Zu strenge Compliance-Regeln bestrafen gute Mitarbeiter – schlechte finden sowieso ihren Weg, sie zu umgehen – Gastbeitrag von Peter F. Schmid von Wer liefert was?

Peter F. Schmid, Geschäftsführer von Wer liefert was?

Gastbeitrag: „Sinn und Unsinn von Compliance-Regeln zu Weihnachtsgeschenken“

 

Peter F. Schmid, Geschäftsführer der B2B-Lieferantensuchmaschine von Wer liefert was (WLW) ?  über die kleinsten Weihnachtsgeschenke, die Einkäufer den Job kosten können. Denn: Zwar sorgen klare Verhaltensrichtlinien dafür, dass keine Missverständnisse entstehen, wenn Einkäufer Geschenke ihrer Lieferanten annehmen – zu strenge Richtlinien nehmen aber den weihnachtlichen Grundgedanken.

Viele Lieferanten möchten ihren Einkäufer mit netten Geschenken zur Weihnachtszeit für die gute Zusammenarbeit danken – vom Weihnachtsstollen über Konzertkarten bis zu „Dingen, die man so nicht bekommt“. Aber: Was dürfen Einkäufer annehmen und was nicht? Welche Konsequenzen können sie erwarten, wenn sie nicht regelkonform handeln? Peter F. Schmid, Geschäftsführer von „Wer liefert was?“ über den Sinn und Unsinn von Compliance-Regeln in der Weihnachtszeit.

Wie kann ein Einkäufer es schaffen, den Job zu verlieren, ein strafrechtliches Verfahren am Hals zu haben und nie wieder in seiner Branche arbeiten zu können? Ganz einfach: Ein Geschenk von einem Geschäftspartner annehmen!

Gerade in der Weihnachtszeit oder zum Jahresende möchte man oftmals Geschäftspartnern etwas Gutes tun und mit einer Aufmerksamkeit die erfolgreiche Zusammenarbeit des vergangenen Jahres würdigen. Der Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt: von einem Päckchen Lebkuchen über eine gute Flasche Wein bis zu einzigartigen und nicht käuflichen Erlebnissen, wie Backstage-Karten für ein Konzert.

Viele Mitarbeiter – selbst in den hohen Managementetagen – sind verunsichert, was sie annehmen dürfen und was nicht. Denn: Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. Oft hört man, dass man Geschenke im Wert von bis zu 35 Euro unbesorgt annehmen könne. Pustekuchen! Wenn sich ein Mitarbeiter „erwischen“ lässt, kann er im Zweifel auch für einen Keks zur Rechenschaft gezogen werden. Ich kenne Fälle, in denen eine einzige Kiste mittelprächtigen Rotweins fast eine bürgerliche Existenz vernichtet hat.

Andersherum kann man aber auch für die Annahme einer Fernreise nicht angeprangert werden, wenn kein Bezug zu einer sogenannten Vorteilsnahme besteht. Auch bei Weihnachtsgeschenken kann also einiges schief gehen.

 

Kein Manager setzt seinen Job für ein Abendessen aufs Spiel

Um diese Unsicherheit zu nehmen, haben insbesondere viele große Konzerne strenge Compliance-Regeln aufgestellt. Leider, denn oft sind diese Regeln vollkommen übertrieben und ähneln eher einer Selbstgeißelung. Neulich hörte ich von einem Einkaufsleiter, der Geschenke mit einem Wert von mehr als fünf Euro nicht annehmen dürfe… Mal ehrlich: Warum sollte ein gestandener Manager wegen eines netten Abendessens sein Millionen-Budget an einen Lieferanten geben? Gegenseitiges Händewaschen wegen einer Fußballkarte für 100 Euro? Aus Sicht des Managers sicher keine Option.

Mehr als zwei von drei der kleinen und mittelständischen Unternehmen haben laut Allensbach keine Compliance Regeln. Und das ist sogar vernünftig. Denn die Einführung und vor allem die Kontrolle der Regeln sind teuer. Am besten ist aus meiner Sicht, wenn das Unternehmen eine Kultur zum normalen Umgang mit Geschenken vorsieht – ganz ohne kompliziertes Regelwerk.

Manche verweisen ihre Mitarbeiter an die Regeln des Bundesverband Materialwirtschaft Einkauf und Logistik, die eine Verhaltensrichtlinie für Einkäufer erarbeitet haben. Diese behandelt auch das Thema Bestechung:http://www.bme.de/BME-Verhaltenskodex-%20gegen-Korruption-vorgestellt.44625.0.html . Das schafft zwar keine Rechtssicherheit, setzt aber auf den gesunden Menschenverstand und das sollte reichen. Wer als Mitarbeiter Zweifel hat, sollte seinen Chef fragen.

Lassen wir doch bitte alle die Kirche im Dorf und machen uns ein schönes Weihnachtsfest – ganz ohne Bestechungsgedanken. Denn zu strenge Regeln bestrafen nur die guten Mitarbeiter, die schlechten werden sowieso Wege finden, Complianceregeln zu umgehen.

 

 

* Wer liefert was? ist die führende B2B-Lieferantensuchmaschine für geschäftliche Nachfragen (B2B) mit 1,5 Millionen Anfragen 500.000 Herstellern, Dienstleistern, Großhändlern und Händlern. www.wlw.de

Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*