Unternehmen müssen dafür sorgen, dass Zeugnisse ankommen

Solche Prozesse sind im Zeitalter von Computern, Kopierern und Faxgeräten eigentlich totasl überflüssig – ganz abgesehen davon, dass Arbeitszeugnisse immer unwichtiger – da gehaltlos – werden. Da musste erst das Landesarbeitsgericht (!) in Mainz beschliessen, dass ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zeugnis hat. Und wenn es auf dem Postweg verloren geht, was so unwahrscheinlich nicht ist, der Arbeitgeber es eben nochmal auf den Weg bringen muss. Alternativen gibt es auch: Ein Ex-Mitarbeiter, dem dieser Nachweis superwichtig ist, kann das Papier ja auch in seiner Ex-Firma selbst abholen kommen. Alles jedenfalls ist weniger aufwendig als das Einschalten eines Rechtsanwalts samt enprechenden Kosten.

Hin wie her: Erst das LAG musste den Arbeitgeber dazu verdonnern, das Zeugnis, das nicht angekommen war, neu auszustellen. Er müsse das Zumutbare dafür tun, orakelten die Richter. Die Vorinstanz hatte gegen den Mann schon ein Zwangsgeld von 600 Euro verhängt, Beugehaft wäre die nächste Zwangsmaßnahme.

Affentheater, vor allem, wenn man bedenkt, wie wenig Glauben die Personalchefs den Zeugnissen noch schenken.

 Stellen sie selbst doch schon lange nur noch Zeugnisse in Textblöcken aus und  geben jemdem, der es verlangt, sein begehrtes „stets zur vollsten Zufriedenheit“ oder – bei besserwisserisch veranlagten Aussstellern – jedenfalls ein „stets zur vollen Zufriedenheit“. Oberlehrertypen kontern dann nämlich gerne mit „wir schreiben nie vollsten“, weil „voller als voll nunmal nicht geht“. Auch egal, Wenn´s Spaß macht.

Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*