Du bleibst gefälligst hier – Heimliche Verabredungen von Unternehmen, sich gegenseitig keine Mitarbeiter abzuwerben, können teuer werden

Du bleibst gefälligst hier

Heimliche Verabredungen von Unternehmen, sich gegenseitig keine Mitarbeiter abzuwerben, sind verboten – und können teuer werden

(Foto: WirtschaftsWoche – Ulf K. / Sepia)

WiWo Top-Kanzleien Kartellrecht 2026

Du bleibst gefälligst hier: Heimliche Verabredungen, sich keine Mitarbeiter abzuwerben, können teuer werden

Das Gentlemen’s Agreement funktionierte so lange, bis eines der vier Unternehmen ausscherte – und die heimliche Verabredung der Kartellbehörde anzeigte: Die Firmen hatten vereinbart, sich nicht gegenseitig Mitarbeiter abzuwerben, und auch niemanden einzustellen, der sich von einer der drei anderen weg und bei ihnen bewarb. Solche Absprachen verstoßen gegen das Kartellrecht. Erst recht, aber längst nicht nur, wenn die Firmen, wie in diesem Fall in Frankreich Wettbewerber sind. Alle vier, unter ihnen eine Tochter des deutschen Unternehmens Betrandt, verdienen ihr Geld mit Ingenieur- oder IT-Dienstleistungen. Betrandt, Alten und Expleo müssen deshalb nun zusammen 29,5 Millionen Euro Kartellbuße zahlen. Randstad Digital, früher: Ausy, die vierte Firma, blieb straffrei. Sie hatte das Kartell auffliegen lassen und einen Kronzeugenantrag gestellt.

Der Fall ist einer von vielen, in denen europäische und nationale Behörden derartige Absprachen zulasten der Mitarbeiter verfolgen und bestrafen. Denn diesen wird nicht nur ein Wechsel erschwert, sie ­können bei ihrem Arbeitgeber auch viel schwerer eine Gehaltserhöhung rausholen, können sie doch kaum glaubhaft mit Abwanderung drohen.

Damit das Abspracheverbot greift, müssen die Unternehmen nicht einmal in der gleichen Branche ähnliche Produkte anbieten. Es genügt schon, dass sie die gleichen Spezialisten brauchen. „Dann konkurrieren sie um die Mitarbeiter, und auch dieser Wettbewerb ist kartellrechtlich geschützt“, erläutert Thorsten Mäger. Der Anwalt bei der Kanzlei Hengeler Mueller gehört zu der Spitzengruppe der Juristen im Ranking zum Kartellrecht, das die WirtschaftsWoche jährlich mit dem hauseigenen Research-Institut HRI und einer externen Jury erstellt.

Thorsten Mäger (Foto: PR/Hengeler Mueller)

Seit die Europäische Union vor zwei Jahren die nationalen Kartellämter aufforderte, Personalabsprachen in den Fokus der Ermittlungen zu nehmen, verhängten die Behörden vor allem in Frankreich, Portugal, Rumänien, Belgien, Italien und den Niederlanden Millionenbußen. Die niederländische Kartellbehörde ACM etwa warnte Arbeitgeber und forderte im Februar auf ihrer Website potenzielle Whistleblower dazu auf, Fälle wie den aus Frankreich zu melden. Kurzfristig könnten derartige Absprachen den Unternehmen womöglich helfen, langfristig aber schadeten sie vor allem den Mitarbeitern und der Gesellschaft als Ganzes. Wo Talente nicht wechseln, leidet die Innovationskraft, alte Strukturen werden zementiert.

Die harmonische Beziehung geht vor

In Deutschland kam der erste prominente Fall zu solchen Absprachen vor zwei Jahren

Laura Stammwitz (Foto: PR/McDermott)

ans Licht, als die EU-Kartellwächter die Büros des Lieferdienstes Delivery Hero durchsuchten. Einer der Vorwürfe: Das Unternehmen habe mit dem Lieferdienst Glovo in Spanien heimlich ein Abwerbeverbot verabredet. Im vergangenen Juni musste Delivery Hero ein Bußgeld von 329 Millionen Euro zahlen. Und es kam raus: Das Berliner Unternehmen hatte seine Minderheitsbeteiligung an Glovo für illegale Vereinbarungen genutzt: Man führte Gespräche zum gezielten Austausch zwischen Fachkräften. Die obersten Führungskräfte kamen überein, dass man sich die harmonische Beziehung nicht durch die Abwerbung von Mitarbeitern zerstören solle. Zudem diskutierten die Unternehmen, wie sie sich zugunsten einer besseren Partnerschaft die Märkte aufteilen könnten, berichtet Laura Stammwitz, Kartellrechtlerin bei der Kanzlei McDermott.

Für Unternehmen in Deutschland sind auch die Urteile aus dem EU-Ausland wichtige Indikatoren. In Portugal etwa kassierten Fußballklubs Strafen, weil sie sich während der Coronapandemie verabredet hatten, nicht die Spieler abzuwerben. Die Gerichte klären nun die Frage, ob während einer Pandemie Ausnahmen gelten, so Stammwitz. „Es gibt keine Leitlinien, die Kartellrechtsfälle im Personalwesen regeln, sodass es jetzt große Unsicherheiten gibt, was genau erlaubt oder verboten ist.“

Bisher hielten Anwälte Schulungen in Unternehmen zum Kartellrecht und zu verbotenen

Kaan Gürer (Foto: C.Tödtmann)

Absprachen vor allem für Manager und Mitarbeiter im Vertrieb ab. Neuerdings aber meldeten sich auch Personal- und Complianceabteilungen, erzählt Kartellrechtsanwalt Kaan Gürer von Linklaters, der ebenso wie Stammwitz unter den Top-Kartellanwälten gelistet ist. „Personaler denken primär an Wettbewerber in der eigenen Branche. Sie haben es manchmal nicht im Blick, dass ein Flugzeugingenieur Fertigkeiten haben kann, die ihn auch für einen Hersteller von Medizintechnik als konkurrierenden Arbeitgeber interessant machen“, sagt Gürer.

Gefährliche Vorgaben an Headhunter

Weil die Zahl der Whistleblower-Hinweise in den Unternehmen und direkt an das Bundeskartellamt steigt, starten manche Firmen jetzt Untersuchungen in den eigenen Reihen, vorgenommen von externen Juristen. Diese fragen dann zum Beispiel die Personaler, wie ­deren genaue Vorgaben an ihre Headhunter lauten. Ob sie denen zum Beispiel untersagen, Mitarbeiter ­bestimmter Konkurrenten anzusprechen, berichtet Kartellrechtsprofi Sascha Dethof von Fieldfisher.

Sascha Dethof (Foto: C. Tödtmann)

„Solche Verstöße kommen oft heraus, wenn ein neuer Chef im Unternehmen übernimmt und erst mal die Bestandsaufnahme macht, welche Kontakte es gibt, die weiter gepflegt werden sollen“, erzählt Mäger von der Kanzlei Hengeler Mueller. Stoßen die Juristen auf Absprachen, müssen diese sofort beendet werden. Verabredungen gelten allerdings erst als beendet, wenn alle Beteiligten ausdrücklich mitteilen, dass diese nicht mehr gelten, so Mäger. Auch die Verjährungsfrist beginnt dann erst. Zögert einer, steigt das Risiko, dass andere sich noch rasch den Wettbewerbsbehörden offenbaren, um straffrei davonzukommen.

 

 

 

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