Gäste wieder ausladen – ein absolutes NoGo

Das Bundespräsidialamt hat Johannes Heesters in eine unangenehme Situation gebracht: Es hat ihn erst eingeladen zu einem Bankett mit Königin Beatrix aus den Niederlanden – und ihn dann ganz offiziell wieder ausgeladen. Weil man mehr Zusagen erhalten habe als erwartet. Ganz so, als könne man nicht in einen anderen Raum ausweichen oder mehr Tische und Stühle aufstellen.

Dabei: Ausladungen gehen nicht. Grundsätzlich.

Einzige Ausnahme: Wenn sich der Anlass der Einladung verändert. Zum Beispiel wenn eine besondere Ausstellung eröffnet werden soll, die Bundekanzlerin Angela Merkel zugesagt und dann aber kurzfristig abgesagt hat. Dann sollte man die anderen Ehrengäste informieren. Um ihnen selbst die Möglichkeit zu geben, abzusagen. Aber sie selbst ausladen ist ein absolutes No Go.

Auch so eine Information über eine entscheidende Programmänderung sollte so persönlich wie möglich ausfallen: Mit einem Anruf, vielleicht auch schriftlich, aber sicher nicht per Mail.
Im Falle des Schauspielers Heesters, hätte die Konstellation eben genau durchgespielt werden müssen, auch mit etwaigen Animositäten bezüglich des Nationalsozialismus – und man hätte nachfragen müssen (beim Protokollchef der Königin,der die Frage mit der zuständigen Abteilung geklärt hätte). Ein tv-historischen Herauskomplimentieren leistete sich der Moderator Johannes B. Kerner in einer Talk-Show mit Eva Hermann mal vor laufender Kamera. Nachdem Hermann nicht so einknickte, wie er es sich gedacht hatte, sondern auf ihrer umstrittenen Äußerung – die auch Thema des Abends war – beharrte. Es ging damals um einen ziemlich blödsinnigen Satz mit nationalsozialistischem Bezug über Mütter unter Hitler, der nicht mal wirklich Hand und Fuß hatte. Geschweige denn eine tiefsinnige Aussage – aber das hatte schon gereicht. Besser wäre es gewesen, Kerner hätte Ruhe bewahrt und seine Diskussionsleiter- Rolle genutzt , um Hermanns Äußerung professionell zu strukturieren . Nach dem Motto „Verstehe ich Sie richtig, dass…“
Protokollarisch war dieser Rauswurf jedenfalls nicht korrekt.

foto_frau_schlegel2

Wann ein Rauswurf dagegen berechtigt? Mehr noch, wann ein Gastgeber sogar die Pflicht hat einen Gast zu entfernen? Wenn der Gast sturzbetrunken ist und andere Gäste anpöbelt, in Verlegenheit bringt, Streit sucht, provoziert oder sonstwie unangenehm wird. Dann sucht sich ein guter Hausherr oder eine Gastgeberin einen Vorwand, unter der oder sie den Betreffenden isoliert, aus einer Runde herauslöst und ihm dann unter vier Augen anbietet, ein Taxi, einen Fahrer aus dem eigenen Haus oder seinen Fahrer zu rufen:
Schließlich hilft er auf lange Sicht damit auch dem Betrunkenen, sein Gesicht zu wahren, nicht seine Reputation zu verlieren und so dezent wie möglich die anderen Gäste vor dessen Ausfällen zu schützen.

Doch das Wieder-Ausladen noch vor dem Beginn der Einladung, das ist besonders schwerwiegend und ein Fauxpas sonders gleichen. Hatte doch der Gast nicht mal eine Gelegnheit, sich etwas zuschulden kommen zu lassen. Jedenfalls wenn zwischendurch nichts paassiert ist, was der Gastgeber nicht vor der Einladung schon hätte wissen müssen oder können.

Und bringen den Gastgeber auch andere Gäste in die Bredouille und verlangen von ihm, andere Gäste wieder auszuladen. Etwa weil man sich zerstritten hat oder ein Paar getrennt und dem Ex-Partner nicht mehr begegenen will. Dann kann man nur anbieten, bei der Tischordnung darauf Rücksicht zu nehmen und die Kontrahenten weit auseinander zu setzen. Denn die Forderung von Gästen, andere Gäste auszuladen, ist wiederum ein No Go. Und als Gastgeber muss man sich in solche Streitigkeiten auch nicht hineinziehen lassen.

Die Ausladung musste Jopi Heesters sogar verheimlicht werden, weil sie ein zu harter Schlag für ihn gewesen wäre. Selbst die Bitte, die Ausladung rückgängig zu machen, wurde abgeschlagen: http://www.rp-online.de/gesellschaft/leute/Schwerer-Tag-fuer-Jopie-Heesters_aid_986645.html?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=gesellschaft

Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*