Entlassen wegen Überpünktlichkeit. Wenn Mitarbeitern Kunden und die Arbeit offenbar nur lästig sind

(Foto: C.Tödtmann)
Kündigung wegen Überpüntklichkeit? Die Schlagzeile klingt drollig, das Ganze ist es aber nicht. Genaugenommen ist die Zeile einfach nur falsch ausgedrückt, dahinter steckt mehr. Die 22-jährige Mitarbeiterin eines Logistikunternehmens im Raum Alicante in Spanien erschien – den Medienberichten zufolge – über 30mal zu früh am Arbeitsplatz. So 45 Minuten. Die Frau erschien aber nicht nur und wartete auf den regulären Arbeitsbeginn. Sondern sie stempelte sich ein, obwohl es viel zu früh war und es noch gar keine Arbeit für sie zu tun gab. Schließlich wurde sie fristlos gekündigt, zu Recht, wie das Sozialgericht Alicante wohl bestätigte.
Solche Fälle gibt es auch hierzulande, vor allem in Varianten. Mal sind es Sachbearbeiter in Behörden oder großen Unternehmen, die um sieben Uhr früh erscheinen, wenn noch kein störender Kunde oder Bürger anruft und Auskünfte benötigt, oder sonst ein berechtigtes Anliegen hat. Damit sie erst einmal in Ruhe frühstücken können oder um anderes Privates zu erledigen, wenn niemand anderes vor Ort ist, dem das übel aufstoßen könnte. Ein Vorgesetzter womöglich.
Job-Sharing und Teilzeitjobs uminterpretiert
Dieser Fall rechnet heute hierzulande wohl als Arbeitszeitbetrug. Dem relativ neuen Begriff. Doch gerade bei Teilzeitkräften passieren auch ähnlich gelagerte, dreiste Fälle. So berichtete der Chef einer namhaften Werbeagentur – freilich nur hinter vorgehaltener Hand – von diesem Fall: Zwei Frauen an einem von mehreren Standorten wollten und sollten sich einen Job, sogar mit Personalverantwortung, teilen. Doch zur großen Überraschung des Chefs fand er bei einem Besuch dieses Standorts die beiden Damen fröhlichster Laune zur selben Zeit im selben Büro vor. Denn die zwei verstanden sich so prima, dass sie beschlossen hatten, gleichzeitig zu arbeiten.
Um sich nicht unbeliebt zu machen und einem Konflikt aus dem Weg zu gehen, passierte – nichts. Der Chef reiste lieber wieder ab, statt zu regeln. Egal ob Kollegen oder Kunden eine der beiden gebraucht hätten und außerhalb der wenigen Dienststunden einfach niemand mehr erreichten.
Teilzeit ad absurdum geführt
Mehr Beispiele solcher Freiheiten gefällig? Ein Arzt mit einer Einzelpraxis hatte sich darauf eingelassen, einer Mitarbeiterin einen Teilzeitjob zu ermöglichen, obwohl schon die Öffnungszeiten der Praxis viel länger dauerten als deren 20-Stunden-Job. Eigentlich hätte er länger Unterstützung bei der Patientenannahme und am Telefon gebraucht und ließ sich dann darauf ein, eine zweite Teilzeitkraft, die Nichte der ersten zu beschäftigen. Doch dann folgte ein Kleinkrieg. Die beiden Frauen wollten gleichzeitig arbeiten, verkündeten sie ihm. Und zogen das auch erst mal durch.
Über weite Strecken musste der Arzt alles gleichzeitig machen: Tür öffnen, Patienten annehmen und Formulare ausfüllen, Patienten behandeln und das Telefon bedienen. Alles, was sonst eine Arzthelferin so macht, damit der Arzt behandeln kann. Die Aufforderung mit 4-Wochen-Fristen, damit die zwei sich umorganisieren und selbst einen Plan mit ergänzenden Arbeitszeiten vorlegen sollten, ignorierten sie zwei Monate lang.
Bis der Chef selbst einen Einsatzplan vorgab, was er im Rahmen seines Direktionsrechts ohnehin durfte. Zweimal noch erschien die zweite Helferin einfach zur falschen Zeit, wurde nach Hause geschickt und beauftragte daraufhin einen Rechtsanwalt. Der schickte dem Arzt einen Brief, in dem er forderte, dass die Teilzeitarbeitnehmerin selbst die Arbeitszeiten bestimmen wollte. Patientenaufkommen? Kundenorientierung? Direktionsrecht? Völlig wurscht.
Die restliche Vertragslaufzeit einfach mal krankschreiben lassen
Das Ende vom Lied: Mit so wenigen Arbeitnehmern konnte der Mediziner die Mitarbeiterin ohne Begründung fristgerecht kündigen. Dass sie sich sofort für die Restlaufzeit des Vertrags krankmeldete, war erwartbar. Ob der krankschreibende Arzt die ganze Geschichte der Kündigung kannte? Eher mal nicht.
So jedenfalls reagieren Mitarbeiter, die sich a) beleidigt fühlen, dass sie doch nicht als unersetzbar empfunden werden, und b) nicht genug Ehr- oder Pflichtgefühl besitzen, um mit Anstand die restliche – bezahlte – Arbeitszeit abzuarbeiten. Denn die weitaus überwiegende Zahl der Arbeitgeber sind Kleinunternehmer oder Mittelständler, für die solche Löhne ohne Gegenleistung bitter sind. Wo schlimmstenfalls auch gar keine Kollegen sind, die deren Arbeit auffangen können.
Copyright: @Claudia Tödtmann. Alle Rechte vorbehalten.
Kontakt für Nutzungsrechte: claudia.toedtmann@wiwo.de
Alle inhaltlichen Rechte des Management-Blogs von Claudia Tödtmann liegen bei der Blog-Inhaberin. Jegliche Nutzung der Inhalte bedarf der ausdrücklichen Genehmigung.
Um den Lesefluss nicht zu behindern, wird in Management-Blog-Texten nur die männliche Form genannt, aber immer sind die weibliche und andere Formen gleichermaßen mit gemeint.



Solche Leuchte sollten sich selbständig machen, dann können sie ihre Arbeitszeit selbst bestimmen
seit wann bestimmt der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit (außer bei Gleitzeit innerhalb der vorgegebenen Kernzeit)? ich hätte beide rausgeworfen. ich als Chef bestimme wer wann wie arbeitet!