Der Wahl des Strafverteidigers entscheidet alles

Das Sprichwort, dass man selbst seines Glückes Schmied ist – hat in besonderen Momenten besondere Bedeutung: Nehmen Sie Klaus Zumwinkel. Als bei ihm in aller Herrgottsfrühe plötzlich ein ZDF-Übertragungswagen vor der Tür stand und dann die Steuerfahnder klingelten, blieb ihm nicht mehr viel Zeit zum Überlegen. Und zum Herumtelefonieren. Denn die ganz große Frage ist in dem Moment: Welchen Strafverteidiger ruft man nun zu Hilfe. Denn von dieser Entscheidung in diesen aufgeregten Minuten kann es abhängen, ob man mit einer Geldstrafe davonkommt, still und heimlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Oder ob man sich alle paar Tage aufs Neue irgendwo in der Presse – mal mit mal ohne Strafverteidiger – wiederfindet, durch mehrere Instanzen vor Gericht durchhalten muss, sich jahrelang mit Staatsanwälten bekriegt und dauernd mit seinem Verteidiger besprechen muss.
Warum?„Wie die Liechtenstein-Verfahren weitergehen, hängt auch von der Wahl des Strafverteidigers ab“, meint Christian Pelz, selbst Strafverteidiger bei der Top-Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz aus München. Das ist wohl wahr. Denn „manche Anwälte suchen in diesem spektakulären Fall die öffentliche Auseinandersetzung. Andere bevorzugen die diskrete Verhandlung mit den Behörden. Ziel ist dann eine Einigung, die eine öffentliche Hauptverhandlung vermeidet“, so der Jurist weiter.
Im Klartext: Wer einen Strafverteidiger erwischt, der die Strategie verfolgt, möglichst laut und bis aufs letzte für das gute Recht seines Mandanten kämpfen, wird in den nächsten Jahren keine Ruhe finden. Mag sein, dass er am Ende sein gutes Recht sogar bekommt. Dass er vom Gericht freigesprochen und somit öffentlich rehabilitiert wird – nur ob diese Rehabilitation in dem Moment überhaupt auf offene Presse-Ohren stößt (und nicht gerade etwas Wichtigeres oder Spekatuläreres passiert und er gar keinen Platz in den Tageszeitungen eingeräumt bekommt, hängt womöglich davon ab, ob ein Dax-Unternehmen just an dem Tag Entlassungen verkündet oder ein US-Textilhändler verrät, dass er seinen Fuß auf den deutschen Markt setzen will), steht auf einem anderen Blatt. Doch der Beschuldigte kann über eins sicher sein: In dieser Zeit erhöht sich seine Anwaltsrechnung stetig, sein Blutdruck ebenso und sein guter Ruf bessert sich nicht alleine durchs Durchhalten wieder auf.
Auch wenn es manchmal die Wirkung eines furchteinflössenden Säbelrasselns hat, wenn der Strafverteidiger lautstark trommelt und Presseauftritten durchaus zugeneigt ist – gestandene Staatsanwälte lassen sich davon nicht beeindrucken und Richter sowieso nicht.
Für einen Strafverteidiger dagegen, der diese Strategie verfolgt, sieht die Rechnung ganz persönlich völlig anders aus: Zum einen ist ihm ein gewisses Medienecho willkommen, um Werbung für sich zu machen. Zum anderen braucht jeder Strafverteidiger mindestens eine spektakuläre Hauptverhandlung mit Medien-Echo, um zum Star zu werden. Gerade aufstrebende Strafanwälte sind da schon mal in der Zwickmühle. Je jünger und je unbekannter umso mehr. Hinzu kommt: Strafverteidiger haben kein Dauer-Mandat, sondern müssen zumindest Top-Managern meistens nur einmal im Leben beistehen. Sie haben also nicht viel Zeit und Gelegenheit, sich in den Medien zu inszenieren, sondern müssen das Eisen schmieden, so lange es heiß ist – sprich: Die Presseaufmerksamkeit ausnutzen, sobald es geht. Wer weiß, ob eine weitere Chance kommt. Und wer Stundensätze über 500 Euro abrechnen will, ist darauf angewiesen, eine gewisse öffentliche Präsenz und ein gutes Empfehlungsnetzwerk zu haben.
Die andere Sorte Strafverteidiger dagegen verfolgt die gegensätzliche Strategie: Sie suchen von vornherein den Deal mit dem Staatsanwalt, sprich die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße. Sie halten ihren Mandanten aus der Presse raus – zu einer Hauptverhandlung im Gerichtssaal mit Blitzlichtgewitter der Fotografen und allen dazu gehörigen Unwägbarkeiten eines Schau-Prozesses kommt es gar nicht erst. Jedenfalls, so sie es verhindern können. Sobald es um ihren Mandanten und den Fall geht, werden sie seltsam zugeknöpft.
Die Gretchenfrage ist nur – und nun kommen wir zurück zum Fall Zumwinkel – wie findet man den für sich richtigen Strafverteidiger unter diesem Hochdruck, wenn die Büros, die Wohnung und alles mögliche andere schon gleichzeitig durchsucht wird? Manchmal kann ja durchaus auch derjenige goldrichtig sein, der dem Gegner erst mal Angst macht und ihm von vornherein Respekt abnötigt.
Sicher, zwar gibt es Steuersünder und andere Straftäter, die schon vorbereitet sind und genau wissen, wen im Notfall sie als Rechtsbeistand zu Hilfe rufen wollen. Doch was ist mit denjenigen, die vorher völlig sorg- und arglos gar naiv waren oder womöglich tatsächlich Opfer falscher Verdächtigungen, anonymer – aber haltloser – Strafanzeigen von wem auch immer sind? Eine Liste von Neidern, enttäuschten Ehefrauen oder Ex-Geliebten, wütenden Mitarbeitern oder rachsüchtigen Ex-Angestellten kann lang sein – je nachdem, wie sehr ein Mensch polarisiert. Auch so jemand, der in Wahrheit vielleicht nichts Unrechts getan hat, kann in die Fänge von Fahndern geraten.
Hin wie her: „Zeit für Beauty-Contests hat man dann nicht mehr“, sagt Strafverteidiger Jürgen Wessing aus Düsseldorf mit leichter Ironie. Und welcher Strafverteidiger wie agiert, das wissen meist nur Insider mit viel Erfahrung.
Zumal: Weder darf man in dem Moment die Durchsuchung stören noch andere warnen. Zwar gebe es keine Regel, wie viele Telefonate man in dem Moment führen darf, so Wessing. Doch dass es schnell gehen muss, ist ohnehin klar.
Bei Zumwinkel – so vermuten Insider – fiel die rasche Wahl auf Hanns Feigen, weil der auch für die Deutsche Post schon öfter tätig gewesen sein soll. Immerhin fuhr Feigen schon vor, als die Durchsuchung in Zumwinkels Privathaus gerade erst so richtig begonnen hatte. Der Mann gilt als ausgezeichneter Verteidiger, entscheidungsfreudig und schnell. Und Feigen hat seinen Mandanten Zumwinkel „schnell aus der Öffentlichkeit rausgenommen“ wie es Branchenprofis nennen. Um ihm einen Rest Reputation zu erhalten.
Und wie groß Zumwinkels – persönliche – Schuld ist, ob er am Ende selbst auf waghalsige Steuermodelle halbcleverer, selbsternannter Steuerprofis reingefallen ist und wie viel von den Vorwürfen der Staatsanwälte am Ende Bestand hat, das wird die Zeit weisen. Und keine TV-Übertragungskamera in aller Frühe morgens. Oder wozu gibt es hier zu Lande eine Unschuldsvermutung?
Schließlich gab es schon andere Steuermodelle, die erst nach vielen Jahren und dann mit voller Wucht erst der Bundesfinanzhof kaputt gemacht wurden. Auch wenn den Betroffenen in den Fällen keine Steuerhinterziehung vorgeworfen wurde – nachzahlen mussten auch die. Und es hätte fast immer ebenso gut auch anders herum ausgehen können.

Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

Alle Kommentare [5]

  1. Ja, echt lesenswert! Principle Agent-Theorie im Strafverfahren… Hätte man dort kaum vermutet.

  2. Treffend… betr. Strafverteidigung…
    Da wessen “ Blut “ …auch immer „fliesst ..“ es „nur“…reichlich fliessen sollte …

  3. Allgemein zu den Staatsanwaltschaften, Justiz- und Steuerbehörden in D: interessant zu beobachten, in welchen Fällen „Löcher“ in den deutschen Behörden sein müssen wie jetzt wieder einmal bei Herrn Zumwinkel, wenn der Ü-Wagen schon vor der Steuerfahndung dasteht und wann alle Löcher komplett zugekorkt sind, dann nämlich wenn die Steuerbehörden vorsetzlich betrogen haben und der Staatsanwalt seiner Pflicht nicht nachkommt.
    Wenn ich mir den Fall Zumwinkel anschaue, müsste vor mancher Steuerbehörde täglich der Ü-Wagen stehen, bevor die Staatsanwaltschaft die Akten beschlagnahmt. Aber da ist halt ein kleiner Unterschied zwischen einer Behörde die betrügt und einem Bürger der sich vielleicht nur im Steurgestrüpp verheddert hat. So ist das in diesem unserem Rechtsstaat , der sich von innen erledigt. .