Wenn Telefonanbieter Entführer unterstützen

Es ist nicht zu fassen, mal wieder: Da weigert sich der Telefonanbieter der entführten Frau aus Heidenheim – die Frau des Sparkassenchefs – die Verbindungsdaten des aufgefundenen Handys der Entführten der Kripo herauszugeben. Der Kripo, ausgerechnet. Diejenige, die nichts anderes im Sinn hat, als das Leben der Kundin ebendieses Telefonabieters zu retten. Das wollte das Bundesverfassungsgericht garantiert nicht erreichen mit seinem Urteil über Vorratsdatenspeicherung. Dieses Urteil in solch einer lebensbedrohlichen Lage  so zu interpretieren, ist menschenverachtend. Kundenverachtend. Ein Schlag ins Gesicht der Bundesverfassungsrichter  allemal. Erst nach zwei Tagen – und das in solch einem Fall, in dem es um Stunden und Minuten gehen kann – hat der Telefonanbieter im konkreten Fall der Staatsanwaltschaft die nötigen Daten herausgerückt.

Sind den Mitarbeitern dieses Telefonanbieters mögliche Imageschäden für Ihr Unternehmen egal? Fürchten Sie keine Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung?

Meine Frage: Welcher Telefonanbieter gibt mir die Gewissheit, dass er in solch einem Fall, mir als seinem Kunden hilft, am Leben zu bleiben? Indem er meine Verbindungsdaten denen herausgibt, die mein Leben retten wollen. Wer bringt so viel Kundenorientierung auf? O2? Vodafone? E-Plus? Base? Fonic? Und: Welcher Telefonanbieter nun nimmt nun endlich solche Fälle ausdrücklich in seine Marketing- und Werbestrategie auf? Und bietet seinen Kunden einfach an, für diesen Fall schon im Vertragsformular auf den Datenschutz gegenüber Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft und am besten auch gegenüber Feuerwehr und Notärzten vorsorglich zu verzichten? Rein vorsichtshalber. Das kann nicht so schwer zu formulieren sein und auch nicht unendlich viel an Juristenhonorar kosten – und immerhin Leben retten. Kundenleben.

Wenigstens das sollte doch die Telefonanbieter interessieren.

Ganze Werbekampagnen liessen sich hierauf aufbauen: „Ihr Telefonanbieter, ihr Lebensretter…“ oder „Wir machen den Schulterschluss mit Lebensrettern…“

Im Falle des jungen Selbstmörders kürzlich war es die Telekom, die mit ihren Schikanen dafür sorgte, dass die Lebensretter zu spät kamen. Mich würde wirklich interessieren, wer es dieses Mal war. Ob es wieder die Telekom war, wie neulich…?

http://blog.handelsblatt.com/management/2010/03/01/telekom-dienstanweisungen-versus-zivilcourage/

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Alle Kommentare [3]

  1. Wenn es etwas gibt, was nicht zu fassen ist, dann die Anmaßung dieses Blog-Beitrags.

    Es ist abscheulich, diesen Entführungsfall zu missbrauchen, um anhand eines konkreten Falls den Schutz des Bürgers vor der vollziehenden Gewalt zu kritisieren. Auch wenn es oberflächlich betrachtet hier stören mag, Grundrechte haben auch und gerade in Extremsituationen Bestand.

    Oberflächlich deshalb, weil Sie jeglichen Beweis schuldig bleiben, dass die frühere Datenherausgabe hier etwas genutzt hätte. Und selbst wenn, so ist das doch nicht ein Fehlverhalten des Anbieters, sondern der Polizei, die die Konsultation eines Richters versäumt hat.

    Auf einen Telefonanbieter, der Werbung ala „Mir sind die rechtlichen Bestimmungen egal, ich mache immer das, was gerade opportun ist“ werden Sie hoffentlich lange warten müssen. Und auf Ihre Schutzrechte können Sie zum Glück auch nicht verzichten … Oh, warum geben Sie denn Ihre Verbindungsdaten nicht jederzeit für die Polizei frei, haben Sie etwa etwas zu verbergen?

    Aber bitte: Setzen wir doch jedem einen Chip ein und ermöglichen der Kripo die jederzeitige Ortung. Dann kann ja niemandem mehr was passieren. Ich hoffe auch, der zwischenzeitlich festgenommene ist ausreichend lange gefoltert worden, um sicher zu sein, dass er wirklich nichts damit zu tun hatte. Es ging ja schließlich um ein Menschenleben, da darf man alles.

    Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ruhig sein.

  2. Nach meiner Information ging es bei dem Selbstmörder im Telekom-Fall sehr wohl um diese entscheidenden Stunden, in denen erst ein andere Anbieter einspringen musste. Nicht umsonbst hat die Polizeit Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung erstattet.
    Im übrigen kann man so eine Freistellungs-Klausel präzise formulieren – und dann kann´s ankreuzen wer will. Oder eben nicht ankreuzen – ganz nach Belieben und persönlicher Werteskala.
    Aber dass ein Telefonanbieter aus – vermeintlichen – Datenschutzgründen Herr über Leben und Tod von mir oder meiner Family wird – nein, danke. Das ist mir zu zynisch.

  3. Sie sprechen hier aber nicht von diesem Selbstmörder, sondern von der Entführung. Davon abgesehen gehen Sie auf den wesentlichen Punkt nicht ein, nämlich, dass die Polizei halt einen Richter dazu holen soll, was in eiligen Fällen kein Problem ist, auch Richter haben Bereitschaften.

    Und nein, Sie dürfen das nicht nach freier Entscheidung ankreuzen. Wenn Sie das hinreichend präzise formulieren wollen, so ist das nutzlos.

    Glauben Sie, jemand kreuzt die Zustimmung zur Weitergabe der Daten im Falle eines absehbaren Freitods an? Warum? Und das war ja nun Ihr Beispiel. Bei Entführungen hätten Sie wahrscheinlich mehr Erfolg, tun aber so, als sei das eine reale Gefahr für jedermann in Deutschland, was falsch ist (die Zahl der jährlichen Fälle von Menschenraub liegt unter 100). Sie sollten Ihre Energie lieber darauf verwenden, Ihre Angehörigen (oder „Family“) vor Krankenhauskeimen, Straßenverkehr und Passivrauchen zu schützen als hier das Kind mit dem Bad auszuschütten. DAS sind Gefahren. Und daran ist nichts zynisch.

    Wenn Sie besser schlafen möchten, so empfehle ich Ihnen, dass Sie und Ihre „Family“ Ihre Handys für entsprechende Ortungsdienste registrieren.