Wenn der Roboter spinnt – Anbieter haften künftig für die Folgen von Softwarefehlern

WiWo Top-Kanzleien Produkthaftungsrecht, Prozessführung und Schiedsverfahren

(Ranking folgt im nächsten Blogbeitrag)

Wenn der Roboter spinnt

Anbieter haften künftig für die Folgen von Softwarefehlern

(zuerst erschienen in der gedruckten WiWo am 10.12.2025)

Künftig müssen Anbieter für Schäden durch Softwarefehlern einstehen. Foto: Ulf K./Sepia

Seine Lehrlinge führten dem Unternehmer aus Norddeutschland vor Augen, welchen Schaden seine automatischen Sortieranlagen bei seinen Kunden anrichten können – sollten diese einmal Opfer einer Cyberattacke werden. Läuft alles nach Plan, sortieren die Industrieroboter rotierende Metallkugeln, bewegen sie mithilfe von Magneten. Überwacht werden die Prozesse nur noch vom Rechner aus, selbst die Wartung übernimmt das norddeutsche Unternehmen aus der Ferne, alles digital und drahtlos vernetzt.

Daten wieder über Kabel übertragen – sicherheitshalber

Doch jetzt geht der Hersteller der Industrieroboter einen Schritt zurück. Daten werden neuerdings wieder über Kabel übertragen, berichtet Produkthaftungsanwalt Thomas Klindt von der Kanzlei Noerr über seinen Mandanten. Das Risiko scheint wie aus einem Science-Fiction-Film, ist aber durchaus real: Hacker könnten Schwachstellen der drahtlos übertragenen Software finden, die Hoheit über die Roboter übernehmen und Metallkugeln wie Pistolengeschosse durch den Raum feuern lassen. Dieses Risiko will der Unternehmer nicht tragen und stellt deshalb auf die besser abzuschirmenden Leitungen um, so Klindt.

Der Unternehmer hat bei Anwalt Klindt Rat gesucht, weil er als Lieferant digitaler Produkte – so wie alle Softwarelieferanten – spätestens ab Ende nächsten Jahres bei seinen Kunden nach dem Produkthaftungsrecht Schäden ersetzen muss. Software fiel bislang nicht unter diese rechtlichen Regeln, weil sie kein greifbares Produkt ist. Eine neue EU-Richtlinie ändert dies nun ausdrücklich. Sie muss noch in nationales Recht umgesetzt werden, der Gesetzentwurf liegt seit September vor. Hersteller von Software und digitalen Produkten wie etwa Apps sowie von vernetzten Geräten bereiten sich deshalb jetzt vor.

Gefährdet ist in Zukunft beispielsweise auch ein Hersteller einer fehlerhaften Software für E-Scooter. Erleidet der Rollerfahrer einen Unfall, weil die Bremsen nach einem Update nicht richtig funktionierten, kann er den Softwarehersteller dann ebenso verklagen wie den E-Scooter-Produzenten.

Vorsicht bei alten E-Mails

Mitarbeiter dürften bald schon genau überlegen, was sie schriftlich festhalten. In Produkthaftungsprozessen müssen Unternehmen in Zukunft vor Gericht alle Firmenunterlagen offenlegen – auch gegenüber dem Kläger. Die uralte und nicht beachtete E-Mail, in der ein Ingenieur vor Jahren im Entwicklungsstadium eines neuen Produkts vor einem Risiko gewarnt hatte, bekommt dann ganz neues Gewicht. Jede belastende Notiz in den Planungsunterlagen kann die Position des Klägers verbessern – und Unternehmen teuer zu stehen kommen.

Anwalt Klindt skizziert einen möglichen Fall: An einer tief im Firmenserver gefundenen E-Mail hängt ein PDF mit dem Protokoll einer Besprechung des Qualitätsmanagers mit dem technischen Geschäftsführer. Man wolle mehrere gemeldete Fälle von beinahe entstandenen Unfällen erst einmal nicht verfolgen, der technische Aufwand sei angesichts der niedrigen Wahrscheinlichkeit von Pannen zu hoch. Ein Richter könnte daraus lesen: Das Wissen um ein Problem war da, aber es blieb ungelöst. „Dann führt diese Notiz Jahre später im Rahmen des Produkthaftungsfalls zum großen Knall“, sagt Klindt.

Geschädigte haben bessere Karten als vorher

Forderungen aus der Produkthaftung müssen insbesondere Zulieferer in der Lieferkette befürchten. Ein Autobauer könnte etwa die Sensoren eines Lieferanten einbauen, die mit der Software eines weiteren Lieferanten betrieben werden. Versagen diese, haben Geschädigte bessere Karten als bisher, sagt Produkthaftungsanwältin Stephanie Fay von der Kanzlei Freshfields: „Diese können künftig wählen, ob sie den Autobauer, den Lieferanten der Sensoren als Zulieferer oder den Softwarehersteller in Haftung nehmen.“ Je nachdem, was aussichtsreicher ist.

 

„Dann führt diese Notiz Jahre später im Rahmen des Produkthaftungsfalls zum großen Knall.“ Thomas Klindt, Industrieanwalt

 

Kleineren Softwarelieferanten dürfte es Sorgen bereiten, dass sie selbst haften, wenn ihr Produkt nach dem Verkauf von anderen per Update verändert wurde, sagt Klindt. „Faktisch sind Softwareanbieter dann verpflichtet, für ihre Produkte nachträglich Updates bereitzustellen, um nicht für etwaige Schäden einstehen zu müssen“, sagt Mathäus Mogendorf, Produkthaftungsanwalt bei der Kanzlei Hengeler. Softwarehersteller haften nicht nur für Fehler von Updates, sondern auch, wenn sie notwendige Updates etwa zur Abwehr von Hackern unterlassen.

Im Ausland verklagt

Die Zahl der Prozesse dürfte daher zunehmen – allein schon, um zu klären, wer verantwortlich ist: Hersteller, Lieferanten, Dienstleister. Gutachter müssen dazu hochtechnische Fragen auf 100 Seiten und mehr beantworten. Fast immer kommt es dann zu einer Gutachtenschlacht, der Beklagte gibt ein Gegengutachten in Auftrag, am Ende bestellt der Richter ein drittes. Diese Prozesse dauern schon in erster ­Instanz oft drei bis fünf Jahre, berichtet Mogendorf.

Ist dieses Monster wirklich so böse?

Softwarelieferanten riskieren obendrein, im Ausland verklagt zu werden, wenn das Produkt dort gekauft wurde. Andere EU-Länder könnten ihre Gesetze womöglich schärfer machen als Deutschland – und noch unangenehmer für Softwareanbieter. „Als besonders verbraucherfreundlich gelten Richter in den Niederlanden, Portugal, Frankreich, Spanien und Österreich“, zählt Anwältin Fay auf.

Gerade in den Niederlanden können Unternehmen die sehr aktiven und erfahrenen Verbraucherverbände und -anwälte gefährlich werden, weiß Fay. Bringen diese Hunderte von Geschädigten zusammen und nutzen ihre verbraucherfreundlichen Sammelklagen, wird es für Hersteller auch schon mal existenzbedrohend. Glücklich, wer dann einen erfahrenen Produkthaftungsrechtler an seiner Seite weiß.

 

 

 

 

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