Buchauszug Christoph Abeln: „Vom Karriereknick zum Comeback. Wie Führungskräfte ihre schleichende Entlassung erkennen und die richtige Gegenstrategie finden“

Buchauszug Christoph Abeln: „Vom Karriereknick zum Comeback. Wie Führungskräfte ihre schleichende Entlassung erkennen und die richtige Gegenstrategie finden“

Vom Karriereknick zum Comeback, ein Buch von Christoph Abeln – Campus Verlag

Christoph Abeln (Foto: PR / Janinie Guldener)

 

CHANCEN UND RISIKEN VOR GERICHT

»Können wir ein Klageverfahren vermeiden?«

»Schadet es meinem Ruf, wenn ich mich wehre, sogar einen Anwalt betraue?«

»Ich bin enttäuscht von meinem Arbeitgeber, klar bin ich das! Aber vielleicht lässt sich die Sache wieder hinbiegen, was meinen Sie, Dr. Abeln?«

So und ähnlich lauten die Fragen der Mandanten, wenn sie zum Erstgespräch in meine Kanzlei kommen. Sie wollen keine Eskalation, keine weiteren Angriffe ertragen. Sie ängstigen sich um die Karriere. Ihre Nerven liegen blank. Selten steht jemand im Türrahmen, krempelt die Hemdsärmel hoch und ruft: »Den Gangstern zeig’ ich’s. Wollen mich erledigen! Nicht mit mir.«

Zunächst sind Manager in Kündigungsumständen bis in die Tiefe ihres Selbstbewusstseins erschüttert. Kaum hätten sie gedacht, dass ihnen ein Schicksal widerfährt, das sie selbst vielleicht dem einen oder anderen Mitarbeiter in ihrem Team zugemutet hatten. Wie oft war es geschehen, dass sie Kündigungen initiierten, dass ihnen das Leid der anderen keine Gewissensbisse bereitete. Aber sich selbst unten zu sehen, das fühlt sich für Manager bedrohlich an.

Als Sieger auf dem Karriereweg haben sie nicht gelernt, Niederlagen einzustecken, denn die meisten legten bislang eine vorbildliche Karriere hin. Kaum gab es nach dem Studium an einer Eliteuniversität, internationalen Praktika, nach rasantem Aufstieg ein Hindernis. Nichts hielt sie auf. Es schien, als hätten sie die Erfolgsformel erfunden – und dann dieser Sturz, der unerwartet geschah, dessen Signale sie nicht richtig deuteten.

Viele von meinen Mandanten fühlen zunächst keine Rache, keinen Impuls zu kämpfen. Zu enttäuscht sind sie von den miesen Verlockungen, die man ihnen vorgegaukelt hatte. Es mag sogar sein, dass sie noch immer auf Versöhnung hoffen, weil sie nicht glauben können, wie übel ihnen mitgespielt wurde. Nun, die Hoffnung stirbt zuletzt, denke ich dann. Tatsache ist: Im Falle einer Kündigung wird es nicht möglich sein, die unleidliche Situation auf Reset zurückzustellen. Wenn der gegenseitige Respekt einmal beschädigt ist, dann kann Vertrauen nicht mehr wachsen. Kein Handschlag, keine kollegiale Umarmung, keine warmen Worte können die Streitigkeiten ungeschehen machen, wenn ein Unternehmen in die verdammte Trickkiste gegriffen hat, um den Manager vorzuführen und loszuwerden. Eine zweite Chance wird es dort nicht geben.

Es hilft, in den Spiegel zu sehen, die Zornesfalte zusammenzuziehen. Nicht Versöhnung ist angesagt, sondern der unbedingte Wille, die eigene Haut zu retten. Einem Unternehmen, das Sie geschasst und vorgeführt hat, Ihnen seelische und finanzielle Verletzungen zufügen will, sollten Sie taktisch begegnen. Sie sollten bereit sein, das Messer wie ein Gaucho im Stiefelschaft zu verstecken. Bleiben Sie äußerlich ruhig und nehmen Sie innerlich die Haltung eines Kampfkünstlers ein. Jede Bewegung, jedes Wort sollte Wirkung zeigen. Sie sind kein Opfer, sondern werden ein Gewinner sein. Deshalb lautet die Frage an den Anwalt: »Was können wir tun, um für mich das Bestmögliche aus der Situation herauszuholen?«

Meine Antwort: »Wir werden zunächst verhandeln. Hart in der Sache. Mit einem klaren Blick auf Bedingungen, die Ihr Vorteil sind. Denn es erspart Zeit und Kosten, wenn beide Seiten zu einer Einigung bereit sind.«

Es gehört zu meinem Repertoire, proaktiv das Gespräch mit den Arbeitgebern zu suchen. Vorausgesetzt, die sind zu einer Sachlichkeit bereit und wollen Kosten und Reputationsschäden minimieren. Wo allerdings diese Bereitschaft nicht erkennbar wird, sondern eine giftige Atmosphäre im Sinne der Zerstörung herrscht, da rate ich von einer Verhandlung vor Klageverfahren ab. Solche Ansinnen zeigen sich frühzeitig: Wenn aufgrund meiner Nachfrage bereits unangemessene Vorschläge formuliert werden wie die Nichteinhaltung von Kündigungsfristen oder das Ablehnen einer Abfindung, wird es mit mir kein Gespräch geben. Denn Seriosität auf Unternehmerseite sieht anders aus. Dann bedankt man sich für den Vorschlag zur Verhandlung, gibt sich freundlich, offen, erbittet sich Bedenkzeit, die im Rahmen aller Fristen liegt. In dieser Zeit werden beide Seiten eine Verhandlungsstrategie entwerfen, die später ohne Provokation auf Augenhöhe vorgetragen wird. Sollte diese gegenseitige Wertschätzung nicht der Fall sein, breche ich das Gespräch ab. Denn für unhaltbare Anschuldigungen und Beschimpfungen am Unternehmenstisch, für emotionale Ausbrüche oder nicht prüfbare Behauptungen ist meine Zeit zu kostbar, und es würde zudem meinen Mandanten psychisch weiter belasten.

 

 

Buchauszug Christoph Abeln: „Vom Karriereknick zum Comeback. Wie Führungskräfte ihre schleichende Entlassung erkennen und die richtige Gegenstrategie finden“ , Campus Verlag, 224 Seiten, 34 Euro

 

 

Die Vorboten einer Verhandlungseskalation

Nach meinem Ansinnen kann jeder Kündigungskonflikt vor einem Klageverfahren gelöst werden. Ich bin offen und verhandlungs-bereit – solange es nicht zum Nachteil meines Mandanten ist. Allerdings gibt es Unternehmen, die ein Interesse daran vor-täuschen, wobei ihre wahre Absicht lediglich einer Verzögerung dient. Dann geschieht Folgendes:

Der Arbeitgeber

  • spielt auf Zeit und lässt Fristen verstreichen;
  • verweigert ein konkretes Angebot;
  • baut einen subtilen Druck auf, etwa durch das Streuen von Gerüchten oder durch den Ausschluss des Managers von wichtigen Prozessen;
  • lässt die Fronten am Verhandlungstisch derart verhärten, dass ein Fortführen des Gesprächs nicht mehr möglich ist;
  • will die Verhandlung scheinbar als taktisches Mittel nutzen, um den Manager weiter psychisch zu schwächen.

Verhandlungen mit dem Arbeitgeber sind nur zu empfehlen, wenn sie von beiden Seiten gewünscht werden. Sie bedürfen einer taktischen Vorbereitung und einer professionellen Gesprächsführung. Nie, wirklich niemals sollte sich der Manager ohne anwaltliche Begleitung in solch ein Gespräch locken lassen.

Bitte merken: Jegliches Gespräch zu einem »fairen Angebot« vonseiten des Arbeitgebers ist ein Locken in den Hinterhalt.

 

 

 

 

 

 

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