Kartellrechtler Thorsten Mäger über Gratwanderungen bei Verbandstreffen, Übereifer von Behörden und Ökonomen, ohne die sich nicht mal ein Schaden errechnen lässt

Kartellrechtler Thorsten Mäger von der Kanzlei Hengeler Mueller im Interview über übereifrige Kartellbehörden, Millionenbußen für bloße Abspracheversuche und Schäden, die sich ohne spezialisierte Ökonomen nicht mal beziffern lassen. 

 

Thorsten Mäger, Hengeler (Foto: PR)

 

Was schätzen Sie, wie oft wittern Kartellbehörden verbotene Absprachen zwischen Unternehmen, die es gar nicht gab?

Das kommt wahrscheinlich häufiger vor, ich schätze mal in mehr als zehn Prozent der Fälle. Die Kartellbehörden müssen ja erst mal allen plausibel erscheinenden Hinweisen nachgehen. Manchmal stellt sich eine Behauptung aber als falsch heraus, etwa, wenn ein gekündigter Mitarbeiter seinem ehemaligen Arbeitgeber schaden möchte. Für den Mitarbeiter ist das Anschwärzen risikolos, wenn er ein anonymes Hinweisgebersystem nutzt, das viele Kartellbehörden eingerichtet haben. Die Behörden stellen ihre Ermittlungen allerdings ein, ohne dass es zu Durchsuchungen kommt, wenn sich keine weiteren Hinweise ergeben.

 

Und wenn die Nachforschungen nicht nur im Sande verlaufen?

Von größerer Bedeutung sind die Fälle, bei denen es durchaus Wettbewerber-Treffen gab, es aber zu keinen Absprachen kam und sich auch keine wettbewerbswidrigen Auswirkungen ergeben konnten. Jeder hat den anderen belauert und selbst nichts preisgegeben. Aber es wurde eben auch über Preise gesprochen, zum Beispiel  wurden gestiegene Rohstoffkosten beklagt. Die Kartellbehörden argumentieren dann, dass man sich ja nicht über viele Jahre getroffen hätte, wenn klar gewesen wäre, dass nichts herauskommt. Manchmal ist es aber eben doch so, und zwar teilweise aus soziologisch plausiblen Gründen.

 

… haben Sie ein Beispiel parat?

In einem Fall hat mir der junge Vertriebsleiter, der von seinem Vorgesetzten in eine Geschäftsführer-Runde von Wettbewerbern, die sich alle sechs Monate inoffiziell traf, eingeführt wurde, überzeugend erläutert, dass er niemals eigene wettbewerblich sensible Interna preisgegeben und auch von den anderen praktisch nichts Verwertbares erfahren hat. Aber zu jedem Treffen war er erschienen, weil er so stolz war, in die Runde der Chefs – meist Inhaber mittelständischer Unternehmen – aufgenommen worden zu sein.

 

Sprechen Sie jetzt für Ihre Mandanten oder sehen Sie Überreaktionen der Kartellwächter?

Nein, Überreaktionen nehme ich nicht wahr. Dass die Kartellbehörden auch gegen diese Fälle einschreiten, ist aus generalpräventiven Gründen nachvollziehbar. Derartige Treffen sollen nicht stattfinden. Aber bei der Bußgeldbemessung sollten die Behörden  mehr differenzieren. Alle Fälle, die etwas mit Preisen zu tun haben, behandeln die Behörden im Grunde gleich streng. Die Kartellbehörden tun sich – auch aus nachvollziehbaren Gründen – schwer, eine Bewertung und Gewichtung vorzunehmen. Erst recht nicht nach soziologischen Aspekten. Derartige Argumente wie zum Beispiel die Teilnahme an Treffen, weil man sich geschmeichelt fühlt, aber keine sensiblen Informationen preisgab – tun Behörden als Schutzbehauptungen ab. Zugegebenermaßen ist es sicher auch schwierig, solchen soziologischen Aspekten auf den Grund zu gehen.

 

Manchmal reicht ja auch allein die Verabredung….

Bei sogenannten Hard-core-Kartellen, das sind die Preisabsprachen, müssen die Kartellbehörden noch nicht einmal prüfen, ob die verbotene Kartellabsprache umgesetzt wurde, – sondern nur, dass die Verabredung geschah. Weil die Prüfung der Umsetzung komplex ist. Die Prüfung der soziologischen Aspekte wäre sogar noch komplexer. Die subjektive Motivlage der Teilnehmer lässt sich nicht leicht zweifelsfrei klären. Genau wie die Frage, ob wirklich jeder jeden nur belauert hat.

 

Heute verlangen die Kunden, sobald Kartelle auffliegen und Unternehmen zu Bußgeldern verdonnert werden, immer öfter Schadensersatz. Damit brauchten Unternehmen früher ja nicht rechnen, auch für Anwälte ein weiteres, neues Einsatzgebiet.

Dies geschieht praktisch immer. Dabei: Ob es überhaupt zu irgendeinem Schaden gekommen ist, müssen die Kartellbehörden allerdings nicht prüfen und tun dies auch nicht. Manchmal gab es nur einen Versuch. Angesichts der Bußgelder in Millionen- oder Milliardenhöhe vermuten Kunden aber direkt, dass sie einen Schaden erlitten haben müssen.

 

Und eventuelle Schäden können nur noch Spezialisten berechnen: Ökonomen wie Justus Haucap mit seinem Institut DICE, Lademann & Associates, CEG oder Alix Partners, deren Gutachten 75.000 bis 200.000 Euro kosten. Ohne sie können Geschädigte nicht mal Klage erheben….

Und mögliche Kartellsünder diese Forderungen auch nicht abwehren. In Deutschland hat sich eine Klägerindustrie etabliert aus spezialisierte Anwaltskanzleien, ökonomischen Beratern und auch Prozessfinanzierer bieten sich an. Manchmal übernehmen sie auch das Klagerisiko für die Kunden.

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