Die renommiertesten Kanzleien und Anwälte im Patent-, Urheber- und Produkthaftungsrecht
Zuerst erschienen in der WiWo Printausgabe 41.2023 vom 6.10.2023; Anmerkung: Inzwischen ist das Gesetz am 13.10.2023 in Kraft getreten
Einer für alle
Bisher konnten Sammelklagen von Verbrauchern Unternehmen in Deutschland nur wenig anhaben. Das ändert nun die neue Verbandsklage. Worauf sich die Firmen einstellen müssen.
Ramona Pop bringt sich schon in Stellung. Die Vorständin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen will sich Energieversorger, Telekommunikationsunternehmen und Finanzdienstleister vorknöpfen, sobald die neue Verbandsklage im Herbst in Kraft tritt. Sie wolle etwa gegen Finanzinstitute, die unzulässige Gebühren erheben, oder Energieversorger, die überhöhte Preise fordern, vorgehen, sagte Pop kürzlich. Und auch Experten, wie Anwalt Henner Schläfke von der Kanzlei Noerr, sehen vielfältige Gründe für Klagen: Internetnutzer deren Daten bei Cyberangriffen entwendet wurden; Verbraucher, die irreführender Werbung aufgesessen sind; oder Patienten, denen schadhafte Medikamente verabreicht wurden. Sie alle könnten demnächst auf die neuen Verbandsklagen aufspringen, erwartet Schläfke.
Es wird einfacher für Geschädigte
„Die Stellung der Verbraucherschützer wird enorm gestärkt“, urteilt Jiri Jäger, Anwalt bei Bird & Bird. Sie bekommen vom Gesetzgeber mit der Verbandsklage ein neues, wirksames Instrument an die Hand. Im Gegensatz zur bisherigen Sammelklage, die nur wenig bewirkte: Bislang konnten die Verbraucherschützer lediglich vom Gericht feststellen lassen, dass es einen Schaden und einen Verursacher gab. Den Schadenersatz einklagen musste dann jeder Geschädigte im Nachgang alleine und auf eigene Rechnung. „Deshalb machten viele Verbraucher ihre Ansprüche nicht geltend, insbesondere wenn sie im dreistelligen Bereich lagen,“ sagt Maximilian Bülau von Hengeler Mueller. „Für diese Geschädigten wird es nun einfacher“, resümiert der Anwalt. Ohne eigenes Kostenrisiko können sie sich den neuen Verbandsklagen anschließen.
Bei Streuschäden können hohe Summen zusammenkommen
Künftig können Verbraucherschutzverbände – ebenso wie eine Liste gemeinnütziger Organisationen von ADAC, über Mietervereine bis hin zur Deutschen Umwelthilfe – Gerichte anrufen und stellvertretend für eine große Zahl von Geschädigten per Sammelklage Schadenersatz von den Unternehmen fordern. „Hohe Summen können rasch zusammenkommen, wenn bisherigen Streuschäden in gebündelter Form geltend gemacht werden“, sagt Bülau. „Hat die Verbandsklage Erfolg oder es kommt zu einem Vergleich, verteilt ein vom Gericht bestellter Sachwalter das Geld weiter an die Verbraucher, die sich dieser Klage angeschlossen haben“, beschreibt Anwalt Schläfke das künftige Prozedere.
Beweismittel nicht offenlegen kann Unternehmen bis zu 250.000 Euro kosten
Voraussetzung für eine Verbandsklage sei, dass – theoretisch – mindestens 50 Konsumenten betroffen sein könnten, sagt Schläfke. Die Größenordnung muss der Kläger schlüssig darlegen, zum Beispiel wenn 70 Menschen in ein und demselben Flugzeug saßen, das Verspätung hatte. Welche Klagen anhängig sind, denen man sich anschließen kann, sollen Verbraucher im Verbandsklagenregister online nachlesen können.
Mehr Schlagkraft erhalten die Verbraucherschützer zudem dadurch, dass künftig eine Ordnungsstrafe von bis zu 250 000 Euro gegen Unternehmen verhängt werden kann, wenn diese Beweismittel nicht oder unvollständig offenlegen. Solch ein Instrument gab es bisher nicht, sagt Jurist Bülau.
Eine weitere Unsicherheit, vor der die Unternehmen durch die Neuerung stehen: Sie wissen bis drei Wochen nach der letzten mündlichen Verhandlung nicht, wie vielen Gegnern sie sich gegenüber sehen. Denn bis zu diesem Zeitpunkt können weitere Verbraucher auf die Klage aufspringen. Bis dahin sei es den Beklagten nicht möglich, überhaupt abzuschätzen, mit welchen Verbrauchern sie sich im Rahmen eines Vergleichs einigen würden oder auch für wen ein Urteil – egal ob positiv oder negativ – wirke, so Schläfke. Wie hoch solche Summen sein können zeigt der aktuelle Fall des US-Konzerns 3M. Wegen Ohrschäden durch mangelhaften Ohrstöpsel muss der Konzern sechs Milliarden Euro an 260 000 Veteranen zahlen.
Zumal sich auch die Zahl der möglichen Kläger nicht nur durch die Aussicht auf Schadenersatz ohne eigenes Risiko erhöhen dürfte: Sowohl Kleinbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern als auch Kläger aus anderen EU-Ländern können Gebrauch von der neuen Verbandsklage machen.
Kein Wunder, dass sich neben Ramona Pop auf der anderen Seite auch die Großkanzleien in Stellung bringen. Für die Abwehr der Massenklagen haben sie neue Teams mit Dutzenden von Anwälten installiert, die bald gut beschäftigt sein dürften.■
DIE TOP-ANWÄLTE
Kategorien: Patent, Patentrecht, Produkthaftungsrecht, Urheberrecht
Die renommiertesten Patentanwälte¹ |
|
---|---|
Top-Kanzlei |
besonders empfohlene Anwälte |
Bird & Bird | Felix Landry |
Boehmert & Boehmert | Heinz Goddar |
Bosch Jehle | Thomas Hell |
Bösherz Göbel | Bernd Bösherz |
Cohausz & Florack | Jochen Kapfenberger, Natalie Kirchhofer, Christoph Walke |
df-mp | Ulrich Dörries, Elisabeth Greiner, David Molnia, Keith Withers |
Eisenführ Speiser | Jochen Ehlers, Stefan Wiethoff |
Glawe Delfs Moll | Christof Keussen |
Hoffmann Eitle | Thorsten Bausch, Georg Siegert |
Karo IP | Justus Kreuels |
König Szynka Tilmann von Renesse | Gregor König |
Maikowski & Ninnemann | Gunnar Baumgärtel, Andreas Tanner |
Michalski Hüttermann & Partner | Wasilis Koukounis |
Pfenning | Stefan Golkowsky, Matthias Moeferdt |
Samson & Partner | Wolfgang Lippich |
Quelle: WirtschaftsWoche/HRI 2023
——————————————————————————————————————–
Die renommiertesten Patentrechtsanwälte¹ |
|
---|---|
Top-Kanzlei |
besonders empfohlene Anwälte |
Ampersand | Hosea Haag |
Arnold Ruess | Bernhard Arnold, Arno Riße, Cordula Schumacher |
Bardehle Pagenberg | Tilman Müller-Stoy, Tobias Wuttke |
Bird & Bird | Christian Harmsen, Oliver Jüngst |
Clifford Chance | Tobias Hessel, Stefan Richter |
Freshfields | Frank-Erich Hufnagel |
Gleiss Lutz | Herwig Lux |
---|---|
Heuking Kühn Lüer Wojtek | Anton Horn |
Hogan Lovells | Oliver Bäcker, Martin Fähndrich, Miriam Gundt, Markus Kuczera, Andreas von Falck |
Hoyng Rokh Monegier | Klaus Haft, Martin Köhler |
Kather Augenstein | Peter Kather, Miriam Kiefer |
Krieger Mes & Graf v. der Groeben | Axel Verhauwen, Julia Vogtmeier |
Lang & Rahmann | Felix Klopmeier |
Linklaters | Julia Schönbohm |
Maiwald | Marco Stief |
Preu Bohlig | Christian Donle |
Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan | Marcus Grosch |
Taylor Wessing | Dietrich Kamlah, Roland Küppers |
Vindelici Legal | Peter Chrocziel |
Wildanger | Eva Geschke, Peter-Michael Weisse |
Reuschlaw | Philipp Reusch |
---|---|
Taylor Wessing | Henning Moelle |
Quelle: WirtschaftsWoche/HRI 2023
Die renommiertesten Patentanwälte¹ |
|
---|---|
Top-Kanzlei |
besonders empfohlene Anwälte |
Bird & Bird | Felix Landry |
Boehmert & Boehmert | Heinz Goddar |
Bosch Jehle | Thomas Hell |
Bösherz Göbel | Bernd Bösherz |
Cohausz & Florack | Jochen Kapfenberger, Natalie Kirchhofer, Christoph Walke |
df-mp | Ulrich Dörries, Elisabeth Greiner, David Molnia, Keith Withers |
Eisenführ Speiser | Jochen Ehlers, Stefan Wiethoff |
Glawe Delfs Moll | Christof Keussen |
Hoffmann Eitle | Thorsten Bausch, Georg Siegert |
Karo IP | Justus Kreuels |
König Szynka Tilmann von Renesse | Gregor König |
Maikowski & Ninnemann | Gunnar Baumgärtel, Andreas Tanner |
Michalski Hüttermann & Partner | Wasilis Koukounis |
Pfenning | Stefan Golkowsky, Matthias Moeferdt |
Samson & Partner | Wolfgang Lippich |
1 alphabetische Sortierung; Quelle: WirtschaftsWoche/HRI 2023
Die renommiertesten Anwälte für Produkthaftungsrecht¹ |
|
---|---|
Top-Kanzlei |
besonders empfohlene Anwälte |
Bird & Bird | Philipp Egler |
CMS | Team |
Franßen & Nusser | Jens Nusser |
Freshfields | Team |
Friedrich Graf von Westphalen | Carsten Laschet |
Gleiss Lutz | Marc Ruttloff, Eric Wagner |
GvW Graf von Westphalen | Team |
Hogan Lovells | Ina Brock, Sebastian Polly |
Noerr | Arun Kapoor, Thomas Klindt |
Die renommiertesten Anwälte für Urheberrecht¹ |
|
---|---|
Top-Kanzlei |
besonders empfohlene Anwälte |
Arnold Ruess | Peter Ruess |
CBH | Ingo Jung |
CMS | Malte Grützmacher |
FPS | Dominik Rosemann, Oliver Wolff-Rojczyk |
Gleiss Lutz | Stefan Weidert |
Grünecker | Holger Gauss |
Heuking Kühn Lüer Wojtek | Andreas Schabenberger |
Hogan Lovells | Marcus Schreibauer, Erhard Keller |
Hoyng Rokh Monegier | Tobias Hahn |
Kunz | Christine Libor |
Nordemann | Christian Czychowski, Jan Nordemann |
Pinsent Masons | Fabian Klein |
Raue | Jan Hegemann |
Straßer Ventroni Freytag | Stefan Ventroni |
Taylor Wessing | Gregor Schmid |
Methode |
Das Handelsblatt Research Institute (HRI) fragte für die „WirtschaftsWoche“ mehr als 1800 Juristen aus 230 Kanzleien nach ihren renommiertesten Kollegen für Patent-, Urheber- und Produkthaftungsrecht. Nach Bewertung der Jury setzten sich für Patentrecht bei den Patentrechtsanwälten 20 Kanzleien mit 34 Juristen und bei den Patentanwälten 15 Kanzleien mit 24 Anwälten durch. Für das Urheberrecht behaupteten sich 15 Kanzleien und 18 Juristen. Im Produkthaftungsrecht waren es 11 Anwälte aus 11 Kanzleien. |
Die Jury für Patentrecht: Dennis Amschewitz (Bosch), Jochen Meyer (Vodafone), Claas Westermann (RWE), Stephan Wolke (Thyssenkrupp) und Achim Schunder (C.H. Beck) |
Die Jury für Urheberrecht: Dennis Amschewitz (Bosch), Claas Westermann (RWE), Stephan Wolke (Thyssenkrupp) und Achim Schunder (C.H.Beck) |
Die Jury für Produkthaftungsrecht: Nicole Burkardt (Bosch), Jan Eckert (ZF-Friedrichshafen), Frederick Iwans (Foris AG), Claas Westermann (RWE), Achim Schunder (C.H.Beck) , |
Die Juroren:![]() Frederick Iwans (Foto: Foris/PR) ![]() Jan Eckert (Foto: ZF) ![]() Claas Westermann (Foto: RWE) ![]() Achim Schunder (Foto: PR/Beck Verlag) ![]() Stephan Wolke (Foto: C.Tödtmann)
|
Copyright: @Claudia Tödtmann. Alle Rechte vorbehalten.
Kontakt für Nutzungsrechte: claudia.toedtmann@wiwo.de
Alle inhaltlichen Rechte des Management-Blogs von Claudia Tödtmann liegen bei der Blog-Inhaberin. Jegliche Nutzung der Inhalte bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung.
Um den Lesefluss nicht zu behindern, wird in Management-Blog-Texten nur die männliche Form genannt, aber immer sind die weibliche und andere Formen gleichermaßen mit gemeint.