Frage an Jobst-Hubertus Bauer, Arbeitsrecht-Experte aus der Top-Kanzlei Gleiss Lutz:
Die „Welt“ vermeldet, dass Arbeitnehmer künftig am Arbeitsplatz privat surfen und telefonieren können dürfen – zum Ärger der Arbeitgeber www.welt.de/wirtschaft/article4462226/Arbeitnehmer-sollen-privat-im-Netz-surfen-duerfen.html.Herr Bauer, was denken Sie über diesen Gesetzentwurf?
Bei dem Gesetzentwurf zum Datenschutz von Arbeitnehmern handelt es sich um eine bloße Wahlkampfmasche. Der Entwurf hat nicht die geringste Chance, realisiert zu werden. Die verbleibende Zeit bis zur Bundestagswahl ist viel zu knapp.
Deshalb lohnt es sich nicht, sich mit dem Entwurf zum jetzigen Zeitpunkt auseinanderzusetzen. Es bleibt abzuwarten, ob es zu einer Neuauflage der Großen Koalition kommt. Falls ja, wird der Bundesarbeitsminister seinen Entwurf sicherlich wieder ins Gespräch bringen. Dann wird der Koalitionspartner aber ein gewichtiges Wörtchen mitreden. In der Tat muss darauf geachtet werden, dass den Unternehmen die Bekämpfung von Korruption nicht unnötig erschwert wird.
Mein Chef hat es schon immer so gehandhabt. E-Mail und Internet und Telefon ist erlaubt, solange die Arbeit erledigt wird. Deshalb konnte ich auch jetzt den Blog lesen und kommentieren. Ich hätte aber auch Verständnis, wenn Arbeitgeber anders reagieren und die Nutzung verbieten oder einschränken. Aber wir brauchen uns dazu ja keine Gedanken machen, solange noch nichts verabschiedet ist.
Ich merke gerade das ich diesen Blog deutlich öfter lesen sollte- da kommt man echt auf Ideen.
Da fragt man sich beim lesen ja schon, ob man nicht irgendwie auf den Kopf gefallen ist.