Die fünf VW-Manager, die von den USA mit internationalem Haftbefehl gesucht werden, sollten lieber in Sylt oder am Bodensee Sommerferien machen, meint HSF-Anwalt Weimann

Interview mit Thomas Weimann von der internationalen Law Firm Herbert Smith Freehills (HSF) über Internationale Haftbefehle, die Manager sehr ernst nehmen sollten

 

Thomas Weimann von Herbert Smith Freehills

 

Als der türkische Präsident Erdogan zum G20 Gipfel nach Hamburg kam, ließ er zwölf Mitglieder seiner Leibgarde in der Heimat. Vorsichtshalber. Weil sie sonst riskieren würden, bei der Einreise nach Deutschland festgesetzt und umgehend an die USA ausgeliefert zu werden. Denn gegen sie wurde in den USA ein Haftbefehl erlassen, weil sie im Mai beim Besuch von Erdogan in Washington kurdische Demonstranten angriffen, Solche Risiken durch Gesetze fremder Länder haben auch mehrere deutsche Manager, gegen die Verfahren vor Gerichten im Ausland laufen. Wenn die internationale Haftbefehle gegen die Manager erlassen, kann jedes Land weltweit diese Männer an die USA ausliefern. Thomas Weimann, Partner der internationalen Kanzlei Herbert Smith Freehills erklärt, was sich viele gar nicht vorstellen können. 

 

Herr Weimann, sollten die fünf VW-Manager und  -Entwickler, die von der US-Justiz zur weltweiten Fahndung ausgeschrieben wurden, ihre Sommerferien am besten in Bayern verbringen?

Wenn ich Manager oder Ex-Manager eines Unternehmens wäre, gegen das gerade ein Verfahren etwa in den USA läuft, würde ich in Deutschland bleiben. Das Risiko, wegen eines internationalen Haftbefehls am Flughafen oder einer Grenze festgenommen zu werden, wäre mir zu groß. Aktuell hat die US-Justiz ihre Vorgehensweise im Fall VW nochmals verschärft und über Interpol diese fünf VW-Manager international zur Fahndung ausgeschrieben und denen droht ihre Festnahme, sobald sie sich außerhalb von Deutschlands Grenzen wagen.

Wie real dieses Szenario ist, hat VW-Manager Oliver Schmidt auf der Rückreise aus seinen Ferien in Miami im Januar erlebt, er sitzt noch immer in US-Haft. Vor dem Beginn des Prozesses im nächsten Januar kommt er auch nicht gegen Kaution frei. Ihm droht eine lange Freiheitsstrafe im US-Gefängnis.

 

Aber internationale Haftbefehle gab es doch schon vorher…   

Stimmt. Auch die Siemens-Manager Heinrich von Pierer und der – inzwischen verstorbene – Heinz-Joachim Neubürger, die in Griechenland wegen Korruption angeklagt sind, machen nur noch Urlaub in Deutschland. Oder der italienische Staat, der jahrelang die NS-Verbrecher vor Gericht stellen wollte.

Internationale Haftbefehle gibt es schon lange, nur wurden sie früher nicht so strikt angewendet wie heute. Gerade die US-Justiz scheint unter der Regierung Trump wesentlich aktiver bei internationalen Haftbefehlen geworden zu sein.

 

Welche Länder sind besonders kritisch?

Wer eine böse Vorahnung hat oder ein schlechtes Gewissen oder gegen wessen Unternehmen ermittelt wird, sollte vorsichtshalber nur bis Sylt oder an den Bodensee reisen. Auf keinen Fall sollte er in Richtung Nordamerika reisen. Jede Grenz- oder Polizeikontrolle ist gefährlich und ein internationaler Haftbefehl kann auch erlassen werden, wenn sie schon die Reise angetreten haben.

Die Urlaubsziele sind auch nur ein Luxusproblem. Aber das Tagesgeschäft von global tätigen Unternehmen wird erschwert, ein Kundenmeeting in London, Paris oder New York wird zu einem gefährlichen Abenteuer.

 

Was ist mit den deutschen Behörden?

Eines ist ganz klar: Deutschland kennt Art. 16 Absatz 2 Grundgesetz. Danach wird erst mal kein Deutscher ins Ausland ausgeliefert. Diese Regel wurde aber vor 13 Jahren vom Bundestag aufgeweicht, als er das Gesetz über den Europäischen Haftbefehl verabschiedete. Seitdem dürfen die Behörden hierzulande Deutsche  an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof ausliefern, soweit dort rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind. Ob das jeweils der Fall ist, kann das Bundesverfassungsgericht im Einzelfall prüfen.

 

Schützt jedes EU-Land seine Bürger so wie Deutschland? 

Hier ist eine Auslieferung außerhalb der EU wegen Wirtschaftsstraftaten ausgeschlossen. Aber das ist nicht überall so: Großbritannien beispielsweise schützt seine eigenen Bürger nicht. In London wurden vor ein paar Jahren Banker an die USA ausgeliefert, als sie bei der Finanzkrise wegen Zinsmanipulationen angeklagt wurden.

 

Fragen an einen alten Hasen: HSF-Anwalt Thomas Weimann über das Risiko von internationalen Haftbefehlen für Manager

 

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