Dass eine Personalberatung seinen letzten Tag mit Polizeiaufgebot erlebt, dürfte hierzulande eher selten sein. Am 27.März 2009 passierte genau das in der Deutschland-Zentrale der niederländischen Personalberatung YER, vermeldet der Newsletter „Personal intern“: „Der Deutschland-Geschäftsführer Pieter de Kiewit hat seinen völlig überraschten 30 Leuten in dem Büro auf der Düsseldorfer Adersstraße aus heiterem Himmel eröffnet, dass für die YER GmbH Insolvenz beantragt sei und sie nach Hause gehen sollten.“Die Computer und alle Leitungen seien direkt abgeschaltet und die März-Gehälter auch nicht ausbezahlt worden. Das alles, während auf der Straße schon der Möbelwagen stand, der – so Personal intern“ www.personalintern.info das Inventar abtransportieren sollte. Die Polizei wurde alarmiert und die versiegelte prompt die Geschäftsräume.
In Deutschland firmierte die Beratung mit Hauptsitz in Amsterdam, die in der Spitze 70 Mitarbeiter hatte (in Düsseldorf, Frankfurt und München), unter dem Namen YER Young Executive Recruitment GmbH. Laut „Personal intern“ war YER bei der Personalsuche der unteren und mittleren Ebene aktiv – ab 50 000 Euro Jahresgehalt – und habe überwiegend auf Erfolgsbasis gearbeitet.
Das Insolvenzverfahren wird laut „Personal intern“ unter dem Aktenzeichen 503 IN 77/09 beim Amtsgericht Düsseldorf geführt. Und bei der Staatsanwaltschaft wird – so „Personal intern“ ein Ermittlungsverfahren wegen des Tatvorwurfs auf Bankrott wird unter dem Aktenzeichen 120 JS 553/09 bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf geführt.

§ 283 StGB
Bankrott
Vierundzwanzigster Abschnitt (Besonderer Teil)
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit
1.
Bestandteile seines Vermögens, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehören, beiseite schafft oder verheimlicht oder in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht,
2.
in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise Verlust- oder Spekulationsgeschäfte oder Differenzgeschäfte mit Waren oder Wertpapieren eingeht oder durch unwirtschaftliche Ausgaben, Spiel oder Wette übermäßige Beträge verbraucht oder schuldig wird,
3.
Waren oder Wertpapiere auf Kredit beschafft und sie oder die aus diesen Waren hergestellten Sachen erheblich unter ihrem Wert in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise veräußert oder sonst abgibt,
4.
Rechte anderer vortäuscht oder erdichtete Rechte anerkennt,
5.
Handelsbücher, zu deren Führung er gesetzlich verpflichtet ist, zu führen unterlässt oder so führt oder verändert, dass die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert wird,
6.
Handelsbücher oder sonstige Unterlagen, zu deren Aufbewahrung ein Kaufmann nach Handelsrecht verpflichtet ist, vor Ablauf der für Buchführungspflichtige bestehenden Aufbewahrungsfristen beiseite schafft, verheimlicht, zerstört oder beschädigt und dadurch die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert,
7.
entgegen dem Handelsrecht
a)
Bilanzen so aufstellt, dass die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert wird, oder
b)
es unterlässt, die Bilanz seines Vermögens oder das Inventar in der vorgeschriebenen Zeit aufzustellen, oder
8.
in einer anderen, den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft grob widersprechenden Weise seinen Vermögensstand verringert oder seine wirklichen geschäftlichen Verhältnisse verheimlicht oder verschleiert.
(2) Ebenso wird bestraft, wer durch eine der in Absatz 1 bezeichneten Handlungen seine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit herbeiführt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Wer in den Fällen
1.
des Absatzes 1 die Überschuldung oder die drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit fahrlässig nicht kennt oder
2.
des Absatzes 2 die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit leichtfertig verursacht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Wer in den Fällen
1.
des Absatzes 1 Nr. 2, 5 oder 7 fahrlässig handelt und die Überschuldung oder die drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit wenigstens fahrlässig nicht kennt oder
2.
des Absatzes 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 2, 5 oder 7 fahrlässig handelt und die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit wenigstens leichtfertig verursacht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(6) Die Tat ist nur dann strafbar, wenn der Täter seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist.
Erklärung der Geschäftsleitung YER Young Executive Recruitment
Leider hat unsere Gesellschaft am 27.03.2009 in Anbetracht der aktuellen schwierigen Wirtschaftslage nach einer längeren Verlustphase Insolvenz anmelden müssen. Die Insolvenz wurde überschattet durch eine unberechtigte anonyme Anzeige, die dazu geführt hat, dass unser Büro in Düsseldorf durch die Polizei versiegelt wurde. Aus diesem Grund musste entgegen unserer Bemühungen, trotz der Insolvenz weiterzuarbeiten, die Geschäftstätigkeit eingestellt werden. Wir bedauern die hieraus resultierenden negativen Konsequenzen für unsere Mitarbeiter und Lieferanten. Nachdem die falschen Vorwürfe aufgeklärt waren und die polizeilichen Ermittlungen eingestellt wurden, hat leider auch der Insolvenzverwalter keine Fortführungsprognose für unser Unternehmen gesehen, weshalb unsere Gesellschaft nun abgewickelt wird. Hauptgläubigerin in dem laufenden Insolvenzverfahren ist unsere Muttergesellschaft, die unser Unternehmen stets subventioniert hat und durch das Insolvenzverfahren den größten Verlust zu verzeichnen hat, im weiteren aber durch die Insolvenz nicht berührt wird.
Die Geschäftsleitung steht auch weiterhin jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Pieter de Kiewit
pieterdekiewit@yer.com
Information eines ehemaligen Mitarbeiters:
Die o.g. Stellungnahme ist reiner Hohn. Eine deutsche GmbH in die Insolvenz fahren und einige Wochen direkt ein neues Unternehmen weiterführen:
https://www.yer.com/de-de/homepage.aspx
Blanker Hohn.
Missmanagement Pur!
Dreit Etagen gemietet, obwohl eine gereicht hat. Ständige Verunsicherung der Mitarbeiter. Riesiger Headcount. Noch Anfang des Jahres wurde verkündet, dass YER zu den TOP 5 Personalberatungen heranwächst.
Man hat den Mitarbeitern falsche Tatsachen vorgespielt. Nachdem man Sie dann bis zum Ende des Tages, der Woche und des Monats hat arbeiten lassen, hat man einfach nicht mehr die Löhne bezahlt. Zuvor wurde noch groß für mehrere Tausend Euro eine Firmenfeier abgehalten. Auf das Geld wartet das Familienhotel heute noch. Da musste der Costcut her und zwar auf Kosten der deutschen Steuerzahler. Und dann hier die Dreistigkeit besitzen zu sagen, dass es eine anonyme Anzeige wäre, die den Betrieb zum Stillstand gebracht hat ist grotesk. Ob die YER Young Executive B.V., die als Nachfolger der GmbH in Deutschland jetzt die Geschäfte betreibt, mit den gleichen Kunden (z.B. die – Namen der Redaktion bekannt) sehr viel Geld verdient und gleichzeitig die ehemalige deutsche Belegschaft im Regen stehen lässt, anständig handelt, ist wohl eher eine rhetorische Frage.
Diese Stellungnahme des Herrn de Kiewitt ist blanker Hohn. Erst YER gegen die Wand fahren, fein Insolvenz anmelden und ein paar Wochen später die Geschäfte (siehe Link) wieder aufnehmen.
https://www.yer.com/de-de/homepage.aspx
Eine sehr feine Gesellschaft und Geschäftsgebahren.
Pieter de Kiewit …….ist korrekturbedürftig (Urtext aus rechtl.Gründen von der Redaktion geändert)
Der Kommentar des ehemaligen Geschäftsführers, der sich nun, da er der bereitwillige Handlanger seiner holländischen Kumpanen bei der „Schlachtung“ der deutschen YER GmbH war, Business Development Director nennen darf entbehrt jedem Anstand. Nicht nur in Richtung Mitarbeiter, auch in Richtung Kunden wird nun unverfroren gelogen und versucht, sich aus der Affäre zu ziegen. Der Grund des Scheiterns liegt nicht in der Anzeige und der daraus resultierenden Unmöglichkeit einer Weiterführung, sondern vielmehr in der völligen Überforderung des Herrn de Kiewit. Dies wird wohl auch die einzige Konstante beim erneuten Auftrittsversuches der YER in Deutschland sein: unfähige pseudo Leitung und hörige dumme Schaafe als neue/alte Mitarbeiter. Bei der erneuten Buchung einer Karte für die Titanic II meine aller besten Glückwünsche.
Sehr geehrter Herr de Kiewit,
es ist auch weiterhin an Dreistigkeit nicht zu überbieten wie Sie und die Ghostwriter Ihres Kommentares (vermutlich Frau Britta Stermsek und Frau Renate Moormann – http://www.integra-accounting.de) die Tatsachen verdrehen und sich als Unschuldslämmer darstellen.
Die vermutlich sorgfältig geplante Insolvenz hat nichts, aber auch gar nichts mit der aktuellen Wirtschaftskrise zu tun sondern beruht ausschließlich auf Ihr langjähriges Mißmanagement.
Darüber hinaus ist es nicht unbedingt ein Indiz dafür, daß Sie jemals vorhatten, die ehemaligen Büroräume in 40215 Düsseldorf, Adersstraße 12-14 wieder von innen zu betreten, wenn sich auch Ihre persönlichen Unterlagen Ihres leergeräumten Schriebtisches im niederländischen LKW befanden.
Ferner wurde der Geschäftsbetrieb in Düsseldorf nicht dadurch eingestellt, daß die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ganze 5 Wochen die Büroräume versiegelt hatte, sondern dadurch, daß Sie widerrechtlich das technische Equipment noch am Abend des 27.03.2009 abtransportieren ließen. Warum sollte der Geschäftsbetreib aufrecht erhalten werden, wenn alle Düsseldorfer Kollegen kein Arbeitsmittel mehr zur Verfügung gehabt hätten? Wenn man nur am darauf folgenden Wochenende den Zugriff auf Datenbank und Emails hätte verhindern wollen, hätte man es auch bei der noch am gleichen Tag vorgenommen Serversperre belassen können. Und nur dem glücklichen Zustand, daß einige aufmerksame Ex-Kollegen den niederländischen LKW bemerkt hatten, ist es wahrscheinlich geschuldet, daß der LKW nicht weiter in die Frankfurter und Münchener Büros fahren konnte, um hier ebenfalls das Equipment abzuschleppen. Auch wenn sich das technische Inventar angeblich im Eigentum der niederländischen BV befand, war und ist es widerrechtlich, im Falle einer Insolvenzanmeldung werthaltige Gegenstände zu entfernen.
Darüber hinaus wurde die Geschäftstätigkeit nicht eingestellt! Sie und Frau Britta Stermsek haben die ganze Zeit nach der Insolvenz von den Niederlanden aus die Vakanzen weiter betreut. Und haben sogar noch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens versucht, Verträge der deutschen GmbH auf die niederländische BV umzumünzen.
Weiterhin möchten wir alle Leser dieses Blogs darüber informieren, daß vor rd. 2 Wochen öffentlich gemacht die Geschäfte der insolventen Firma YER Young Executive Recruitment GmbH (Eröffnung des Insolvenzverfahrens war Anfang Juni 2009)unter einer Kölner Adresse (siehe beigefügte Links) namens der niederländischen BV mit 3 ehemaligen Mitarbeitern (Herrn Pieter de Kiewit, Frau Britta Stermsek und Herrn Jeroen Gerrits) der GmbH fortgeführt werden, obwohl
a) das Insolvenzverfahren der deutschen GmbH durch den Insolvenzverwalter (Dr. Wolf-Rüdiger von der Fecht, Rheinort 1, 40213 Düsseldorf, http://www.mevdf.de) noch nicht abgeschlossen wurde,
b) die Insolvenzgelder zum Zeitpunkt der Veröfentlichung der Geschäftsfortführung an die ehemaligen Mitarbeiter fast komplett noch nicht an die rd. 40 Mitarbeiter gezahlt wurden (und sich diese rd. 3 Monate selbst finanzieren müssen),
c) u.a. gegen den ehemaligen Geschäftsführer der deutschen GmbH Herrn Pieter de Kiewit (nennt sich jetzt Business Development Director) staatsanwaltliche Ermittlungen eingeleitet wurden,
d) dieser ehemalige Geschäftsführer aufgrund nachweislicher geschäftlicher Fehlentscheidungen in Deutschland mehrere Millionen Euro „verbraten“ hat und die niederländischen Inhaber, Herr Tim de Raadt und Jacob Cornlis Andies Kooijman trotzdem aus unerklärlichen Gründen mit diesem Mann weiter arbeiten
und
e) seitens des Insolvenzverwalters bereits Ende April 2009 festgestellt wurde, daß die Geschäfte der GmbH eingestellt wurden und somit widerrechtlich diese Geschäfte bereits in der ganzen Zeit seit des Insolvenzantrages von der niederländischen BV an der GmbH vorbei übernommen wurden bzw. werden.
https://www.yer.com/de-de/consultantoverview.aspx
https://www.yer.com/de-de/footer/impressum.aspx
http://www.yer.com (und YER Deutschland anklicken)
Pieter de Kiewit schreibt:
„[…]Aus diesem Grund musste entgegen unserer Bemühungen, trotz der Insolvenz weiterzuarbeiten, die Geschäftstätigkeit eingestellt werden. Wir bedauern die hieraus resultierenden negativen Konsequenzen für unsere Mitarbeiter und Lieferanten.[…]“
Ich kann nur konstatieren, dass de Kiewit sämtliche Arbeitsmittel über Nacht entfernt hat und alle Systeme lahm gelegt hat. Das alles geschah wenige Stunden nach der Verkündung der Insolvenz.
Frage Herr de Kiewit: Wie hätten wir weiter arbeiten sollen, im Falle, das Büro wäre nicht polizeilich geschlossen worden? Welche Bemühungen haben Sie gezeigt die Arbeitsmittel wieder zu beschaffen und das Büro öffnen zu lassen? Haben Sie den Artikel oben gelesen? Glauben Sie, dass Ihre Erklärung da nicht ein wenig unverschämt ist, indem Sie sich als ‚bemüht‘ darstellen.
zudem ist bekannt, dass ein Kollege am selben Tag der Insolvenzeröffnung noch von Düsseldorf nach München versetzt wurde und während des Umzuges erst informiert wurde. Was sagen Sie diesem Kollegen?
Es ist schon eine Frechheit, mit welcher Dreistigkeit der Herr Business Development Director Pieter de Kiewit versucht, auch weiterhin den Menschen etwas vorzulügen. Die gegenwärtige Wirtschaftskrise hat nichts, aber auch rein gar nichts mit dem Untergang von YER in Deutschland zu tun. Die Insolvenz von YER ist ein Paradebeispiel dafür wie versucht wird, eigene gravierende Fehlentscheidungen von Vater Stadt sanieren zu lassen, um dann das Geschäft unverblümt unter einer anderen Flagge fortzuführen. Außerdem handelte es sich nicht um eine unberechtigte Anzeige. Noch am Tag der Insolvenz das Büro leerräumen zu lassen ist wohl Straftatbestand genug! Und die arme Hauptgläubigerin! Wenn man in Deutschland mehrere Jahre etliche Millionen verbraten läßt und dann das Geschäft mit dem gleichen Mann fortführt…solche Gesellschafter können mir nicht leid tun, beim besten Willen nicht! Man kann nur hoffen, daß den ehemaligen Kunden Werte wie Vertrauen und Verantwortung wichtig sind und diese das schlimme Spiel von Herrn de Kiewit erkennen.
vielleicht noch ein Kommentar im Nachgang.
Ich warte heute immer noch auf mein Arbeitszeugnis.
Trotz Mahnung hat es Herr Pieter de Kiewit nicht für nötig befunden mir und einigen weiteren Mitarbeitern ein Zeugnis auszustellen.
FEINER HERR DER HERR DE KIEWIT.
In meinen Augen unglaublich für einen Personalberater.
Erstaunlich, was sich hier offenbar abspielt(e)! Als KUNDE haben wir nur zufällig von der Insolvenz erfahren, und trotz gültigem Servicevertrag bis heute keine weiteren Infos erhalten. Da es aber offensichtlich eine Rechtsnachfolgerin gibt, werden wir den Sachverhalt durch unseren Rechtsanwalt prüfen lassen. Schließlich wollen wir entweder Leistung für unser bereits gezahltes Geld oder aber unser Geld zurück!