Wenn der Telefondienstleister anruft, um ganz selbstlos Tarifwechsel anzudienen

Manchmal sind die bundesdeutschen Gesetze sogar strenger als die entsprechenden EU-Vorgaben. Zum Beispiel bei Werbeanrufen, die der Angerufene vorher nicht erlaubt hat. Da rufen zuhauf Textilversender an, um Gutschriften anzubieten – gegen ganz rasche Bestellung, Telefonanbieter schlagen – völlig altruistisch natürlich – einen Tarifwechsel vor, der anschließend für üble Überraschungen sorgt. Oder ein Kreditkartenunternehmen will Super-Zinskonditionen schmackhaft machen, damit  man ihm einen Kredit abnimmt undsoweiter. Die Anrufe ereilen einen im Großraumbüro, in der Schlange in der Kantine, in der Bahn und an allen möglichen anderen unpassenden Orten. Unvermeidbar im Handy-Zeitalter, sicher.

Der Bundesgerichtshof urteilte jetzt über unbestellte Werbeanrufe der AOK, dagegen geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen. Und weils ein Wiederholungsfall war, muss die AOk nun für zwei Anrufe zusammen 10 000 Euro Strafe zahlen, berichtet dpa  (BGH-Urteil vom 10. Februar 2011 – I ZR 164/09).

Kleiner Tipp: Wer den Telefon-Tarif-Wechsel-Anbietern sagt, „schreiben Sie mir das“, ist sie in Sekundenschnelle los. Manchmal mit verärgertem Schnauben oder grußlosem Einhängen, aber immerhin. Denn das ist in deren System nicht vorgesehen, selbst schreiben oder Schreiben veranlassen. Warum? Ein Schelm, wer Arges dabei denkt: Wer am Telefon das Blaue vom Himmel verspricht, dem ist es nicht halb so gut nachweisbar später, als wenn er sich schriftlich festlegen würde.

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Alle Kommentare [2]

  1. Hallo Frau Tödtmann,
    danke für den informativen Beitrag. In letzter Zeit sind diese „selbstlosen“ Anrufe wirklich nervig geworden. Ich werde nun auch immer nur noch auf schriftliche Angebote und dergleichen bestehen. Vielen Dank!

  2. Hallo! Ja, diese Anrufe von Telefondienstanbietern nerven ohne Ende. Es werden ja immer SUPER-Angebote vorgestellt! Der „Schreiben Sie mir das“-Tipp ist durchaus pfiffig! 😉