Ein Teller Tafelspitz mit Stefan Röhrborn, der nichts mehr für unmöglich hält
Stefan Röhrborn spielt jede Woche Lotto. Weil er gelernt hat, dass die unwahrscheinlichsten Dinge passieren, erzählt er. Vor allem negative. Dass ein Unternehmen wie Wirecard in Insolvenz geht, das hätte er dem nie zugetraut. Besonders bei den Fällen seiner Mandanten, die er so Tag für Tag miterlebt. Etwa der des Geschäftsführers, der gerade eingestellt worden war. Der Mann war jung dynamisch undsoweiter. Doch er verstarb plötzlich und das Unternehmen stürzte ins Chaos. Das hat Röhrborn gelernt: Alles ist möglich.

Stefan Röhrborn (Foto: C. Tödtmann)
Die Idee des Arbeitsrechtlers von der Kanzlei Littler geht deshalb so: Warum also soll ihm nicht auch umgekehrt etwas Positives widerfahren können, ein Lottogewinn zum Beispiel? Auch wenn es unwahrscheinlich klingt. Das sind ihm die 2,80 Euro, die er einmal die Woche in die Lottoscheine investiert, wert. Auch wenn er bisher nicht mehr als 42,50 Euro gewonnen hat, aber wer weiß.
Was der Düsseldorfer aber auch immer öfter beobachtet, ist dieselbe Haltung bei Unternehmen wie Managern, die über Kreuz liegen: Sie wollen immer weniger vors Gericht gehen. Zum Beispiel, wenn sie nach dem Ausscheiden eines Geschäftsführers um seine Boni streiten. Beide Kontrahenten wollen – wenn irgend möglich – keinen Gerichtsprozess. Zu unvorhersehbar ist, was am Ende dabei herauskommt, Und zu unvorhersehbar ist, wie lange so ein Prozess dauert.
Wichtiger ist den Parteien heutzutage, schnell einen Strich unter die Auseinandersetzung zu machen. Um wieder nach vorn in die Zukunft schauen zu können.
Damit liegen Röhrborns Klienten voll im Trend, die Zahl der Zivilprozesse geht an den Gerichten schon länger zurück.
Richter und Prozessbeteiligte sind ebenso unberechenbar wie die wöchentliche Ziehung der Lottozahlen
Kann es sein, dass hierzulande das Lotto-Spielen vielleicht am Ende gar nicht so weit entfernt ist von einem Gang vors Gericht? Ist eine Klage auch eine Art Glücksspiel? Mit meiner ganz persönlichen Erfahrung als Beobachterin würde sich das jedenfalls decken. Richter, die manipulieren und sogar bluffen, damit sie um die Mühe herumkommen, ein seitenlanges Urteil zu schreiben, und sich nicht zu schade sind, einen ganz miesen Vergleich zu erzwingen. Von Anwälten höre ich immer wieder erschreckende Beispiele.

Tafelspitz im Beethoven in Düsseldorf (Foto: C. Tödtmann)
Hätte ich es nicht als Zuschauer miterlebt, würde ich es kaum glauben. Denn völlig unverhohlen ging es da im Fall des Arztes zu, der versuchte, vor dem Sozialgericht gegen die Streichung des Honorars der Kassenärztlichen Vereinigung für die Behandlung von chronisch kranken Patienten anzugehen. Einfach weil rechnerisch mehr Menschen zu ihm gekommen waren als offenbar zu anderen Ärzten und er sie nicht abwies, sondern behandelte. Kurz, es waren ein paar zu viele, die er besser weggeschickt hätte. Es ging um einen vierstelligen Betrag, und der Mediziner fühlte sich ungerecht behandelt. Doch der beisitzende Richter – selbst Arzt – lachte den Kläger höhnisch aus: „Trinken Sie doch lieber Kaffee, statt diese Leute zu behandeln“. Die Richterin wiederum hatte auch ihre eigene Agenda: Sie versuchte, den Kläger dazu zu bewegen, die Klage zurückzunehmen – wohl ebenso, um kein Urteil schreiben zu müssen. Sie trieb ihn, den Kläger, in die Defensive: „Was wollen Sie überhaupt mit dem Urteil?“ Konkret meinte sie: mit einem negativen Urteil – und das gab sie auch gleich zu erkennen.
Der gekränkte Arzt erwiderte: „Und wenn ich es im Wartezimmer aufhänge.“ Und wie reagierte die Vertreterin der Kassenärztlichen Vereinigung auf die trotzige Äußerung? „Was meinen Sie, wie wir Sie dann erst kürzen!“, sagte sie. Wäre das Ganze in einem US-Gericht passiert, wäre der bedrohende Satz wenigstens protokolliert worden. So passierte nichts – nur das Urteil kam, das auch so ganz schnell geschrieben war: Rein rechnerisch waren es rund 30 zu viele behandelte chronisch Kranke. Dann gab es dafür eben Null Honorar. War dem Arzt diese Grenze vorher mitgeteilt worden? Nein. In dem Fall ein zweifaches Lotteriespiel.


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