Buchauszug Jan Keuchel und Christina Zühlke: „Tatort Polizei. Gewalt, Rassismus und mangelnde Kontrolle. Ein Report“

Buchauszug Jan Keuchel und Christina Zühlke: „Tatort Polizei. Gewalt, Rassismus und mangelnde Kontrolle. Ein Report“.

Jan Keuchel ist Redakteur beim „Handelsblatt“ im Investigativ-Team und Christina Zühlke ist Film-Autorin für die ARD und den WDR.

 

Jan Keuchel (Foto: Privat)

 

Polizei außer Kontrolle

Was ist los bei der deutschen Polizei? Betroffene von Polizeigewalt müssen sich über Jahre vor Gericht dagegen wehren, nicht zum Täter gemacht zu werden. Brutale Pfefferspray-Einsätze bleiben lange ohne Konsequenzen. Polizisten dürfen folgenlos Schwangere schlagen und bedrohen. Ganze Gruppen verbreiten ihre rassistischen und rechten Einstellungen in Chats. Warum fallen solche Entgleisungen nicht auf und führen schnellstmöglich zu Konsequenzen?

 

Ein vertiefter Blick auf das gegenwärtigen Polizeisystem zeigt: Es existieren durchaus Stellen, die dem Gewaltmonopol der Polizei Grenzen setzen, die bei Gewalt, Rassismus oder Rechtsextremismus durch Polizist:innen eingreifen sollen. Doch tatsächlich sind diese Stellen nur in wenigen Fällen unabhängig – und in diesen wenigen Fällen nicht wirklich effektiv. Wer also glaubt, die deutsche Polizei werde vernünftig und lückenlos kontrolliert, der irrt. Im Grunde ist eine der wichtigsten Institutionen im Land eine Institution ohne Kontrolle.

 

Will man als Bürger:in gegen Polizeiverfehlungen vorgehen, kann man natürlich an den zuständigen Abgeordneten schreiben oder sich an die Petitionsausschüsse der Landtage wenden. Doch das kostet nicht nur Überwindung, in der Regel fehlt diesen
Stellen auch die fachliche Kompetenz bei dem Thema. Damit bleiben als Kontrollinstanz zunächst einmal die Polizei selbst und die Staatsanwaltschaft. Doch diese beiden Institutionen fallen – wie beschrieben – als Wächter:in über die Bürger:innenrechte aus, weil sie nicht unabhängig sind. Bei den Ermittlungen
von Polizei und Staatsanwaltschaft handelt es sich letztendlich nicht um externe, sondern um Formen der internen bzw. halbinternen Überwachung.

 

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Daneben gibt es allerdings noch eine dritte Einrichtung. In einigen Bundesländern existieren mittlerweile spezielle Beschwerdestellen, an die sich Bürger:innen bei mutmaßlichen Polizeivergehen wenden können. Teilweise sind diese Einrichtungen unter dem Titel Beschwerdestelle bekannt, in manchen Bundesländern heißen sie Bürgerbeauftragte/er, Landespolizeibeauftragte/er, Polizeivertrauensstelle oder auch Unabhängige Vertrauens- und Beschwerdestelle.

 

Doch obwohl diese Stellen teilweise außerhalb von Polizei und Justiz stehen, also die Polizei extern kontrollieren könnten, sind sie nur ein stumpfes Schwert. Eine eigene Untersuchung in allen 16 Bundesländern, die wir Mitte 2019 starten und bis Mitte April 2021 immer wieder aktualisieren, belegt: Nur in drei Bundesländern gibt es derzeit wirklich unabhängige Einrichtungen. Doch auch diese Stellen leiden – wie man gleich sehen wird – unter einem entscheidenden Makel.

 

Der Föderalismus ist, wie bei manch anderem Thema, auch bei dieser Recherche ein echtes Hindernis. Es dauert Wochen, um vergleichbare Daten zusammenzutragen. Jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen. Abgesehen von den unterschiedlichen Bezeichnungen der Beschwerdestellen haben die Stellen
auch unterschiedliche Ansprechpartner:innen – mal im Innenministerium, dann wieder in der Einrichtung selbst.

 

Am Ende steht jedoch fest: Eine spezielle Anlaufstelle für Bürger:innen außerhalb der Polizei fehlt Mitte April 2021 in zehn von 16 Bundesländern. Dazu gehören neben den großen Ländern Bayern und Nordrhein-Westfalen auch das Saarland, Hessen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen sowie Hamburg und Berlin.

 

Die Entwicklung in Nordrhein-Westfalen ist dabei besonders interessant. Dort hat die Landesregierung erst 2019 mit dem Ex-CDU-Bundestagsabgeordneten und Ex-Polizisten Thorsten Hoffmann einen eigenen Landespolizeibeauftragten ins Leben gerufen. Schon früh treten wir mit ihm in Kontakt, wollen ihn gerne einen Tag bei der Arbeit begleiten. Erst scheint er offen, verschiebt den Termin allerdings mehrfach und sagt schließlich mit der Begründung ab, dass er seine Stellung als Vertrauensperson nicht mit öffentlichen Interviews gefährden wolle. Vielleicht – so scheint es nach mehreren Telefonaten – ist es ihm aber auch unangenehm, dass er mit wenig Geld und wenigen Mitarbeiter:innen für über 50 000 Beschäftigte der NRW-Polizei zuständig ist. Und: Bürger:innen, die Probleme mit der Polizei haben, können sich gar nicht an ihn wenden. Denn er ist nur für Polizist:innen zuständig.

 

Anders ist es etwa in Baden-Württemberg, wo es ebenfalls einen Landespolizeibeauftragten gibt. An ihn können auch die Bürger:innen herantreten.
Wer sich als Betroffener in NRW, aber auch in den übrigen neun Ländern über Polizeigewalt oder Polizeirassismus beschweren will, dem bleibt damit nichts anderes übrig: Er muss sich an die Polizei selbst wenden. Eine schreckliche Vorstellung für viele, die gerade Polizeigewalt erlebt haben. Eine Institution, die fachlich versiert ist, aber außerhalb der Polizei steht, fehlt hier ganz.

 

In den anderen sechs Bundesländern wird man zwar auf der Suche nach einer speziellen Anlaufstelle fündig. Aber auch hier gibt es ein wichtiges Detail zu beachten: Legt man einen strengen Maßstab an die Unabhängigkeit an, fallen die Beschwerdestellen in Sachsen, Thüringen und Niedersachsen durchs Raster. Denn sie sind in die jeweilige Landesregierung eingegliedert, meist beim Innenministerium angesiedelt. Und das ist auch für die Polizei zuständig. Der Polizeibeauftragte sitzt also sozusagen Tür an Tür mit den Menschen, die politisch für die Polizei verantwortlich sind. Kann ein solcher Beauftragter kritisch genug mit der Polizei umgehen, wenn er sich vielleicht schon am nächsten Tag in der Kantine anhören muss, dass er doch mehr Rücksicht auf die Polizist:innen nehmen solle, deren Arbeitsalltag schließlich auch nicht leicht sei?

 

Echte Unabhängigkeit gibt es nur in Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Hier haben sich die jeweiligen Landesregierungen entschieden, die Beschwerdestellen an den Landtag anzubinden. Sie sind damit nur dem Parlament gegenüber verantwortlich, etwa indem sie in jährlichen Tätigkeitsberichten
Einblick in ihre Arbeit geben.

 

Allerdings gibt es bei der letzten Aktualisierung der Recherche Mitte April 2021 auch einen Lichtblick. Ende 2020 sowie Anfang 2021 haben die Landtage Bremen, Hessen, Berlin und Thüringen beschlossen, unabhängige Beschwerdestellen einzurichten. Noch sind diese Stellen aber nicht aufgebaut oder personell besetzt. In Thüringen soll die neue Behörde sogar eigene Ermittlungskompetenzen bei Untersuchungen gegen Polizeibeamt:innen erhalten. Denn Unabhängigkeit ist nur ein Kriterium, um die Stärke dieser Institutionen zu messen. Die beiden anderen sind ihre Befugnisse und finanziellen Mittel. Was können und dürfen diese Stellen? Haben sie genügend Personal und Geld zur Verfügung, dürfen sie genauso wie Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln? Die bundesweite Untersuchung zeigt schnell: Hier liegt das größte Problem dieser Kontrollstellen.

 

Schon Budget- und Personalstärke sind nicht sonderlich üppig. In Schleswig-Holstein etwa muss die Landespolizeibeauftragte, die auch als Bürgerbeauftragte für allgemeine Bürgerbeschwerden zuständig ist, mit 143 000 Euro jährlich und drei Mitarbeiter:innen auskommen. Viel ist das nicht, bedenkt man, dass allein in Schleswig-Holstein jährlich über 500 Beschwerden insgesamt eingehen. In der entsprechenden Stelle in Rheinland-Pfalz sitzen zwar 21 Personen, die 1,47 Millionen Euro zur Verfügung haben – aber sie mussten dafür zuletzt jährlich auch rund 2300 allgemeine Bürger:innen-Eingaben betreuen und knapp 160 Beschwerden, die die Polizei betrafen. Das sind in beiden Ländern über 100 Fälle pro Mitarbeiter:in.

 

Aufwendige Verfahren wie das von Sven etwa wären in diesen Stellen nicht zu bewältigen. Selbst dort, wo die Beauftragten sich nur um Eingaben von Polizist:innen  kümmern, ist kaum Geld und Personal da. In Hessen mit insgesamt 20 000 Polizist:innen hatten die drei Mitarbeiter: innen des «Ansprechpartners der hessischen Polizei» im Jahr 2020 gerade einmal 40 000 Euro zur Verfügung. Das Budget des NRW-Beauftragten Hoffmann betrug im selben Jahr gut 150 000 Euro, er hat nur eine fachliche Mitarbeiterin und eine Bürokraft – für 54 000 Polizeibeschäftigte.

 

Besonders problematisch sind bei allen externen Beschwerdestellen aber ihre schwachen Befugnisse. Sie können in der Regel lediglich Akten und Gutachten einsehen, Stellungnahmen einfordern, von Behörden und Polizeihochschulen Unterstützung erbitten sowie Empfehlungen aussprechen. Eigene Ermittlungen anstellen, also beispielsweise Zeugen vernehmen, so wie es Polizei und Staatsanwaltschaft erlaubt ist, dürfen sie nicht. Sie sind damit letztlich wieder auf diejenigen Institutionen angewiesen, denen der notwendige Abstand bei Untersuchungen gegen Polizist:innen fehlt.

 

Die Untersuchung in den Bundesländern legt damit offen: Wirklich unabhängige externe Kontrollinstitutionen sind rar in Deutschland – und die vorhandenen sind schwach. Und dennoch sind sie den Polizeigewerkschaften schon erkennbar zu viel. Vor allem die Deutsche Polizeigewerkschaft, aber auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) opponieren seit Jahren gegen diese Einrichtungen.

 

Zwar versucht Vize-Gewerkschaftschef Dietmar Schilff die Ablehnung herunterzuspielen, als wir ihn in Hannover treffen. Ja natürlich, sagt er, man müsse sich über externe Kontrollen «unterhalten und austauschen». Bohrt man aber nach, merkt man, dass sie ein Reizthema für die Polizei sind. Wozu brauche man denn überhaupt externe Ermittlungsstellen, fragt Schilff dann zurück – wo es doch so wenige Anzeigen gegen Polizist:innen gebe. Immerhin würden Umfragen jedes Jahr bestätigen, dass die große Mehrheit der Bevölkerung großes Vertrauen in die Polizei habe. «Wir stellen uns deshalb die Frage: Warum soll man eine Stelle einrichten, die dann letztendlich jedes Jahr darstellt, dass wir keine übermäßigen Gewalttaten haben?»

 

Auf Landesebene, bei den Landesverbänden der GdP, herrscht bei diesem Thema ein noch deutlich aggressiverer Tonfall. So etwa in Hamburg, wo die an der Regierung beteiligten Grünen 2020 versuchten, einen unabhängigen Polizeibeauftragten durchzusetzen. Man erkenne «hinter diesen grünen Phantasien nur den Versuch, die Polizei Hamburg schlecht zu reden und den Versuch, politisch extremen Randgruppen Rückendeckung zu geben», ließen die Polizeivertreter daraufhin per Presseerklärung verlauten.

 

Am Ende setzte sich die Gewerkschaft mithilfe der SPD durch. Die geplante Beschwerdestelle wurde zwar eingerichtet: aber als Stelle innerhalb der Polizei. Auch in Bremen, wo Ende 2020 ein an den Senat angegliederter Landespolizeibeauftragter eingeführt wurde, kritisierte die dortige GdP das Vorhaben mit scharfen Worten. Bremens Polizist:innen würden nicht wie Beschützer:innen behandelt, so die GdP in einer Stellungnahme, «sondern wie eine Bedrohung». Woher kommt diese Haltung? Auch in der Kontroll-Debatte taucht wieder dasselbe Argument auf, das man schon aus dem Streit um eine Kennzeichnungspflicht für Polizist:innen kennt: Misstrauen. Eine externe Beschwerdestelle, sagt Vize-Gewerkschaftschef Schilff, werde von Polizist:innen «als Misstrauensorganisation gesehen.»

 

Die Polizei will sich offenbar nicht in die Karten schauen lassen, sie betrachtet den Blick von außen nicht als willkommene Hilfe, um besser zu werden, sondern als generelle Skepsis. Immer wieder betonen deshalb ihre Vertreter, dass es schon ausreichend Kontrolle gebe – und meinen damit interne und staatsanwaltschaftliche Kontrolle.
Aber hält Schilff Untersuchungen wirklich für unabhängig, bei denen Polizei gegen Polizei ermittelt, wenn also Mitglieder einer Institution sich selbst kontrollieren? «Ja», sagt Schilff bestimmt. Er bleibt dabei: «Es gibt interne Institutionen innerhalb der Polizei, die das aufarbeiten.»

 

 

 

Jan Keuchel und Christina Zühlke: „Tatort Polizei. Gewalt, Rassismus und mangelnde Kontrolle. Ein Report“. 219 Seiten, 16 Euro, Verlag C.H. Beck. https://www.chbeck.de/keuchel-zuehlke-tatort-polizei/product/32392618

 

 

Wenn Eric Töpfer so etwas hört, kann er nur den Kopf schütteln. Er sagt: Für Betroffene von Polizeigewalt sei es unzumutbar, wenn sie bei der Anzeige der Taten und den anschließenden Ermittlungen erneut auf die Polizei treffen. «Es gibt Berichte von Leuten, die da wirklich retraumatisiert werden», sagt Töpfer – also ihr Leid erneut durchleben. Letztlich werde so der Glaube in die Unabhängigkeit der Ermittlungen «absolut erschüttert». Eric Töpfer forscht seit mehr als 15 Jahren zu Polizeiarbeit, Überwachung und Sicherheitspolitik in Europa. Seit 2012 arbeitet der Politikwissenschaftler am Deutschen Institut für Menschenrechte, einer unabhängigen Institution in Berlin, die vom Bundestag finanziert wird. Seine Schwerpunkte sind Innere Sicherheit und Datenschutz. Für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte schreibt er außerdem sozialwissenschaftliche Berichte.

 

Auf der Dachterrasse seines Instituts, mit Blick über die Dächer von Berlin Mitte, erläutert Töpfer nüchtern und mit sonorer Stimme, was er und sein Kollege Tobias Peter recherchiert haben. 2017 verfassten sie für das Institut eine Studie. Titel: «Unabhängige Polizeibeschwerdestellen – Was kann Deutschland von anderen europäischen Staaten lernen?». Töpfer findet: eine ganze Menge.

 

In ihrer Arbeit haben die beiden Wissenschaftler das deutsche Beschwerdesystem mit dem in anderen europäischen Ländern verglichen. Schnell mussten sie feststellen, dass es europaweit eine Fülle unterschiedlichster Ausgestaltungen gibt. Sie legten ihren Fokus deshalb auf spezialisierte externe Polizeibeschwerdestellen. Die gibt es sowohl in Belgien, Dänemark, Frankreich und Irland als auch in Portugal, Ungarn und dem Vereinigten Königreich.

 

Im Detail nahmen sie sich schließlich das belgische Comité P vor, die Unabhängige Polizeibeschwerdebehörde in Dänemark, die Independent Police Complaints Commission von England und Wales, den nordirischen Police Ombudsman und
den schottischen Police Investigation and Review Commissioner. Was den Forschern dabei schnell klar wurde: Alle diese fünf Stellen funktionieren weitaus besser als die Polizeikontrolle in Deutschland. Töpfer verweist vor allem auf Dänemark und Großbritannien als Vorbild. «Das sind sehr starke und sehr eindrucksvolle Modelle, weil diese Stellen eben sowohl Beschwerden gegen Polizeibeamtinnen und -beamte bearbeiten können als auch strafrechtliche Ermittlungen durchführen, wenn beispielsweise ein Misshandlungsvorwurf im Raum steht.»

 

Kommt es zu solchen Ermittlungen, haben alle Beschwerdestellen der fünf Länder umfangreiche Befugnisse: Sie können Tatorte besichtigen, Waffen einziehen, Zeug:innen vorladen und befragen, Beweismaterial beschlagnahmen und forensische Untersuchungen veranlassen, Aufgaben, die in Deutschland in der Hand der Staatsanwaltschaft liegen.Dementsprechend haben alle Beschwerdestellen starke Untersuchungs- und Ermittlungsabteilungen, die jeweils mindestens die Hälfte des Gesamtpersonals ausmachen. «Auch wenn die Rolle der Stellen im Rahmen von Strafermittlungen sehr unterschiedlich ist, zeigen die Personalzahlen, wie ressourcenintensiv es ist, wenn Beschwerden nicht nur nach Aktenlage entschieden werden», heißt es in Töpfers Studie.

 

Auch hier gilt einmal mehr: Es hängt am Geld. Denn Personal ist teuer. Und auch hier bleiben die deutschen Stellen weiter hinter denen in den Nachbarländern zurück. Die Unabhängige Polizeibeschwerdebehörde in Dänemark etwa, bei der 39 Personen arbeiten, hat nach den Recherchen von Töpfer und Peter ein Jahresbudget von umgerechnet 2,8 Millionen Euro zur Verfügung bei gerade einmal 11 000 Polizisten und 5,7 Millionen Einwohnern. Zum Vergleich: Selbst der schon besser ausgestattete Landespolizeibeauftragte in Baden-Württemberg hat nur vier Mitarbeiter:innen und 340 000 Euro jährlich zur Verfügung – bei gut 11 Millionen Einwohnern und 34 000 Polizisten.

 

Auch Belgien und Großbritannien können hingegen aus dem Vollen schöpfen. In der belgischen Institution Comité P arbeiten 86 Personen mit einem Jahresbudget von über 12 Millionen Euro. Dabei ist die Anzahl der Polizist:innen und der Einwohner:innen im Land vergleichbar mit der Anzahl in Baden-Württemberg. Die Einrichtung für England und Wales wiederum hat 877 Mitarbeiter:innen und kann umgerechnet 75 Millionen Euro jährlich einsetzen.

 

Und ihre Ergebnisse haben unmittelbaren Einfluss darauf, was mit den betroffenen Polizist:innen passiert. Zwar können sie selbst keine Anklage erheben oder Disziplinarstrafen verhängen. Aber sie geben Empfehlungen an die Staatsanwaltschaften, die in der Regel umgesetzt werden. Und sie informieren die Dienstaufsicht, die sich bei Untätigkeit rechtfertigen muss. Das belgische Comité P etwa kann, wenn auf seinen Bericht und die dortigen Vorschläge nicht eingegangen wird, den Fall der übergeordneten Behörde vorlegen.

 

Kein Wunder, dass Töpfer die drei unabhängigen Beschwerdestellen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein nur als Tropfen auf den heißen Stein sieht. Sie reichten nicht aus, um das Vertrauen der Bürger:innen in die Bearbeitung ihrer Beschwerden zu gewinnen, schreiben Töpfer und Peter in der Studie. «Die Stärke und Glaubwürdigkeit von Polizeibeschwerdestellen ergibt sich aus der Fähigkeit, Betroffenen wirksam zum Recht zu verhelfen. Hierzu müssen sowohl unabhängige Ermittlungen von Todes- und mutmaßlichen Misshandlungsfällen möglich sein als auch Beschwerden aufgrund anderer Menschenrechtsverletzungen effektiv bearbeitet werden.»

 

Und das gehe nur, wenn entsprechende Ermittlungsbefugnisse bestünden und ausreichende Ressourcen vorhanden seien. Töpfer ist das Thema Vertrauensgewinn besonders wichtig. Denn die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen in
Deutschland scheitere insbesondere an der Blockadehaltung der
Polizeigewerkschaften, sagt er. Dabei werde immer wieder das Argument vorgebracht, dass man solche Stellen nicht brauche, da doch 80 Prozent der Bevölkerung großes Vertrauen in die Arbeit der Polizei habe.

 

«Aber», so Töpfer, «das heißt natürlich, dass immerhin noch 20 Prozent der Bürger kein Vertrauen in die Arbeit der Polizei hat – also einer von fünf. Und es geht ja auch darum, diese 20 Prozent zu gewinnen, indem man sagt, wenn es Vorwürfe gegen die Polizei gibt, wird unabhängig ermittelt und entsprechende Fehler können abgestellt werden.» Fragt man die Menschen in Deutschland, dann scheinen sie jedenfalls deutlich näher an Menschenrechtler Töpfer als an Polizeigewerkschafter Schilff. Im Laufe der Recherche starten wir eine repräsentative Umfrage mit dem Meinungsforschungsinstitut Infratest dimap. Wir wollen wissen: «Wie groß ist das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, wenn bei Polizeivergehen nur intern ermittelt wird?»

 

Das Ergebnis zeigt: Das Vertrauen in die Polizei allgemein mag groß sein. Aber das Vertrauen in interne Ermittlungen ist es nicht unbedingt. Zwar geben acht Prozent der Befragten sehr großes und 49 Prozent großes Vertrauen an. Aber 32 Prozent der Befragten haben wenig, und sieben Prozent gar kein Vertrauen, wenn Polizist:innen gegen Polizist:innen ermitteln. Wenn aber fast 40 Prozent der Befragten, und damit fast jeder Zweite, mit Skepsis reagiert: Ist es dann nicht Zeit für eine Änderung

 

Christina Zühlke und Jan Keuchel (Foto: Privat)

 

 

 

 

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