Nur mit strikter Transparenz – Nachhilfe für Kanzlei Linklaters von Konkurrent Gleiss

Die Großkanzlei Linklaters hat es gerade nicht leicht. Da stellt sie ihr juristisches Know-how gegen Entgelt zur Verfügung – Business as usual – und steht ganz plötzlich im Mittelpunkt des Medieninteresses. Mehr noch, unter Beschuss von allen Seiten. Weil sie weder vor Gericht für einen Mandanten gefochten noch einen Firmen-Deal gedeichselt hat, sondern weil sie ein ganzes Gesetz formuliert hat.
Ein Thema also, mit dem eine Kanzlei nicht gerne in der Presse steht. Als möglicher Einflüsterer mit eventuell unlauteren Motiven. So weit so misslich für die Kanzlei.
Dabei: Warum sollen Anwälte als Dienstleister nicht dasselbe tun dürfen wie Unternehmensberater? Die öffentliche Hand beraten und insbesondere Ministerien? Welche Motive im Einzelfall ein Ministerium auch immer haben mag – meist dürften eigene Kapazitäten fehlen. Oder die eigenen Leute einfach schon überlastet sein.
Dass ein Anwalt – immerhin ein unabhängiges Organ der Rechtspflege laut Gesetz – sein Know-how für ein neues Gesetz zur Verfügung stellt, was sollte dagegen einzuwenden sein? Er muss es nur transparent machen, jegliche Interessen (Kollisionen mit anderen Mandanten derselben Kanzlei) sollten – soweit vorhanden – erkennbar sein und die Kosten des Auftrags ebenso.
Solange solche Aufträge ausgeschrieben werden, sich eine Kanzlei bewirbt wie jeder andere Auftragnehmer für irgendeinen Bauauftrag auch und das Auswahlverfahren sowie die entstehenden Kosten transparent gemacht werden.
Unerwartete Unterstützung erhält Linklaters gerade von dem Berufsverband Die Führungskräfte aus Essen, in dem 20.000 Mitglieder organisiert sind: Die Kritik an Linklaters Auftraggeber, Bundeswirtschaftsminister zu Guttenberg, sei „unberechtigt“. Im Gegenteil, der Gesetzgeber sei „gut beraten, beim Erarbeiten von Gesetzesentwürfen externe Experten zum Beispiel aus Rechtsanwaltskanzleien hinzuzuziehen“. Schließlich unterliefen dem Gesetzgeber immer wieder schwere handwerkliche Fehler, die der Bürger am Ende ausbaden muß.“ Und: „Mit professioneller Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens hätte mancher Fehler vermieden werden können“, legt Ulrich Goldschmidt, Chef des Führungskräfte-Verbands nach. Und er ist schlau genug, auch gleich einzuschränken: „Auch wenn die Einbeziehung externen Sachverstands durch den Gesetzgeber grundsätzlich zu begrüßen ist, muss striktes Transparenzgebot gelten.“
Und genau das ist der Knackpunkt, denn das scheint die Kanzlei Linklaters nicht so zu sehen. Die ganz konkrete Nachfrage: Wie viele Linklaters-Anwälte beteiligt waren, wie viele Stunden sie für den Gesetzentwurf gearbeitet und abgerechnet haben und wie hoch das Honorar für die Kanzlei war, mochten die Juristen heute dem „Handelsblatt“ nicht beantworten. Die Begründung? Die „laufende Mandantsbeziehung erlaube das nicht“, hiess es.
Doch diese Abfuhr lässt jedoch nur diese Schlüsse zu: Erstens, es gibt weitere Aufträge dieser Art vom Bundeswirtschaftsministerium für Linklaters, die Arbeit ist ja noch nicht abgeschlossen. Zweitens legt Linklaters keinen Wert auf Transparenz, sondern übt sich lieber in Geheimniskrämerei – und genau die macht erst richtig misstrauisch.
Vielleicht sollte sich Linklaters ein paar Ratgeberbücher über PR zulegen, um in kritischen Momenten wie diesem besser vorbereitet zu sein. Und nicht das Feld von vornherein anderen zu überlassen.
Zum Beispiel dem Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer von der Konkurrenz, der Großkanzlei Gleiss. Der machte deutlich, was ein Motiv des Ministeriums für den Auftrag gewesensein könnte www.handelsblatt.com/politik/deutschland/anwaelte-verteidigen-beratung-von-ministern;2444717: Dass die Anwälte in Kanzleien auch bereit sind, Tag und Nacht durchzuarbeiten für solche Aufträge.
Und damit gibt der Stuttgarter in Sachen PR den Linklaters-Kollegen öffentlich Nachhilfe. Denn Einsatzbereitschaft ist prinzipiell ja etwas lobenswertes, oder?
www.welt.de/die-welt/politik/article4406659/Zippert-zappt.html

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Alle Kommentare [15]

  1. Es mag zwar möglich sein das es eine Transparenz bezüglich der Kosten geben wird, doch wird es niemals eine Unabhängigkeit gegenüber den Hauptkunden der Kanzlei geben!

    Von daher ist es nicht in Ordnung das Herr zu Guttenberg das Gesetz von einer Kanzlei hat schreiben lassen.

    Es steht außer Frage dass Gesetze von Leuten geschrieben werden müssen die über das nötige know how verfügen. Doch deren Arbeitgeber sollten die Bürgere der Bundesrepublik sein. Nicht eine Kanzlei die auf ihre Kunden angewiesen ist.

  2. Altes Thema, neuer Hut:

    Wasserdichte Gesetze können schwerlich korrigiert werden. Die Richter werden im „Worst Case Fall“ machtlos.

    Wie sieht dies im Demokratieverständnis aus?

    Der Inhalt eines Gesetzes kann aus persönlicher Interessensverfolgung formal korrekt umgesetzt werden. Wer prüft den Inhalt unabhängig im Sinne der Demokratie?
    Haben Politiker, rein bildungstechnisch gesehen, ein unabhängiges Demokratieverständnis oder/und wie vermitteln sie es?

  3. Es ist einem Rechtsanwalt berufsrechtlich verboten, die gewünschten Details eines Mandatsverhältnisses weiterzugeben. Es ist sogar bereits verboten, das Mandatsverhältnis als solches zu bestätigen. Ein Verstoß hiergegen kann sogar strafbar sein.

    Insofern halte ich es für eine schlichte Unverschämtheit, die Beachtung des Berufsrechts als Abfuhr und Geheimniskrämerei zu bezeichnen. Es ist doch kein Problem, sich für die Informationen an den Mandanten zu wenden und von diesem Auskunft zu verlangen. Die Tatsache, dass die Rechtsanwälte hierzu nichts sagen (solange sie vom Mandanten hierzu nicht aufgefordert werden), sollte eigentlich selbstverständlich sein. Wenn ein Mandant seinem Anwalt nicht einmal mehr dieses Grundvertrauen entgegen bringen könnte, hätten wir ein ernsthaftes Problem.

  4. Die Schweigepflicht betrifft ja nicht das EIGENE Honorar – jedenfalls nicht, wenn es vom Steuerzahler kommt und für Gesetzgebungsarbeit bezahlt wird.

  5. Selbstverständlich bezieht sich die Schweigepflicht des Rechtsanwalts auch auf das eigene Honorar. Darauf, wer der Mandant ist und ob es letztlich aus Steuergeldern herrührt, kommt es für diese berufsrechtliche Frage nicht an. BV hat völlig recht.

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  7. Folgendes ist der bestehende Gesetzestext des Steuerministeriums der umgesetzt wurde:

    Ab 2004 wurde der Haushaltsfreibetrag gestrichen. Stattdessen wird Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren ein Entlastungsbetrag von 1.308 € gewährt. Der Entlastungsbetrag wird nur gewährt, wenn der alleinstehende Steuerpflichtige mit dem Kind eine Haushaltsgemeinschaft in einer gemeinsamen Wohnung bildet und beide diese Wohnung als Hauptwohnsitz (Meldung erforderlich!) nutzen. Eine Übertragung des Entlastungsbetrags auf einen anderen Elternteil ist nicht möglich.

    Als Alleinstehende gelten Steuerpflichtige, die nicht die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung erfüllen und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer andere Person, als dem Kind, bilden. Daher haben Steuerpflichtige, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit einer anderen Person zusammen leben, keinen Anspruch auf den Entlastungsbetrag.

    Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen, ermäßigt sich der Entlastungsbetrag um ein Zwölftel.

    —-

    Folge ist:

    Diese sogenannten „eheähnlichen Gemeinschaften“ können „keinen“ weder ihren eigenen Steuerfreibetrag noch den von über 7000 Euro für den nichtarbeitenden Partner geltend machen. Der Partner hat gleichfalls keinen Anspruch auf Hartz4 im Falle von Arbeitslosigkeit.
    Kinderfreibeträge werden generell nicht erfasst.

    Die Alleinerziehenden und die Kinder stehen komplett ohne Sozialversicherung und Steuerermäßigung da.

    Selbst wenn der Partner möchte, kann er für seinen Partner keine Rente geltend machen. Bei Homosexuellen geht das. Diese können Ihren Partner absichern.
    Dies habe ich bei der Rentenstelle in Stuttgart nachvollziehbar nachgefragt oder habe ich vielleicht etwas nicht richtig verstanden?

    Grund ist, Aussage in Talkshows, auch von PolitikerInnen:

    „Diese Frauen sollen doch gefälligst alle arbeiten gehen. Darauf soll Druck ausgeübt werden“.
    Schließlich hätten sie ihren Beitrag zu leisten in der Gesellschaft!

    Die Frage der Diskriminierung von Frauen wurde bisher in keiner Partei auch nur „ansatzweise“ erwähnt.

  8. Warum sollte die Anwaltskanzlei an ihrer PR arbeiten? Wenn sie für ein Ministerium ein Gesetz formulieren dürfen, scheint der Ruf doch wohl gut zu sein, oder?

    Interessanter ist doch wohl die Frage, ob eine Anwaltskanzlei auch bei der Formulierung des Gesetzes dem öffentlichen Willen und der Demokratie ansich unterliegt oder einfach den Wünschen des Ministeriums verpflichtet ist. Ist letzteres der Fall, wird das Gesetz, mangelnder Sachverstand des Ministerium voraussgesetzt, wohl eher den Wünschen der Anwaltskanzlei entsprechen.

  9. Der Bundesrechnungshof untersuchte die Berater-Zahlen und ihre Honorare zum Beispiel im Bundesumweltministerium – und kritisierte nicht nur die hohe Zahl (16 allein in der Abteilung für erneuerbare Energien), sondern vor allem, dass viele Aufträge freihändig vergeben wurden. Ohne Ausschreibung etc.
    Soviel zum Thema Staatsgeheimnis – Honorare anwaltliche Gutachten für die öffentlichen Hand.
    https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/478/487880/text/
    und
    https://www.sueddeutsche.de/politik/910/488308/text/?NEWSLETTER=taeglich

  10. Die Frage warum ausgerechnet im Jahre „meiner“ Kündigung aufgrund von „Mobbing“ 2004 in einem Leiharbeitsunternehmen die Steuergesetze in Deutschland geändert wurden ist immer noch nicht auf dem Tisch. Wer ist der Verursacher oder Lobbyist gewesen?

    „Wer“ hat grundsätzlich die Alleinerziehenden oder Frauen insgesamt aus dem Berufsleben in den Unternehmen oder Betrieben vertrieben, in Deutschland?

    Waren nichtdeutsche EU Partner federführend beteiligt?

  11. Die „taz“ hat sich neuerlich des Themas angenommen, weil die Bundesregierung nun aufgelistet hat, welche Ministerien sich wann beim Formulieren von Gesetzestexten oder Verordnungen von Kanzleien helfen liessen – was ja an sich kein Drama ist, sondern normales Geschäft. Jedenfalls wenn alles sauber und transparent abläuft. Die „taz“ nennt auch die ein oder andere Honorarsumme wie zum Beispiel für Hölters & Elsing von 1.088.591 Euro.
    Diese Thema wird die beteiligten Kanzleien und Ministerien sicher noch eine Weile beschäftigen – bis eben klar ist, wie man damit umgeht.

    https://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/steuergelder-fuer-gesetz-ghostwriter/?type=98