Buchauszug Patrick Bernau: „Bürokratische Republik Deutschland. Report aus einem überregulierten Staat.“

Patrick Bernau (Foto: Privat)
Verbraucherschutz ist eine der großen Quellen von Überregulierung – und das hat auch mit Lobby-Interessen zu tun. Die Metzger aus dem Schwarzwald finden zum Beispiel: Der Verbraucher würde getäuscht, wenn Schwarzwälder Schinken nicht wirklich aus dem Schwarzwald kommt.
Wahrscheinlich hoffen die Schwarzwälder Metzger auch auf höheren Umsatz, wenn Metzger aus anderen Regionen ihren gepökelten Bauchspeck nur als „Schinken Schwarzwälder Art“ verkaufen dürfen. Das ist nicht ehrenrührig. Aber der Gesetzgeber hört auch noch auf sie.
Es ist aktenkundig: Der Gesetzgeber geht wirklich davon aus, dass Metzger das einschlägige Rezept nur dann gut beherrschen, wenn sie dabei von badischen Tannen beschattet werden. Wenn sie den Schwarzwald verlassen, scheinen sie in der Logik des Gesetzgebers schlagartig alles zu vergessen.
So versorgen die Schwarzwälder Metzger das Land nicht nur mit Schinken, sondern auch mit allerlei bürokratischen Possen. Zum Beispiel kann man jetzt in einer ausführlichen Definition nachlesen, wo genau die Grenzen des Schwarzwaldes liegen: „Gemarkungen, die bis zur Gemeindegebietsreform in Baden-Württemberg Anfang der 1970iger Jahre von den genannten Grenzlinien durchschnitten werden, gelten zur Gänze als einbezogen.“ Später hat der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller das Bundespatentgericht, den Bundesgerichtshof und den Europäischen Gerichtshof jahrelang mit der Frage beschäftigt, ob in Scheiben verkaufter Schwarzwälder Schinken auch innerhalb dieser festgelegten Grenzen geschnitten werden muss. Erst 2021 entschied der Bundesgerichtshof in letzter Instanz, dass auch Menschen in Westfalen kompetent genug sind, eine Scheibe solchen Schinkens abzuschneiden.
Die Schwarzwälder Metzger sind nicht die einzigen. Während ich diese Zeile schreibe, verzeichnet die Datenbank der Europäischen Union für geschützte Herkunftsangaben ganze 3955 Einträge, von der Dithmarscher Gans bis zur Kartoffel aus Valderredible in Nordspanien. Allein in den Monaten der Arbeit an diesem Buch ist die Zahl um 414 gewachsen.
Ein Pizza-Rezept wird zum Gesetz
Solche Herkunftsfragen stellen sich nicht nur in der Europäischen Union.
Ernsthafte Verhandlungen um Freihandelsabkommen werden regelmäßig von erbitterten Auseinandersetzungen darüber aufgehalten, woher welches Lebensmittel stammen darf. Europa versucht gerade, sich von China und den USA unabhängiger zu machen. Das käme den Verbrauchern sehr zugute.
Aber die Verhandlungen mit anderen Handelspartnern sind nicht leicht.
Das Freihandelsabkommen mit Kanada ist immer noch nicht in der ganzen Europäischen Union verabschiedet, es gibt genügend Streitpunkte – da hätte man nicht auch noch darüber diskutieren müssen, aus welchen Landstrichen Parmesan, Feta und Bresaola kommen dürfen.
Immerhin: Auf diese Weise hat es sogar ein ganzes Backrezept in ein Gesetz geschafft. „Der Pizzabäcker schiebt die belegte Pizza mit Hilfe von etwas Mehl mit einer Drehbewegung auf einen Holz- oder Aluminiumschieber, dann lässt er sie mit einer schnellen Bewegung des Handgelenks auf die Ofensohle gleiten, ohne dass der Belag überschwappt.“ So, und nur so, geht die echte Pizza Napoletana – zumindest steht das in der EU-Verordnung 97/2010, genauer gesagt: in Anhang II. Aber bitte passen Sie auf: Das Mehl muss einen Proteingehalt von 11-12,5 Prozent haben, und die Tomaten dürfen beim Backen nur eine Temperatur von 75 bis 80 Grad erreichen, der Mozzarella sogar höchstens 70 Grad.
Verbraucherschutz und Lobbyismus vermischen sich nicht nur beim Essen.
2014 kam das amerikanische Unternehmen Uber nach Deutschland, das per App Fahrer vermittelt. Uber hatte sich zunutze gemacht, dass der technische Fortschritt einige Probleme löst, für die man vorher lizensierte Taxifahrer brauchte: Uber zeigt dem Fahrer den besten Weg, er muss nicht erst alle 9700 Straßen und Plätze in Berlin auswendig lernen. Uber lässt jeden Nutzer und jeden Fahrer ständig bewerten, das steigert die Sicherheit – zumal Uber im Zweifel sowieso weiß, welcher Kunde in welches Auto eingestiegen ist. Und Uber hat die Preise für chauffierte Fahrten gedrückt (in Stoßzeiten allerdings sind die Preise gestiegen).

(Foto: PR/Beck Verlag)
Patrick Bernau: „Bürokratische Republik Deutschland. Report aus einem überregulierten Staat“ – Verlag C.H.Beck, 175 Seiten, 18 Euro
Gegen all das machten die Taxifahrer Front, so lange, bis auch Uber sich den entsprechenden Regeln unterwerfen musste. Dabei betonten die Taxi-Lobbyisten immer, dass der Kunde nur bei richtigen Taxifahrern gut aufgehoben sei. Ist das wirklich so? In den USA ist jedenfalls inzwischen ermittelt worden, dass Uber sogar die Nutzung von Bus und Bahn steigern kann, weil man leichter zu den Haltestellen kommt. In Deutschland wurde Ubers Geschäftsmodell kräftig eingegrenzt. Da wurde ganz offenbar der Verbraucher vor sich selbst geschützt.
Wann Verbraucher wirklich Schutz brauchen Dass Verbraucherschutz von Lobbyisten gekapert wird, ist nur ein Teil seines Bürokratie-Problems. Der andere ist, dass selbst Verbraucherschutz mit den besten Intentionen manchmal übers Ziel hinausschießt. Das hat der Oxford-Ökonom Mark Armstrong schon vor einigen Jahren analysiert. Seine wichtige Annahme kennen wir bereits, sie wird nur oft vergessen: Die Menschen sind unterschiedlich. Es gibt nicht nur ignorante Kunden, sondern auch solche, die sich gut informieren. Wichtig ist, wie viel sie miteinander zu tun haben.
Auf vielen Märkten leben – erstens – informierte und ignorante Kunden nebeneinander her, ohne sich gegenseitig zu beeinflussen. Dann kann Verbraucherschutz helfen. Zumindest ist Verbraucherschutz dann hilfreich, wenn ignorante Kunden bei besserer Information mit Sicherheit ein anderes Produkt wählen würden – zum Beispiel, wenn giftige Lebensmittel verboten werden. Wichtig ist die Bedingung, dass man bei besserer Information mit Sicherheit ein anderes Produkt wählt. Darüber sollte man besonders lange nachdenken. Denn oft unterschätzen wir unsere Mitmenschen. Studien haben gezeigt, dass Menschen sich nur schlecht vorstellen können, dass andere Leute andere Wünsche haben. Andere Leute wählen andere Produkte nicht etwa, weil sie schlecht informiert sind, sondern weil sie tatsächlich andere Vorlieben haben. Das anzuerkennen, fällt vielen Menschen schwer, auch Bundestagsabgeordneten, wie eine Studie zeigt.
Es gibt aber auch – zweitens – Märkte, auf denen schlecht informierte Kunden von den aufmerksamen profitieren. Da ist der Verbraucherschutz nicht so dringend. Wenn im Supermarkt genügend Leute auf den Milchpreis achten und zum Discounter wechseln, sobald die Milch zu teuer ist – dann wird der Supermarkt die Milch nicht zu teuer machen, und von den gebremsten Preisen profitieren alle. Ähnlich funktioniert das beim Strompreis und bei den Handytarifen, die jahrelang immer weiter gesunken sind.
Schließlich gibt es – drittens – Märkte, auf denen die informierten Kunden von den ignoranten Kunden profitieren: Die Unternehmen decken ihre Kosten mit dem Geld der ignoranten Kunden, dadurch können sie den informierten Kunden einen größeren Rabatt einräumen. Die Reisewelt funktioniert oft nach diesem Motto: Wer das Hotel auf dem richtigen Weg bucht und sich rechtzeitig um seine Bordkarte kümmert, zahlt weniger.
Solche Märkte unreguliert zu lassen, hat einige Vorzüge. Erstens erhalten die Kunden einen Anreiz, sich gut zu informieren. Dann schauen sie den Unternehmen auch genauer auf die Finger. Zweitens ermöglicht ein solcher unregulierter Markt Menschen mit wenig Geld, billig durchs Leben zu kommen, wenn sie gut aufpassen.
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