Vorstände in der Zange (II): Die zehn typischen Stolperfallen für Vorstände

Vorstände warnt Arbeitsrechtler Christoph Abeln vor diesen zehn Fallen (abgedruckt in WiWo 7/2015):

Christoph Abeln, Arbeitsrechtler aus Berlin

Christoph Abeln, Arbeitsrechtler aus Berlin

1. KOSTEN KONTROLLIEREN

Geldwerte Vorteile – wie Flüge
im Firmenjet – immer vorab durch den Aufsichtsrat bestätigen lassen. Egal, wie
niedrig die Summe ist. Ansonsten droht die Enthebung aus dem Vorstandsamt aus
wichtigem Grund sowie die fristlose Kündigung des Arbeitsvertrags.

 

2. KARTEN OFFENLEGEN 

Vorstände sind zu unbedingter Offenheit gegenüber
ihrem Aufsichtsrat verpflichtet und sollten stets jeder ihrer Informations- und Mitteilungspflichten nachkommen.

 

3. GESCHÄFTSBEREICH EINGRENZEN

Wer seinen Geschäftsbereich nicht genau definieren lässt, kann für
Aufgaben herangezogen werden, die seiner Qualifikation nicht entsprechen. Folge:
Das Scheitern wird provoziert. Ebenso wichtig ist, dass man innerhalb seiner
eigenen Ressortzuständigkeit tätig bleibt und nicht in das Ressort von
Vorstandskollegen eingreift oder dass man andere zuständige Gesellschaftsorgane
einbindet. Sonst kann es zur fristlosen Kündigung kommen.

 
4. KOLLEGEN KONTROLLIEREN 

Wer die wechselseitige Überwachungspflicht auf die
leichte Schulter nimmt, dem droht Haftung auch für die Fehler der
Vorstandskollegen und die fristlose Kündigung. Regelmäßige Jour-fixe-Termine
schaffen Überblick.

 

5. KORREKT TRENNEN

Will man Vorstände ohne hohe Abfindungszahlungen loswerden, gibt es nur einen Hebel, der  auch in jedem dritten Fall funktioniert: Weil jene viel länger und häufiger
reisen, rund um die Uhr im Job sind und nur noch wenig Freizeit haben, wird’s
mit der Grenzziehung zwischen Privatem und Job oft schwierig. Top-Manager denken
irgendwann, sie sind die Firma und entwickeln ein gefährliches
Selbstverständnis. Beim geringsten Zweifel: Lieber die Rechnung privat zahlen,
gar nicht erst eine Angriffsfläche bieten.

 

6 RECHTLICH ABSICHERN
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Weil die normale Berufsrechtsschutzversicherung nur den Arbeits-,
nicht aber den Vorstandsvertrag abdeckt und in einem Rechtsstreit schnell
mittlere fünfstellige Beträge zusammenkommen, bevor die Klage überhaupt
zugestellt wird, sollten Vorstände eine Manager-Rechtschutzversicherung
abschließen. Ebenfalls zu empfehlen: eine Vorstandsversicherung gegen
Strafrechtsschäden.

 

7. KONTROLLSYSTEM EINRICHTEN

Compliance-Regelungen machen immer ausgefeiltere Kontrollsysteme nötig,
die regelmäßig weiterentwickelt und überwacht werden müssen. Sonst droht wegen
einer Pflichtverletzung die außerordentliche Kündigung. Oder – wie im Falle des
Ex-Siemens-Vorstands Neubürger – eine Millionen-Schadensersatzforderung, wenn
kein Whistleblowing-System eingerichtet wird.

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8. GESCHÄFTSORDNUNG BEFOLGEN

Scheinbar kleine Verstöße – etwa keine ausreichende
Zustimmung durch den Aufsichtsrat oder geringfügige Handlungen außerhalb der
Geschäftsordnung einzuholen – können schwere Konsequenzen haben: sofortige
Abberufung des Vorstands und fristlose Kündigung seines Anstellungsvertrags.

 

9. PRÄZISE DOKUMENTIEREN

Nur wer jederzeit die nötigen Unterlagen zur Hand hat, kann den Vorwurf von Pflichtverletzungen rasch entkräften.

 

10. NETZWERK PFLEGEN.

Betriebsrat und Sprecherausschuss können langfristig wichtige Verbündete zur Absicherung der eigenen Position sein.

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