Wer bekommt ein Zelt auf dem Oktoberfest? Vergaberecht: Was die Richter am 16. Oktober 2026 entscheiden könnten

Oktoberfest-Zelte: Warum eine Klage die Wiesn verändern könnte

Am 16. Oktober will das Bayerische Oberste Landesgericht verkünden, wie es weiter geht….

Worum geht´s:

Der Rechtsstreit: Gibt es bald Erdbeerbier statt bayerischer Maß auf dem Oktoberfest?
Ein Münchner Gastronom kämpft um eins der großen Wiesn-Zelte. Siegt er, könnte das am Ende die internationalen Konzerne auf den Plan rufen.

Mastallzelt auf dem Oktoberfest (Foto: C.Tödtmann)

Mastallzelt auf dem Oktoberfest 2025 (Foto: C. Tödtmann)

 

Am 11. September, acht Tage vor Beginn des Oktoberfests, sollte das Bayerische Oberste Landesgericht in München darüber entscheiden, ob die Stadtverwaltung bislang zu Unrecht Wirte von der Vergabe der großen Zelte ausgeschlossen hat. Diese teilen bislang 14 Wirte unter sich auf. Dagegen vorgegangen ist der Münchner Gastronom Alexander Egger, der bisher nur eins der 21 kleinen Zelte auf der Wiesn betreibt. Er hatte sich nun um ein großes Zelt für rund 11.000 Gäste beworben – aber keinen Zuschlag bekommen. Jetzt greift er vor Gericht die Vergabe der Zelte an die Wirte vom Schottenhamel und Paulaner an. Wie es weitergeht, wollen die Münchner Richter am 16. Oktober sagen.

Tobias Osseforth, Vergaberechtler bei der Kanzlei Luther, zeigt, wie es nach dem 16. Oktober 2016 – nach dem Verkündungstermin – weitergehen könnte:

 

Tobias Osseforth (Foto: C. Tödtmann)

 

– Verkündungstermin: Dann entscheidet das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) endgültig.

– Variante 1: Die Beschwerde vom Gastronom Alexander Egger wird vom Gericht zurückgewiesen. Der vergaberechtliche Rechtsweg ist beendet. Dagegen gibt es kein weiteres reguläres Rechtsmittel. Nur eine Verfassungsbeschwerde hiergegen bleibt grundsätzlich denkbar, hat aber nur sehr selten Erfolg.

– Variante 2: Die Beschwerde hat Erfolg. Das BayObLG korrigiert die Vergabekammer. Nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung ist das derzeit sehr unwahrscheinlich.

– Variante 3: Die Richter machen eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Verfahren in München wird derweil ausgesetzt. EuGH klärt die unionsrechtlichen Fragen. Danach entscheidet das BayObLG den konkreten Fall.

Das BayObLG ist letztinstanzlich.

Wann muss es den EuGH anrufen?

Offene, entscheidungserhebliche EU-Rechtsfragen müssen Gerichte grundsätzlich vorlegen.

Keine Vorlage ist nötig, wenn: Erstens die Frage nicht entscheidungserheblich ist, der EuGH sie bereits geklärt hat oder kein vernünftiger Zweifel an der richtigen Auslegung besteht. Die eigene Überzeugung des BayObLG reicht dafür nicht aus.

Spannend wird hier eine Bemerkung: Der Senat des BayObLG spricht selbst von „wirklich schwierigen Fragen“.

Deshalb bleibt eine EuGH-Vorlage am 16. Oktober 2026 möglich.

 

 

 

 

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