Sieben Seiten Formulare sind eine Zumutung – besonders für Germanwings-Kunden

Schadensmeldungsformulare von Versicherungen sind schon ein Alptraum. Die Fragen passen oft nicht zum Sachverhalt. Bei jeder Antwort muss man fürchten, sich auch noch reinzureiten, weil man sie falsch verstanden hat. Der vorgegebene Platz reicht dann nicht für die Antwort undundund. Kurz, sie nerven ohne Ende. Den Sachverhalt gleich selbst als Aufsatz zu schildern, ist allemal einfacher und vermutlich auch weniger missverständlich – in jede Richtung.

Wem solche Fragebögen nutzen? Natürlich nur dem, der sie entworfen hat und damit im Endeffekt andere Menschen quält. Ob bewusst oder unbewusst.

Die Airline Germanwings jedoch hatte es nun allzu sehr übertrieben und Fluggästen, die stornieren wollten, wahre „Erstattungsabschreckungsmanöver“ – so nannten es die Verbraucherschützer als Kläger – zugemutet. Das Procedere lief so: Wer einen Flug stornierte, musste den Erstattungsantrag mit sieben Seiten erst mal im Internet suchen, dann herunterladen und ausdrucken. Der Antrag musste dann handschriftlich ausgefüllt werden mit sehr detailreichen Angaben über alle Mitreisenden und ungeknickt samt den Original-Reiseunterlagen an Germanwings per Post geschickt werden.

Diese Masche erklärte das Landgericht Köln (Aktenzeichen 31 O 76/10) jetzt allerdings für rechtswidrig. Es sei wettbewerbswidrig, die Kunden durch lästige Formalien von der Wahrnehmung ihrer Rechtsansprüche abzuschrecken. Germanwings muss nun simplere Verfahren entwickeln, damit ihre Kunden einfacher an ihre gezahlten Steuern und Gebühren kommen. Ein komplizierteres Verfahren stelle einen „erheblichen Lästigkeitsfaktor“ dar, denn die vielen Erfordernisse seien belastende, unverhältnismässige Hindernisse für den Verbraucher. Die Formulare dürfe Germanwings daher nicht weiter verwenden.

Noch mehr würde mich interessieren, ob die Airline überhaupt auf das Ausfüllen ihrer eigenen Formulare bestehen kann – oder ob die Kunden nicht gleich schreiben können wie sie wollen, etwa einen ganz normalen Brief.

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