Für Freie sind Kundendaten tabu – auch wenn der Vertrieb outgesourced ist

Dass die Postbank ihre Handelsvetreter – die nur freie Mitarbeiter sind und keine eigenen Angestellten – auf die Konten ihrer Kunden schauen liess, kommt sie nun teuer zu stehen: 120 000 Euro beträgt das Bußgeld, das der Landesdatenschutzbeauftragte Ulrich Lepper gegen die Postbank aus diesem Grunde verhängt hatte. Und das waren immerhin rund 4 000 Leute, die weit mehr als eine Million Kontandatensätze von Kunden abrufen konnten – zu Vetriebszwecken. Und bei über 4 000 Geheimnisträgern ist das Bankgeheimnis nicht viel wert, befand der NRW-Landesdatenschutzbeauftragte. Sensible Daten – mithin Kundendaten – dürften nichts mehr wert sein, wenn mehr als 4  ooo feie Mitareiter da dran können.

Und wie steht es um andere frei Mitarbeiter, die auf Kundendaten ihres Auftraggebers zugreifen können? Vielleicht nicht auf die Bankkonten, aber dafür auf Krankendaten? Dann könnte Outsourcing immer uninteressanter werden. Selbst wenn es um eine Tochtergesellschaft geht.

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