Lesehinweis Pflegenotstand in Deutschland:
Der Personalmangel in den Kliniken beschert Medizinrechtsanwälten immer mehr Streitfälle, in denen Pflegefehler üble Folgen haben. Doch die Beweislage ist oft kompliziert.
Kein Klingeln half dem Frischoperierten. Ganze 27 Minuten lang wartete er auf die Nachtschwester, um mit ihrer Hilfe zur Toilette zu kommen – vergeblich. Denn der Arzt, der seine Hüfte operiert hatte, hatte den Mann angewiesen, nicht alleine aufzustehen. Er solle klingeln. Doch als niemand kam und seine Verzweiflung wuchs, stand der 69-Jährige in seiner Not schließlich doch auf, stürzte im Bad, brach sich das Kreuzbein und musste erneut operiert werden.
Sein Allgemeinzustand verschlechterte sich rapide, auf die Beine kam er nicht mehr. „Für ihn war das ein Hammerschlag zu viel, vier Wochen später verstarb er“, erzählt Medizinrechtler Lutz Böttger von der Kanzlei Haack Böttger. Er vertritt die Witwe und fordert von der Klinik rund 40.000 Euro Schmerzensgeld plus den Beerdigungskosten.
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(Foto: C.Tödtmann)
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