Die Angst der Familienunternehmer vor Entführungen – Verhaltenstipps von Sicherheitsprofi Christian Schaaf

Die Reihe von Entführungen von Angehörigen von Unternehmern oder anderen Wirtschaftsgrößen ist lang: Die Familien Schlecker, Albrecht, Oetker, Metzler und Reemtsma musste diese Qualen bereits ebenso miterleben wie der TV-Journalist Dieter Kronzucker oder Moritz Landgraf von Hessen Prinz. Zuletzt wurde die Tochter eines Unternehmers aus Meißen entführt, die Täter forderten 1,2 Millionen Euro Lösegeld.

Christian Schaaf ist Gründer und Chef des Spezial-Sicherheitsberatung Corporate Trust in München, zuvor war er Oberkommissar und verdeckter Ermittler beim LKA. Er berät Familienunternehmer, Wirtschaftsbosse und andere Gefährdete – und berichtet hier im Management-Bog darüber.
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Christian Schaaf, Geschäftsführer der Sicherheitsberatung  Corporate Trust

Christian Schaaf, Geschäftsführer der Sicherheitsberatung Corporate Trust

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Wenn die Entführung der 17-jährigen Unternehmertochter Anneli-Marie R. aus Meißen im vergangenen August so passiert ist, wie es die Medien berichteten, war ihr Fall ein Klassiker: Nämlich als sie abends um 19.30 Uhr den Hund ausführte, geschah es. Vermutlich tat sie das öfter und Ich vermute, dass sie dies eventuell sogar meist zur gleichen Zeit machte. Das heißt, die Täter haben dies vermutlich ausbaldowert und ihr genau zu der Zeit aufgelauert. Damit wäre es ein typisches Verhalten, weil Täter von Entführungen regelmäßige Gewohnheiten ausnutzen haben, um an einer planbaren Örtlichkeit zuzugreifen.

 

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Wer besonders gefährdet ist

Gefährdet sind alle Personen – und vor allem die Angehörigen – Ehepartner und Kinder – , die öffentlich erkennbar beziehungsweise recherchierbar sind und als wohlhabend gelten.

Zu dieser Gruppe zählen zum Beispiel:

  • Inhaber von erfolgreichen Familienunternehmen. Insbesondere dann, wenn der  Familienname und der Unternehmensname identisch sind.
  • Geschäftsführer und Vorstände von bekannten, florierenden Unternehmen
  • Adelige, die regelmäßig in den Medien genannt werden
  • Sportler, Schauspieler und sonstige Medienverantwortliche, wenn  sie einen gewissen Bekanntheitsgrad habe und man bei Ihnen Vermögen vermutet.
  • Eigentümer bzw. Verantwortliche Mitarbeiter in der Finanzindustrie (Banker, Versicherungen, Private Equity undsoweiter)

 

Klassische Vorsorgemaßnahmen:

Vorsorge kann man in vielerlei Hinsicht treffen. Da gibt es zum Beispiel die Klassiker:

  • Sicherheit zuhause – Einbruchsichere Türen und Fenster, Zäune, Alarmanlage undsoweiter.
  • Sicherheitsfahrzeuge (also beispielsweise gepanzerte Fahrzeuge, um nicht aus dem Auto entführt werden zu können)
  • Voraufklärung im Umfeld der Familie durch Sicherheitsspezialisten, die ein Ausbaldowern frühzeitig erkennen
  • Personenschutz

 

Sinnvolle Schutzmaßnahmen:

Darüber hinaus können auch weitere sinnvolle Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dies können sein:

  • Sperren der Einwohnermeldedaten und Kfz-Daten bei den Ämtern
  • Schulung der Hausangestellten, wie sie sich am Telefon, beim Abholen der Kinder oder Öffnen der Türe (etwa Postannahme) verhalten sollen
  • Schulung der Familienangehörigen, insbesondere der jüngeren Generationen, zum sicherheitsgerechten Verhalten im Internet
  • Vertraulichkeit bei der Bekanntgabe von persönlichen Details
  • Sicherung der persönlichen IT- und Kommunikationsgeräte, um die Informationsbeschaffung über solche Geräte (zum Beispiel Kalenderdaten für die künftigen Aufenthaltsorte) zu verhindern
  • Installation eines Sicherheitsverantwortlichen für die Familie, bei dem sämtliche Auffälligkeiten aus dem Umfeld zusammen laufen, so dass er frühzeitig Vorbereitungshandlungen erkennen kann.

 

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