenium mit widersprüchlichen und skandalisierenden Zeitungsberichten und „Gerüchten“ Angst schürt: „Damit sind für die Anleger wohl mehrere 100 Mio. Euro weg“ oder Welt online berichtet, dass „wohl 14 000 Aktionäre kein Geld mehr erhalten“.

Nach dieser Hiobsbotschaft wird den Anlegern die Möglichkeit einer Schadensersatzklage eröffnet: „Damit können sie das gesamte Geld zurückerlangen“. Ein leichtfertiges Versprechen. Es erfolgte zu einem Zeitpunkt, als es noch keine zuverlässigen Informationen über Hintergründe oder Haftungsadressaten bei Solar Millenium gab. Das ist eine nicht untypische Situation für Anlegeranwälte. Häufig müssen sie in juristischem Neuland agieren, in dem niemand voraussagen kann, ob Klagen Erfolg haben werden oder nicht. Der stellt sich manchmal erst nach Jahren ein, wenn alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof oder sogar zum Bundesverfassungsgericht durchlaufen sind. Unbestreitbar ist, dass Anlegeranwälte in den letzten Jahren zahlreiche juristische Schlachten zugunsten der Anleger gewonnen und für sie Milliarden Euro gerettet haben.

 

Die Anlegeranwältin Daniela Bergdoldt etwa hat einen Prozess gegen den gescheiterten Medienkonzern EM.TV nach elf Jahren für sich entschieden, weil die Aktionäre zu spät über die wirtschaftliche Lage informiert worden waren: „Wegbereitende Rechtsprechung ist nur beharrlichen Klägern und Anwälten zu verdanken“, bilanziert sie. Auf der Habenseite sind zu verbuchen: die Urteile des Bundesgerichtshofes zur Haftung bei atypischen stillen Beteiligungen (Göttinger Gruppe), die Offenbarungspflicht bei Vertriebsprovisionen beim Verkauf von Anlagen durch Banken (Kick-Back-Rechtsprechung), die Verschärfung der Bankenhaftung in finanziellen Krisensituationen oder die Haftung des Entschädigungsfonds für Banken für die Opfer des Phoenix Kapitaldienstes.

 

Die Wahrheit: Mehr verlorene Prozesse als gewonnene

Bei einigen Fonds haben Anleger nach dem Eindruck von Norbert Vossler, Vorsitzender einer Bankenkammer beim Landgericht Berlin, sogar eine „Erfolgsquote von 100 Prozent“. Nicht so gern reden Anlegeranwälte verständlicherweise über die verlorenen Verfahren. Und deren Liste ist länger als die der gewonnenen. Das geben einige ehrlicher Vertreter der Zunft auch zu. „In allen Bereichen haben Anlegeranwälte und ihre Mandanten in großem Umfange verloren“ räumen zum Beispiel zwei Anlegeranwälte aus Münster ein. Bei Klagen im grauen Kapitalmarkt sind nach Beobachtung von Hartmut Strube die „Erfolge rarer gesät als die Misserfolge“.

Die Ursachen sind vielfältig: eine zum Teil anlegerfeindliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, hohe Beweishürden, weil die Beweislast in der Regel beim Anleger liegt, vor allem aber ein verantwortungsloser Umgang mit Klagen und Rechtsmitteln durch Anlegeranwälte. Sie sind häufig juristisch aussichtslos oder wirtschaftlich sinnlos, weil bei den Beklagten kein Geld mehr zu holen ist.

Erfolglos waren nach Angaben des BVT Heizkraftwerke-Fonds alle Klagen der Münchener Kanzlei des Rechtsanwalts Thieler & Kollegen. Ihre Qualität muss nicht gerade berauschend gewesen sein. Eine Klage wies das Landgericht München mit den Worten ab: Sie erwecke „den Eindruck gewisser Beliebigkeit, der seine Ursache darin haben dürfte, dass die Klage ohne Einholung hinreichender Informationen erhoben worden sein dürfte“.

Eine Schlappe erlitten auch alle Kläger, die sich gegen die Verstaatlichung der Hypo Real Estate wandten. Im Januar 2011 wies das Landgericht München die Klagen von 38 Aktionären gegen die Zwangsabfindung zurück. Wirtschaftlich stand die Klage von Anfang an auf tönernen Füßen, weil die Bank ohne Eingreifen des Fiskus in die Insolvenz gegangen wäre mit der wahrscheinlichen Folge, dass die Aktien dann komplett wertlos gewesen wären. Nach der Enteignung blieb den Aktionären wenigstens noch ein Abfindungskurs von 1,30 Euro. Von 38 Klägern haben 32 vornehmlich aus Kostengründen auf eine Berufung verzichtet. Dier anderen holten sich, wie zu erwarten war, beim Oberlandesgericht München eine blutige Nase.

 

Im September 2012 verkündeten die Richter, dass die Bundesregierung mit der Verstaatlichung weder gegen die Verfassung noch gegen das Aktienrecht verstoßen hätte. Eine Revision zum Bundesgerichtshof ließen sie nicht zu. Mit ein wenig mehr Verantwortungsgefühl hätten die Anwälte auf die Berufung verzichten müssen. Mit einer klaren Niederlage für die rund 17 000 klagenden Aktionäre und ihre Anwälte ist auch der Prozess um den dritten Börsengang der Telekom zu Ende gegangen. Über vier Jahre nach Beginn des Verfahrens entschied das Oberlandesgericht Frankfurt im Mai 2012, dass das Verkaufsprospekt für die Aktien korrekt gewesen sei. Ein Ende des knapp acht Jahre laufenden Prozesses ist damit freilich nicht in Sicht.

Einer der Lautsprecher der Branche, Anlegeranwalt Andreas Tilp, hat Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt: „Das ist eine falsche Entscheidung. Es ist nur ein Phyrrus-Sieg für die Telekom und den Bund“, verkündete er nach dem Flop bekannt vollmundig.

Und auch bei der Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers haben nach Ansicht des Anwalts Udo Brinkmöller die „Anleger mehr verloren als gewonnen“. Beim OLG Düsseldorf gibt es nach Hartmut Strube „kein positives Lehman-Urteil“. Die Vergleichsquote mit der Targobank (früher Citybank) sei auf 15 Prozent gesunken, 85 Prozent habe die Bank gewonnen. Auch beim Landgericht Berlin ist die Erfolgsquote von Lehman-Opfern nach den Erfahrungen Vosslers inzwischen auf 20 Prozent gesunken. Im ersten Jahr nach der Pleite hat die Mehrheit der Landgerichte Urteile zugunsten der Anleger gefällt. In diese Zeit fällt auch die Entscheidung der Hamburger Sparkasse, 1000 Lehman-Geschädigte teilweise zu entschädigen. Die Rechtsprechung war bis zum ersten Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) im Fluss, weshalb Anwälten ihnen nach Ansicht von Richterin Vossler auch „kein Vorwurf zu machen ist, wenn sie für die Lehman-Geschädigten gekämpft“ haben.

Seit dem ersten Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes zu Lehman Brothers im September 2011 haben sich deren Prozesschancen jedoch erheblich verschlechtert. Seitdem ist nämlich klar: Banken und Sparkassen müssen ihre Kunden nicht über verdeckte Provisionen informieren, weil sie die Zertifikate nicht vermittelt, sondern weiterverkauft haben. Ein konkretes Insolvenzrisiko der Investmentbank ist in den Verkaufsjahren 2006 und 2007 nicht erkennbar gewesen.

Ob sich an dieser Rechtsprechung noch etwas Entscheidendes ändert, erscheint eher zweifelhaft. In allen folgenden Urteilen hat der Bundesgerichtshof nämlich seine Linie bestätigt. Die Klagemaschine Anlegerschutz wurde über Jahre in erster Linie von Rechtsschutzversicherungen finanziert. Der Markt hing jahrelang zu einem großen Teil von ihnen ab. Anlegeranwalt Herbert Jakobs schätzt, dass vor fünf Jahren 80 Prozent seiner Klienten versichert waren, André Ehlers kommt auf eine Quote von 50 Prozent. Klagen gegen Fonds oder Finanzvermittler waren daher für Kläger und ihre Anwälte finanziell ohne Risiko. Wegen der hohen Streitwerte haben die Massenklagen die Versicherungen jährlich Millionen Euro gekostet.

 

Fall: Göttinger Gruppe

Ein besonders krasser Fall: die rund 9000 Klagen gegen 14 Verantwortliche der ersten und zweiten Reihe der sog. Göttinger Gruppe und drei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Das Geschäftsmodell der Securenta AG bot atypische stille Beteiligungen an einem Pensions-Spar-Plan zur Altersvorsorge an. Der geschlossene Fond, der über eine Milliarde Euro von rund 250 000 Anlegern einsammelte, war nach Ermittlungen der Braunschweiger Staatsanwaltschaft ab Ende 2005 zahlungsunfähig. Mitte 2007 musste der Fonds Insolvenz anmelden.

 

Klagefuror der Kanzlei Müller Boon Dorsch aus Jena

Über 95 Prozent der Klagen gegen das Geschäftsmodell stammen von einer Kanzlei, Müller Boon Dersch in Jena. Sie hat einen Klagefuror inszeniert, dessen Folgen für das Landgericht Göttingen jeden Besucher sofort anspringen. Auf einem Flur Akten soweit das Auge reicht. Um die in Lastwagen angefahrenen Ordner unterzubringen, wurden Flure abgesperrt und Arbeitsgemeinschafts- und Klausurenräume umgewidmet. Zwei Kilometer Aktenregale wurden zusätzlich aufgebaut. Drei der zehn Kammern des Gerichts, also 30 Prozent, beschäftigten sich 2013 ausschließlich mit den Klagen der Jenaer Anlegeranwälte. Ein Teil des Landgerichts, so der Göttinger Anwalt Karl Heinz Mügge, ist durch sie „lahm gelegt“. Richter sind genervt und fühlen sich missbraucht.

Zwischen 2004 und 2013 gab es insgesamt fünf Klagewellen, die überwiegend oder ausschließlich von der Jenaer Kanzlei ausgelöst wurden. Rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll war nur die erste Klagewelle, die sich gegen die Göttinger Gruppe als Gesellschaft und ihre Vermittler richtete.476 2005 entschied der Bundesgerichtshof, dass alle Securenta-Anleger ihre Verträge sofort kündigen können und bei nachgewiesener Falschberatung alle eingezahlten Gelder als Schadensersatz zurückfordern können. Außerdem befand der Bundesgerichtshof 2007, dass die Vorstandsmitglieder wegen fehlerhafter Prospekte persönlich haftbar gemacht werden können.

 

Verlorene Pilotverfahren

Die zweite Welle von rund 2 500 Klagen richtete sich 2007/2008 im Wege der Durchgriffshaftung gegen die fünf Hauptverantwortlichen des Pleitefonds – Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder. Die Klagen machten Schäden zwischen 2 000 und 15 000 Euro geltend. Alle acht Pilotverfahren, die bisher überhaupt entschieden wurden, hat die Kanzlei verloren. Ansprüche aus Prospekthaftung seien, so die Richter, verjährt bzw. nicht bewiesen. Das Anlagesystem sei weder sittenwidrig noch erfülle es den Tatbestand der Untreue noch sei es ein strafbares Schneeballsystem. Alle Berufungen gegen Urteile, die Schadensersatzansprüche gegen die Hauptverantwortlichen abgelehnt hatten, scheiterten beim Oberlandesgericht Braunschweig gleichfalls. Ein Verfahren liegt jetzt beim Bundesgerichtshof, der über eine Nichtzulassungsbeschwerde entscheiden muss, weil das OLG Braunschweig eine Revision nicht zugelassen hatte.

Selbst wenn auch nur eine dieser Klagen erfolgreich gewesen wäre, würden die Kläger keinen Cent bekommen. Zwei Beklagte aus der obersten Führungsetage haben Offenbarungseide geleistet, drei erhalten für ihre Verfahren Prozesskostenhilfe, weil sie vermögenslos sind und ein Beklagter lässt ohne rechtliche Gegenwehr Versäumnisurteile gegen sich ergehen, weil seine Taschen leer sind, und es nicht mehr schlimmer kommen kann. Wegen dieser Mittellosigkeit haben einige Anlegerschutzkanzleien öffentlich von weiteren Klagen abgeraten.

Und einige Rechtsschutzversicherungen haben sich geweigert, diese wirtschaftlich aussichtlosen Prozesse zu finanzieren. Ende 2010/Anfang 2011 schwappe dann eine neue Welle mit knapp 2 000 Klagen ins Gericht, diesmal etwa 360 Seiten stark und fundierter begründet. Einige Beklagte waren danach mit bis zu 4 000 Klagen überzogen mit Schadensersatzforderungen in einer Gesamthöhe von rund 100 Millionen Euro. Auch die Berufungsschriften gewannen an Qualität, wie selbst Jörn Diercks einräumt, Anwalt von drei Beklagten. Der ausgebaute und vertiefte Argumentationsstrang – das Finanzierungssystem der Altersrente sei von vornherein nicht tragfähig gewesen und alle Beteiligten hätten das gewusst – überzeugte aber weder das Landgericht Göttingen noch das Oberlandesgericht Braunschweig. Sie wiesen weiterhin alle Klagen bzw. Berufungen ab.

Im April 2012 erstritt die Jenaer Kanzlei ihren ersten kleinen Teilerfolg. Nach einem Richterwechsel am Landgericht Göttingen beschloss eine Kammer einen Gutachter zu bestellen. Er soll zu der Frage Stellung nehmen, ob das Finanzierungssystem der Göttinger Gruppe von Anfang an nicht tragfähig und auf Betrug angelegt war. Dieser Beweisbeschluss kann die Kanzlei ermutigt haben, im Sommer 2012 weitere 600 Verfahren gegen neun Mitglieder der zweiten Führungsebene wegen Beihilfe zum Kapitalanlagebetrug in Gang zu setzen – mit denselben Argumenten. Das war Klagewelle Nummer vier! Da die Mitglieder der zweiten Führungsebene keine wohlhabenden Bürger sind, und der Schaden der von der Kanzlei vertretenen Kläger sich auf über 60 Millionen Euro beläuft, reichten sie im Frühjahr 2013, Klagewelle fünf, noch einmal 3 600 Klagen ein – diesmal gegen drei wirtschaftlich potentere Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Begründung der mittlerweile 520 Seiten starken Klageschrift: Die Prüfer hätten zwischen 1992 und 2000 gewusst, dass das System der atypischen Beteiligung nicht tragfähig sei. Die Wirtschaftsprüfer hätten Prognosen und unrealistische Renditeversprechen mitgetragen und in den Abschlussbilanzen falsch testiert. Es sei bewusst manipuliert worden, und die Prüfer hätten davon gewusst. Nach Ansicht der Rechtsprechung sind Klagen gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bei Pleite-Fonds möglich, aber nur unter sehr engen Voraussetzungen.

Was hat die Kanzlei Müller Boon Dersch ab 2007 mit ihren Klagefluten erreicht? 4 500 verhandelte Klagen, Beweisbeschlüsse des Landgerichts Göttingen und des Oberlandesgerichts Braunschweig über die Bestellung von Gutachtern und keinen einzigen gewonnenen Prozess. Dagegen stehen 32 verlorene Verfahren vor dem Landgericht und abgeschmetterte Berufungen vor dem Oberlandesgericht. 481 Was ist das Geheimnis dieser Prozessstrategie? Ralf Böhm, das ‚Hirn“ der Jenaer Kanzlei, verteidigt die Klagen mit dem Argument, dass die „Vermögenslosigkeit einzelner Verantwortlicher keinesfalls festgestellt worden sei“.

Eine billige Ausflucht. Die Beklagten sind alle Ende fünfzig oder Anfang sechzig und ohne Chance, sich finanziell zu erholen. Und es gibt kein Indiz dafür, dass eine formelle Feststellung ihrer Vermögenslosigkeit zu anderen Ergebnissen führen könnte. Eine zweite Verteidigungslinie für die Klagen gegen mittellose Beklagte ist, dass man erst ihre Verantwortung als Haupttäter feststellen müsse, um dann gegen die Wirtschaftsprüfer als ihre Gehilfen vorzugehen. Es seien lediglich Vorbereitungsprozesse. Das ist juristischer Unfug. Anwalt Karl-Heinz Mügge: „Es gibt keinen juristischen Grund, die ersten 4 000 Klagen weiterzuverfolgen. Alle Tatsachen und Argumente könnte in dem Verfahren gegen Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geltend gemacht werden“.

Trotzdem werden die Jenaer Rechtsvertreter die Klagen gegen die Hauptverantwortlichen nicht fallen lassen. Die Gebühren sind nämlich schon abgerechnet. Und die Kanzlei darf sie behalten und zwar abhängig davon, ob sie die Prozesse später gewinnt oder verliert. Und sollten Prozesse in erster Instanz verloren gehen, kann man mit Berufungen noch einmal dieselbe Summe verdienen. Rechtsanwalt Mügge ist überdies überzeugt, dass die Klagen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „aussichtlos“ sind. Das Finanzierungsmodell ist „vielfach überprüft“ und dabei nie für sittenwidrig gehalten worden – weder von der Staatsanwaltschaft Braunschweig noch von universitären Gutachtern.

 

Modell zum Generieren von Anwaltshonoraren

Das Ziel dieser Jenaer-Klagestrategie ist nach überstimmender Meinung der Göttinger Anwälte Diercks und Mügge denn auch ein ganz anderes. Diercks: „Es ist ein Modell zum Generieren von Anwaltshonoraren. Die Anleger werden keinen Cent bekommen, auch nicht von den Wirtschaftsprüfern. Es ist ein Gefecht für die Galerie über 20 Jahre“. Ähnlich sein Göttinger Kollege Mügge: „Die Klagestrategie zielt nur auf den Gewinn von Anwaltsgebühren ab. Für die Mandanten macht sie ökonomisch keinen Sinn“. Umso mehr aber für die Kanzlei. Die Anwälte Mügge und Dierks haben einmal ausgerechnet, was die Kanzlei Müller Boon Dersch an Gebühren bereits verdient haben und noch verdienen könnte. Nach Mügges Berechnungen könnte sie bei 4 000 Klagen und einer durchschnittlichen Gebühr pro Klage von 1 500 Euro insgesamt sechs Millionen Euro Anwaltshonorar verdienen. Würde sie in allen Verfahren Berufung einlegen, beliefe sich der Gewinn gar auf 12 Millionen Euro.

Kollege Diercks kommt „aufgrund eines doppelten Streitwertes – Schadensersatz und entgangener Gewinn – auf 15,3 Millionen Euro Gebühren“. Wie ist es möglich, mit Tausenden bisher erfolglosen Klagen viele Millionen Euro zu verdienen? Es gelingt durch eine rücksichtslose Ausbeutung von Rechtsschutzversicherungen und durch die Struktur des Vergütungssystems für Rechtsanwälte. Die Jenaer Anwälte klagen offenbar nur für Mandanten, die rechtsschutzversichert sind. Warum? Weil es ethisch völlig verantwortungslos wäre, den geprellten Klägern nach dem Verlust ihrer Einlagen zusätzlich ein hohes Prozess- und Kostenrisiko aufzubürden. Diese Skrupel hat die Jenaer Kanzlei anscheinend bei Rechtsschutzversicherungen nicht. Da nach unserem Vergütungssystem die Anwaltsgebühren bereits mit der Klageerhebung in voller Höhe entstehen – und zwar unabhängig von Qualität und Erfolgsaussichten – sind die Massenklagen gegen die Hauptverantwortlichen der Göttinger Gruppe und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in den Augen von Anwalt Diercks ein „Gewinnspiel ohne Risiko“. Sollte die Jenaer Kanzlei demnächst die ersten Prozesse rechtskräftig verlieren, müssen die Rechtsschutzversicherungen bei Rechtskraft noch einmal tief in die Kasse greifen. Für Gerichtskosten, für die Honorare der gegnerischen Anwälte und Gutachten würden nach seinen Schätzungen noch einmal 40 Millionen Euro anfallen.

 

Höhepunkt berufsethischer Verantwortunglosigkeit

Was die Jenaer Kanzlei Müller Boon Dersch mit den Massenklagen im Komplex Göttingern Gruppe veranstaltet, ist ein Höhepunkt berufsethischer Verantwortungslosigkeit. Sie erhebt über 4 000 Schadensersatzklagen in einem Gesamtumfang von 100 Millionen Euro gegen fünf Beklagte, die mittellos sind. Ihre Klagestrategie verrät ein unter Advokaten verbreitetes Bewusstsein, dass man Rechtsschutzversicherungen Prozess- und Kostenrisiken gewissenlos aufbürden kann, die man selbst zahlenden Mandanten nie zumuten würde. Eine gespaltene Verantwortungsethik.

Hinzu kommt, dass die Kanzlei Klagelawinen losgetreten hat, die die Justiz mit ihren bisherigen Instrumenten nicht bewältigen kann. Die bislang negative Prozessbilanz und die wenig überzeugenden Argumente zur Verteidigung der Prozessstrategie nähren den Verdacht, dass es der Kanzlei in erster Linie um das Kassieren von Honoraren und nicht um die Interessen der Mandanten geht. Es ist daher auch kein Wunder, dass sich die Rechtsschutzversicherungen seit 2008 bemüht haben, den Rechtsschutz für Kapitalanlage- und Bankrecht aus den Versicherungsverträgen herauszunehmen.483 Nach den Beobachtungen von Anwalt Udo Brinkmöller versuchen Prozessfinanzierer „in die Lücke zu springen, die die Rechtsschutzversicherungen hinterlassen“.

 

Erfolgsbeteiligung gegen Prozessführung

Weil die Anwälte kein Erfolgshonorar vereinbaren dürfen, arbeiten sie neuerdings mit Firmen zusammen, die sich gegen eine „Erfolgsbeteiligung“ von 30 bis 50 Prozent Schadensersatzforderungen von Mandanten abtreten lassen und dafür die Kosten der Prozessführung übernehmen. Während diese Finanzierung nach Brinkmöller bereits auf „breiter Basis passiert“, geben andere Anwälte wie Julius Reiter diesem Geschäftsmodell keine großen Chancen, weil die Kostenrisiken für die Prozessfinanzierer in der Regel zu hoch sind.

Ein Beleg für Reiters These: Die „Interessengemeinschaft für Kapitalanleger und Versicherte“ (IKV) bot Anlageopfern des Finanzdienstleisters AWD ein Paket mit drei Verträgen an: einen mit der Hamburger Kanzlei Thiel & Collegen, einen zweiten mit dem Victoria Emissionshaus in Itzehoe für „Recherchen, Informationssammlung Beratergespräche“ gegen zehn Prozent Provision und einen mit dem Prozessfinanzierer Benner Holding GmbH. Der sollte die Kosten für den Prozess gegen Abtretung der Schadensersatzforderungen und eine Beteiligung von 35 Prozent im Falle eines gewonnen Prozesses übernehmen.

So wenigstens das Modell. Es stand jedoch, wie sich bald herausstellte, rechtlich auf tönernen Füssen. Die Benner Holding steht nämlich kurz vor dem Kollaps, weil ihr Partner, die Kanzlei Thiel & Collegen, bisher nahezu alle Prozesse gegen AWD wegen erhöhter Provisionen bei der Vermittlung von Beteiligungen an Schiffs-, Immobilien- und Medienfonds verloren hat. Über 1500 Kläger drohen auf ihren Gerichts- und Anwaltskosten sitzenzubleiben, weil sie die Kanzlei rechtlich falsch beraten hat und der Prozessfinanzierer zahlungsunfähig geworden ist.

Wie ist es zu diesem Debakel gekommen? In der zweiten Jahreshälfte 2011 starteten die Kanzlei Thiel & Collegen und die IKV eine aggressive Werbekampagne mit Informationsveranstaltungen, Rundschreiben und Sendungen im NDR. Mit dem Hinweis auf eine drohende Verjährung Ende 2011 weckte ein Rundschreiben bei geschädigten Anlegern Hoffnungen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben sie „beste Aussichten, Ihr Geld zurückzuerhalten“: „Kostenübernahme bei Erfolgsbeteiligung ist möglich“. Zum Beispiel wissen wir aus zuverlässigen Quellen, dass ihre Vermittler mehr als 15 % Provision erhalten haben, und diese sie bei dieser Höhe unaufgefordert über die Provision hätten aufklären müssen. Allein dieser Umstand reiche für eine Rückabwicklung ihrer Einlagen aus. Im NDR durfte Thiel verkünden, dass „ausgezeichnete Chancen“ bestehen, die „Rückabwicklung gegenüber der AWD durchzusetzen“.

Ausgezeichnete Chancen als heiße Luft

Der geringe Beweiswert der früheren AWD-Vermittler, die eidesstattliche Versicherungen abgegeben hatten, war eine der Hauptursachen dafür, dass sich die angeblich „ausgezeichneten Chancen“ als heiße Luft entpuppten. Bisher haben Thiel & Collegen bundesweit zwei Prozesse gewonnen, dies auch bislang nur in erster Instanz. Mehrere hundert Klagen haben sie verloren und in zallosen Verfahren sind die Klagen bzw. Berufungen zurückgenommen worden. Die abweisenden Urteile der Landgerichte stellen den Schriftsätzen der Hamburger Rechtsberater teilweise verheerende Zeugnisse aus. Die Aussagen der beiden ehemaligen AWD-Mitarbeiter über die Höhe der Provision hielten die Landgerichte in Dortmund, Köln und Flensburg für wertlos, weil sie an den in Frage stehenden Provisionsverhandlungen nicht teilgenommen hatten, ihre Behauptungen im Übrigen „nicht substantiiert“ und „widersprüchlich“ seien.

Die Landgerichte rügten, die Kanzlei habe die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur 15 %-Provisionsgrenze und einer sich daraus ergebenden Aufklärungspflicht falsch verstanden bzw. ihre Voraussetzungen nicht ausreichend belegt. Die Landgerichte Dortmund und Köln warfen den Schriftsätzen vor, Angaben „ins Blaue hinein“ gemacht zu haben. Alle drei Landgerichte wiesen Thiel & Collegen nach, zum Teil verjährte Ansprüche geltend gemacht zu haben. Die schlechteste Note erhielt die Kanzlei vom Landgericht Flensburg: „Dem Vortrag der Kläger ist nicht einmal im Ansatz zu entnehmen, aufgrund welcher Tatsachen den Beklagten welche konkreten Handlungen vorgeworfen werden“.

Spätestens im September 2012 erkannte die Hamburger Kanzlei, dass sie rechtlich in der Sackgasse gelandet war. Sie begann, Briefe an Mandanten zu schreiben, in denen sie zur Rücknahme der Klagen riet, weil das Landgericht Hannover nach „inzwischen gesicherter Rechtsprechung“ die Klage abweisen wird. Leider müssen wir Ihnen auch mitteilen – ließ Thiel einen Mandanten am 26. September 2012 wissen –, dass der Prozessfinanzierer die Erfüllung seiner „finanziellen Verpflichtungen“ „offensichtlich nicht mehr sicherstellen kann“. Das rechtliche Versagen seiner Kanzlei erklärte Thiel mit „nicht vorhersehbaren Erkenntnissen“.

Dutzende ähnliche Briefe an Mandanten folgten im Sommer 2013. Burkhard Floeting, Direktor der Rechtsabteilung bei AWD, hat so etwas noch nicht erlebt: „Es ist ein einmaliger Vorgang, dass eine Kanzlei Mandanten massenhaft auffordert, Klagen zurückzunehmen“. Die ganze Dimension des Scheiterns von Thiel & Collegen entlarvt eine Mail von Matthias Benner, dem Geschäftsführer des Prozessfinanzierers, an einen Mandanten, der vergeblich um Erstattung seiner Anwalts- und Gerichtsgebühren gebeten hatte. Am 20. November 2012 schrieb er: „Es tut mir schrecklich leid und ist mir auch unangenehm und peinlich. Wir verlieren gerade alle IMF-Klagen, dies sind circa 1000 Stück. Mir wurde suggeriert, dass die Fälle gewonnen werden und es Eidesstattliche Versicherungen (EV) gibt, die die Forderungen beweisen. Leider hat sich diese EV als nicht beweisbar dargestellt. Auf diese Kostenflut war ich von der Kanzlei Thiel & Collegen nicht vorbreitet worden. Ich versuche gerade, Liquidität zu besorgen … Aber 2–3 Mio. Kosten (aus 1000 Fällen) sind natürlich sehr bedrohlich. Eine Insolvenz der Benner Holding GmbH kann ich nicht ausschließen“.

Zehn Tage später kündigte er in einer Mail an einen anderen verbitterten Mandanten an, „meine verauslagten Kosten von RA Thiel per Schadensersatz einzufordern“. Die Empfänger dieser Mails sind zwei von Hunderten frustrierter Mandanten von Thiel & Collegen, die Ende 2012 und Anfang 2013 nach verlorenen Prozessen Rechnungen über Gerichts- und Anwaltskosten über ein paar Tausend Euro erhielten, die sie bezahlen müssen. „Teure Rechnungen statt Schadensersatz“ titelte deshalb die Hannoversche Allgemeine einen Artikel über die Canossa-Briefe der Hamburger Rechtsvertreter.

Einige Kanzleien wie Baum & Reiter (Düsseldorf) und Jung & Schleicher (Berlin) bieten nun Ihre Dienste an, um die Kanzlei Thiel & Collegen auf Schadensersatz zu verklagen, um, wie Bettina Schleicher formuliert, Thiel vom „Jäger zum Gejagten zu machen“. Aufgrund einer Strafanzeige ermittelt mittlerweile auch die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen Thiel wegen versuchten Prozessbetruges. Auch bei der Rechtsanwaltskammer Hamburg sind Beschwerden gegen die Sozietät eingegangen.

 

Im Vordergrund: eigene Interessen, nicht die des Mandanten

Das Vorgehen von Thiel & Collegen, aber auch anderer Anlegerkanzleien ist für AWD-Justitiar Burkhard Floeting „schon lange nicht mehr nachvollziehbar: „Für diese Kanzleien stehen vielfach eigene wirtschaftliche und finanzielle Interessen im Vordergrund und nicht der Mandant, auf dessen Rücken sie ihre Interessen realisieren“. Rechtsanwalt Thiel sieht seine Bilanz nicht ganz so düster. Er meint „einige Klagen“ auch „rechtskräftig“ gewonnen zu haben, ohne jedoch, trotz Bitte, Zahlen zu nennen. Außerdem will er 30 Vergleiche abgeschlossen haben, weil AWD damit „drohende Verurteilungen“ abgewendet habe. Der Finanzdienstleister bestreitet, bisher auch nur ein Verfahren rechtskräftig verloren zu haben. Rund ein halbes Dutzend Verfahren ruhen, um Entscheidungen der zweiten Instanz abzuwarten. Im Übrigen räumt AWD ein, in einigen Fällen „Kulanzleistungen“ gezahlt zu haben.

Versagen der Anwaltskammern

Die Rechtsanwaltskammern haben dem Treiben der Anlegeranwälte bisher tatenlos zugesehen. Gerhart Baum: „Die Anwaltskammern haben hier versagt“. Sein Sozius Julius Reiter: „Die Kammern greifen nicht durch“. Udo Brinkmöller: „Die Kammern halten sich zurück. Ich habe mich mal an sie gewandt, habe aber nie eine Reaktion bekommen“. Das ist der einhellige Tenor aller Anwälte, die sich hier zu Wort gemeldet haben. Seite 170 – 173 Ohne Schwellenangst: Rechtsberatung im Internet und am Telefon 25. Februar 2013,12:10 Uhr: Auf der Startseite von 123recht.net melden sich 54 Anwälte online. Das heißt: Sie sind auskunftsbereit. Unter dem Motto „Rechtsrat vom Anwalt: schnell, sicher, günstig“ bietet die Plattform „Erste Hilfe“ bei Rechtsfragen – und zwar rund um die Uhr. Nutzer können zwischen vier Kommunikationswegen wählen: „Anwalt beauftragen“ für die Lösung von Fällen, wo der „Ratsuchende auch Dokumente einscannen und zur Begutachtung senden kann.

„Telefonberatung“ für die schnelle kurze Auskunft, „frag-einen-Anwalt.de“ für Antworten auf einfache Rechtsfragen und schließlich die E-Mail-Beratung. Gefragt sind gerade Auskünfte über „sexuelle Belästigung via Facebook“, „Eintragung ins Grundbuch bei Eigentümergemeinschaften“ und „Kündigung von Wohnraum für vorübergehende Zwecke“.

Wer die Fotos der teilnehmenden Rechtskundler auf dem Schirm sieht, findet kein Gesicht über vierzig. Alle Kinder des Internets. Für sie ist der Umgang mit dem Computer so selbstverständlich wie der ihrer Eltern mit dem Telefon. Den Anstoß zur Plattform gab bei Michael Friedmann und drei Freunden die Erkenntnis, dass in der klassischen Kanzlei nicht alle Rechtsuchenden zu ihrem Recht kommen: „Die Hemmschwelle ist zu hoch, der Rechtsrat zu teuer und zu kompliziert“. Das Internet war nach ihrer Auffassung geeignet, diese „Hemmschwellen abzubauen“: „Wir haben einen neuen Markt mit einer neuen Zielgruppe erschlossen“.

Heute blüht die 2000 gegründete QNC-GmbH mit inzwischen 20 Mitarbeitern. Das Geschäftsmodell Internet-Rechtsberatung stieß bei den etablierten Robenträgern zunächst auf „riesigen Widerstand“, erinnert sich Friedmann. Es gab zig Eingaben von Anwälten bei Kammern, die im Internetrechtsrat einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz sahen. Außerdem wollten etliche Rechtsvertreter nicht glauben, dass überhaupt eine Beratung stattfand. 2004 verfeinerten die Start up-Gründer daher ihr Modell und gründeten ein zweite Plattform „frag-einen-Anwalt.de. Die Geschäftsidee war volle Transparenz der Rechtsberatung und ihrer Kosten. Auf dieser Plattform wurden Auskünfte und Preise der Beratung ins Netz gestellt, so dass sie für alle zugänglich waren. Friedmann: „Einer bezahlt und Hunderte profitieren. Das hatte es vorher noch nie gegeben“.

Die Bezahlung erinnert ein wenig an Versteigerungen. Nicht der Anwalt legt den Preis fest, sondern der Nutzer bietet einen Betrag an. Die zugeschalteten Anwälte können dann entscheiden, ob sie dafür arbeiten wollen oder, gegebenenfalls, mit den Rechtsuchenden verhandeln. Es gibt allerdings Mindesteinsätze: 25 Euro für die Beantwortung von Fragen und 50 Euro für die Bearbeitung von Fällen. Diese uneingeschränkte Offenheit schlug bei der Anwaltschaft „wie ein Bombe ein“, freute sich Friedmann. Da die Macher jedoch sorgfältig darauf geachtet hatten, keine „rechtlichen Angriffsflächen“ zu bieten, verpufften alle Attacken. Anfang 2013 waren bundesweit 1 000 Anwälte für beide Plattformen tätig. 125 000 Rechtsberatungen sind über sie bisher abgewickelt worden.

 

Rechts-Discounter juraxx musste Insolvenz anmelden

Mit zwei Millionen Besuchern pro Monat ist es nach Michael Friedmann das „meist besuchte Rechtsinformationsangebot für Ratsuchende“ in der Republik. Am Anfang des 21. Jahrhunderts entsprach es einem gewissen Zeitgeist, Rechtsrat aus der Mahagoni-Sozietät zu holen und bürgernah anzubieten. Die Tür dafür öffnete 2002 der Bundesgerichtshof, als er mit der „Deutschen Anwaltshotline“ erstmals eine telefonische Rechtsberatung mit Mehrwertrufnummern erlaubte. 2003 begann die juraxx Rechtsberatungsgesellschaft ihr bundesweites Netz mit Ladenlokalen in Innenstädten aufzubauen, um dort eine rechtliche Erstberatung zu Discountpreisen von 20 Euro anzubieten. Vier Jahre später riss das Netz mit bereits 34 Filialen, und die Billigkette musste Insolvenz anmelden.517 Wahrscheinlich hat die Rechtsberatung in Einkaufspassagen oder Kaufhäusern zwischen Schuhen und Schiesser-Feinripp, also in aller Öffentlichkeit, eine Menge Kunden abgeschreckt.

Hinzu kam, dass die Kosten für Läden in teuren Innenstadtlagen und die Eigenpräsentation der Anwälte mit Discountpreisen nicht zu finanzieren waren. Denselben Rechtsrat bieten Internetanwälte wesentlich günstiger an. Als Berufsanfänger können sie zunächst in ihrer Wohnung praktizieren und, was viele tun, für Treffen mit Mandanten ein Besprechungszimmer in einer Kanzlei mieten. Angesichts so vieler Vorteile verwundert es nicht, dass Anfang 2013 bereits ein halbes Dutzend Anbieter von Telefon- und Internet-Rechtsrat auf dem Markt aktiv waren.

 

 

Die Mitarbeit an Plattformen wie 123recht.net oder frag-einen-anwalt.de ist für Berufsanfänger ein idealer Einstieg. Felix S. in Hannover wollte sich unbedingt selbständig machen, wusste aber nicht, wie er Mandaten gewinnen konnte. Ein Kollege und er erkannten schnell, dass eine Beratung im Internet als Marketinginstrument für diesen Zweck mehr taugt als Zeitungsanzeigen oder Gelbe Seiten im Telefonbuch. Nach dem zweiten Examen besorgten sich beide sofort eine Anwaltszulassung und einen Account bei 123recht.net. Der kostet eine Jahresgebühr von 240 Euro. Außerdem müssen Anwälte bei jeder Beratung 35 Prozent ihrer Gebühr an die QNC-GmbH abführen. Im Gegenzug übernimmt sie dafür das Rechnungswesen, zieht die Forderungen ein und garantiert das Honorar. Für Felix S. und seinen Kollegen war die Plattform frag-einen-anwalt.de in den ersten Berufsjahren eine „wichtige Einnahmequelle“. Wirtschaftlich attraktiv wird das Internet mittel- und langfristig freilich erst, wenn sie alle elektronischen Möglichkeiten ausschöpfen und nach der Erstberatung Mandate gewinnen. Aufgrund von Gesprächen schätzt Friedmann, dass sich aus 50 Prozent aller Internetauskünfte echte Mandate ergeben.

 

Um erfolgreich zu sein, müssen die Anwälte beim Wettrennen um die User reaktionsschnell sein, gute Antworten schreiben und, als Marketinginstrument, Ratgeberartikel ohne Honorar schreiben, die sie dann ins Netz stellen. Zu Themen wie „Handwerker ‚schwarz‘ bezahlt – wer haftet bei Mängeln?“ oder „Am Arbeitsplatz eingeschlafen – kein Kündigungsgrund“. Für Felix S. waren seine flinken Finger ein Schlüssel zum Erfolg. Wenn ein Nutzer eine Frage stellt, bekommen er und andere Anwälte im selben Rechtsgebiet eine Mail – und damit das Recht, den Auftrag anzunehmen. Dabei entscheiden manchmal Sekunden, denn seine Konkurrenten schlafen nicht. „Das ist wie im Haifischbecken, wenn man eine Kuh reinschmeißt“, sagt er. Nur der Schnellste kommt durch. Nach 30 Antworten pro Monat wird ein Anwalt bei frag-einen-anwalt.de gesperrt, damit für die anderen auch noch Stücke vom Fleisch bleiben.

 

Neben dem Siegeszug des Internets ist die Rechtsberatung per Telefon etwas in den Hintergrund geraten. Immerhin hat der Marktführer Deutsche Anwaltshotline im November 2012 sein zehnjähriges Bestehen gefeiert – und das mit dem Rekord von 250 000 Anrufen im Jubiläumsjahr. Neben den Vorteilen der Rechtsberatung per Internet – keine Terminvereinbarung beim Anwalt, Anonymität und geringe Kosten (1,99 Euro pro Minute) – ist die Schnelligkeit der absolute Trumpf der telefonischen Rechtsberatung.

Bei vielen Bürgern entsteht das Bedürfnis nach Rechtsrat spontan. Bei der Hotline wissen die Berater, wann das Telefon bei den Anwälten besonders häufig klingelt. Am Sonntagnachmittag zum Beispiel, wenn die Kinder zum Spielen aus dem Haus sind, erkundigen sich Frauen gern nach ihren Unterhaltsansprüchen. Und freitags in der Mittagspause sind die Arbeitsrechtler nach Kündigungen am Morgen gefragt. Rechtsanwältin Tanja Leopold, fast zehn Jahre bei der Hotline, hat den Eindruck gewonnen, dass Anrufer häufig Fragen stellen, für die sie „sonst nicht zum Anwalt gehen würden“.

Um die Erreichbarkeit eines fachkundigen Anwalts zwischen 7 Uhr morgens und 1 Uhr nachts jederzeit sicherzustellen, hat die Hotline ein ausgeklügeltes System aufgebaut: keine Warteschleifen und ein Schichtsystem mit Bereitschaftsdiensten für Rechtsvertreter. Zu diesem Zweck hat die Hotline ein Netz mit 80 bis 90 Vertragsanwälten aufgebaut, die eine Woche im Voraus anzeigen müssen, in welchen Zeitfenstern sie Dienst tun wollen. Sogar den Wunsch nach Anwälten in bestimmten Rechtsgebieten kann das System erfüllen. Über das Internet kann ein Anrufer, den etwa ein Problem im Erbrecht drückt, vor dem Anruf einen Anwalt suchen, der hier besondere Kenntnisse hat. Den Weg zu ihm weist eine Direktdurchwahl-Nummer im Internet. Für Tanja Leopold ist der Rechtsrat am Telefon nur eine Nebentätigkeit. Mit ihr generiert sie neben der Kanzlei bestenfalls 10 Prozent ihres Umsatzes. Denn von dem am Telefon verdienten Minutenhonorar kommt bei ihr nur ein Drittel an, also kleine Euro-Beträge. Den Rest kassieren die Telekom und die Hotline. Trotzdem will sie erst mal weitermachen, an Wochenenden und in bestimmten Zeitfenstern, in denen ihr Kalender leer ist. Telefonischer Rechtsrat ist nämlich, und das findet sie wunderbar, auch vom Sofa aus zu geben.

 

Die Achillesferse der Rechtsberatung im Internet und am Telefon ist ihre Qualität. 2008 hat Finanztest den Service von acht Anbietern überprüft und sie einen Musterfall lösen lassen, den zuvor der Bundesgerichtshof entschieden hatte. Während die Online-Rechtsberatung technisch reibungslos klappte, war die rechtliche Qualität der Auskünfte nicht ausreichend. Bei einer Stichprobe gaben drei von acht Anwälten einen falschen Rat. Da einer gar nicht antwortete, ist das eine Fehlerquote von fast 50 Prozent. Das ist eindeutig zu viel.

Bei den Online- und Telefon-Anbietern gibt es zwei Modelle, die Qualität zu sichern. Bei der Deutschen Anwaltshotline und dem Anwalt-Onlineservice dürfen nur Anwälte mit zweijähriger Berufserfahrung einsteigen, bei frag-einen- Anwalt.de können auch Berufsanfänger mitmachen. Dort soll die „Qualitätskontrolle“, so Michael Friedmann, durch „Transparenz“ erfolgen, weil die Antworten ja für jedermann zugänglich sind. Advokaten dürfen zudem nur auf bestimmten Rechtsgebieten aktiv sein, die Nutzer bewerten die Auskünfte mit „zufrieden oder „unzufrieden“ und es gibt ein internes System, in dem sich Anwälte gegenseitig auf Fehler aufmerksam machen sollen. Das ist sicher gut gemeint, aber kaum ausreichend. Wer sich die Rechtsgebiete anschaut, auf denen Anwälte bei frag-einen Anwalt.de tätig sind, merkt schnell, dass dort nur wenige Fachanwälte ihre Dienste anbieten. Die meisten preisen ihre Arbeit wie Feld- Wald-und-Wiesen-Anwälte an. Felix S. zum Beispiel. Er meint, im Strafrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Verwaltungsrecht kompetent Auskunft geben zu können. Wenn er sich da mal nicht überschätzt. Das Anwaltsestablishment begegnet der Online-Rechtsberatung bis heute mit Skepsis.

 

Online-Rechtsberatung: Düster oder rosig?

Cord Brügmann, Geschäftsführer beim Deutschen Anwaltverein, ist überzeugt, dass „alle Versuche, anwaltliche Beratung online durchzuführen“, „zum Scheitern verurteilt“ sind. Benno Heussen, einer der angesehensten Anwälte der Republik, hat hingegen ein ganz anderes Bild von den Machern von 123recht.net und frag-einen-anwalt.de. Mit dem Aufbau einer Rechtsberatung im Internet hätten sie „einen bedeutenden Beitrag zur Rechtskultur in Deutschland“ geleistet, nämlich zur „Beseitigung der Schwellenangst“.

Es ist müßig, über diese Meinungspole noch zu streiten. Denn die Rechtsberatung im Internet und am Telefon hat längst einen festen Platz auf dem anwaltlichen Dienstleistungsmarkt – freilich mit einem erheblichen Qualitätsproblem.

 

Der massenhafte Missbrauch von Rechten

Die Botschaft einer Untersuchung der Bundeszentrale für Verbraucherschutz war eindeutig: 99 Prozent der Beschwerden über unseriöse Inkassopraktiken waren berechtigt. In 84 Prozent der Fälle war die Hauptforderung unberechtigt. Bei 15 Prozent der Eingaben halfen auch Nachfragen nicht weiter. Vielfach sorgten Phantasiegebühren – auch bei berechtigten Forderungen – für zusätzliche Kostensteigerungen. Dadurch erhöhte sich die Summe der Hauptforderungen von zusammen 490 000 Euro auf Gesamtforderungen von 750 000 Euro. Diese und andere Untersuchungen lieferten neue Munition für die Bundesregierung, 2013 ein Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken beim Forderungsinkasso, bei der Telefonwerbung sowie bei wettbewerbs- und urheberrechtlichen Abmahnungen zu erlassen.

Nach der Begründung des Gesetzentwurfes sind Telefonwerbung, Inkasso und Abmahnungen häufig „inhaltlich verbunden“, da „überhöhte Aufwendungsersatzansprüche aus oftmals missbräuchlichen Abmahnungen mit unseriösen Inkassomethoden verknüpft“ werden.

Auf dem Milliardenmarkt Forderungseinzug für kleine und große Firmen spielen Anwälte neben Inkassounternehmen nur eine untergeordnete Rolle, auf dem Abmahnungsmarkt bei Wettbewerbsverstößen und Urheberechtsverletzungen prägen „anwaltliche Geschäftsmodelle“ dagegen den Markt mit. Inkassounternehmen erfüllen in unserer Wirtschaftsordnung eine legitime und wichtige Aufgabe. Sie unterstützen Gläubiger beim Eintreiben von Forderungen gegen Millionen säumige Schuldner.

Wenn Anwälte in das Inkassogeschäft einsteigen, trifft sie eine besondere rechtliche Pflicht bei der Prüfung und dem Umgang mit den Forderungen selbst von seriösen Unternehmen. Die erfüllen sie nicht immer. Wo gehobelt wird, fallen Späne: Inkassoanwälte Einer, der sich über mangelnde Aufmerksamkeit in Chat-Foren nicht beklagen kann, ist der Gütersloher Anwalt Andreas Schneider. Eine Auswahl: „Mieser Typ“, „Der geht über Leichen“, „Er verklagt Tote“. Andreas Schneider ist Inkasso- Anwalt und treibt Forderungen für seriöse Unternehmen wie Vodafone, Tefonica Deutschland oder die 1&1 Internet AG ein – allerdings im Auftrag von Inkassounternehmen. Beim Masseninkasso Schneiders traf es hin und wieder die Falschen. Darüber beschwerten sich Betroffene nicht nur in Chat-Foren, sondern auch bei der Rechtsanwaltskammer Hamm. Einige behaupten, dass die angemahnten Forderungen nicht bestünden, anderen waren die Inkassogebühren zu hoch. Schneider forderte für seine Bemühungen nämlich nicht nur eine Inkasso-, sondern obendrein noch eine Anwaltsgebühr. Auf eine Hauptforderung von 65 Euro schlug er in einem Fall noch einmal 88,50 Euro (Mahnauslagen 16 Euro, Inkassogebühr 42 Euro, anwaltliche Geschäftsgebühr plus Auslagenpauschale 27 Euro) drauf. Das widerspricht dem Gerechtigkeitsgefühl.

Deshalb wollte die Hammer Kammer ein Zeichen gegen Masseninkasso durch Rechtsanwälte setzen: Sie erteilte dem Kollegen eine rechtliche Belehrung, die vom Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen bestätigt wurde. Er habe, so die Richter, beim Masseninkasso gegen die Pflicht verstoßen, seinen Beruf „gewissenhaft“ auszuüben. Dass Schneider nicht bestehende Forderungen geltend gemacht habe, sei für sich genommen nicht berufswidrig. Berufsrechtswidrig sei jedoch die „Form der Forderungseinziehung“.

 

Ungeprüfte Forderungen eintreiben

Einmal, weil er als Honorar Inkassokosten und Anwaltsgebühr verlangt habe. Schwerer wiege aber noch, dass er die einzelnen Forderungen nicht geprüft und nicht festgestellt habe, ob seine Doppelrolle als Inkassounternehmer und Anwalt erforderlich und zweckmäßig gewesen sei. Den Einzelfall prüfen konnte er nämlich angesichts der Masse der Verfahren nicht. In der mündlichen Verhandlung hatte Schneider eingeräumt, dass er allein im Jahr 2009 900 000 Inkassoverfahren abgewickelt habe. Von ihnen waren 200 000 in das gerichtliche Mahnverfahren gegangen, 4 000 mussten gerichtlich geklärt werden.

Nach Ansicht von Christina Buchmüller, Referentin bei der Bundeszentrale für Verbraucherschutz, ist für Inkasso-Anwälte typisch, „dass sie in aller Regel nicht prüfen, ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht“. Rechtsanwalt Schneider hatte zunächst angekündigt, gegen das Urteil des Anwaltsgerichtshofes Berufung einzulegen, hat es aber dann rechtskräftig werden lassen. Nicht besser erging es einem Inkassoanwalt, der mit Erfolgshonoraren auf dem lukrativen Markt Fuß fassen wollte. In E-Mails an Mandanten hatte er einen Mix aus 35 Euro Grundgebühr und einer Erfolgsgebühr von drei bis fünf Prozent der einzuziehenden Forderungen angeboten. Der bayerische Anwaltsgerichtshof war der Ansicht, dass dieses Geschäftsmodell das Verbot eines Erfolgshonorars verletzt und verhängte eine Geldbuße von 2 000 Euro.

Der Bundesgerichtshof folgte ihm im Ergebnis, aber mit einer anderen Begründung. Bei verlorenen Inkassoverfahren hätte er nämlich nur eine Grundgebühr von 35 Euro erhalten und dadurch das Verbot der Gebührenunterschreitung in bestimmten Fällen missachtet. Die Sorge der Bundesrichter: Mit anwaltlichen ‚Billigangeboten‘ könnte das „Risiko eines Verfalls der Qualität“ von Dienstleistungen einhergehen. Dieser Qualitätsverlust ist bei Inkasso- und Abmahnanwälten längst eingetreten. Ihre Geschäftsmodelle sind finanziell nur so lange attraktiv, wie das Inkasso von Ansprüchen mit Abmahnungen massenhaft und fabrikmäßig betrieben wird. Und das funktioniert nur, wenn das Geschäft ohne Prüfung des Einzelfalls nach dem Motto ‚Wo gehobelt wird, fallen Späne‘ abgewickelt wird.

 

Abo-Falle für die Justizministerin

Für Inkasso-Anwälte steht, davon ist die Verbraucherschützerin Christina Buchmüller überzeugt, „das Gewerbe im Vordergrund, vom Berufsethos ist meist nichts zu spüren“. Beihilfe zum Betrug: Abo-Fallenanwälte Am 4. Mai 2007 bekam Justizministerin Brigitte Zypries eine Rechnung von einem Unternehmen, dessen Namen sie noch nie gehört hatte, über eine Leistung, die sie nie in Anspruch genommen hatte. Sie sollte für die Teilnahme an Lifeprognose.com der Firma Internet Service AG 59 Euro bezahlen. Wenige Wochen später erreichten die Ministerin weitere Zahlungsaufforderungen von einer Sudoku-Welt.com und einer Firma Domain Renewal. Letztere kündigte der Ministerin an, dass ihr Domain-Name in 90 Tagen verfallen würde, wenn sie nicht eine Erneuerungsgebühr zahle. Im Justizministerium war sofort klar, dass diese Rechnungen fingiert waren und ausgerechnet die Justizministerin in eine Abo-Falle geraten war.

Fast ein Jahr hörte die Ministerin nichts mehr von den Internetfirmen. Im Juni 2008 erhielt sie dann überraschend eine „anwaltliche Mahnung“ der Münchnerin Rechtsanwältin Katja Günther mit dem Vorwurf, Frau Zypries habe, weil sie die Rechnung nicht bezahlt habe, eine „falsche Adresse angegeben“, ein erstes „Indiz für eine betrügerische Absicht“. In der Antwort belehrte ein Beamter die Inkasso-Anwältin darüber, dass die von ihr gewählte Anschrift die „Adresse des Bundesministeriums der Justiz“ sei, und die Ministerin sie bei der Staatsanwaltschaft München I angezeigt und sich bei der Rechtsanwaltskammer München beschwert habe.

Pech nur, dass diese Informationen die Abo-Firmen offenbar nicht erreicht haben oder dort verschlampt wurden. Denn im November 2008 mahnte Rechtsanwältin Katja Günther die Ministerin abermals, diesmal im Auftrag einer „Ahnungsforschung Ltd“. Rechtsanwältin Katja Günther galt jahrelang als Deutschlands trickreichste Abzock-Anwältin. Gegen sie sind 3 500 Beschwerden bei der Rechtsanwaltskammer München und rund 1 000 Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft München I eingegangen. Über Jahre erfolglos.

System  Abo-Falle

Alle Abo-Fallen funktionierten nach demselben System: Internetfirmen, häufig mit Sitz im Ausland, bieten bestimmte Inhalte wie Gedichtsammlungen, Horoskope, Spiele, Ahnenforschung oder Hausaufgabenhilfe an. Nach außen erwecken sie den Eindruck, dass ihre Nutzung kostenlos ist, tatsächlich aber wird durch das Klicken auf bestimmte Felder – zum Beispiel Mitgliedschaft – versteckt eine Kostenpflicht ausgelöst. Nach einer Umfrage des infas Meinungsforschungsinstituts im August 2011 meinten 5,4 Millionen Bürger, schon einmal in eine Abo-Falle getappt zu sein.

Zur Drohkulisse bei diesem Millionenbetrug gehören Anwälte. Nach dem Geschäftsmodell haben sie den Auftrag, nach der ersten oder zweiten Mahnung durch den Internetbetreiber die Angst der Getäuschten zu erhöhen. Und das hat häufig geklappt. Nach den Ermittlungen der Hamburger Staatsanwaltschaft haben bei einer Abzocker-Gruppe in der Hansestadt fünf Prozent aller Rechnungsempfänger sofort bezahlt und weitere 15 Prozent nach der dritten Mahnung. Abo-Fallenbetreiber und ihre Anwälte haben lange in einer rechtlichen Grauzone operiert. Rechtsanwaltskammern und Strafverfolger haben ihrem Treiben zunächst ohnmächtig zugeschaut. Serienweise haben sie Ermittlungsverfahren wegen Betruges oder Nötigung eingestellt bzw. Beschwerden zurückgewiesen.

 

Die Akte Katja Günther

Entlarvend der erste, erfolglose Versuch der Staatsanwaltschaft München I gegen Rechtsanwältin Katja Günther vorzugehen. 2010 hatten die Ermittler die Akten wegen mangelnden Tatverdachts geschlossen.528 Eine für einen Betrug notwendige Täuschungsabsicht sei dem Betreiber der Abo-Falle nicht nachzuweisen, weil alle notwendigen Informationen für die Nutzung auf der Website vorhanden waren. Deshalb habe sich auch Katja Günther nicht wegen Beihilfe zum Betrug strafbar gemacht. Die Ermittlungen offenbaren jedoch Erstaunliches über das berufliche Selbstverständnis der Anwältin und den fehlenden Biss der Münchner Staatsanwälte.

Unstreitig ist, dass Katja Günther das Inkasso für den Hauptbetreiber der Abo-Falle Michael B. abgewickelt hat. Sie hatte für seine Firmen die Rechtslage für das Masseninkasso geprüft und die Texte für die Mahnschreiben entworfen. Sie will dann täglich 1 000 Mahnschreiben, von einem externen Dienstleister erstellt, „überflogen“ haben – das Projekt, die Schlüssigkeit der Daten, oder „ob es den Anschein habe, als ob die Namen einfach aus dem Telefonbuch abgeschrieben worden seien“.

Woher kam ihr dieser besondere Verdacht, und wie kann man Namen aus dem Telefonbuch erkennen? Die Ermittler bohrten nicht nach, obwohl sie, wie es in ihrer Einstellungsverfügung hieß, den Eindruck hatten, „dass die Beschuldigte nicht in jedem Mahnfall sorgfältig vorgegangen“ sei, „da anders Mahnungen … an das ‚Arschloch Uhde‘ oder Frau Bundesminis- terin Zypries … nicht zustande gekommen wären“.

 

48 Sekunden für ein Mahnschreiben

Wie auch, wenn Anwältin Katja Günther bei 1 000 Mahnschreiben pro Tag, acht Stunden netto Arbeitszeit unterstellt, gerade mal 48 Sekunden Zeit gehabt hat, ein Mahnschreiben zu prüfen. Die rechtliche Hilflosigkeit von Kammern und Staatsanwaltschaft gegenüber der Abzocker-Mafia und ihren Rechtsvertretern beendete das Amtsgericht Karlsruhe 2009 in einem Schadensersatzprozess. Es sprach einem Abo-Fallen- Opfer erstmals das Recht zu, seine Anwaltskosten als Schadensersatz von Katja Günther zurückzuverlangen: „Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug“.

Dieses Urteil war das Signal für andere Zivil- und Strafgerichte, Abo-Fallen-Betreiber wegen gewerbsmäßigen Betruges zu verfolgen und ihre anwaltlichen Büchsenspanner wegen Beihilfe sowie Schadensersatzansprüche zuzusprechen.

Der Durchbruch gelang dem Hamburger Landgericht im März 2012 mit der Verurteilung einer siebenköpfigen Abzockerbande zu Gefängnisstrafen zwischen einem Jahr mit Bewährung bzw. Geldstrafen und drei Jahren und neun Monaten ohne Bewährung. Nach dem inzwischen rechtskräftigen Urteil der Großen Strafkammer hatte die Bande gut 60 000 User um 4,5 Millionen Euro geprellt.533 Sven S., der Anwalt des Quartetts, kam mit zwölf Monaten davon, weil er in der mafiösen Struktur nur ein kleines Licht war. Er hatte sich verführen lassen, weil er aufgrund seiner wirtschaftlichen Misere leicht verführbar war.

Als Jurist hatte er sich bei Gott und der Welt beworben – wegen der schlechten Examensnoten ohne Erfolg. Als arbeitsloser Anwalt schlug er sich mit Gelegenheitsjobs durch, dem Zählen von LKWs im Verkehr und als männlicher Stripper. „Der schöne Sven“ hieß er in der Szene. Nach den Ermittlungen hatten die Drahtzieher der Abo-Falle ihn am sog. Ballermann auf Mallorca kennengelernt. Und die kamen schnell auf die Idee, dass „man ihn fürs Inkasso nutzen können: Der habe „keine Kanzlei, kein Geld“, wie einer der Verurteilten in seinem Geständnis erklärte. „Wir machen alles für Dich“, versicherten sie ihm, „Du machst nur die Unterschrift“.

Die Bande war nur an seinem Namen und seiner Berufsbezeichnung interessiert. Sie hat ihm dann eine „Kanzlei hingestellt, Büroräume gemietet und Angestellte angeheuert“. Seine Firma nannte er bezeichnender Weise „Zahl doch einfach GmbH“. „Er war völlig abhängig von der Gruppe“, war der Eindruck der Ermittler. „Um die Rechtmäßigkeit der Forderungen“, räumte er im Verfahren ein, habe er sich „nie gekümmert“: „Nur einen groben Blick habe ich drauf geworfen. Da habe ich meinen Auftraggebern vertraut“. Ein bis zweimal pro Woche besuchte er nach den Feststellungen des Urteils seine Kanzlei für ein bis zwei Stunden. Diese laxe Grundeinstellung wurde ihm zum Verhängnis.

Während des Verfahrens verteidigten sich die Angeklagten unter anderem mit Stellungnahmen und Gutachten von Strafverteidigern zur Strafbarkeit ihrer Abzocke. Sie hätten auf ein siebenseitiges Gutachten einer Kanzlei zu strafrechtlichen Risiken vertraut, das ihren Internetauftritt als unbedenklich eingestuft habe. Ein Chatprotokoll zwischen Gangmitgliedern gibt wider, welch traurige Rolle Strafverteidiger bei Aufbau und Begleitung der Kostenfalle spielten. Zitate des Kopfs der Bande: „Es ist ja eine Frage des dringenden Tatverdachts. Mein Strafverteidiger sagt, den könnte man auch mit einem fundierten Gutachten ausschließen … Mein Plan wäre erst mal … ein ausführliches Gutachten rund um das Geschäftsmodell usw. durch einen anerkannten Strafverteidiger“.

Die Große Strafkammer bewertete die Stellungnahme als „Feigenblattgutachten“. Es ist mehr als das: Der Rat, durch ein Rechtsgutachten den Boden für die Annahme eines unvermeidbaren Verbotsirrtums zu bereiten und dadurch die Schuld auszuschließen, grenzt an Strafvereitelung durch einen Strafverteidiger. Als die Bande 2009 erstmals strafrechtlich in Bedrängnis geriet, konsultierte sie erneut einen Strafverteidiger. Der äußerte sich nach dem Urteil wie folgt: „Wenn die verurteilen wollen, dann machen die das. Aber der BGH kann das eigentlich nicht mitmachen“.

Das ist eine in hohem Maße unseriöse Beratung. Zwar stellte er der Bande keinen Blankoscheck mit der Auffassung aus, dass ihr Tun straflos sei. Aber er riet auch nicht von einer Fortsetzung des Massenbetruges ab. Kein Wunder, dass die Kostenfallen-Gang nach dieser Auskunft weitermachte. Jeder Strafverteidiger mit einem Funken von Verantwortungsgefühl hätte zum Abbruch der Abzocke raten müssen, weil ihm klar sein musste, dass sein Votum dazu führte, dass Tausende naiver Internetnutzer über den Tisch gezogen werden sollten. Im Juni 2012 folgte das Landgericht Frankfurt und verurteilte die Nr. 1 der deutschen Abo-Fallen-Szene Michael B. wegen gewerbsmäßigem Betrug in einem besonders schweren Fall zu zwei Jahren mit Bewährung. Eine unverständlich milde Strafe.

Seit seiner Verurteilung droht auch seiner Anwältin Katja Günther Ungemach. Im Juli 2013 hat die Münchener Staatsanwaltschaft sie wegen Mittäterschaft zum gewerbsmäßigen Betrug angeklagt. Auch sie hatte kaum Berufserfahrung, als sie in das schmutzige Geschäft einstieg. Die Anklage wirft ihr vor, zwischen Anfang 2008 und März 2009 für Michael B.’s Firmennetz das Inkasso erledigt und dabei über 800 000 Euro auf Kosten von 26 180 Geschädigten kassiert zu haben. Besonders empört die Ermittler, dass sie auch weiter abmahnte, als die Wellen öffentlicher Empörung bereits hoch schlugen. Noch dreister erscheint angesichts ihrer Vergangenheit, dass sie seit 2013 auf ihrer Homepage ihre Dienste als „Fachanwältin für Strafrecht“ anbietet. Vielleicht nicht mehr lange.

„Zur Champions League der Abzock-Anwälte“ zählt der Verteidiger Udo Vetter außerdem den Osnabrücker Rechtsberater Olaf Tank. Bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück lagen 3 860 Strafanzeigen gegen ihn vor. Nachdem es ihm dort offenbar zu heiß geworden war, hat er im Dezember 2010 seinen Job als Inkasso-Anwalt aufgegeben und eine neue Kanzlei in München aufgemacht. Doch auch dort wird ihn seine Vergangenheit vermutlich noch einholen. Die Staatsanwaltschaften Darmstadt und Landshut haben ihn wegen gewerbsmäßigen Betruges und Beihilfe angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Landshut hat außerdem einen Arrest in Höhe von 2 Millionen Euro angeordnet, um die Geprellten im Falle einer Verurteilung zu entschädigen. Die Darmstädter Ermittler beschuldigen ihn, von September 2008 bis Februar 2010 auf mehreren Internetplattformen betrogen und beim Betrug geholfen zu haben.

Was machte Olaf Tank zum „meistgehassten Inkassoanwalt“ (Olaf Tank über sich selbst) der Republik? Die Antwort ist in einem autobiographischen Roman zu finden, den seine Frau Manuela Thoma-Adofo über ihn geschrieben hat. Tanks Geschichte ist einerseits typisch für die Hürden und die Gefahren beim Start in den Anwaltsberuf. Sie ist anderseits untypisch, weil nur sehr wenige Junganwälte beim Sprung über die Anfangsklippen auf der Anklagebank landen.

Tank wuchs – der Vater war Bauamtsleiter in Osnabrück – in einem behüteten bürgerlichen Hause auf. Nachdem er bei der Prüfung zum ersten Examen einmal durchgefallen war, schaffte er sie im zweiten Anlauf, freilich ohne Prädikat. Das zweite Staatsexamen bestand er glatt. Er wäre gern Staatsanwalt geworden, dafür waren seine Noten aber zu schlecht. Also wurde er Anwalt, ein typischer Muss-Anwalt ohne berufliche Alternativen und andere berufliche Interessen. Seine Kanzlei richtete er sich zunächst im elterlichen Haus ein, im ehemaligen Schlafzimmer seiner Großmutter. Weil das Zimmer mit einem weißen Teppich ausgelegt war und der nicht schmutzig werden durfte, musste er die ersten Mandantengespräche auf Geheiß seiner Mutter im elterlichen Wohnzimmer führen.

Im ersten Berufsjahr war er auf die finanzielle Unterstützung seiner Eltern angewiesen. Mit der Konkurrenz von zeitweise vier Anwälten in einer 6 000-Seelen-Gemeinde sprangen nur ein paar dürftige Honorare heraus. Weil „es schlechter nicht werden konnte“, schloss er sich einer Bürogemeinschaft in Osnabrück an.538 Er wollte sich im Baurecht und im Forderungseinzug spezialisieren. Höchst willkommen war ihm daher ein von einem anwaltlichen Freund M. vermittelter Auftrag zum Masseninkasso. Den nahm er an, ohne den Auftraggeber je kennengelernt zu haben. Eigentlich unfassbar! Zwar schöpfte er sofort Verdacht, dass da etwas nicht stimmte, weil die Nutzer auf angeblichen Probeseiten Abos abschlossen. Er kümmerte sich aber nicht um die rechtliche Zulässigkeit. Für ihn galt: „Endlich Arbeit, endlich Geld“.

Sein Job war der Entwurf von Mahnungen, deren Versand sowie die Bearbeitung von Post und Anrufen. Bald kam eine Einladung von der Anwaltskammer Oldenburg zu einem informellen Gespräch über das Mandat. Er fühlte sich an ein „Prüfungsgespräch“ erinnert, das aber nicht ins Detail ging, weil er Fragen nach Einzelheiten wegen der Verschwiegenheitspflicht nicht beantworten durfte und wollte. Er verließ die Kammer nicht mit Gewissensbissen, sondern „schmerzfrei“ – einer seiner Lieblingsausdrücke. „Auch das anwaltliche Berufsbild“, fasste seine Frau seine Interpretation des Besuches zusammen, „wurde mir noch einmal auf väterliche Weise vor Augen gehalten. Ich hatte das Gefühl, dass man sich, als ich den Raum verlies, gegenseitig in die Hände klatschte und sich stolz auf die Schultern klopfte, weil man den irregeleiteten Kollegen nach dieser Kopfwäsche wieder auf die richtige Spur gebracht habe“.

Das Gespräch blieb jedoch ohne jede Wirkung, er fühlte sich „im Recht“. Berufsethische Skrupel plagten ihn nicht. Vier Monate später brach das Geschäftsmodell nach Proteststürmen von Geschädigten am Telefon und im Internet, ätzenden Kommentaren in der Presse, Serverabschaltungen, Hausdurchsuchungen und Kontokündigungen zusammen. Obwohl Tank auch nach eigener Einschätzung das „Arschloch der Nation“ und sein Name „verbrannt“ war, nahm er durch Vermittlung seines Freundes M. erneut ein Mandat zum Masseninkasso aus der Internet-Halbwelt an – in noch größerem Stil.541 Zeitweise bearbeiteten bis zu 50 Mitarbeiter Millionen von Abmahnungen.

 

„Verbrechen lohnt sich doch“

Weder erste Klagen gegen seine Hintermänner noch Kündigungen von Bankkonten stoppten ihn. Das Geld investierte er in Frauen und vor allem in Luxuskarossen, in einen Porsche Carrera S., einen Mercedes CSL und einen SL 600 usw. Auf einem Gefährt montierte er ein Nummernschild mit einem Satz von eher fragwürdigem Humor: „Verbrechen lohnt sich doch“. „Die Sucht hatte begonnen. Dem Größenwahn waren Tür und Tor geöffnet“, analysierte er selbstkritisch im Buch seiner Frau, jedoch folgenlos.542 Sein Tun rechtfertigte er immer mit dem Argument, dass das „Geschäftsmodell“ zwar als „rechtlich strittig“ galt, aber „nach wie vor geduldet“ wurde und „nicht verboten war“. Das war bis Anfang 2010 eine zutreffende Wiedergabe der Rechtslage.

Die Anwaltskammer und der Anwaltsgericht in Oldenburg haben damals alle Verfahren gegen Tank eingestellt. Dem Anwaltsverein Osnabrück blieb deshalb auch nichts anderes übrig, als an Tanks Berufsehre zu appellieren. „Was er macht, ist dem Ansehen des Berufsstandes nicht förderlich“, sagt der Vorsitzende des Vereins Rolf Müller. Solche Mahnungen stießen bei Tank auf taube Ohren, weil der „Scheiß Job“ „einen Haufen Kohle“ „bringt“, neben Sicherheit auch Spaß.

Dieser Spaß hörte erst auf, als das Amtsgericht Marburg den Abo-Fallenbetreiber und ihn selbst für Anwaltskosten der Gegenseite persönlich haftbar machte.Das war der Anfang vom Ende des Abzocker-Anwalts Tank, nachdem andere Gerichte dieser Rechtsauffassung folgten. Bei einer etwas anderen Internetabzocke war der Münchener Anwalt Bernhard S. mit von der Partie. Ersonnen hat es einmal mehr Michael B. Mit zwei weiteren Helfern sollen sie 2004 und 2005 gewerbsmäßig Abmahnungen verschickt haben, um damit Vertragsstrafen zu provozieren. Sie haben sich an Firmen, Kommunen und Parteien gewandt, die in ihren Internetauftritten anboten, e-cards zu versenden. Der Trick des Geschäftsmodells: B. und seine Komplizen behaupteten gegenüber diesen Adressaten, dass sie unerwünscht e-cards per E-Mail erhalten hatten.

Tatsächlich hatte der Abzocker-Ring die Werbemails selbst hergestellt und sich selbst zugesandt. Das war für die Internetbetrüger der Aufhänger, die Firmen, Kommunen und Parteien abzumahnen und zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung aufzufordern. Für jeden Wiederholungsfall war eine Vertragsstrafe von 5 000 Euro angedroht. Was in einigen Fällen auch gelang, zum Beispiel bei der örtlichen CDU, die 15 000 Euro zahlte. Die Aufgabe von Rechtsanwalt Bernhard S. war, seinen Namen und seinen Briefkopf zur Verfügung zu stellen. In den Abmahnungen macht er zugleich Anwaltsgebühren in Höhe von 532,90 Euro geltend.

Im März 2012 wurde der Kopf der Bande Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einem Jahr und sechs Monaten mit Bewährung verurteilt, sein anwaltlicher Helfer zu 15 Monaten mit Bewährung. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Im Laufe der Ermittlungen hat Rechtsanwalt Bernhard S. gestanden, ab Februar 2005 gewusst zu haben, dass er sich strafbar macht. Als Michael B. ihn 2004 fragte, ob er in die Internetabzocke einsteigen wolle, war ihm das Angebot höchst willkommen, da er finanziell klamm war. Er glaubte zunächst, in einer rechtlichen Nische zu operieren. Das Entdeckungsrisiko schien ihm gering und die Pflichten als Organ der Rechtspflege waren ihm egal. Die Zusatzeinkommen aus den Abmahnungen waren verlockend und machten nach einer gewissen Zeit wesentliche Teile seines Umsatzes aus. Und es war leicht verdientes Geld.

Die Abmahnungen nebst Vollmachten und Unterlassungserklärungen formulierte Michael B. vor, so dass er nur noch unterschreiben musste. Die Anwaltsgebühren und Vertragsstrafen wurden zwischen B., S. und der Sekretärin im Schlüssel 45:45:10 aufgeteilt. In der Urteilsbegründung warf ihm das Gericht vor, dass er seine Stellung als Organ der Rechtspflege mit krimineller Energie missbraucht habe. In seinem Plädoyer vor der Urteilsverkündung hatte Bernhard S. um eine geringe Strafe gebeten, weil er fürchtete, bei einer Strafe von mehr als einem Jahr seine Zulassung als Anwalt zu verlieren. Dass sie höher ausgefallen ist, liegt auch daran, dass er bereits strafrechtlich vorbelastet war. 2007 hatte das Landgericht Mühlhausen ihn wegen gewerbsmäßiger Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke zu zehn Monaten plus 10 000 Euro Geldstrafe verurteilt.

 

Bei einer kleinen Gruppe von Advokaten ist das Berufsethos offenbar so verkümmert, dass sie keine Scheu haben, mit der Internet-Halbwelt gemeinsame Sache zu machen. Beim Abo-Fallen-Inkasso haben sie Abmahnungen zunächst in einem juristischen Niemandsland missbraucht. Erst durch eine Rechtsprechungsänderung verwandelte sich der unethische Missbrauch von Abmahnungen in einen zivilrechtlich unzulässigen und später dann in einen strafbaren Missbrauch. Angesichts des millionenfachen Betrugs durch Kostenfallen hat der Gesetzgeber zum Schutz der Verbraucher ab August 2012 die sog. Buttonlösung eingeführt. Künftig muss jeder Betreiber einer Online-Plattform im Internet eine Schaltfläche mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ bereithalten. Der Button soll nach den Gesetzesgründen ausdrücklich vor dem „massiven und einschüchternden Druck von Rechtsanwälten und Inkassounternehmen“ schützen.

Das ist bitter für den Berufsstand, aber wahr: Ohne das Drohpotential einer Handvoll von Anwälten hätten die Abzock-Maschinen nicht laufen können.

Abenteuerliche Streitwerte beim Online-Handel: Es gab einmal einen Anwalt, der setzte bei der Abmahnung eines Autozubehörhändlers den abenteuerlichen Streitwert von 100 000 Euro ein. Der Vorwurf an den Händler: Er habe über die Internetplattform ebay Basslautsprecher angeboten und dabei wettbewerbswidrig gehandelt, insbesondere durch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung und teilweise gesetzwidrige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).547 Die Höhe des Streitwertes verleitete die 2. Zivilkammer des Landgerichts Bückeburg dazu, jede richterliche Zurückhaltung aufzugeben: Dieser Streitwert sei nicht nur „aberwitzig falsch, sondern geradezu dreist“. Er grenze „an einen strafbaren Betrug und eine ebenso strafbare Gebührenüberhebung“ und sei „einzig und allein“ durch die „Erzielung möglichst hoher Gebühren“ zu erklären. Die Kammer setzte den Streitwert auf 6 000 Euro fest und wies die Unterlassungsklage wegen Rechtsmissbrauchs als unzulässig zurück.

Ins Urteil schrieb sie dem Anwalt noch ein paar unangenehme Wahrheiten: Wer „500 Fälle pro Monat“ bearbeite, könne das nur, wenn er „massenweise wettbewerbsrechtliche Abmahnungen“ verschicke. Dies seien „typische Anzeichen“ für „Serien- und Massenabmahnungen“, „die allein oder überwiegend auf die Eintreibung von möglichst hohen außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren gerichtet“ seien. Diese Klage sei Teil einer Entwicklung, die aus „Sicht der Kammer mehr als bedenklich und nicht hinnehmbar“ sei. In den Jahren 2006 bis 2008 gehörten Abmahnungen im Online-Handel zum Alltag. Nach einer Umfrage von Trusted Shops, einem Unternehmen, das Gütesiegel für Online-Händler verleiht, hatten die ihm angeschlossenen Shopbetreiber 2007 durchschnittlich 2,1 Abmahnungen bekommen.548 Und dafür machten sie in erster Linie Rechtsanwälte verantwortlich.

Ein typischer Kommentar eines Abmahnungsopfers: „Das Prinzip der Abmahnung ist eigentlich gut, jedoch dienen sie derzeit dazu, die Hartz IV-Juristen zu ernähren, die entweder sonst nichts zu tun haben oder sonst nichts können“.549 In jenen Jahren hat Hildegard Reppelmund, Referatsleiterin für Wettbewerbs- und Arbeitsrecht beim DIHK, täglich zum Teil mehrere Beschwerden von DIHK-Mitgliedern bekommen, die abgemahnt worden waren. Nach der 2007-Umfrage von Trusted Shops hält die Hälfte der Befragten die Abmahnungen „für unberechtigt“.

Neben der unklaren Rechtslage wird vor allem bemängelt, dass die „Anwaltsgebühren viel zu hoch“ seien, auch „Bagatellen“ abgemahnt werden und Abmahnmissbrauch „vielfach ungestraft“ bleibe.

Außerdem machte die Umfrage deutlich, dass die Massenabmahnungen erhebliche wirtschaftliche Schäden verursacht haben. Die Hälfte der Betroffenen meldete Schäden von über 1 500 Euro. In Einzelfällen waren mehrere Zehntausend Euro zusammengekommen. 40 Prozent der Unternehmer haben sich in ihrer Existenz bedroht gefühlt. Selbst die, die sich im Recht wähnten, haben sich „wegen des unkalkulierbaren Prozessrisikos“ häufig nicht verteidigt. Axel Gronen, mit seiner Website „Wortfilter.de“ eine Speerspitze im Kampf gegen Massenabmahnungen, schätzt, dass in der Hochzeit der Massenabmahnungen rund 50 Prozent das Ziel hatten, „faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, 49 Prozent der Bereicherung der Abmahnfirmen und ihrer Anwälte diente und ein Prozent den Zweck hatte, Konkurrenten kaputt zu machen“.

Nach Ansicht von Carsten Föhlisch, Justitiar bei Trusted Shops, ist die erste Abmahnwelle 2000 „durch Anwälte initiiert worden“. Am Wochenende haben sie auf den Immobilienseiten der Zeitungen nach Anzeigen gesucht, bei denen die Angabe „Grundpreis pro Quadratmeter“ fehlte. Föhlisch: „Anwälte sind auf die Idee gekommen, eine unklare Rechtslage auszunutzen und daraus ein Geschäftsmodell zu machen“. Einige Jahre später kam eine Software auf den Markt, mit der man systematisch nach Wettbewerbsverstößen von Online-Händlern auf ihren Websites suchen und sie dann abmahnen konnte. Dieses Instrument ist technische Basis für die Abmahnindustrie. Mit Hilfe der Software wurden im Laufe der Jahre 300 Abmahngründe entdeckt und dann auch genutzt, an der Spitze fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, Markenrechtsverletzungen und unvollständige Preisangaben.

Die Haupt- bzw. Mitverantwortung für das Abmahnunwesen trugen von Anfang an Rechtsanwälte – als Motoren oder Handlanger von Firmen. Nach der Umfrage von Trusted Shops 2007 stammten 39 Prozent der Abmahnungen von drei Markteilnehmern: die Media-Saturn Holding, dem Verein „Ehrlich währt am längsten“ und der BUG Computer AG und ihrer Tochter e-tail GmbH.

Für alle Hintermänner und Helfer endeten die Massenabmahnungen am Ende als Eigentore: Verlust des Mandats wegen Rufschädigung des Unternehmens, im Gefängnis oder in der Insolvenz. Die juristische Auseinandersetzung mit diesen drei Massenabmahnern hat aber dazu beigetragen, dass Gerichte zwischen 2007 und 2010 eine eindrucksvolle Rechtsprechung gegen Rechtsmissbrauch bei Massenabmahnungen entwickelt haben. Indizien für einen solchen Missbrauch waren danach: • systematisches und massenhaftes Vorgehen, • Klagen aus Textbausteinen, • kollusives Zusammenwirken von Firmen und Anwälten, • überhöhte Streitwerte, • fliegende Gerichtsstände, • Schadensersatzforderungen, • Vertragsstrafen, • hohe Bereitschaft zu Vergleichen und Klagerücknahmen und • Missverhältnis von wirtschaftlicher Tätigkeit und Abmahnaktivitäten Massenabmahnungen setzen eine enge Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Advokaten voraus. Einzelheiten über sie herauszufinden und sie obendrein noch zu beweisen, gelingt indes nur selten.

Zum Beispiel über die Frage, von wem die Initiativen für unseriöse Geschäfte ausgegangen sind, und wie die Gewinne zwischen den Beteiligten geteilt werden. Der Kölner Rechtsanwalt Rolf Becker vermutet, dass der Anstoß in der „Regel von kleinen Unternehmen“ kam. Gerichte kamen dagegen häufig zu dem Ergebnis, dass der Anwalt Spiritus rector vieler Aktionen war. Oder, wie das Landgericht Bonn es ausdrückte: Die Abmahnungen waren das „Kerngeschäft des Rechtsanwaltes F“.

So ging zum Beispiel das Amtsgericht Bergisch Gladbach davon aus, dass ein Anwalt seine „angebliche Mandantin“ „zur Gewinnerzielung“ „instrumentalisiert“ hat.

Ausgenutzt haben Advokaten unter anderem die unterschiedliche Rechtsprechung zur Höhe von Streitwerten bei Abmahnungen. Hier war zunächst alles im Angebot: von 15 000 Euro beim OLG Stuttgart bis zu 900 Euro beim OLG Düsseldorf.555 Als Gerichte merkten, dass hohe Streitwerte für Anwälte einen zusätzlichen Anreiz boten, in die Abmahnbranche einzusteigen, begannen sie, die Streitwerte bei Standardverstößen zu kürzen. Zum Beispiel das OLG Münster von 25 000 Euro auf 8 000 Euro. Die Oberlandesgerichte Hamburg, Frankfurt und Berlin legten den Streitwert übereinstimmend bei 5 000 Euro fest.

Am radikalsten ging jedoch das OLG Düsseldorf vor. Einer seiner Richter, der Rechtsprofessor Thomas Hoeren, hatte in einem Blog öffentlich die Frage gestellt, ob man nicht „über den Streitwert den Spaß an den Abmahnungen etwas bremsen“ solle.557 Das OLG Düsseldorf setzte den Streitwert häufig auf 900 Euro runter, so dass den Anwälten bei außergerichtlichen Mahnungen nur noch ein Honorar von rund 120 Euro blieb.558 Bei Abmahnanwälten beliebt war ferner der Missbrauch des ,fliegenden Gerichtsstandes‘ zum „Gerichts-Einkaufsbummel“, wie es im Jargon heißt. Ein Wettbewerbsverstoß im Netz ermöglicht praktisch eine freie Auswahl des Gerichtsstandes. Es ist bis zu einem gewissen Grade legitim, wenn ein Anwalt eine für ihn günstige Rechtsprechung einer Landgerichtskammer oder eines OLG-Senats oder hohe Streitwerte ausnutzen will. Rechtsmissbräuchlich wird die Wahl eines Gerichtsstandes aber dann, wenn er nicht von „ökonomischen“ oder „sachgerechten“ Gesichtspunkten geprägt ist, „sondern offensichtlich vom dem Bestreben, die Rechtsverteidigung durch erhöhten Aufwand und erhöhte Kosten für den Beklagten zu erschweren“.

Ein Beispiel des Landgerichts Hamburg: Ein Abmahnopfer aus Sittensen in der Lüneburger Heide wird nicht, was nahe liegen würde, in Hamburg, sondern in Berlin verklagt.

Abgemahnte aus Hamburg, Bautzen und Pirmasens wurden vor dem Landgericht Köln verklagt und andere Opfer aus Bonn und Düsseldorf vor dem Landgericht Hamburg. In dieser Praxis sahen am Ende alle Gerichte eine missbräuchliche Wahl des Gerichtstandes, weil die Verklagten dadurch „mit zusätzlichen Kosten für die Rechtsverteidigung“, vor allem mit Reisekosten belastet werden. Das könnte sie einschüchtern und sie verleiten, Forderungen zu erfüllen, statt sie an einem weit entfernten Gerichtsstand durchzukämpfen. Die Abmahnwellen in den Jahren 2006 bis 2010 speisten sich aus zwei Quellen: einem harten Kern von einem Dutzend Advokaten, die mit dem Geschäftsmodell zeitweise ihren Lebensunterhalt verdienten, und einer größeren Gruppe, die diese Abmahnungen im Nebenjob betrieben. Hildegard Reppelmund, Wettbewerbsrechtsexpertin beim DIHK, Martin Rätze, Jurist bei Trusted Shops, und Rudolf Koch, Vizepräsident des Immobilienverbandes Deutschland und Abmahnexperte schätzen übereinstimmend, dass damals „zwischen 80 und 150 unseriöse Anwälte“ unterwegs waren.

 

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Alle Kommentare [2]

  1. Sehr geehrte Damen und Herren , vielen Dank für Ihren sehr offenen Artikel über den desolaten Zustand des Berufszweig der Anwaltschaft . Der seit Jahren von Staatsanwälten als mafiöse Strukturen in Anwaltschaft bekannt ist , die mit vorsätzlich falsch erstellten Gerichtsvorträgen die Justiz benutzen und hintergehen , aber von Ganz Oben beschützt werden .
    Was aber in Ihrem Artikel nicht zu lesen ist , sind die Verbrechen die in Anstiftung von Banken durch Anwälte gegen ihrer eigenen Mandaten begangen werden ! Indem für Schwarzgeld von potenten Bankkunden Vertragsfehler hinter den Rücken der eigenen Mandanten und nur gegen Den still geheilt werden . Sodass der schon Geschädigte nochmals beschädigt wird und Geldwäsche , waschen von Drogengelder in Deutschland mit Hilfe dieser Täterschaft weiter kursieren kann . Wussten Sie das in diesem System ein Jahresumsatz von ca. 270 EUR durch Schwarzgeldannahme erwirtschaftete wird , so ein Dr. Dr. jur…. . Sie wollen mehr dazu wissen , nur zu mit außerhalb der Wohnung gesicherten Unterlagen kann ich mit Zeugen , Mitgeschädigten diese schweren Anschuldigungen untermauern -NUR ZU MfG Holzwurm