Wenn die Mitarbeiter vom Arbeitsschutz Problemlösungen verlangen – ohne dass Probleme in Sicht sind
Er sei aus dem Staunen nicht mehr herausgekommen, als der Arbeitsschutz seine Büroräume inspizierte, erzählt Jörg Forthmann. Der Chef der Agenturgruppe Faktenkontor hatte Besuch von zwei Behördenmitarbeitern bekommen, die sich eigens auf den Weg gemacht hatten in sein Holding-Büro beim Park Planten un Blomen in Hamburg. Und das zum zweiten Mal in fünf Jahren. Dabei arbeiten in diesem Büro nur vier Personen: die beiden Geschäftsführer und zwei Assistentinnen.
Würde er Hochöfen betreiben oder rotierende Maschinen wie ein Autozulieferer, hätte er ja Verständnis für die relativ häufigen Besuche und die vielen überraschenden Anforderungen der Behördenmitarbeiter gehabt, sagt Forthmann. Auch dass er eine Gefährdungsbeurteilung der Büroräume für die Gesundheit der Mitarbeiterinnen vorhalten sollte, wo noch nie ein Arbeitsunfall passiert sei, könne er nachvollziehen, erzählt der Hamburger. Doch nicht, was dann kam.

Jörg Forthmann (Foto: C.Tödtmann)
Seitenlange Fragebögen, die nur Zeit und Nerven kosten
Als die zwei Behördenmitarbeiter von ihm verlangten, eine Gefährdungsbeurteilung für Schwangere zu erstellen, die es zu schützen gelte, bezweifelte er den Sinn dieser Maßnahme. Keine der vier Personen im Büro würde schwanger werden und müsse irgendwie gewarnt oder geschützt werden. Er und sein Mitgeschäftsführer Roland Heintze würden nun mal nicht schwanger. Und die beiden Assistentinnen seien deutlich über 50 Jahre alt und klar über das gebärfähige Alter hinaus.
Ein offener Disput sei die Folge gewesen, erzählt Forthmann. Denn für welche Schwangere sollte die sein? Kurzum, der Fehler wurde vermerkt und die Agentur bekam eine Frist zur Aufarbeitung der Gefährdungsbeurteilung.
Schilder über Schilder im Vier-Mann-Büro
Das nächste Schlachtfeld waren die Schilder. Davon konnten die Arbeitsschützer nicht genug bekommen, erzählt der Hamburger. Die Behördenmitarbeiter vermissten Hinweisschilder für den Weg zum Feuerlöscher, für Fluchtwege, wo´s zum Erste-Hilfe-Kasten geht und so weiter. Wie gesagt, für ein Vier-Mann-Büro. Also wurden die Schilder aufgehängt, das tut ja nicht weh, spottet Forthmann. Die Vorstellung der Behörde sei offenbar, dass es eine Notsituation gebe und die beiden Mitarbeiterinnen in ihrer täglichen Arbeitsumgebung plötzlich nicht die Wege finden. Und dass auch keiner da sei, den man fragen könne. Deshalb sollten es gleich mehrere Schilder sein, die zum selben Ziel führen, wie beispielsweise zum Erste-Hilfe-Kasten. Nur: Wenn´s wirklich brenne, suche keiner den Erste-Hilfe-Kasten, glaubt der PR-Experte.
Arbeitsschutz-Problem: Mögliche Datenschutzverstöße
Das nächste Problem erkannten die Arbeitsschutz-Mitarbeiter im Verbandbuch im Erste-Hilfe-Kasten. Jede Erste-Hilfe-Leistung muss da hineingeschrieben und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Doch weil jeder Eintragende die früheren Vorfälle sehen könne, verstieße das nun gegen den Datenschutz, wurden die beiden Geschäftsführer belehrt. Die neue Lösung: Bei einer der beiden Assistentinnen liegt nunmehr ein Abrissheft mit leeren Seiten, die perforiert sind zum Herausreißen. Die heftet die Mitarbeiterin nun jede einzelne beschriebene Seite in einen Ordner. Wenn überhaupt ein Arbeitsunfall passiert – Forthmann fällt kein einziger in 20 Jahren ein, sagt er.
Wenn etwas passiert sein, dann waren es Wegeunfälle wie Stürze vom Fahrrad bei vereisten Wegen auf der Fahrt zum Arbeitsplatz – doch die kommen sowieso nicht ins Verbandbuch, sondern werden der Berufsgenossenschaft gemeldet. Im Büro dagegen sei der denkbare maximale Unfall, dass sich jemand am Papier schneidet, so der Agenturchef.

Tagliatelle mit Rinderfiletspitzen im Grande Ètoile in Düsseldorf (Foto: C. Tödtmann)
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