Mami braucht sich nicht strafversetzen lassen

Welches Unternehmen in Frankfurt hat seine Konzernzentrale in London und ist so groß, dass es sich – zumindest bis vor kurzem – eine Rechtsabteilung in Deutschland leistete? Und deren Chefin 39 Jahre alt ist und eine 13 Monate alte Tochter hat? Der Fachredaktion „Juve“ zufolge soll es sich um Havells Sylvania handeln, ein Lampen- und Lichttechnikhersteller aus London. Jene Firma hat sich nicht gerade als frauenfreundlicher Arbeitgeber gezeigt und handelte sich vom Landesarbeitsgericht Frankfurt im Eilverfahren eine Ohrfeige ein: Zuerst hatte sie mit der weiblichen Führungskraft vor deren Elternzeit eine Vereinbarung getroffen, wonach diese 30 Wochenstunden arbeitet. Zwei Tage im Büro und zwei zu Hause. Doch nach einigen Monaten eröffnete man der Frau, sie sei nun nach London in die Konzernzentrale versetzt  und ihr bisheriges Büro geschlossen. In London solle sie fortan zwei Tage pro Woche arbeiten. Damit nicht genug: Anreise und Übernachtung sei von ihr privat zu zahlen.

Schikane Strafversetzung, Ziel Weichkochen

Scherze dieser Art erlauben sich Unternehmen sonst auch gerne mit Mitarbeitern, die sich gegen ihre Entlassung erfolgreich zur Wehr gesetzt haben und nach einer Kündigungsschutzklage an ihren Arbeitsplatz zurückkommen.  Das Motto: Weichkochen.

Doch die Juristin kannte sich zu gut aus, um sich diese Strafversetzung gefallen zu lassen.Nachdem sie in erster Instanz unterlag, gewann sie in der Berufung  (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15.02.2011, 13 SaGa 1934/10).  Nicht nur dass der Reiseaufwand unzumutbar sei. Sondern auch die Abwesenheit von zuhause sei für die Frau unzumutbar, zumal man ja ebendeshalb diese Vereinbarung getroffen hatte, damit sie Job und Familie vereinbaren kann. Die entsprechende Dienstanweisung sei eine unzulässige „Strafversetzung“, zumal ja llein die Reise nach London mehr als einen Arbeitstag dauere. Das sprenge das vereinbarte, familienfreundliche Modell vollends.

Der Regelfall: Abfindung statt Rechtsprechung

Hätte es sich bei der Frau nicht auch noch um eine Juristin gehandelt, wäre der Fall womöglich nie vor dem Gericht gelandet und die Betroffene hätte – mit oder ohne Abfindung – klein beigegeben und einen Aufhebungsvertrag unterschrieben.Nach ein- oder zweimaligem Einbestellen in die Personalabteilung sind viele junge Frauen schon bedient und unterschreiben allein schon aus Enttäuschung.

Oder die Betroffene hätte eine Klage eingereicht und sich dann von Richter und Anwalt in einträchtigem Zusammenwirken in einen Vergleich drängen lassen – mit einer Abfindung für die Betroffene, aber leider ab sofort ohne Job. Dafür braucht der Richter kein zeitraubendes Urteil schreiben und der Anwalt hat die Sache schnell vom Tisch. So läuft es fast immer (siehe der Titel im „Stern“ in 2010).

Nebenbei bemerkt: Mit etwas Anstand wäre die Versetzung unterblieben. Der Konzern kann von Glück sagen, dass er daraufhin keinen PR-Gau erlebt hat. Zeigt er doch zu deutlich, warum Frauen im Job trotz guter Ausbildung in Deutschland nicht vom Fleck kommen.

Weitere Details zum konkreten Fall finden Sie inzwischen bei Juve: http://www.juve.de/nachrichten/verfahren/2011/03/straf-versetzung-in-elternzeit-rechtsabteilungsleiterin-von-havells-sylvania-setzt-sich-mit-pfluger-zur-wehr

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