WiWo-Topkanzleien Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht 2024: Wenn Sonntagsabends die Krankmeldungen kommen

Krankenschein auf Bestellung

Ein neues Urteil macht es Unternehmen leichter, gegen mutmaßliche Blaumacher vorzugehen.

(zuerst erschienen in WiWo Print April 2024 / hier Langfassung)

 

Sonntagsabends kann die Unternehmerin fast ihre Uhr danach stellen. Kurz vor Beginn des „Tatort“-Krimis trudeln auf ihrem Handy regelmäßig Whatsapp-Nachrichten ihrer Belegschaft ein. Dann weiß die Geschäftsführerin einer Sprachschule aus dem Rheinland, dass jetzt wieder mindestens ein Mitarbeiter schreibt, dass er Montag nicht zur Arbeit kommt. Schon die Formulierungen ärgern sie, lassen sie an der Arbeitsunfähigkeit zweifeln: „Ich beginne zu kränkeln“ liest sie dann, oder „ich glaube, ich fühle mich morgen etwas krank“. Oder der 20-Jährige, der schrieb: „Ich bin erschöpft, der Arzt hat mich für zwei Wochen krankgeschrieben, ich soll in der Zeit Wellness machen“.

So wie der Mittelständlerin geht es vielen Personalchefs, die empfundenen Wehwechen der – meist jungen – Mitarbeiter nimmt sie nicht ernst. Doch ausrichten kann sie nichts gegen so freigiebig ausgestellte Krankenscheine. Obendrein scheint auch die Dauer der Atteste zuzunehmen. So erzürnte die Krankschreibung einer Arzthelferin für 14 Tage wegen eines gezerrten Mittelfingers jüngst einen Arzt in Düsseldorf, der in der Praxis genug Arbeiten ohne für sie auch ohne Einsatz des Mittelfingers hat. Zumal „die Krankschreibungen insgesamt zugenommen haben, seit man sie telefonisch beim Arzt quasi bestellen kann und nicht mehr in die Praxis gehen muss“, hört Freshfields-Arbeitsrechtler Klaus-Stefan Hohenstatt von seinen Klienten.

Klaus-Stefan Hohenstatt (Foto: Freshfields/PR)

Ein weiterer Punkt, der Unternehmen zusetzt: Seit es die E-Krankschreibungen gibt, ersehen sie nicht mehr die Fachrichtung des Arztes, die manchmal Rückschlüsse zuließ. Sie sind allein angewiesen auf das, was ihr Angestellter von sich aus erzählt, denn Offenbarungspflichten hat er nicht. „Über ihren Ärger darüber wollen Unternehmen nicht öffentlich reden, um sich in Zeiten von Facharbeitermangel und Employer Branding keinen Ruf eines harten Arbeitgebers einzuhandeln“, erzählt Arbeitsrechtler Sebastian Maiß von Michels.pmks.

 

Sebastian Maiß (Foto: C.Tödtmann)

Doch waren Arbeitgeber bisher machtlos gegenüber den Bescheinigungen der Mediziner bei vermuteten Blaumachern, so eröffnet ihnen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom vergangenen Dezember nun Chancen: „Sie können jetzt den Beweiswert der Krankschreibung erschüttern, wenn deren Zeitraum allzu verdächtig ist oder der Krankgeschrieben durch sein Verhalten das Gegenteil belegt“, fasst Arbeitsrechtlerin Bettina Steinberg aus Köln zusammen. Wenn er nämlich gesund genug ist, um etwa seinen Nebenjob auszuüben. Oder wenn ihm das Unternehmen gerade gekündigt hat und er daraufhin eine Krankmeldung exakt bis Ende des Vertrags vorlegt.

 

Bettina Steinberg (Foto: Privat)

Maiß rät Unternehmen, „den Spieß umzudrehen, vermuteten Blaumachern den Lohn nicht auszuzahlen und sich von ihnen verklagen zu lassen.“ Dann muss der vor Gericht beweisen, dass er wirklich krank war. Oder: Etliche Firmen beauftragen über die Kanzleien Detektive, um Betrüger zu entlarven. Werden die erwischt, müssen sie der Firma das Detektivhonorar obendrein erstatten, sagt Maiß. Ein weiterer Dreh, der Wirksamkeit zeige: Sind die Ärzte am Ort bekannt, die extrem schnell und lange krankschreiben, hat Maiß die auch schon mal im Namen seiner Klienten mit der Botschaft angeschrieben: Das Ausstellen falscher Gesundheitszeugnisse ist strafbar und dass sie Schadenersatzforderungen riskieren.

Das Thema ist auch ein Ärgernis nicht zuletzt für die Kollegen. So bringt es ein Chef eines großen Hotels in Süddeutschland auf den Punkt, als sich bei ihm frühmorgens gleich drei Lehrlinge zum Frühstücksservice krank meldeten: „Womöglich waren die gestern Abend nur zu lange in der Disco und mir kann´s letztlich egal sein, die Kollegen müssen es ja ausbaden und die Arbeit der drei mitmachen“.

Doch je kleiner der Betrieb ist, umso mehr trifft es auch die Chefs, die selbst einspringen müssen. Die Sprachschul-Chefin jedenfalls weiß Sonntagsabends dann, dass ihr Arbeitstag am Montag bis 21 Uhr dauert. ■

 

WirtschaftsWoche Topkanzleien Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht 2024

DIE RENOMMIERTESTEN KANZLEIEN UND ANWÄLTE FÜR ARBEITSRECHT¹

 
Allen & Overy Thomas Ubber
Altenburg Stephan Altenburg
AMA Anja Mengel
Arqis Andrea Panzer-Heemeier
Baker McKenzie Anna Böhm, Christian Reichel
Bietmann Andreas Bietmann
CMS Alexander Bissels, Andrea Bonanni, Björn Gaul, Martina Hidalgo, Gerlind Wisskirchen, Yvonne Wolfgramm
Dentons Philipp Byers
DLA Piper Hans-Peter Löw
Eckert & Kollegen Niklas Eckert
ELP Marius Fritzsche, Katrin Scheicht
EmLab Legal Christopher Krois, Katrin Stamer, Patrick Wendler
Esche Schümann Commichau Patrizia Chwalisz
Ettrich Hendrik Bourguignon
FPS Volker Serth
Freshfields Klaus-Stefan Hohenstatt, Thomas Müller-Bonanni, Ulrich Sittard
Fuhlrott Michael Fuhlrott
Gleiss Lutz Christian Arnold, Martin Diller, Steffen Krieger, Doris-Maria Schuster, Thomas Winzer
Görg Burkhard Fabritius, Marcus Richter
Greenfort Mark Lembke, Jens-Wilhelm Oberwinter
Hamburger Anwaltskontor Jan Beckmann
Hogan Lovells Lars Mohnke
Justem Thilo Mahnhold
Kliemt Anja Dachner, Katja Giese, Burkard Göpfert, Michael Kliemt, Kara Preedy, Barbara Reinhard
Kunz Tim Schwarzburg
Küttner Thomas Niklas, Tim Wißmann
Linklaters Timon Grau
Lupp + Partner Tobias Brinkmann
Luther Robert von Steinau-Steinrück
Maat Thomas Bader, Cornelia Marquardt
Mainwerk Henning Wiehe
Mayer Brown Hagen Köckeritz
Michels.pmks Sebastian Maiß
Neuwerk Sebastian Naber
Noerr Andreas Butz, Patrick Mückl
Pflüger Saskia Steffen
Pusch Wahlig Georg Annuß, Tobias Pusch
Redeker Sellner Dahs Andreas Wirtz
Rudolf & Vossberg Klaus Rudolf
Rugekrömer Jan Ruge
Schalast Clemens Schalast
Schramm Meyer Kuhnke Michael Kuhnke, Holger Meyer, Nils Schramm
Schütte, Lange & Kollegen Reinhard Schütte
Schweibert Lessmann Ulrike Schweibert
Seitz Wolfgang Lipinski, Stephan Pötters, Piero Sansone, Stefan Seitz, Marc Werner
Taylor Wessing Kilian Friemel
Thür Werner Sontag Franz Thür
TSC Susanne Clemenz
Vangard Frauke Biester-Junker, Thomas Griebe
Vielmeier Rieble Stephan Vielmeier

 

 

DIE RENOMMIERTESTEN KANZLEIEN UND ANWÄLTE FÜR GESELLSCHAFTSRECHT¹

 
Advant Beiten Detlef Koch, Hans-Josef Vogel
Allen & Overy Hans Diekmann, Christian Eichner
Arqis Jörn-Christian Schulze
Berner Fleck Wettich Olaf Berner, Thilo Fleck, Carsten Wettich
Clifford Chance Christoph Holstein
CMS Hilke Herchen
DLA Piper Nils Krause, Benjamin Parameswaran, Kerstin Schnabel
Ego Humrich Wyen Henrik Humrich, Jan-Henning Wyen
Esche Schümann Commichau Sebastian Garbe
FPS Holger Jakob
Freshfields Rick van Aerssen, Thomas Bücker, Andreas Fabritius, Mesut Korkmaz, Christoph Seibt, Stephan Waldhausen
Glade Michel Wirtz Achim Glade, Marco Sustmann
Gleiss Lutz Michael Arnold
Grant Thornton Georg-Peter Kränzlin, Marco Wagner
GOF Gütt Olk Feldhaus Sebastian Olk
Hengeler Mueller Lucina Berger, Daniela Favoccia, Carsten Schapmann, Maximilian Schiessl, Sven Schneider, Georg Seyfarth, Jochen Vetter
Herbert Smith Freehills Sebastian Schürer
Heuking Martin Imhof
Holler Lorenz Holler
Jones Day Christian Krebs
Kirkland & Ellis Benjamin Leyendecker
Kuhn Carl Norden Baum Jürgen Rieg
Kunz Hermann Knott, Heinrich Rohde
Latham & Watkins Ingo Strauss, Tobias Larisch
Linklaters Staffan Illert, Hans-Ulrich Wilsing, Ralph Wollburg
LMPS Daniel Meyer
Luther Axel Mühl
Lutz Abel Bernd Fluck
Milbank Norbert Rieger
Mutter & Kruchen Carsten Kruchen, Stefan Mutter
Noerr Michael Brellochs, Jens Liese
Oppenländer Felix Born, Thomas Trölitzsch
Osborne Clarke Björn Hürten
Paul Hastings Nikolaos Paschos
Renzenbrink & Partner Andreas Stoll
SJPP Bjarne Petersen
SZA Schilling, Zutt & Anschütz Marc Löbbe, Jochem Reichert
Taylor Wessing Amir-Said Ghassabeh
Valbeek Jörn Wöbke
YPOG Stephan Bank, Martin Schaper

 

Methode
Das Handelsblatt Research Institute (HRI) fragte über 5900 Juristen aus 312 Kanzleien nach ihren renommiertesten Kollegen im Arbeits- und Gesellschaftsrecht. Bei der Jury setzten sich im Arbeitsrecht 51 Kanzleien mit 83 Anwälten, im Gesellschaftsrecht 40 Kanzleien mit 69 Juristen durch.

Die Juroren:

Daniela Loy (Osram), Jan Eckert (ZF-Friedrichshafen), Claas Westermann (RWE), Alexander Zumkeller (ABB), Achim Schunder C.H. Beck), Martin Schlag (Thyssenkrupp)

Daniela Loy / Osram (Foto: Privat)

Achim Schunder (Foto: PR/Beck Verlag)

Jan Eckert (Foto: ZF)

Claas Westermann (Foto: RWE)

 

 

 

 

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