Der Kaffee ist fertig … und ihre Papiere können Sie sich dann auch gleich abholen. Jedenfalls, wer´s dumm anstellt

Ist eine Kaffeepause erwünscht fürs Betriebsklima, zuweilen quasi als interne Fortbildung und für die emotionale Bindung ans Unternehmen? Oder ist sie vielmehr ein Grund für eine fristlose Kündigung? So manches Unternehmen präsentiert doch voll Stolz seine Kaffeeküchen mit schnieken Kaffeemaschinen oder gestaltet sie gar als Mittelpunkt samt kostenlosen Snacks, eben damit sich die Leute wieder austauschen nach Corona.

Den Rauswurf wegen einer 15-Minütigen-Kaffeepause bestätigte gerade das Landesarbeitsgericht Hamm – und gibt spontan so manches Rätsel auf. Arbeitsrechtlerin Aziza Yakhloufi von Rödl & Partner in Eschborn erklärt im Gastbeitrag, dass es gar nicht so überraschend, sondern folgerichtig ist.

 

Fristlose Kündigung wegen zehn Minuten Kaffeepause

Einer Angestellten kündigte ihr Chef fristlos wegen zehn Minuten Kaffeepause. Das ist rechtmäßig urteilte das Landesarbeitsgericht Hamm (Az.: 13 Sa 1007/22).

Das Urteil verwundert gerade vor dem Hintergrund, dass die Unternehmen landauf landab beklagen, dass die Mitarbeiter lieber alleine im Homeoffice bleiben, statt in den Büro wieder ein soziales Leben mit Kollegengesprächen undsoweiter zu führen.

Jedoch ist die Entscheidung im konkreten Fall erwartbar gewesen. Denn nicht die Kaffeepause ist das Problem, sondern der Umgang der Raumpflegerin mit sachfremden Beschäftigungen während ihrer Arbeitszeit. Die Frau hatte sich nämlich gleich zu Beginn ihrer Arbeitszeit im Betrieb eingestempelt, legte dann aber nicht los, sondern ging im gegenüberliegenden Lokal Kaffee trinken. Ohne auszustempeln.

 

Checken: Wann ist eine Kaffeepause illegal?

Kaffeepausen sind wichtig für die Zufriedenheit der Mitarbeiter und steigern die Produktivität. Entscheidend ist allerdings die Frage, ob das Unternehmen Kaffee-/Raucher-/Bewegungs-Pausen erlaubt beziehungsweise wie man diese im Tagesverlauf nimmt. Denn Pausen zählen nicht als Arbeitszeit.

Im entschiedenen Fall hatte der Chef die Raumpflegerin beobachtet, sprach sie auf sie ihr Verhalten an, doch die Frau leugnete es. Erst als er ihr sagte, dass er ein Handyfoto von ihr aufgenommen hatte, gab sie zu: Die Kaffeepause erfolgte, ohne dass sie sich  vor dem Verlassen des Arbeitsplatzes wieder ausgestempelt hatte.

 

Arbeitszeitbetrug

Das genau ist der der Punkt: Die Pause war als Arbeitszeit erfasst und dann steht ein Arbeitszeitbetrug in Frage. Denn sie bekäme Lohn für nicht geleistete Arbeitszeit beziehungsweise diese Zeit würde dem Arbeitszeitkonto als geleistete Arbeitszeit gutgeschrieben.

 

Aziza Yakhloufi (Foto: PR/Rödl)

 

Checken: Wann kann Arbeitszeitbetrug eine fristlose, wann eine ordentliche Kündigung rechtfertigen?

Laut Gesetz kann ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen kann, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

 

Hätte die Firma ordentlich gekündigt, hätte sie – bei solch einer verhaltensbedingten Kündigung wie hier – erst eine Abmahnung aussprechen müssen. Es sei denn, eine Verhaltensänderung  kann in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden oder es handelt sich um eine schwere Pflichtverletzung, deren Rechtswidrigkeit für den Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist. Typischerweise ist eine Abmahnung bei Pflichtverletzungen im Vertrauensbereich entbehrlich, eine positive Prognose auszuschließen auch durch eine künftige Vertragstreue die eingetretene Erschütterung oder Zerstörung des Vertrauensverhältnisses nicht mehr zu beheben.

Die Folge: Auch so ein relativ kleiner Betrug ist eine schwerwiegende Pflichtverletzung im Arbeitsverhältnis.

 

Checken: Was im Rahmen der Interessenabwägung zu prüfen ist

Nicht jede fehlerhafte Erfassung der Arbeitszeit führt unmittelbar zu einer fristlosen Kündigung.

Ist die Vertrauensbasis zerstört und ein Abwarten der ordentlichen Kündigungsfrist deshalb unzumutbar, kann fristlos gekündigt werden.

Bei der Entscheidung ist es vor allem wichtig, wie sich der Mitarbeiter nach seiner Pflichtwidrigkeit verhält.

 

Checken: Auswirkungen aufs Unternehmen

Das System der Zeiterfassung sowie der Umgang mit Pausenzeiten müssen im Unternehmen klar geregelt sein und den Mitarbeitern auch mitgeteilt werden. Insbesondere, dass sie für Pausen und das Verlassen des Unternehmens auszustempeln haben.

 

 

 

 

 

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