Arbeitsrecht-Serie mit Anwalt Christoph Abeln (Teil 6): Die Tricks, wie Unternehmen Führungskräfte loswerden – Mit geänderter Berichtslinie ausgebootet

 

Arbeitsrecht-Serie mit Anwalt Christoph Abeln: Die Tricks, wie Unternehmen Führungskräfte loswerden (Folge 6) – Mit geänderten Berichtslinien ausbooten 

 

Unternehmen greifen immer öfter zu Tricks, wenn sie sich von Führungskräften trennen möchten.  Ändern sie kurzerhand die Berichtslinien, sind Manager plötzlich isoliert, stehen ohne Aufgaben und ohne Team da, so kann das eine Methode sein, sie loszuwerden. Serie mit Arbeitsrechtler Christoph Abeln von der gleichnamigen Arbeitsrechtskanzlei.

 

Arbeitsrechtler Christoph Abeln

Arbeitsrechtler Christoph Abeln

Manchmal haben es Unternehmen ganz leicht, lästig gewordene Führungskräfte klein zu kriegen. Sie müssen nur nachdenken, was dem Betreffenden viel Spaß macht und was ihm wichtig ist – und nehmen ihm genau das weg. So erging es einer Personal-Chefin mit 70 Mitarbeitern im Team. Sie hatte besonders viel Freude am ständigen Austausch mit ihren Mitarbeitern. Die Waffe des Unternehmens war ein simpler Trick: Es änderte die Berichtslinie – und zwar um die Dame herum. Um sie zu degradieren, zu isolieren und letztlich aus dem Verkehr zu ziehen. Im ersten Schritt.

 

Abteilungs-Rundmail: Neue Berichtslinie

So eine Degradierung erfolgt ganz unzeremoniell und die Führungskraft selbst erfährt es meist zuletzt. Die Vorgehensweise: Manchmal verschickt das Unternehmen kurzerhand eine Rundmail an die ganze Abteilung mit der neuen Berichtslinie. In der steht, dass die Mitarbeiter ab sofort dem Vorgesetzten ihres bisherigen Vorgesetzten berichten müssen. Oder: Die Unternehmensleitung veröffentlich ein neues Organigramm, in dem die Führungskraft fehlt oder ohne eigene Mitarbeiter aufgeführt ist. Die Alternative: Ihre bisherigen Mitarbeiter werden direkt von ihrem Vorgesetzten aufgefordert, künftig an ihn zu berichten.

 

Manchmal muss der Ausgebootete auch ein neues Büro hinnehmen – weit weg von seiner früheren Mannschaft, in einem anderen Gebäudetrakt. Oft bekommt die Führungskraft dann gar keine neuen Aufgaben mehr zugewiesen, sondern sie hat einfach wenig zu tun und sitzt teilweise nur noch die Zeit ab. Das Kalkül der Unternehmensleitung: Dass sie von selbst das Handtuch wirft und schnell zusieht, weg zu wechseln.

 

Tipp: Sofort Beschäftigungsklage einreichen 

Tatsächlich ist so eine Degradierung eine Veränderung des Verantwortungsbereichs und damit rechtlich eine Versetzung. Führungskräften müssen hier rechtzeitig reagieren und dürfen keine Zeit verlieren. Ihnen bleiben meist nur eine Beschäftigungsklage sowie die Feststellung der unwirksamen Versetzung.

 

Beides kostet viel Zeit. Eine einstweilige Verfügungen funktioniert nur selten. Die Arbeitsgerichte erkennen die Eilbedürftigkeit des Falls nur selten an, billigen der Sache keine besondere Dringlichkeit zu und meinen, mit dem normalen Klageverfahren gebe es ausreichend Rechtsschutz für den Kaltgestellten.

 

Gute Karten beim Arbeitsgericht

Eine Ausnahme gibt es nur, wenn es dem Arbeitnehmer nicht zugemutet werden kann, das normale Klageverfahren abzuwarten. Das ist in den seltensten Fällen gegeben wie möglicherweise bei Piloten, die nicht aus der Übung kommen dürfen. Die gekränkte Ehre des Betroffenen reicht nicht aus. Jedoch: Es kommt auch auf den Richter an, an den man gerät. Ein einstweiliges Verfügungsverfahren ist mehr noch als das normale Klageverfahren sehr davon abhängig, welcher Richter darüber befindet. Da man das nicht steuern kann, ist der Erfolg oder Misserfolg auch nicht kalkulierbar.

Die Personalchefin gewann übrigens ihre Klage vor Gericht. Das Unternehmen schloss eine Art Waffenstillstand mit ihr – und sie bekam ihr Team zurück.

 

Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*