Buchauszug Matthias Prinz: „Bis in die letzte Instanz. Eine Lebens- und Rechtsgeschichte“

26 Euro, 300 Seiten, Osburg Verlag (Foto: PR/Murmann Verlag)
Robin Hood der Medienopfer
Mindestens genauso viel wie mit Arbeitsrechtprozessen hatte ich, zusammen mit Manfred Engelschall, inzwischen mit dem Presserecht zu tun. Da fast alle großen Verlage in Hamburg angesiedelt waren, landeten Klagen gegen die von ihnen produzierten Blätter meist vor der lokalen Pressekammer und somit sehr häufig auch in unserer Kanzlei. Unser Verhältnis zur Hamburger Justiz war distanziert respektvoll. Nahezu alle Richter, die in unseren Fällen zu entscheiden hatten, waren irgendwann mal als Jungrichter oder Referendare bei Manfred Engelschall gewesen und hatten von ihm gelernt. Nun bemühten sich alle, jeglichen Anschein der Parteilichkeit zu vermeiden und ihren Lehrmeister zu behandeln wie einen normalen Rechtsanwalt. Er wiederum behandelte die Richter unverändert so, wie er sie früher als Referendare oder Beisitzer behandelt hatte. Das war ein unauflösbarer Widerspruch, den wir nur durch strenge Selektion unserer Mandanten auflösen konnten. Alle Richter wussten, dass wir uns von den schmuddeligen Ecken fernhielten. Wir fühlten uns mit diesem Anspruch sehr gut.
Es kam noch ein weiterer Aspekt hinzu: Wir haben uns immer gefragt, was würden zum Beispiel der König von Schweden oder Fürst Albert von Monaco denken, wenn sie lesen, dass wir außer ihnen auch noch bekannte Drogenbarone, Betrüger oder Oligarchen vertreten? Ich habe viele Prozesse geführt und war überwiegend auf der richtigen Seite. Die Zeit hat vor Jahren ein Interview mit mir überschrieben: „Der Robin Hood der Reichen“ Tatsächlich fühlten wir uns in gewisser Weise wie Robin Hood – von den Verlagen nehmen und den Medienopfern geben. Eine schöne Rolle. Aber was macht eigentlich ein Medienanwalt? Mandanten kommen, die eine bevorstehende Medienveröffentlichung fürchten oder bereits durch Medienberichte verletzt wurden. Dann schauen wir uns an, ob Medien Fragen stellen, die wir beantworten sollen, oder ob es schon verletzende Berichterstattung gibt. Das können Paparazzifotos sein, aber auch Texte.
Marc Galanter, ehemals Professor für Rechtswissenschaften an der University of Wisconsin Law School, hat 1974 einen Aufsatz mit dem Titel „Why the haves come out ahead“ veröffentlicht, frei übersetzt „Der Teufel scheißt immer auf den größten Haufen“. Darin unterscheidet er zwischen zwei unterschiedlichen Arten von Prozessparteien. Nämlich „Repeat-Playern“, also denen, die immer wieder in Verfahren auftreten und Prozesserfahrung haben, und „One-Shottern“, also denen, die nur einmal oder selten Prozesse führen und quasi „Prozessamateure“ sind. Galanters Theorie lautet, dass die Repeatplayer, große Vorteile im Rechtssystem haben, weil sie im Gegensatz zu den One-Shottern mit dem Rechtssystem Erfahrung und Übung haben, also quasi „Prozessprofis“ sind.
Belegen lässt sich diese These am Beispiel von Haftpflichtprozessen: Zwei Autos stoßen zusammen. Der Fahrer des einen möchte vom Unfallgegner Schmerzensgeld. Beide haben eine Versicherung. Und beide Versicherungen, die „Prozessprofis“, sind daran interessiert, in diesem und somit auch in künftigen vergleichbaren Fällen möglichst wenig zu bezahlen. Im Ergebnis werden die beteiligten Versicherungen sich auf einen Betrag vergleichen, der zu niedrig ist, denn sie haben mit Blick auf zukünftige Unfälle ein gemeinsames Interesse daran, Schmerzensgelder niedrig zu halten. Ich will nicht sagen, dass die Versicherungen vorsätzlich Unfälle zu gering abrechnen, aber die Minimierung der Summen liegt in der Natur der Sache. Beide Seiten bemessen Schmerzensgelder nach der ADAC-Schmerzensgeldtabelle. Dort sind die Urteile der Vergangenheit aufgelistet und zwar die niedrigsten, die von der Versicherung gemeldet werden. So perpetuiert sich die Schmerzensgeldhöhe.
Klagt hingegen der Geschädigte gegen die Versicherung, hat er als One-Shotter schlechte Karten. Denn die Versicherung weiß in der Regel die auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwälte an ihrer Seite. Zudem beschäftigt sie sich ständig mit diesem Rechtsgebiet, kennt alle neuen Entwicklungen und weiß, in welchen Instanzen welche Grundsatzprozesse gerade schlummern. Die Versicherung schafft durch eigene Prozesse ständig für sich selbst Rechtsprechung und wird ohne Sorge vor dem Kostenrisiko Rechtsmittel einlegen, um abweichende Urteile zu vermeiden. Die Risiken sind für den One-Shotter sehr viel höher. Wenn dieser einen Prozess verliert, kostet es ihn persönlich ein Vermögen. Die Versicherung führt Hunderte von Prozessen. Sie kann das Prozessrisiko verteilen, beziehungsweise einen Verlust viel leichter wegstecken.
Leider haben die deutschen Gerichte im Zivilrecht diesen Automatismus nie verstanden. Deutsche Richter urteilen im Zivilrecht überwiegend positivistisch, sie interessiert nur, was die Väter des Bürgerlichen Gesetzbuches Ende des vorletzten Jahrhunderts gedacht haben, als sie dieses Werk verfassten. Wortlaut und historische Auslegung von Gesetzestexten sind immer noch die beliebteste Auslegungsmethoden der Juristen und auch diejenigen, welche zuerst angewendet werden. Was wollten die Väter des BGB, als sie dieses seit hundertdreißig Jahren wirksame Gesetz vor hundertfünfzig Jahren entwarfen? Was haben sie beim Schreiben gedacht? Das ist aber eine vollkommen irrelevante Frage. Die richtige Frage muss doch sein: Was ist das heute gerechte Ergebnis?
Wenn manche Gerichte bei einer möglichen Streitfrage von grundsätzlicher Bedeutung nicht nur auf den hundertfünzig Jahre alten Gesetzestext schauen, sondern sich auch fragen würde, was aus der heutigen Sicht die richtige Entscheidung wäre, hätten wir einen sehr viel besser funktionierenden Rechtsstaat. So, wie es derzeit ist, hat die Bevölkerung ihr Vertrauen in den Rechtsstaat teilweise verloren, die Richter sind komplett überarbeitet, werden zugemüllt, mit immer neuen Verfahren und der Gesetzgeber liefert dazu die schlechtesten Gesetzestexte, die man sich vorstellen kann. Ein gutes Gesetz spricht für sich selbst. Nur die schlechten sind erklärungsbedürftig. Das BGB war eine gesetzgeberische Höchstleistung, die in zahlreichen anderen Ländern kopiert wurde. Seither wird es mit immer neuen Gesetzen und Regeln ergänzt und das ganze Rechtssystem ist leider immer unübersichtlicher geworden. Das belastet die Gerichte immer mehr.
Verlage – wie auch Haftpflichtversicherungen – haben es geschafft, Schmerzensgelder in Deutschland generell niedrig zu halten Das liegt unter anderem daran, dass der „Prozessamateur“ das typische Opfer in einem Medienrechtsprozess ist. Er hat nur einmal in seinem Leben mit Gerichten und Gesetzen zu tun und versteht in der Regel nicht, was um ihn herum passiert. Unsere Kanzlei hatte sich im Presserecht als „Prozessprofi“ aufgestellt, wovon nun wieder die Mandanten profitierten. Wir kannten die Rechtsprechung, wir kannten die Richter, wir kannten die Gegenanwälte und die gerade in den Revisionsinstanzen anhängigen Rechtsstreitigkeiten. So konnten wir am Anfang eine Rechtsänderung nach der anderen durchsetzen. Wir erstritten größere Gegendarstellungen, größere Widerrufserklärungen, höhere Schmerzensgelder.
Irgendwann schienen Kollegen in deutschen Verlagsrechtsabteilungen auch Galanters Aufsatz gelesen zu haben, denn die Medienunternehmen begannen, die Vorteile des Repeatplayers immer aggressiver auszuspielen. Sie konnten es sich leisten, jeden Prozess durch alle Instanzen zu führen und haben so erreicht, dass die Rechtsprechung von BGH und Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren die Position der Medien wieder deutlich gestärkt und die der Geschädigten erheblich geschwächt hat. Zudem haben die Verlage erkannt, was Anwälte motiviert, und daher insbesondere die Erstattung der Anwaltsgebühren und Gerichtskosten attackiert. So bekommt ein Anwalt, der zehn Gegner abmahnt, weil zum Beispiel einer vom anderen abgeschrieben hat, heute von allen Gegnern nur einmal die gesetzlichen Gebühren erstattet, obwohl er die zehnfache Arbeit hat. Das bedeutet, dass jeder nur ein Zehntel bezahlen muss.
Eine vollkommen unsinnige Rechtsprechung, welche die Rechtsverteidigung erschwert und für den Verletzer billiger macht. Auch wer mehrere Kläger oder mehrere Beklagte vertritt, bekommt trotz mehrfacher Arbeit nur einen Bruchteil seiner zusätzlichen Arbeit erstattet. Der BGH begründet das damit, dass zehn Abmahnungen in der gleichen Sache, also etwa wegen eines in zehn Medien veröffentlichten Paparazzifotos, nur „eine Angelegenheit“ seien. Das ist eine besondere Perversion der deutschen Juristerei. Man stelle sich vor, man gibt zehn Hemden zum Waschen und Bügeln. Wenn man sie abholt, bezahlt man nur ein Hemd, weil das ganze ja „eine Angelegenheit“ sei. Die Wäscherei wäre nicht begeistert. Ich habe neulich einem BGH-Richter privat erklärt, welche Auswirkungen diese Rechtsprechung hat, die ja eigentlich ganz harmlos scheint: Der Prozessverlierer erstattet die Kosten des Prozessgewinners und zwar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Kein erfahrener und entsprechend ausgelasteter Anwalt kann für Presserechtssachen aber heute noch die Gebühren nach der Rechtsanwaltsgebührenverordnung abrechnen. Die Streitwerte und die Margen sind zu klein. Jeder ist darauf angewiesen, mit seinen Mandanten ein zusätzliches Honorar, das sich meist nach Stunden bemisst, zu vereinbaren, welches dieser zahlen muss, egal ob er gewinnt oder verliert. So haben BGH und Bundesverfassungsgericht das Medienrecht zu einem reinen Reichenrecht gemacht. Der normale Bürger kann sich eine schwerwiegende medienrechtliche Auseinandersetzung nicht leisten, weil die Kostenerstattungspflicht des Verlierers von BGH und Bundesverfassungsgericht so begrenzt worden ist, dass das Opfer der Berichterstattung häufig draufzahlt, selbst wenn es den Prozess gewonnen hat.
Das amerikanische Rechtssystem ermutigt Anwälte und Mandanten zur Durchsetzung privater Interessen und Ansprüche durch hohe Schadensersatzurteile und die Erstattung enorm hoher Anwaltskosten. Das deutsche System hingegen schreckt potenzielle Kläger eher ab. Manfred Engelschall hat immer zu mir gesagt: „Hau nicht so drauf! Du ruinierst uns noch das Geschäft!“. Tatsächlich haben aber eher die Gerichte das Geschäft ruiniert. Am Anfang war das noch anders. Wir nutzten unseren Partisanenvorteil – keiner wusste, aus welchem Busch wir als nächstes angreifen würden.
Dass es den Repeatplayern in den letzten Jahren gelungen ist, die Rechtsprechung zurück zu ihren Gunsten zu verändern, lag natürlich auch daran, dass es plötzlich zunehmend mehr Medienrechtsanwälte gab, die teilweise ziemlich aussichtslose und wegen ihrer möglichen Präzedenzwirkung gefährliche Prozesse in die höchsten Instanzen trugen. Wenn sie dort erwartungsgemäß verloren hatten, gab es neue Grundsatzentscheidungen, die alle potenziellen Kläger gleichermaßen für die Zukunft negativ betrafen. Ursprünglich habe ich versucht, durch immer neue, ausgewählte Prozesse zu einzelnen Punkten ein kohärentes, unsere Mandanten schützendes Rechtssystem zu schaffen. Nachdem wir aber kein Monopol mehr hatten, sondern auch andere Kanzleien – insbesondere nach meiner Erkrankung – mitspielten, war das nicht mehr möglich.
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