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Die Zeit nach einer Kündigung kann verdammt lang werden – besonders, wenn man einen Spitzenjob antreten will, aber zum Nichtstun verdammt ist. Tina Müller von Henkel bekam das zu spüren: Die 44-jährige Marketingmanagerin des Jahres 2010 wollte nach 16 Jahren bei dem Waschmittel- und Kosmetikriesen zum Rivalen Beiersdorf wechseln, um da ihren entscheidenden Karrieresprung in den Vorstand zu machen. Doch die Vorzeigemanagerin war durch eine Klausel ihres Arbeitsvertrags blockiert, ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Henkel hatte sie direkt nach ihrer Kündigung im Juli „freigestellt“. Müller hätte daraufhin ein Buch schreiben, die Welt umsegeln oder in einer anderen Branche arbeiten können – aber eben nicht bei der Konkurrenz.
Letzendlich entschied sich Müller genau so: sie soll wohl bald in den Opel-Vorstand einziehen.
dennoch: „Nachvertragliche Wettbewerbsverbote dürfen bis zu zwei Jahre dauern“, erklärt Hans-Christoph Schimmelpfennig, Arbeitsrechtler bei der Kanzlei Noerr. Vorausgesetzt, die Klausel ist juristisch wasserdicht – was sie aber oft nicht ist. Zahlt der Ex-Arbeitgeber dem Abtrünnigen in der Zeit nicht mindestens die Hälfte vom Gehalt weiter, ist sie ungültig. Oder: Fehlt im Vertrag das gesperrte Gebiet, die Branche, oder die Dauer der Sperre erkennen die Gerichte die Klausel meist nicht an.
Setzen sich Manager und Konkurrent über das Verbot hinweg, kann der alte Arbeitgeber beide per einstweiliger Verfügung stoppen. Oft drohen auch noch Vertragsstrafen. „In 70 Prozent der Fälle einigen sich dann Anwälte hinter verschlossenen Türen “, sagt Schimmelpfennig.
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Arbeitsrecht: In Arbeitsverträgen lauern Fallen für Manager
Bei Vertragsverhandlungen mit neuen Führungskräften wird mit immer härteren Bandagen gekämpft. Wie Manager Fallen umgehen und Unternehmen ihre Interessen schützen.
War Arbeitsrecht vor 20 Jahren in Kanzleien noch ein Nischenprodukt, so ist es heute salonfähig. „Arbeitsrecht ist heute ein wichtiges Feld, es kann enorm profitabel sein und andere lukrative Mandate in die Sozietät holen“, sagt Arno Frings von Orrick Herrington & Sutcliffe.
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Stundenhonorare bis zu 600 Euro
Die Stundenhonorare liegen bei 300 bis 600 Euro für Partner und bei 200 bis 350 Euro für angestellte Anwälte. Bei Großkanzleien sind die Honorare im Schnitt 20 bis 30 Prozent höher als bei Arbeitsrechtskanzleien, die keine Verwaltung in London oder New York mitfinanzieren müssen. „Hätte mir jemand vor zehn Jahren gesagt, dass meine Kanzlei heute rund 60 Arbeitsrechtsanwälte aufbieten und in drei Städten Standorte haben würde, hätte ich ihn ausgelacht“, sagt Michael Kliemt von Kliemt & Vollstädt, der bereits zweimal Arbeitsrechtler des Jahres wurde.
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Arbeitsrechtler sind auch bei Managern gefragt, weil in Unternehmen auch für Führungskräfte oft ein rauerer Wind weht. Ihnen geht es oft auch darum, nicht noch nachträglich für vermeintliche Verfehlungen haften zu müssen: „Früher ging es eher um die Frage, wie golden der Handschlag ausfällt“, so Eckhard Schwarz von Hogan Lovells, „heute wollen Top-Manager oft erst mal heil aus ihrem Vertrag rauskommen.“
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Verratene Firmengeheimnisse
Auch Datenschutz beschäftigt jetzt die Arbeitsrechtler. Komplettes Firmenwissen lässt sich heute auf einem USB-Stick mitnehmen – „und das beschert gleich einen ganzen Strauß an Rechtsfragen“, sagt Frings. Verlässt etwa ein Vorstand sein Unternehmen und löscht vorher seine 40.000 Mails, stellen sich Fragen des Beschäftigten-Datenschutzes wie: Warum hat er gelöscht? Durfte er das? Was stand in den Mails? Darf die Firma die Daten wiederherstellen? Oder nicht, weil auch private Mails dabei waren?
Vertragsklauseln: Was Unternehmen im Arbeitsvertrag beachten sollten
Häufige Probleme in Arbeitsverträgen und ihre Lösung
Bisweilen wird nach Kündigungen mit allen Tricks gearbeitet. Ein Angestellter eines Elektronikunternehmens, berichtet Kliemt, hatte eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten. Unter dem Vorwand, er müsse dringend im väterlichen Betrieb einspringen, ließ ihn sein Chef eher aus dem Vertrag. Doch schon am nächsten Tag schrieb der Angestellte alle Kunden seines Ex-Arbeitgebers an. Er hatte tatsächlich eine Konkurrenzfirma eröffnet. „Jetzt ist die Frage, wo er die Daten her hat“, sagt Kliemt. „Was er im Kopf hat, darf er ja verwenden, aber Kundenlisten darf er keinesfalls kopieren – das Problem wäre, ihm dies nachzuweisen.“ In solchen Fällen hätten Unternehmen vier Möglichkeiten: den Mann daran hindern, die Unternehmensinterna zu nutzen; ihn doch noch zwingen, die Zeit bis zum Vertragsende abzusitzen; gegen ihn und die neue Gesellschaft eine einstweilige Verfügung beantragen und obendrein gegen ihn Strafanzeige zu erstatten wegen Geheimnisverrats. Kliemt: „Und je nach Beweislage ergreift man manchmal auch alle Maßnahmen.“
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Anonymer Tipp an die Behörde
Nicht nur Verträge von Managern, auch die von Betriebsräten beschäftigen Arbeitsrechtler. „Früher haben es sich gerade die großen Konzerne oft einfach gemacht und ihre Betriebsräte großzügig bedacht – mit Boni und Gehaltserhöhungen, über die man im Nachhinein staunt. Die werden jetzt vorsichtig und lassen die Betriebsratsbezüge von Anwälten prüfen“, so Kliemt.
Und auch wenn von Behörden Ungemach droht, werden Arbeitsrechtler gerufen. Schwarz von Hogan Lovells etwa sollte nach einer Intervention des Gewerbeaufsichtsamts Werksfeuerwehrleute eines Raffineriebetriebs entlassen, weil die zu dick geworden waren. 10 von 36 Männern waren zu schwer, um im Notfall schnell genug die Stangen der Wache herunterrutschen zu können.
Die Behörden hatte ein anonymer Tippgeber auf den Plan gerufen, der aber nur zwölf Stunden später aufflog. Er war bei einer Beförderung übergangen worden und wollte sich rächen. Das Problem der dicken Feuerwehrleute löste Schwarz pragmatisch. Sie wurden vorübergehend durch Leiharbeiter ersetzt und mussten eine Diät machen. Schwarz: „Sie rauszukündigen hätte ohnehin zu lange gedauert.“
Die 25 Top-Kanzleien für Arbeitsrecht
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