Die 800-Millionen-Euro-Strafe für Facebook. Eine Einordnung von Sascha Dethof

 

Tech-Riesen im Visier: EU-Kommission verhängt 800-Millionen-Euro-Strafe gegen Facebook-Mutterkonzern Meta. Gastbeitrag von Sascha Dethof von Fieldfisher

Die Europäische Kommission (EU-Kommission) hat dem Tech-Riesen Meta eine hohe Strafe aufgebrummt. Knapp 800 Millionen Euro soll der Mutterkonzern von Facebook wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens zahlen.

Die Begründung: Meta hat den Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace unzulässig mit dem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft. Zudem schuf Meta unfaire Handelsbedingungen für andere Online-Kleinanzeigendienste. Diese Praxis verstößt gegen die EU-Kartellvorschriften und zeigt die dominante Stellung von Meta.

 

Sascha Dethof (Foto: C.Tödtmann)

 

Was ist passiert

Meta ist eines der weltweit dominantesten Unternehmen auf dem Technologiemarkt, das soziale Netzwerke, virtuelle Realitäten und digitale Werbung betreibt. Zu den bekanntesten Produkten gehören Instagram, WhatsApp und Meta Quest (ehemals Oculus) und vor allem Facebook. Das mit drei Milliarden Nutzern größte soziale Netzwerk der Welt betreibt parallel den Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace, der so ähnlich wie der Online-Marktplatz eBay.de funktioniert, aber eingebunden ist in das Netzwerk Facebook.

Im Juni 2021 leitete die Kommission ein Verfahren gegen Facebook ein, da der Verdacht bestand, dass Meta seinen Facebook Marketplace unrechtmäßig mit dem marktdominanten sozialen Netzwerk Facebook verknüpfte und Wettbewerbern unfaire Handelsbedingungen aufzwang.

 

Die genauen Verstöße von Meta

Die Kommission attestiert Meta auf dem Markt für soziale Netzwerke sowie auf den Märkten für Online-Display-Werbung in sozialen Medien eine beherrschende Stellung.  Die diese ist noch kein wettbewerbswidriges Verhalten, aber Meta hat diese Stellung missbraucht und verstößt gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union:

  1. Der Verstoß ist zum einen die Verknüpfung von Facebook Marketplace mit dem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook. Das verschafft den Nutzern von Facebook automatisch Zugang zum Marketplace, dessen Angebote ihnen auch regelmäßig und aufgefordert angezeigt werden. Dadurch werden Wettbewerber von Facebook Marketplace benachteiligt, da sie diesen Vertriebsvorteil nicht ausgleichen können. Das führt zu einer unlauteren Wettbewerbsverzerrung und schließt sie vom Markt aus.
  2. Ein Verstoß ist auch, dass Meta die Werbedaten, die das Unternehmen durch Werbung generiert, die andere Online-Kleinanzeigendienste auf dem Facebook Marketplace schalten, ausschließlich zu seinen eigenen Gunsten verwertet. Damit schafft Meta unfaire Handelsbedingungen gegenüber anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten.

 

Strafen als Warnung für andere Unternehmen

Meta muss nun sein Verhalten beenden und das missbräuchliche Verhalten in der Zukunft nicht fortzusetzen. Zudem setzte die Kommission als Strafe für das wettbewerbswidrige Verhalten eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Millionen Euro fest. Beim Bemessen der Sanktion wurde insbesondere die Dauer und die Schwere des missbräuchlichen Verhaltens sowie der damit konkret in Zusammenhang stehende Umsatz im Rahmen des konzernweiten Gesamtumsatzes von Meta berücksichtigt.

Diese Entscheidung passt zur Linie der Kommission: In den letzten Jahren ist die sie verstärkt gerade gegen marktdominierende Unternehmen vorgegangen, um wettbewerbswidriges Verhalten zu verhindern und den fairen Wettbewerb zu sichern. Besonders große Tech-Unternehmen wie Meta, Apple und Google stehen zunehmend im Fokus der Kartellbehörden.

Erst im vergangenen März bekam Apple eine erheblichen Sanktion von 1,8 Milliarden Euro wegen Verstößen gegen EU-Kartellvorschriften. Apple hatte seine Marktstellung bei der App-Store-Abwicklung missbraucht. Auch Google kassierte in den vergangenen  Jahren bereits Strafen von 1,5 Milliarden Euro, 2,42 Milliarden Euro und 4,34 Milliarden Euro. Während das EuG in Luxemburg die niedrigste der Strafen kassierte und die größte auf 4,125 Milliarden Euro reduzierte, bestätigte der EuGH zuletzt 2,4-Milliarden-Buße. Das Urteil hier: Google hatte seine dominante Stellung bei der Suchmaschinen-Werbung ausgenutzt, Wettbewerber benachteiligt und den freien Markt manipuliert.

Diese kartellrechtlichen Maßnahmen unterstreichen das Bestreben der EU, große Tech-Unternehmen stärker in die Schranken zu weisen und Missbrauch von Marktmacht zu verhindern. Die hohen Geldstrafen dienen nicht nur als Strafe, sondern auch als Warnsignal an andere Unternehmen. Gleichzeitig wird damit der Wettbewerb auf den betroffenen Märkten geschützt, um Innovation und fairen Zugang für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten.

 

Wie  es weitergehen wird

Meta dürfte gegen diese Entscheidung der Kommission vorgehen und das Europäische Gericht über die Rechtmäßigkeit der Strafen urteilen. In den USA läuft parallel ein Verfahren gegen Meta. Es geht hier um eine mögliche Aufspaltung des Konzerns. Solche Verfahren sind aber die Ausnahme, eine Aufspaltung ist also mehr als fraglich. Außerdem dürfte der anstehende Machtwechsel im Weißen Haus Facebook in die Hände spielen.

 

 

 

 

 

Copyright: @Claudia Tödtmann. Alle Rechte vorbehalten. 

Möchten Sie einen Blog-Beitrag nutzen, um nicht von Links abhängig zu sein? Kontakt für Nutzungsrechte, um Inhalte dauerhaft zu sichern: claudia.toedtmann@wiwo.de

Alle inhaltlichen Rechte des Management-Blogs von Claudia Tödtmann liegen bei der Blog-Inhaberin. Jegliche Nutzung der Inhalte bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung.

Um den Lesefluss nicht zu behindern, wird in Management-Blog-Texten nur die männliche Form genannt, aber immer sind die weibliche und andere Formen gleichermaßen mit gemeint.  

Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*