Ich träume von einer Marketing-Aktion meiner Bank

So langsam kommen die Einschläge bedrohlich nahe für die Banken und andere Kreditinstitute mit ihren ach so cleveren Gebührenquellen. Mal wieder klopft ihnen jemand auf die Finger, mal wieder wird es sie nicht beeindrucken, vermutlich. Mal abwarten, ob sie es mal über sich bringen und ein Urteil, das sie kassieren, in eine Marketingaktion ummünzen. Ob sie Fairness an den Tag legen und ihren Kunden solchen einen Brief wie diesen schreiben:

„Liebe Bankkunde,

wir bereuen. Und wir leisten sogar tätige Reue, um zu zeigen, dass wir es ernst meinen und dass wir Sie, lieber Kunde ernst nehmen. Weil Sie länger als einen Monat lang Ihre Kontoauszüge nicht am Kontoauszugsdrucken abgeholt haben – weil Sie krank waren, verreist oder der Auszugsdrucker defekt – haben wir ihnen Ihre Kontoauszüge auf Ihre Kosten nach Hause geschickt und dafür nicht nur 55 Cent Porto, sondern das Fünffache, 2,49 Euro von ihrem Konto weggeholt. Leider haben wir auch ganz vergessen, Sie vorher um Erlaubnis zu bitten, dass wir uns selbst auf Ihrem Konto bedienen dürfen. Das tut uns leid und in den Fällen, in denen wir so eigenmächtig waren, erstatten wir nun drei Jahre rückwärts das Geld zurück. Sie finden es in den nächsten fünf Tagen wieder auf Ihrem Konto.“

Das macht bestimmt keine einzige Bank, wetten???? So viel Kundenorientierung auf einmal zeigen.

Ein entsprechendes Gerichtsurteil hat die Deutsche Bank gerade kassiert (Landgericht Frankfurt, Aktenzeichen 2-25 O 260/10). Und interessant ist auch dieses Detail:  Tut sie es dennoch, riskiert sie ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro.

Und die Verbraucherzentralen raten nun: Bis zu drei Jahre rückwärts können sich derart geprellte Bankkunden ihr Geld zurückholen. Abgemahnt hatten sie zuvor auch schon andere Banken: Die Sparkasse Essen, die Unicredit Deutschland, die Targobank und die Commerzbank. Mit einem Unterschied: Die waren allesamt wenigstens preiswerter als die Deutsche Bank. Die Commerzbank schlug mit 1,94 Euro zu, die Unicredit mit einem Euro, die Targobank mit 90 Cent und nur die Sparkasse Essen war so freundlich, nur zehn Cent aufs Porto draufzuschlagen.

https://www.vzbv.de/start/index.php?page=presse&bereichs_id=&themen_id=&mit_id=1489&task=mit

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Alle Kommentare [2]

  1. Ich gehöre auch zu dieser glücklichen Zielgruppe, die von ihrer Bank die Nachricht erhalten hat, dass Sie für Kontoauszüge zahlen soll, die innerhalb von 5 Wochen nicht abgeholt bzw. in einer Zweigstelle ausgedruckt wurden. Hallo, wieso sollte ich das tun? Besonders aber hat mir die Argumentation gefallen, mit der meine Bank mich von der Richtigkeit dieser Regelung überzeugen wollte:

    Mail (Originaltext)

    „Sehr geehrte Frau XXX,

    leider kann der Auszugsdruck nicht unterdrückt werden.

    Wir haben für Sie vorgemerkt, dass Sie die Auszüge an unserem Auszusdrucker abholen. Sofern Sie dies nicht innerhalb von 5 Wochen einmal tun, erfolgt der automatische kostenpflichtige Versand. Wenn der Auszug einmal monatlich übersand wird kostet dies EUR 2,35.

    Mit freundlichen Grüßen,“

    „..der Auszugsdruck kann nicht unterdrückt werden“. Das ist interessant. Waren also technische bzw. Softwareprobleme der Grund für die monatliche Gebühr? 😉 Ich habe das aktuelle Gerichtsurteil inzwischen ohne Kommentar an die Bank weiter geleitet.

  2. Wer kritisiert, muss auch loben können. Und das möchte ich hiermit tun. Die Bank hat schnell auf das Gerichtsurteil reagiert. Ich habe ein nettes und professionelles Mail erhalten, in dem mir versichert wird, dass keine Kosten anfallen werden. Chapeau! Diese schnelle Reaktion hat mich beeindruckt.