Wieviel verdienen Sie denn so? Kein Maulkorb für Gehaltsvergleiche.

Im Arbeitsvertrag zu diktieren, dass man Kollegen sein Gehalt nicht verraten darf, funktioniert nicht. Zumindest ist es unwahrscheinlich. Jedenfalls ist aber klar: Rechtswirksam ist so eine Klausel nicht. Wer so ein Schweigegelübde in den Arbeitsvertrag geschrieben bekommt, braucht sich laut Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern(Aktenzeichen 2 Sa 237/09) nicht daran halten. Zwar wollen manche Unternehmen so verhindern, dass die Mitarbeiter ihre Gehälter vergleichen. Damit sie nicht aus Frust über Ungleichbehandlung kündigen. Denn: So eine Verschwiegenheitsklausel hindert die Mitarbeiter daran, Verstöße gegen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz erfolgreich geltend zu machen, so die Richter.

Mahnt eine Firma einen Mitarbeiter ab, weil er gegen solch eine  Vertraulichkeitsklausel verstösst, ist die Abmahnung unwirksam und muss aus der Personalakte genommen werden. Es fehlt schon an einer Pflichtverletzung und ist „eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers entgegen den Geboten von Treu und Glauben“. Denn – so  das Bundesarbeitsgericht – Arbeitgeber müssen bei der Lohngestaltung den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten (Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 15.07.2009 – 5 AZR 486/08 –). Und die einzige Möglichkeit für Arbeitnehmer festzustellen, ob sie Ansprüche auf Erhöhung ihres Gehalts haben, ist das Gespräch mit Kollegen.Und das klappt nur nach dem Motto do ut des, sprich: Sag mir Dein Gehalt, dann nenn ich Dir meins. Zumindest innerhalb des Betriebs gilt kein Maulkorb für den Salär-Vergleich. Und der Betriebsfrieden sei durch solche Gehaltsgespräche keineswegs gefährdet, fanden die Richter aus Mecklenburg-Vorpommern – anders als die Company glauben machen wollte.

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