
(Foto: C. Tödtmann)
Bei Vergleichen kassieren Patienten in Arzthaftungsfällen mit findigen Anwälten oft mehr und schneller (Text zuerst erschienen in WiWo 2025)
Den Husten und die Atemnot ihrer 56-jährigen Patientin hatte die Ärztin in Köln falsch gedeutet. Es sei eine Erkältung, lautete ihr Befund, auch noch als sie das Röntgenbild sah. Das war eine folgenschwere Fehldiagnose. Tatsächlich hatte die Medizinerin eine Lungenembolie bei der Beamtin übersehen, die daran fünf Tage später verstarb. Zurückblieben ihr Mann und zwei Kinder.
Weil dem Witwer das Geld für einen Arzthaftungsprozess fehlte, bot er dem Prozessfinanzierer Foris an, einzusteigen. Der Deal: Das Unternehmen bekommt rund 30 Prozent der erstrittenen Summe, zahlt Gerichts-, Anwalts- sowie Gutachterkosten und besorgt spezialisierte Anwälte. Vorausgesetzt, die geforderte Schadenssumme liegt über 100 000 Euro.
Das Schmerzensgeld ist oft der kleinste Schadensposten
Dass der Witwer die erreichte, bezweifelte Foris-Expertin Anke Warlich erst: „Denn das Schmerzensgeld betrug wegen der kurzen Leidenszeit nur 15 000 Euro.“ Das ergab die Urteilsrecherche in der Fachliteratur. Doch „oft ist Schmerzensgeld in Arzthaftungsfällen nur der kleinste Posten auf der Schadensliste“, sagt Medizinrechtsanwalt Lutz Böttger. Weil diese Spezialmaterie mit vielen möglichen Schadenspositionen und komplizierten Schadensberechnungen kaum ein Generalist durchdringt, ließ Warlich vom Fachanwalt für Medizinrecht nachrechnen – und der kam zu ihrer Überraschung auf 375 000 Euro Forderung.
Gerade wenn die Beweislage eindeutig ist und die Schadenshöhe feststeht, können geschädigte Patienten zuerst versuchen, den Versicherer ihres Arztes zum Vergleich zu bewegen. Ist ihr Anwalt penetrant und geht auf Konfrontation, geht so einiges, sagt ein Advokat hinter vorgehaltener Hand. Der Rest sei Verhandlungsgeschick. Manche Versicherer werden gegen Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung auch großzügiger, wenn sie kein Urteil zu ihren Ungunsten riskieren wollen, das bei Veröffentlichung mehr Kläger auf den Plan ruft, sagt Sandra Peters vom Prozessfinanzierer Legial.
Wenn Versicherer aus Prinzip in die zweite Instanz gehen
„Haben Patienten gar Verdienstausfälle oder hohe Kosten für behindertengerechte Hausumbauten ist schneller Schadenersatz wichtig“, sagt Anwalt Cornelius Thora von BLD. Doch wegen überlasteter Richter und Gutachter findet der erste Verhandlungstermin frühestens zwei Jahre nach Klageeinreichung statt, so Böttger. Und das bei ungewissem Ausgang. Große Arzt- und Klinikversicherer gingen aus Prinzip zudem in zweite Instanz, wenn sie verlieren. Sie hofften auf ein günstigeres Urteil oder dass dem Kläger das Geld ausgeht. Dann sieht der Patient weitere zwei Jahre keinen Cent. Peters: „Ergeht ein positives Urteil für den Patienten nach zehn Jahren, ist die einst eingeklagte Summe dann wegen der Inflation zu niedrig.“
Manchmal werden Klinikversicherer plötzlich verhandlungsbereit, wenn ein Prozessfinanzierer auftritt und tatsächlich eine Klage eingereicht wird. So wie bei den Erfolgsstorys, die Foris vor sechs Wochen über drei Vergleiche veröffentlichte: Für die Gehirnschäden, die ein Baby wegen Narkosepannen erlitt, bekamen Eltern über eine Million Euro; in zwei Geburtsschadensfällen 950 000 Euro und 780 000 Euro.
Die wenigsten Geschädigten kommen auf die Idee, Anwälten ein Pauschalhonorar anzubieten, damit diese ohne Gang zum Gericht versuchen, einen Vergleich mit der Klinikversicherung zu schließen. Der übliche Satz: 1800 bis 3000 Euro sagen diese, wollen damit aber nicht genannt werden. Ein Sachverständigengutachten für rund 2500 Euro kommt stets obendrauf.
Warlich jedenfalls wundert sich immer wieder, welche Positionen Anwälten auffallen und dass sie die auch durchsetzen. Zum Beispiel Schockschäden für Angehörige, die nach einem neuen Bundesgerichtshofsurteil ansetzbar sind: Im Fall der Beamtin argumentierte der Anwalt so überzeugend, dass deren älteste Freundin 15 000 Euro für den Tod ihrer engsten Vertrauten von der Versicherung der Ärztin bekam. Gerichte billigten den Posten nur Verwandten zu. ■
Lesehinweis: WiWo-Topkanzlei Ranking Medizinrecht 2023: Wieso der Personalmangel in Kliniken für hohe Schadenersatzklagen sorgen kann | Management-Blog
Die renommiertesten Kanzleien und Anwälte für Patienten1
Top-Kanzlei – besonders empfohlene Anwälte
Adjulex – Christiane Freifrau v. d. Tann
Arens – Simone Staab
Brocks – Uwe Brocks
Bürger & Lenke – Raimund Bürger
Corinth & Henkel – Thomas Henkel
Döscher-Schmalfuß – Nadja Döscher-Schmalfuß
Dubitscher – Sven Dubitscher
Fischer & Hellbardt – Klaus Fischer
Gaidzik – Peter Gaidzik
Graf Johannes – Michael Graf, Gabriela Johannes
Haack Böttger – Lutz Böttger
Hassert Selbitz – Esther Hassert
Heynemann – Jörg Heynemann
Holl Nicuta – Luiza Nicuta
Konradt – Britta Konradt
Laux – Joachim Laux
Meinecke & Meinecke – Boris Meinecke
Näther Krüger – Axel Näther
Putz – Beate Steldinger, Manuel Sokup, Wolfgang Putz
Quirmbach – Irem Jung, Alexander Rüdiger, Sven Wilhelmy
Schultze-Zeu Manthei – Christoph Manthei
Teichner – Matthias Teichner
Tübben – Jan Tübben
Uphoff – Roland Uphoff
Die renommiertesten Kanzleien und Anwälte für Ärzte, Kliniken und Pharmaunternehmen1
Top-Kanzlei – besonders empfohlene Anwälte
Armedis – Ajang Tadayon
Bergmann – Max Middendorf, Carolin Wever
BLD – Bernd Schwarze, Thorsten Süß, Cornelius Thora
CausaConcilio – Christian Gerdts
Clifford Chance – Ulrich Reese
D+B – Ulrich Grau, Martin Stellflug, Thomas Willaschek
Dierks+Company – Christian Dierks
Dorn – Alexander Dorn
Ehlers, Ehlers & Partner – Alexander Ehlers
Frehse Mack Vogelsang – Michael Frehse, Sven Rothfuß, Tobias Scholl-Eickmann
Halbe – Bernd Halbe
Halm Wenzel & Collegen – Frank Wenzel
Jorzig – Alexandra Jorzig
Meyer-Köring – Wolf Bartha
Michels.pmks – Kerrin Schillhorn
Möller – Andreas Meschke, Karl-Heinz Möller, Gerrit Tigges
Plagemann – Ole Ziegler
PWK – Jörg Müssig
Ratajczak & Partner – Helge Hölzer
Ratzel – Rudolf Ratzel
Rödl & Partner – Martin Rehborn
SOH – Stefan Bäune, Franz-Josef Dahm, Roland Flasbarth
Ulsenheimer Friederich – Tonja Gaibler
VogEler – Marcus Vogeler
Wende Erbsen & Partner – Maike Erbsen, Andreas Wende
Wigge – Peter Wigge
1 alphabetische Sortierung; Quelle: WirtschaftsWoche/HRI 2024
Die renommiertesten Kanzleien und Anwälte für Sportrecht1
Top-Kanzlei – besonders empfohlene Anwälte
Bird & Bird – Joseph Fesenmaier, Martin Schimke
BluePort Legal – Jörg von Appen, Andreas Jens, André Soldner
Dehesselles – Thomas Dehesselles
Fischer & Partner – Joerg Fischer
Heuking – Johan-Michel Menke
Hofmann – Karsten Hofmann
Jakob – Anne Jakob
Jakob2 – Holger Jakob
Jonas – Karl Hamacher
Kern Cherkeh – Rainer Cherkeh
Lambertz – Paul Lambertz
Lentze Stopper – Felix Holzhäuser, Marc Schneider, Martin Stopper
Polaris – Gunnar Kempf
Schickhardt – Joachim Rain, Christoph ‧Schickhardt
Schütz – Markus Schütz
SKN von Geyso – Hermann Lindhorst
SOS Summerer Kranz Söffing – Thomas Summerer
Streck Mack Schwedhelm – Jörg Alvermann
1 alphabetische Sortierung; 2 bis 12/ 2023 Melchers; Quelle: WiWo/HRI 2024
Für die Listen der Top-Kanzleien und Anwälte für das Medizinrecht befragte das Handelsblatt Research Institute (HRI) für die WirtschaftsWoche 730 Medizinrechtler aus 196 Kanzleien nach ihren renommiertesten Kollegen.
Nach der Bewertung durch die Jury setzten sich 26 Kanzleien und 38 Anwälte für die Behandlerseite – Ärzte, Kliniken und Versicherer – sowie 24 Kanzleien mit 29 Anwälten für die Patientenseite durch.
Die Jury Medizinrecht: Sandra Peters (Legial AG), Christian Katzenmeier (Institut für Medizinrecht Köln), Frederick Iwans (Foris AG)
Die Jury Sportrecht: Jörg Englisch (DFB), Maximilian Rosenberg (adidas), Inka Müller-Schmäh (Vereinigung Sportsponsoring-Anbieter)

Frederick Iwans (Foto: Foris/PR)

Christian Katzenmeier (Foto: Privat/Pascal Buenning)

Achim Schunder (Foto: PR/Beck Verlag)
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